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Zwischen Öffnung und Restriktion: Die Migrations- und Integrationspolitik der letzten fünf Jahre

Die Migrations- und Integrationspolitik war in den letzten Jahren
hochdynamisch. Der steigende Bedarf an ausländischen Arbeitskräften führte
einerseits zu einer weiteren Öffnung des Einwanderungslandes Deutschland;
auch für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber wurden Möglichkeiten
des sog. Spurwechsels ausgebaut. Nach der verstärkten Fluchtzuwanderung
seit 2022 wurden andererseits im asylpolitischen Bereich in Deutschland
und der Europäischen Union (EU) restriktivere Maßnahmen ergriffen. Der
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) analysiert in
seinem Jahresgutachten die Entwicklungen und zeigt auf, wo es weiteren
Handlungsbedarf gibt.

„Ziehen wir eine Bilanz der Migrations- und Integrationspolitik der
letzten fünf Jahre, zeigt sich insgesamt eine Mischung von Kontinuität und
Wandel. Dabei wurde an verschiedenen Stellschrauben gedreht: Wir sehen in
manchen Bereichen eine substanzielle Öffnung, in anderen dagegen eher
Versuche, durch Restriktionen stärker zu steuern“, erläutert Prof. Dr.
Hans Vorländer, Vorsitzender des SVR. Die Herausforderungen waren groß:
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Mobilität zunächst erheblich
einschränkt. Seit 2022 änderte sich dies wieder. Insbesondere die Zahl
ankommender Schutzsuchender stieg an. Der russische Angriff auf die
Ukraine löste schließlich in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem
Ende des Zweiten Weltkriegs aus. Über vier Millionen ukrainische
Flüchtlinge haben seitdem Schutz in der EU gefunden, mehr als ein Viertel
von ihnen wurde in Deutschland aufgenommen.

Europäische Flüchtlings- und Asylpolitik: Auf die Umsetzung kommt es an

„Die EU hat bei der Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die einen
kollektiven Schutzstatus erhalten haben, schnell und umsichtig reagiert
und in einer schwierigen Situation Handlungsfähigkeit bewiesen. Doch auch
im Bereich des individuellen Asyls ist die Koordination auf europäischer
Ebene maßgeblich für eine nachhaltige Steuerung der Fluchtzuwanderung“,
sagt Prof. Vorländer. Der SVR begrüßt deshalb grundsätzlich die Einigung
auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die
anhaltend hohe Fluchtzuwanderung nach Europa, die Zunahme von
Menschenrechtsverletzungen etwa durch illegale Pushbacks an der EU-
Außengrenze, aber auch die fehlende Lasten- und Verantwortungsteilung im
bisherigen GEAS machten eine Reform dringend nötig. Der neue
Solidaritätsmechanismus ist deshalb ein Fortschritt – vorausgesetzt, die
Mitgliedstaaten beteiligen sich daran wie vereinbart. „Maßgeblich für das
Gelingen der Reform ist, dass bei der Umsetzung die menschen- und
flüchtlingsrechtlichen Standards gewahrt bleiben. Das gilt besonders für
die neu vereinbarten beschleunigten Grenzverfahren für bestimmte Gruppen:
Schutzsuchende müssen dort jederzeit Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung
haben und menschenwürdig untergebracht werden. Dafür tragen die EU-
Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung“, mahnt der SVR-Vorsitzende.

Fluchtmigration nach Deutschland: Balance zwischen Rückkehr und
Integration

Mit der steigenden Zahl Schutzsuchender und der daraus entstandenen
zunehmenden Belastung vor allem für Kommunen ist die öffentliche Debatte
schärfer geworden und der politische Handlungsdruck gestiegen – auch in
Deutschland. Vor diesem Hintergrund wurden Leistungen für Asylsuchende
umgestellt und Maßnahmen ergriffen, um Rückführungen zu erleichtern. „Dass
dadurch Fluchtzuwanderung deutlich abnimmt, sollte man nicht erwarten –
und entsprechende Erwartungen nicht schüren. Zugleich gehört zu einer
nachhaltigen Migrationsstrategie immer auch eine durchsetzungsfähige
Rückkehrpolitik. Abschiebungen sollten dabei als Ultima Ratio gelten.
Wichtiger sind wirkungsvolle Migrationsabkommen, die auch die Interessen
der Herkunftsländer berücksichtigen, denn Rückführungen scheitern oft an
ihrer Mitwirkung. Rücknahmeverpflichtungen würden dann etwa mit
Erleichterungen für Arbeitsvisa einhergehen“, erläutert Prof. Vorländer.

Dass die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen oftmals zu Engpässen
geführt hat, liegt auch an grundsätzlichen Infrastrukturproblemen. „Wir
sehen es in vielen Bereichen – auf dem Wohnungsmarkt, im Bildungssektor,
beim Zugang zu Verwaltungsdiensten: Zuwanderung verursacht die
strukturellen Probleme in der Regel nicht, sie macht sie aber sichtbar“,
sagt Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Stellvertretende Vorsitzende des SVR.
Die Regelsysteme müssen deshalb gestärkt und allgemeine Rahmenbedingungen
so angepasst werden, dass auch Neuzugewanderte sich frühzeitig integrieren
können. „Die Wohnsitzauflage hat Integration eher behindert. Statt die
Niederlassungsfreiheit zu beschränken, wäre es sinnvoller, die Kompetenzen
und Bedürfnisse von Schutzsuchenden und Aufnahmegemeinden bei der
Verteilung stärker zu berücksichtigen“, erläutert Prof. Leyendecker, und
hebt hervor: „Im Bildungsbereich muss die Aufmerksamkeit vor allem den neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen gelten. Ihr Abschneiden gibt uns
Anlass zur Sorge.“

Einwanderungsland Deutschland: Arbeitsmarkt weiter geöffnet, Einbürgerung
erleichtert

Dass Deutschland auf Zuwanderung angewiesen ist, zeigen die Entwicklungen
auf dem Arbeitsmarkt ganz deutlich. Mit dem Gesetz und einer Verordnung
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat sich die
Bundesregierung von dem Grundsatz verabschiedet, dass im Ausland erworbene
Qualifikationen zwingend gleichwertig zu deutschen Ausbildungsstandards
sein müssen. Auch haben Arbeitskräfte ohne Formalqualifikation inzwischen
mehr Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen. „Diese Öffnung ist vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels wichtig. Die neuen Regelungen
dürfen aber nicht zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes gehen – das gilt vor
allem für den Niedriglohnsektor. Gleichzeitig sind sie sehr komplex. Bei
chronisch überlasteten Behörden könnte das die Gewinnung ausländischer
Fachkräfte erschweren“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Vorländer.

Die 2024 beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erleichtert
die Einbürgerung deutlich: „Mit der grundsätzlichen Hinnahme von
Mehrstaatigkeit wird eine wesentliche Einbürgerungshürde abgebaut – die
Reform hat dadurch das Potenzial, Einbürgerungszahlen nachhaltig zu
erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörden mit der Umsetzung
Schritt halten können“, so Prof. Vorländer. Weil viele der zuständigen
Behörden jetzt schon überlastet sind, empfiehlt der SVR den Ländern, die
Einbürgerungsbehörden personell angemessen auszustatten, eine stärkere
Zentralisierung zu prüfen und Behördenvorgänge zu digitalisieren. „Dass
für Staatenlose keine Regelung gefunden wurde, ist aus Sicht des SVR eine
verpasste Chance. Auch empfehlen wir, weiterhin zu prüfen, wie die
Nachteile einer unlimitierten Weitergabe der deutschen Staatsbürgerschaft
über Generationen hinweg vermieden werden können“, so der SVR-Vorsitzende.

Praktische Umsetzung: Bürokratie abbauen, Recht verständlicher formulieren

Der Bereich Migration und Integration gehörte in den vergangenen fünf
Jahren zu den dynamischsten Politikfeldern überhaupt. Hier wurden viele
Veränderungen auf den Weg gebracht. „Wir sehen aber Probleme in der
Umsetzung von Gesetzen. Über Jahre hinweg wurde zu wenig in die Verwaltung
investiert. Die Technik ist veraltet, Arbeitsabläufe sind überreguliert,
es fehlt an Personal und es gibt wenig Kooperation zwischen den Behörden.
Das ist ein übergeordnetes Problem, das sich auf alle negativ auswirkt“,
sagt Prof. Vorländer.
Zudem werde die Rechtslage immer unübersichtlicher. „Das deutsche
Migrationsrecht ist mittlerweile so kompliziert, dass nur noch wenige es
verstehen. Das ist etwa im Bereich der Anwerbung von Arbeits- und
Fachkräften ein Wettbewerbsnachteil. Wenn Deutschland Migration effektiv
steuern und Integration nachhaltig gestalten will, braucht es mehr Mut zur
Vereinfachung“, so der SVR-Vorsitzende.

Weitere Themen im SVR-Jahresgutachten 2024
- Arbeitsmarkt- und Bildungsintegration: Zugang erleichtern, Chancen
ermöglichen
- Einstellung zu Zuwanderung: Bevölkerung trotz situativer Skepsis
grundsätzlich offen
- Empirische Bestandsaufnahme: Kriminalität gegen und von Migrantinnen und
Migranten

Das SVR-Jahresgutachten 2024, ein Faktenpapier sowie weitere Informationen
können Sie unter diesem Link herunterladen: https://www.svr-
migration.de/publikationen/jahresgutachten/2024

Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D.,
Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.

Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de

Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/publikationen/jahresgutachten/2024

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Welt verbessern oder BWL? Es geht auch beides! Nachhaltigkeitsstudiengänge der HWG LU kurz vor dem Start

An der Hochschule Ludwigshafen starten zwei neue Studienprogramme zum
Thema „Nachhaltigkeit“: der Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaftslehre
mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitsmanagement“ zum Wintersemester 2024/2025
und der Masterstudiengang „Sustainability Management“ zum Sommersemester
2025.

Es ist unübersehbar, dass unsere Art zu Wirtschaften so nicht weitergehen
kann. Schmelzende Polkappen, Artensterben, verschmutzte Meere sind globale
Bedrohungen, die die Regierungen der Welt bisher nicht in den Griff
bekommen. Aktuelle Jungendstudien zeigen klar, dass jungen Menschen den
Schutz der Umwelt als eines der dringlichsten Probleme unserer Zeit sehen.
Auch global agierende Unternehmen sehen mittlerweile den Handlungsbedarf,
nicht zuletzt hier in der Metropolregion Rhein-Neckar. Vom DAX-Konzern bis
zum Mittelständler ist Nachhaltigkeit das Gebot der Stunde.

An der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG LU)
ist nachhaltiges Wirtschaften schon lange Bestandteil vieler Lehr- und
Studienplänen. Am Fachbereich Management, Controlling, HealthCare starten
nun zudem zwei neue Studienprogramme, die sich dem Thema fokussiert
widmen: der Bachelorstudiengang „Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt
Nachhaltigkeitsmanagement“ und der Masterstudiengang „Sustainability
Management“ auf dem neu gestalteten Campus in Ludwigshafen-Mundenheim. Die
beiden Studiengänge unter Leitung von Prof. Dr. Nikolas Wölfing und Prof.
Dr. Stefan Lacher verbinden wirtschaftliches Know-how gezielt mit den
Fähigkeiten, die Unternehmen benötigen, um ihre ökologische und soziale
Verantwortung wahrzunehmen.

Die ersten Studierenden des Bachelorprogramms „Betriebswirtschaftslehre
mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitsmanagement“ starten im September 2024 und
schließen im Regelfall nach sieben Semestern mit dem Bachelor of Science
ab. In den ersten drei Semestern stehen betriebswirtschaftliche Grundlagen
und quantitative Methoden, aber auch Soft Skills und ethisches Handeln im
Vordergrund. Im vierten und fünften Semester geht es dann vertieft ins
Nachhaltigkeitsmanagement: Dann kommen nachhaltige Lieferketten,
Sustainable Finance, Ressourcenmanagement und Nachhaltigkeitscontrolling
auf den Stundenplan. Im sechsten Semester können die Studierenden
wahlweise ein Unternehmenspraktikum im In- oder Ausland oder ein
Auslandssemester absolvieren. Die Bewerbung für das neue Bachelorprogramm
ist von Mitte April bis Mitte Juli 2024 möglich.

Der Masterstudiengang „M.Sc. Sustainable Management“ ist auf drei Semester
ausgelegt und richtet sich an Interessierte mit dem Ziel, sich speziell im
Bereich Nachhaltigkeitsmanagement weiter zu qualifizieren. Voraussetzung
ist ein Bachelorabschluss mit betriebswirtschaftlichen Vorkenntnissen. Die
Öffnung der Bewerbungsportale ist für November 2024 geplant; Studienstart
ist voraussichtlich im März 2025.

Informationen aus erster Hand über das neue Studienangebot zum Thema
Nachhaltigkeit gibt es bei den virtuellen Live Talks via Zoom:

•       Montag, 03. Juni 2024 um 14:00 - 15:00 h
•       Montag, 10. Juni 2024 um 16:00 - 17:00 h
•       Mittwoch, 26. Juni 2024 um 12:00 - 13:00 h

Zoom Link:
https://hwg-lu-
de.zoom-x.de/j/65091447496?pwd=SlY1Z3R6Vy8zeXBkeDN3MzJjYXpCZz09

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Das Gefährlichste ist nicht der Prostatakrebs: Kampagne der USG macht Mut zur Früherkennung

Das Gefährlichste ist nicht der Prostatakrebs, denn der ist, früh erkannt,
gut behandelbar. Das Gefährlichste für den Mann ist seine Einstellung -
sind Ignoranz, Überheblichkeit, falsche Scham und Eitelkeit, die ihn von
der Früherkennungsuntersuchung der häufigsten Tumorerkrankung des Mannes
abhalten. Mit dieser Botschaft startet die Urologische Stiftung Gesundheit
gGmbH (USG) am 15. Mai ihre neue Aufklärungskampagne für die
Prostatakrebs-Früherkennung. Plakate, Video-Clips, Social-Media-Aktionen
und eine eigens konzipierte Webseite mit Informationen rund um
Früherkennung und Behandlung tragen das bundesweite Projekt.

Zu finden ist das komplette Kampagnenmaterial auf dem Patientenportal (www
.urologische-stiftung-gesundheit.de) der Stiftung, der als
Tochtergesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU)
alle Aufgaben der urologischen Patientenaufklärung und -information
obliegen.

In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 70.000 Männer neu an einem
Prostatakarzinom. Mit jährlich etwa 15.000 Todesfällen ist Prostatakrebs
die zweithäufigste Ursache für einen Krebstod beim Mann. „Wir können die
Sterberate senken, doch nur die vermehrte Inanspruchnahme der
Früherkennungsuntersuchung rettet Leben. Die aktuelle Kampagne soll das
Bewusstsein dafür schaffen“, sagt DGU-Pressesprecher Prof. Dr. Axel
Merseburger. Für die meisten Männer scheint Früherkennung ein Tabuthema zu
sein, denn an der Krebsfrüherkennung im Rahmen der gesetzlichen
Krankenkassen nehmen lediglich zwischen rund 17 Prozent der Männer, in der
Altersgruppe 50 bis 54 Jahre, und 24,8 Prozent der Männer, in der
Altersgruppe 60 bis 64 Jahre, teil.

„Ich will es gar nicht wissen, wenn ich es habe.“ „Mich trifft es schon
nicht.“ „Ich lass mich da unten nicht anfassen.“ Das Verdrängen der Männer
hat viele Gesichter: reicht von Ignoranz bis zu falscher Scham und Sorge
vor der vermeintlich schmerzhaften Untersuchung. „Unsere Kampagne hält den
Männern sozusagen den Spiegel vor und macht in nachhaltiger Wort-Bild-
Sprache deutlich, dass nicht der Krebs das Gefährlichste ist, sondern die
Einstellung der Männer“, sagt Prof. Dr. Christian Wülfing, Mitglied des
Medical Boards der Urologischen Stiftung Gesundheit und Initiator der
Kampagne. Mit den entsprechenden Fakten macht die USG Mut zur
Früherkennung. „Tatsächlich sind die Heilungschancen mit 80 bis 90 Prozent
extrem hoch, wenn der Krebs früh entdeckt wird. Die relative
5-Jahres-Überlebensrate liegt bei rund 90 Prozent“, so Wülfing weiter. Da
das Prostatakarzinom zunächst keine Symptome verursacht, ist die
Früherkennung besonders wichtig.

Das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm in Deutschland beinhaltet
derzeit für Männer ab dem Alter von 45 Jahren einmal jährlich die
Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane sowie die Tastuntersuchung der
Prostata. Wohl jeder Mann erkennt den behandschuhten Finger als Symbol für
die Prostatakrebs-Früherkennung wie ihn auch die aktuelle Kampagne
plakatiert. Nicht Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung zulasten der
Krankenkassen, ist hingegen der PSA-Test, obwohl die federführend von der
DGU erstellte S3-Leitlinie Prostatakarzinom Männern ab 45 Jahren, die sich
nach Aufklärung für eine Früherkennung entschieden haben, die
Blutuntersuchung auf das prostataspezifische Antigen (PSA) empfiehlt.
„Trotz nachgewiesener Effektivität eines organisierten PSA-basierten
Screenings zur Senkung der Prostatakrebs-bedingten Mortalität existiert
gegenwärtig in Deutschland kein entsprechendes Programm, das von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird“, kritisiert DGU-
Generalsekretär Prof. Dr. Maurice Stephan Michel. „Damit in Zukunft nicht
nur Privatversicherte oder Selbstzahler, sondern alle Männer im Rahmen der
Gesetzlichen Krankenversicherung von einer zeitgemäßen Früherkennung des
Prostatakarzinoms profitieren, setzen wir uns als Fachgesellschaft in den
gesundheitspolitischen Gremien für die Einführung eines organisierten
risikoadaptierten, auf dem PSA-Test basierten Screenings als
Kassenleistung entsprechend der Empfehlungen des EU-Ratsentschlusses
(2022/0290(NLE)) ein“, so Michel weiter. Und das wäre ein Meilenstein für
die Inanspruchnahme der Früherkennung der häufigsten Tumorerkrankung des
Mannes.

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Planungsbeschleunigung durch frühzeitige Beteiligung?

Auf dem ARL-Kongress 2024 „Große Infrastrukturprojekte: Planung zwischen
Beschleunigung und Protest“ in Lübeck diskutierten rund 125 Fachleute aus
Wissenschaft und Praxis sehr engagiert die Hürden und Herausforderungen
bei der Planung und Genehmigung von Großvorhaben.

Nach der Eröffnung des diesjährigen ARL-Kongresses durch den Präsidenten
der ARL, Prof. Dr. Axel Priebs, richtete Joanna Hagen (Senatorin für
Planen und Bauen und erste stellvertretende Bürgermeisterin der Hansestadt
Lübeck) ein Grußwort an die Teilnehmenden. Sie betonte aus der Sicht
Lübecks die europäische Bedeutung der neuen Transitachse Malmö-Kopenhagen-
Hamburg und die daraus entstehenden Chancen für die Hansestadt und die
Region Ostholstein durch die feste Fehmarnbeltquerung und das
Zusammenrücken Skandinaviens und Norddeutschlands trotz aller Risiken und
Konflikte um das Großprojekt.

Daran schloss sich die Keynote von Lars Friis Cornett (Direktor von Femern
A/S in Deutschland) nahtlos an. Seine Präsentation vergegenwärtigte sehr
anschaulich die gigantische Dimension des Projekts und informierte über
den baulichen Fortschritt des Vorhabens. Zugleich erläuterte er einige
zentrale Unterschiede zwischen dem Planungs- und Genehmigungsprozess in
Dänemark und in Deutschland. Diese seien völlig unterschiedlich gelaufen,
aber eben auch nicht einfach übertragbar, da sich jenseits von Fläche und
Bevölkerungszahl die Planungssysteme und die politische Kultur beider
Länder stark unterscheiden und in Dänemark mit der großen Beltquerung und
der Öresund-Brücke bereits Großvorhaben ähnlicher Dimension verwirklicht
worden seien. „In Dänemark gab es zu Beginn der großen Querungsprojekte in
den 1980er Jahren ebenfalls Protest. Diese Form der Großprojekte war neu
und die Leute misstrauisch. Die Bevölkerung in Dänemark ist heute reicher
an Erfahrungen – guten Erfahrungen – die sie mit den zwei vorangegangenen
Großprojekten gemacht haben.“, sagte er zum Abschluss.

Hier knüpfte die sich anschließende Podiums- und Publikumsdiskussion
direkt an. Axel Priebs griff die Unterschiede zwischen beiden Ländern auf
und wies auf eine stärkere Bedeutung des Gemeinwohls und eine andere
Konsenskultur sowie eine andere Verwaltungstradition Dänemarks hin. So
mache Dänemark Planungen sehr transparent, das stärke das Vertrauen und
die Wertschätzung für Staat und Verwaltung. Das bestätigten auch die
Podiumsteilnehmer Stephan Siegert und Thilo Rohlfs. Stephan Siegert
leitete bei der Femern A/S die deutsche Planfeststellungsabteilung sowie
das Projektbüro Kiel; aktuell ist er bei der DEGES – Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Projektleiter für digitale
Beteiligungs- und Genehmigungsprozesse. Prof. Dr. Thilo Rohlfs hat
seinerzeit als Staatssekretär für das Land Schleswig-Holstein den
Genehmigungsprozess auf deutscher Seite politisch begleitet und lehrt
heute Planungsrecht an der Fachhochschule in Kiel. Beide unterstrichen,
dass der Umgang mit Großprojekten in Dänemark lockerer, aber auch
transparenter gehandhabt werde. Darüber hinaus stehe auch die Politik
geschlossen und parteien- und legislaturübergreifend hinter der
Entscheidung. In der Bevölkerung gab es nur wenig Protest und die
Umweltverbände hätten sich nach der Entscheidung sehr konstruktiv in das
„Wie“, also die Umsetzung eingebracht und dort versucht, ein Maximum an
umweltpolitischen Maßnahmen einzubringen und durchzusetzen. Mit Blick auf
Deutschland seien (planungs)rechtlich die Möglichkeiten eines schlanken
Verfahrens durch die Planungsbeschleunigungsgesetze bereits ausgereizt.
Aber eine frühe Kommunikation und öffentliche Beteiligung, die nicht nur
informiere, sondern auf dialogische Elemente und transparente
Mitwirkungsmöglichkeiten setze sowie konsequent das Potential von
Digitalisierung und KI zur Visualisierung von Planvorhaben in 3D, aber
auch den Einsatz digitaler Datengrundlagen und Beteiligungsplattformen im
Genehmigungsverfahren nutze, könne Misstrauen entschärfen, Akzeptanz
fördern und Großprojekte so beschleunigen.

Als Gründe für die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren in
Deutschland wurden u. a. die enorme Klagebereitschaft und daraus folgend
eine hohe gerichtliche Prüfungsdichte und -tiefe identifiziert. Aus Angst,
vor Gericht zu scheitern, werde von den Verwaltungen vorab jedes Detail
geprüft und unzählige Gutachten und Begründungen verfasst, um das
Verfahren gerichtsfest zu machen. Das kostet Zeit und auch der Umfang der
Antragsunterlagen nimmt immer weiter zu. Das führt dazu, dass die Qualität
der Planfeststellungsunterlagen mittlerweile häufig so hoch ist, dass
diese fast als Durchführungsunterlagen durchgehen könnten. Ein weiterer
Grund für langwierige Verfahren sind die sich während der Planfeststellung
ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen, die dann eine Überarbeitung der
Antragsunterlagen nötig machen. Eine Stichtagsregelung könnte hier zu
Beschleunigung führen.

Kontroverser diskutiert wurden die bis heute anhaltenden Proteste rund um
das Stadtentwicklungs- und Bahnhofserweiterungsprojekt Stuttgart 21.
Podiumsteilnehmer Thomas Kiwitt (Leitender Technischer Direktor beim
Verband Region Stuttgart) hob die Vorteile dieses Projekts hervor, das
neben der Innenentwicklung weitere wichtige Ziele wie eine Stadt der
kurzen Wege, zentrumsnahes Wohnen, die Verkehrswende, aber auch Maßnahmen
zur Klimaanpassung und zur Digitalisierung adressiere und in seiner
Konzeption aktuelle Forderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung und
Nachverdichtung vorwegnehme. Hier waren die Wortmeldungen aus dem
Publikum, u. a. von Prof. Dr. Annette Spellerberg (ARL-Vizepräsidentin),
deutlich kritischer, insbesondere was die Zeitpunkte und den Umfang der
Beteiligung angeht. Anders ließe sich ein gesellschaftlich so breit
getragener und bis heute anhaltender Protest nicht erklären. Und der
gescheiterte Schlichtungsversuch unterstreiche die mehrfach geäußerte
Einschätzung, dass zu späte Beteiligung nicht mehr gutmachen könne, was zu
Beginn versäumt worden sei.

Bezogen auf den Kongress wurde kritisch angemerkt wurde, dass die
Perspektiven des Natur- und Umweltschutzes, aber auch grundlegende Fragen
von sozialer und ökologischer Gerechtigkeit zu wenig beleuchtet wurden und
die Betrachtung und Auseinandersetzung mit Protest vor allem negativ
besetzt gewesen sei, worauf u. a. und Prof. Dr. Christina von Haaren und
Prof. Dr. Antje Bruns (designierte Generalsekretärin der ARL) im Rahmen
der Fishbowl-Diskussion am zweiten Tag hinwiesen.

In vier deutschsprachigen Fachsessions wurden Fragen und Einzelaspekte zu
den Themen Infrastrukturausbau und Schienenstrecken, Energiewende und
Netzplanung, Proteste und Konflikte bei Großprojekten und Planung zwischen
Beschleunigung und Beteiligung vertiefend diskutiert. Zwei
englischsprachige Sessions unter der Überschrift “Integrative planning and
conflicts” sowie “Acceleration and/or participation?” ermöglichten einen
internationalen Vergleich. Exemplarisch sei die klimapolitisch bedeutsame
Energiewende hervorgehoben. Hier war die regionale Planungsebene besonders
stark vertreten, welche die Veranstaltung aktiv nutzte, um sich sehr offen
miteinander auszutauschen. Dabei wurden die zahlreichen
Interessensgegensätze auf lokaler und (über)regionaler Ebene, die
Komplexität und der enorme Zeitdruck – konkret bei der Ausweisung von
ausreichend Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Zuge der Erreichung
der Flächenziele des Bundes – förmlich mit den Händen greifbar. Zugleich
wurde deutlich, dass Energie- und Netzplanung (über)regional viel stärker
und systematischer zusammengedacht werden müssen.

Da sich angesichts der zu bewältigenden Transformationsprojekte und des
Infrastrukturausbaus die Forderungen mehren, sowohl planungsrechtliche
Möglichkeiten weiter auszuschöpfen, als auch Beteiligungsmöglichkeiten
einzuschränken, widmete die Keynote von Dr. Manfred Kühn am zweiten Tag
sich kritisch der Frage, ob eingeschränkte Beteiligung bspw. über
verkürzte Einwendungsfristen, eingeschränkte Klagewege oder die teilweise
Abschaffung von Erörterungsterminen sinnvoll sei. Manfred Kühn, der im
Leibniz-Institut für raumbezogene Sozialforschung (IRS) dazu forscht, wie
Konflikte durch Beteiligung konstruktiver begleitet und ausgetragen werden
können, zeigte am Beispiel der Tesla-Ansiedlung im brandenburgischen
Grünheide, wie massiv die Gefahr des Vertrauensverlustes steigt, wenn
Beteiligung nicht oder zu spät erfolgt. Er sprach sich dafür aus, die
Erörterung nicht abzuschaffen, sondern zu reformieren und plädierte wie
viele andere vor ihm für eine frühzeitige Beteiligung, die vor Beginn
eines formellen Verfahrens, erfolgen müsse.

Axel Priebs beobachtet mit Sorge, dass in Deutschland das Vertrauen und
der Respekt in Entscheidungen der repräsentativen Demokratie zunehmend
geringer ausfallen. Von mehreren Teilnehmenden wurde zudem der fehlende
politische Wille beklagt, einmal getroffene Entscheidungen auch
umzusetzen. Dies begünstige das ohnehin gewachsene Misstrauen gegenüber
der Politik, Planung und Verwaltung. Hinzukomme eine starke Betonung von
Partikularinteressen und eine verbreitete Haltung des „Not in my
backyard“. Beides führe bei Betroffenen vermehrt zu grundsätzlicher
Ablehnung und damit auch dazu, dass demokratisch getroffene Entscheidungen
und etablierte Verfahrensschritte und Spielregeln nicht mehr akzeptiert
werden. Entsprechend aufgeheizt sei mittlerweile auch die Stimmung bei
Erörterungsterminen oder Beteiligungsangeboten im Rahmen der
Genehmigungsverfahren.

Unstrittig ist, dass Großvorhaben einen hohen Grad an persönlicher
Betroffenheit bedingen, die vielfach auch mit existenziellen Fragen oder
Ängsten verknüpft sein können. Auch hier hat der ARL-Kongress gezeigt,
dass trotz aller zeitlichen Mühen und der damit einhergehenden Ressourcen
eine frühe Beteiligung, die über bloße Information hinausgeht und
transparente Mitwirkungsmöglichkeiten bietet, zentral ist, um Akzeptanz zu
schaffen und Menschen mitzunehmen.

Dem stehe das sogenannte Planungsparadoxon entgegen. So zeige die
Erfahrung, dass Beteiligung in einem sehr frühen Stadium, also vor der
Entscheidung für ein Projekt, sehr wichtig und wünschenswert ist.
Allerdings sind die Ideen in diesem Stadium meist noch sehr unkonkret und
abstrakt. Dadurch fehlt die Betroffenheit und damit oft das Interesse sich
zu beteiligen. Je konkreter und weiter fortgeschritten das Projekt dann
ist, umso mehr Vorabstimmungen, Investitionen und Richtungsentscheidungen
wurden bereits getroffen. Das „Ob“ und viele grundlegende
Weichenstellungen werden dann nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt. Das
wiederum erzeuge bei den Betroffenen Frustration und Misstrauen. Sie
fühlen sich übergangen und ohnmächtig, denn die Entscheidung für das
Projekt sei dann bereits gefallen.

Auch wenn nicht alle Akteure und Interessenslagen gleichermaßen vertreten
waren, hat der ARL-Kongress einmal mehr gezeigt, wie produktiv der
Austausch und Dialog zwischen Wissenschaft und Planungspraxis ist. Es ist
elementar, auch Politik und Öffentlichkeit zu adressieren, um Wissen und
Erfahrungen aus verschiedenen Perspektiven zusammenzuführen und um
Verständnis für die andere(n) Perspektive(n) zu entwickeln und sich
wechselseitig mit Respekt zu begegnen, wie Prof. Dr. Susan Grotefels (ARL-
Vizepräsidentin) in ihrem Schlusswort betonte.

Als ARL hoffen wir mit unserem inter- und transdisziplinären Zugang einen
Beitrag dazu geleistet zu haben, miteinander ins Gespräch zu kommen und
angesichts der gesellschaftlich notwendigen Transformationsprozesse, das
Gemeinwohl wieder stärker in den Fokus zu rücken und dabei faire
Kompromisse und Planungsprozesse zu ermöglichen, um sinnvolle Projekte,
Infrastrukturinvestitionen und Großvorhaben voranzubringen.


***
Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft ist ein
Netzwerk exzellenter Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Wir wollen
Räume nachhaltig entwickeln. Inter- und Transdisziplinarität prägen unser
Denken und Handeln.

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