Zwischen Öffnung und Restriktion: Die Migrations- und Integrationspolitik der letzten fünf Jahre
Die Migrations- und Integrationspolitik war in den letzten Jahren
hochdynamisch. Der steigende Bedarf an ausländischen Arbeitskräften führte
einerseits zu einer weiteren Öffnung des Einwanderungslandes Deutschland;
auch für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber wurden Möglichkeiten
des sog. Spurwechsels ausgebaut. Nach der verstärkten Fluchtzuwanderung
seit 2022 wurden andererseits im asylpolitischen Bereich in Deutschland
und der Europäischen Union (EU) restriktivere Maßnahmen ergriffen. Der
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) analysiert in
seinem Jahresgutachten die Entwicklungen und zeigt auf, wo es weiteren
Handlungsbedarf gibt.
„Ziehen wir eine Bilanz der Migrations- und Integrationspolitik der
letzten fünf Jahre, zeigt sich insgesamt eine Mischung von Kontinuität und
Wandel. Dabei wurde an verschiedenen Stellschrauben gedreht: Wir sehen in
manchen Bereichen eine substanzielle Öffnung, in anderen dagegen eher
Versuche, durch Restriktionen stärker zu steuern“, erläutert Prof. Dr.
Hans Vorländer, Vorsitzender des SVR. Die Herausforderungen waren groß:
Aufgrund der Corona-Pandemie war die Mobilität zunächst erheblich
einschränkt. Seit 2022 änderte sich dies wieder. Insbesondere die Zahl
ankommender Schutzsuchender stieg an. Der russische Angriff auf die
Ukraine löste schließlich in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem
Ende des Zweiten Weltkriegs aus. Über vier Millionen ukrainische
Flüchtlinge haben seitdem Schutz in der EU gefunden, mehr als ein Viertel
von ihnen wurde in Deutschland aufgenommen.
Europäische Flüchtlings- und Asylpolitik: Auf die Umsetzung kommt es an
„Die EU hat bei der Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die einen
kollektiven Schutzstatus erhalten haben, schnell und umsichtig reagiert
und in einer schwierigen Situation Handlungsfähigkeit bewiesen. Doch auch
im Bereich des individuellen Asyls ist die Koordination auf europäischer
Ebene maßgeblich für eine nachhaltige Steuerung der Fluchtzuwanderung“,
sagt Prof. Vorländer. Der SVR begrüßt deshalb grundsätzlich die Einigung
auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die
anhaltend hohe Fluchtzuwanderung nach Europa, die Zunahme von
Menschenrechtsverletzungen etwa durch illegale Pushbacks an der EU-
Außengrenze, aber auch die fehlende Lasten- und Verantwortungsteilung im
bisherigen GEAS machten eine Reform dringend nötig. Der neue
Solidaritätsmechanismus ist deshalb ein Fortschritt – vorausgesetzt, die
Mitgliedstaaten beteiligen sich daran wie vereinbart. „Maßgeblich für das
Gelingen der Reform ist, dass bei der Umsetzung die menschen- und
flüchtlingsrechtlichen Standards gewahrt bleiben. Das gilt besonders für
die neu vereinbarten beschleunigten Grenzverfahren für bestimmte Gruppen:
Schutzsuchende müssen dort jederzeit Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung
haben und menschenwürdig untergebracht werden. Dafür tragen die EU-
Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung“, mahnt der SVR-Vorsitzende.
Fluchtmigration nach Deutschland: Balance zwischen Rückkehr und
Integration
Mit der steigenden Zahl Schutzsuchender und der daraus entstandenen
zunehmenden Belastung vor allem für Kommunen ist die öffentliche Debatte
schärfer geworden und der politische Handlungsdruck gestiegen – auch in
Deutschland. Vor diesem Hintergrund wurden Leistungen für Asylsuchende
umgestellt und Maßnahmen ergriffen, um Rückführungen zu erleichtern. „Dass
dadurch Fluchtzuwanderung deutlich abnimmt, sollte man nicht erwarten –
und entsprechende Erwartungen nicht schüren. Zugleich gehört zu einer
nachhaltigen Migrationsstrategie immer auch eine durchsetzungsfähige
Rückkehrpolitik. Abschiebungen sollten dabei als Ultima Ratio gelten.
Wichtiger sind wirkungsvolle Migrationsabkommen, die auch die Interessen
der Herkunftsländer berücksichtigen, denn Rückführungen scheitern oft an
ihrer Mitwirkung. Rücknahmeverpflichtungen würden dann etwa mit
Erleichterungen für Arbeitsvisa einhergehen“, erläutert Prof. Vorländer.
Dass die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen oftmals zu Engpässen
geführt hat, liegt auch an grundsätzlichen Infrastrukturproblemen. „Wir
sehen es in vielen Bereichen – auf dem Wohnungsmarkt, im Bildungssektor,
beim Zugang zu Verwaltungsdiensten: Zuwanderung verursacht die
strukturellen Probleme in der Regel nicht, sie macht sie aber sichtbar“,
sagt Prof. Dr. Birgit Leyendecker, Stellvertretende Vorsitzende des SVR.
Die Regelsysteme müssen deshalb gestärkt und allgemeine Rahmenbedingungen
so angepasst werden, dass auch Neuzugewanderte sich frühzeitig integrieren
können. „Die Wohnsitzauflage hat Integration eher behindert. Statt die
Niederlassungsfreiheit zu beschränken, wäre es sinnvoller, die Kompetenzen
und Bedürfnisse von Schutzsuchenden und Aufnahmegemeinden bei der
Verteilung stärker zu berücksichtigen“, erläutert Prof. Leyendecker, und
hebt hervor: „Im Bildungsbereich muss die Aufmerksamkeit vor allem den neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen gelten. Ihr Abschneiden gibt uns
Anlass zur Sorge.“
Einwanderungsland Deutschland: Arbeitsmarkt weiter geöffnet, Einbürgerung
erleichtert
Dass Deutschland auf Zuwanderung angewiesen ist, zeigen die Entwicklungen
auf dem Arbeitsmarkt ganz deutlich. Mit dem Gesetz und einer Verordnung
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat sich die
Bundesregierung von dem Grundsatz verabschiedet, dass im Ausland erworbene
Qualifikationen zwingend gleichwertig zu deutschen Ausbildungsstandards
sein müssen. Auch haben Arbeitskräfte ohne Formalqualifikation inzwischen
mehr Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen. „Diese Öffnung ist vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels wichtig. Die neuen Regelungen
dürfen aber nicht zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes gehen – das gilt vor
allem für den Niedriglohnsektor. Gleichzeitig sind sie sehr komplex. Bei
chronisch überlasteten Behörden könnte das die Gewinnung ausländischer
Fachkräfte erschweren“, sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Vorländer.
Die 2024 beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erleichtert
die Einbürgerung deutlich: „Mit der grundsätzlichen Hinnahme von
Mehrstaatigkeit wird eine wesentliche Einbürgerungshürde abgebaut – die
Reform hat dadurch das Potenzial, Einbürgerungszahlen nachhaltig zu
erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörden mit der Umsetzung
Schritt halten können“, so Prof. Vorländer. Weil viele der zuständigen
Behörden jetzt schon überlastet sind, empfiehlt der SVR den Ländern, die
Einbürgerungsbehörden personell angemessen auszustatten, eine stärkere
Zentralisierung zu prüfen und Behördenvorgänge zu digitalisieren. „Dass
für Staatenlose keine Regelung gefunden wurde, ist aus Sicht des SVR eine
verpasste Chance. Auch empfehlen wir, weiterhin zu prüfen, wie die
Nachteile einer unlimitierten Weitergabe der deutschen Staatsbürgerschaft
über Generationen hinweg vermieden werden können“, so der SVR-Vorsitzende.
Praktische Umsetzung: Bürokratie abbauen, Recht verständlicher formulieren
Der Bereich Migration und Integration gehörte in den vergangenen fünf
Jahren zu den dynamischsten Politikfeldern überhaupt. Hier wurden viele
Veränderungen auf den Weg gebracht. „Wir sehen aber Probleme in der
Umsetzung von Gesetzen. Über Jahre hinweg wurde zu wenig in die Verwaltung
investiert. Die Technik ist veraltet, Arbeitsabläufe sind überreguliert,
es fehlt an Personal und es gibt wenig Kooperation zwischen den Behörden.
Das ist ein übergeordnetes Problem, das sich auf alle negativ auswirkt“,
sagt Prof. Vorländer.
Zudem werde die Rechtslage immer unübersichtlicher. „Das deutsche
Migrationsrecht ist mittlerweile so kompliziert, dass nur noch wenige es
verstehen. Das ist etwa im Bereich der Anwerbung von Arbeits- und
Fachkräften ein Wettbewerbsnachteil. Wenn Deutschland Migration effektiv
steuern und Integration nachhaltig gestalten will, braucht es mehr Mut zur
Vereinfachung“, so der SVR-Vorsitzende.
Weitere Themen im SVR-Jahresgutachten 2024
- Arbeitsmarkt- und Bildungsintegration: Zugang erleichtern, Chancen
ermöglichen
- Einstellung zu Zuwanderung: Bevölkerung trotz situativer Skepsis
grundsätzlich offen
- Empirische Bestandsaufnahme: Kriminalität gegen und von Migrantinnen und
Migranten
Das SVR-Jahresgutachten 2024, ein Faktenpapier sowie weitere Informationen
können Sie unter diesem Link herunterladen: https://www.svr-
migration.de/publikationen/jah
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Hans Vorländer (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Leyendecker (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Havva
Engin, Prof. Dr. Birgit Glorius, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr.
Winfried Kluth, Prof. Dr. Matthias Koenig, Prof. Sandra Lavenex, Ph.D.,
Prof. Panu Poutvaara, Ph.D.
Weitere Informationen unter: https://www.svr-migration.de
Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/p
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