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Arbeiten in der Post-Corona Zeit – ist Back to Office nachhaltig?

Die Kontaktbeschränkungen während Corona machten es notwendig, den
Arbeitsplatz nach Hause zu verlagern. Doch wie sieht die Zukunft von
Telearbeit aus, wenn der epidemiologische Nutzen von Home Office wegfällt,
aber Nachhaltigkeitsaspekte nach wie vor eine Rolle spielen? Sven Laumer,
Professor für Wirtschaftsinformatik, insbesondere Digitalisierung in
Wirtschaft und Gesellschaft, an der Friederich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg erforschte schon vor der Pandemie die Effekte von
Telearbeit (Home Office) auf unsere Zusammenarbeit.

Aktuell fokussiert er die Post-Corona Zeit und leitet Hypothesen ab,
welche Rolle Telearbeit und virtuelle Zusammenarbeit weiterhin spielen
werden und wie nachhaltig sie sind.

Die Vorteile von Home Office hängen von unterschiedlichen Faktoren ab
Wenn Aufgaben und Arbeitsplatzausstattung es zulassen, können auch
weiterhin Routine- und Einzelaufgaben besser in einer Arbeitsumgebung mit
Ruhe und Konzentrationsmöglichkeiten erledigt werden. Dies kann für viele
Arbeitnehmende das Home Office sein, aber theoretisch auch jeder andere
Ort, der eine entsprechende Atmosphäre hat. Das Wegfallen weiter Pendel-
Strecken spart Zeit und führt damit zu weniger Stress und mehr
Produktivität. Auch sinken das Verkehrsaufkommen und damit die
CO2-Emmissionen deutlich – ein weiterer Vorteil des virtuellen Arbeitens.
Aufgaben jedoch, die Innovation und kreativen Austausch fordern, sollten
dann wieder den direkten offline Kontakt im Büro nutzen, um die Entstehung
von neuen Ideen durch Zufallskontakte auszuschöpfen.

Die Teams definieren die Notwendigkeit von offline Kontakten
Um produktiv arbeiten zu können, ist es besonders für (kulturell)
heterogene und neu entstandene Teams wichtig, sich auch vor Ort
austauschen zu können, um soziale und kulturelle Distanzen zu überbrücken
und Vertrauen zu schaffen. Für Kernteams hingegen, die bereits seit
längerer Zeit zusammenarbeiten, kann es weiterhin sinnvoll sein, die
Vorteile der Flexibilität der virtuellen Zusammenarbeit zu nutzen.
Negative Auswirkungen von räumlicher Distanz fallen bei diesen Teams
weniger ins Gewicht, dagegen tragen Zeit- und CO2- Einsparung zum
nachhaltigen Wirtschaften bei.

Die Vorteile aus beiden Welten nutzen
Die Beobachtungen während der Corona-Zeit zeigen, dass Home Office und
virtuelles Arbeiten sowohl positive, aber auch negative Auswirkungen auf
den Arbeitsalltag haben. Je nach Aufgabe, Teamzusammensetzung aber auch
den jeweiligen Gegebenheiten im Home Office bieten unterschiedliche Orte
die richtigen Rahmenbedingungen für erfolgreiches Arbeiten. Für die
gelungene Mischung sind die Merkmale und Herausforderungen des jeweiligen
Kontextes zu berücksichtigen. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit,
durch neue Büro- und Standortkonzepte diesen Mix aktiv und nachhaltig
mitzugestalten.

Professor Laumer ist einer von über 170 VHB experts des Verbands der
Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB). Mit rund 2.800
Mitgliedern ist der Verband eine wachsende, lebendige Plattform für
wissenschaftlichen Austausch, Vernetzung und Nachwuchsförderung in allen
Bereichen der BWL und darüber hinaus.

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10 Tage Vaterschaftsfreistellung jetzt – wir sind dabei

Nach der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie haben alle Länder einen Rechtsanspruch auf eine zehntägige bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt zu garantieren. Die Bundesregierung verweigert sich dem, riskiert sogar Strafzahlungen. Familienfreundlichkeit endet offenbar, wenn es sich um Väter handelt. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. unterstützt daher die Petition „10 Tage Vaterschaftsfreistellung jetzt!“

 
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ für eine Familienfindungsphase ein, in der beide Eltern nach der Geburt gemeinsam das veränderte Familienleben organisieren und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, dies in ihren Ländern umzusetzen.

 
Wer nun aber davon ausgeht, dass eine solche Selbstverständlichkeit schnell umgesetzt wird, irrt. Die Bundesregierung weigert sich bisher standhaft, die EU-Vorgaben umzusetzen, riskiert sogar Strafzahlungen. „Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass in Deutschland in den letzten Jahren jeder Vorschlag abgelehnt wird, der Vorteile für Väter bedeuten würde“, fast Markus Witt, Mitglied im Väteraufbruch für Kinder e.V. zusammen. Der Verein nimmt ein zunehmend väterfeindliches Klima, auch im politischen Diskurs, wahr, wie sich auch an der Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht nichtehelicher Väter erst kürzlich wieder gezeigt hat. Dabei ist Elternschaft am besten gemeinsam zu meistern.

 
„Väter würden mit der Vaterschaftsfreistellung von Anfang an in die Familienarbeit eingebunden, Mütter müssten die Last der familiären Verantwortung nicht alleine tragen. Eine win-win-Situation für beide Eltern und ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung, vor allem von Müttern“, erklärt Witt.

 
„Die 10 Tage Vaterschaftsfreistellung sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb unterstützen wir die Petition „10 Tage Vaterschaftsfreistellung jetzt! und fordern Mütter und Väter und die, die es werden wollen oder bereits waren (Großeltern) auf, die Petition tatkräftig zu unterstützen“ appelliert Witt. Die Petition, welche das Väterzentrum Dresden in Leben gerufen hat, ist auf dem Portal Openpetition veröffentlicht. Zahlreiche Organisationen haben sich dieser bereits angeschlossen.

 
Link zur Petition: https://openpetition.de/vaterschaftsfreistellung 

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POL-BO: Nach einem Verkehrsunfall mit einem vermutlich Verletzten sucht die Polizei nach Zeugen

Bochum (ots) Nach einem Verkehrsunfall in Bochum-Eppendorf sucht die Polizei Zeugen. Am Unfallort fand sie am Freitagmorgen (16.) Blut und Fahrzeugteile, die vermutlich von einem E-Scooter stammen.

Beschädigt wurde ein geparkter Pkw in der Straße Im Kattenhagen 6. Als die Besitzer des Autos am Freitagmorgen (16.) gegen 8.20 Uhr zu ihrem Wagen kamen, stellten sie nicht nur frische Beschädigungen am Heck ihres Fahrzeuges fest. Sie fanden auch Blut im direkten Umfeld. Zusammen mit einem ebenfalls aufgefundenen Fahrzeugteil des Fluchtfahrzeugs besteht die Vermutung, dass es sich um einen E-Scooter handeln könnte. Bedingt durch den Aufprall (Schaden am Pkw rund 1.000 Euro) dürfte sich der oder die Flüchtige verletzt und an Ort und Stelle Blut verloren haben.

Die Polizei sicherte u. a. das Blut und die aufgefundenen Fahrzeugteile und verspricht sich darüber weitere Ermittlungsansätze.

Nun sucht die Polizei nach dem verletzten Flüchtigen mit dem E-Scooter und fragt: Wer hat in der Zeit von Donnerstag, 15.7.2021, 20.45 bis Freitag, 16.07.2021, 8.20 Uhr, entsprechende Beobachtungen im Bereich Im Kattenhagen unweit der Eppendorfer Straße gemacht?

Hinweise nimmt während der Geschäftszeiten das Verkehrskommissariat unter der Rufnummer 0234 909-5206 entgegen.

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Afrikanische Schweinepest: Keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher

Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar

Die am 15. Juli 2021 erstmals in Deutschland bei  Hausschweinen
festgestellte Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt für den Menschen
keine Gesundheitsgefahr dar. „Der Erreger der ASP ist nicht auf den
Menschen übertragbar“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Weder vom direkten Kontakt
mit kranken Tieren noch vom Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten
Haus- oder Wildschweinen stammen, geht ein Risiko für die Gesundheit aus.“

Erreger der ASP ist ein Virus, das Wild- und Hausschweine befällt und das
zu einer schweren, häufig tödlichen Erkrankung der Tiere führt. Es wird
über direkten Kontakt, über Ausscheidungen infizierter Tiere oder über
Zecken übertragen. Das ASP-Virus ist in infizierten Wildtieren in Afrika
heimisch. Auch in Südeuropa kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Der
Erreger breitet sich seit 2007 von Georgien über Armenien, Aserbaidschan
und Russland nach Nordwesten aus. Seit 2014 wurden im Baltikum ASP-Fälle
bei Wildschweinen und Ausbrüche bei Hausschweinen registriert. Zudem wurde
das Virus in Rumänien, Ungarn, Polen und der Tschechischen Republik
nachgewiesen. Im September 2018 ist der Erreger auch bei Wildschweinen in
Belgien und damit erstmals in Westeuropa gefunden worden. Am 10. September
2020 ist das ASP-Virus  erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein in
Brandenburg nachgewiesen worden. Am 15. Juli 2021 erfolgte nun auch zum
ersten Mal in Deutschland der Nachweis des ASF-Virus bei Hausschweinen in
zwei Betrieben in Brandenburg.

Der Erreger ist sehr stabil und kann in Lebensmitteln über mehrere Mo-nate
infektiös bleiben. Werden nicht erhitzte Lebensmittel oder nicht erhitzte
Lebensmittelreste, die von infizierten Tieren stammen, an nicht-infizierte
Tiere verfüttert, kann das Virus daher in zuvor ASP-freie Regi-onen und
damit auch in die Hausschweinbestände verbreitet werden.

Obwohl das ASP-Virus für den Menschen weder eine Gefahr noch ein Risiko
darstellt, sollte Haus- und Wildschweinfleisch wie jedes andere rohe
Fleisch stets hygienisch zubereitet werden, da es auch andere Erreger
enthalten kann, rät das BfR. Es sollte gekühlt aufbewahrt und vor dem
Garen getrennt von anderen Lebensmitteln zubereitet werden. Beim Erhitzen
sollte an allen Stellen des Fleischstücks eine Temperatur von 70 Grad oder
höher für mindestens zwei Minuten erreicht werden, empfiehlt das BfR.

Für weitergehende Informationen hat das BfR Fragen und Antworten zur ASP
zusammengestellt. Sie können auf der Webseite des BfR abgerufen werden:

<https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_afrikanischen_schweinepest__asp_-203338.html>

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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