Zum Hauptinhalt springen

Private Hochschulen weiterhin auf Wachstumskurs

Am 15. November informiert die SRH Hochschule für Gesundheit beim letzten
Online-Infonachmittag in diesem Jahr noch einmal über ihr Studienangebot.

„Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes hat kürzlich ergeben, dass
mittlerweile gut jede oder jeder zehnte Studierende an einer privaten
Hochschule eingeschrieben ist – also fast zwölf Mal so viele wie noch vor
20 Jahren. Dieses Wachstum bemerken wir auch an unserer SRH Hochschule für
Gesundheit: 2007 haben wir unseren Betrieb mit rund 80 Studierenden in
Gera aufgenommen, heute studieren bundesweit etwa 1500 Studierende an
unserer Hochschule. Gleichzeitig hat sich die Anzahl privater Hochschulen
in Deutschland mehr als verdoppelt, sodass auch die Konkurrenz am Markt
wächst. Mit unseren über 15 Jahren Erfahrung sind wir jedoch ein führender
Anbieter, wenn es um ein Studium im Gesundheits- und Sozialwesen geht“,
berichtet Diana Troll, Leiterin Marketing und Vertrieb der SRH Hochschule
für Gesundheit.

Um dem wachsenden Interesse an einem privaten Studium sowie den
Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, baut die
Gesundheitshochschule der SRH ihr Studiengangportfolie kontinuierlich
weiter aus. So sind allein im aktuellen Wintersemester vier neu
akkreditierte Master-Studiengänge gestartet. Über das innovative
Studienangebot können sich Interessierte am 15. November 2023 um 16 Uhr
noch einmal zum letzten Online-Infonachmittag in diesem Jahr informieren.
Dabei werden auch allgemeine Fragen rund um das Studium, z. B. zur
Finanzierung, beantwortet. Aktuell bietet die SRH Hochschule für
Gesundheit bundesweit Bachelor- und Master-Studiengänge in den vier
Bereichen Gesundheit und Soziales, Pädagogik, Psychologie und
Therapiewissenschaften an.

In allen Studiengängen erlangen die Studierenden neben Fach- und
Methodenkompetenzen auch Sozial- und Selbstkompetenzen. Damit wird die
Lehre dem von der SRH entwickelten CORE-Prinzip gerecht, das
eigenverantwortliches und aktives Lernen in den Fokus stellt. Die SRH
Hochschule für Gesundheit ist jedoch nicht nur durch kompetenzorientierte
und praxisnahe Vorlesungen geprägt, sondern auch durch flexible
Studienmodelle, die mit ihrer für die Hochschule typischen Blockstruktur
eine optimale Work-Life-Study-Balance bieten. Dabei richten sich bestimmte
Studienangebote an Interessierte, die bereits eine abgeschlossene
Berufsausbildung nachweisen können und sich in diesem Bereich akademisch
weiterqualifizieren möchten. Für andere Studiengänge sind hingegen keine
Vorkenntnisse erforderlich.

Interessierte können sich für die kostenfreie Online-Infoveranstaltung am
15. November unter folgendem Link anmelden: https://eveeno.com/517657079

  • Aufrufe: 27

Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. kritisiert, dass in Deutschland noch immer viele PatientInnen mit einer kritischen Ischämie ohne vorherige, leitliniengerechte Diagnostik und Therapie amputiert werden. Hier gil

Die Deutsche Gesellschaft für Angiologie –
Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V. kritisiert, dass in Deutschland noch
immer viele PatientInnen mit einer kritischen Ischämie ohne vorherige,
leitliniengerechte Diagnostik und Therapie amputiert werden. Hier gilt es
zum Wohle der PatientInnen aufzuklären.

Eine kürzlich im European Journal of Vascular and Endovascular Surgery
veröffentlichte Studie von Makowski et al. (1) vom Universitätsklinikum
Münster zeigt anhand von ca. 40.000 ischämie-bedingten Amputationen der
AOK-Versicherten, dass etwa ein Drittel aller Amputationen auf dem Boden
einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) durchgeführt
wurden, ohne dass ein vorheriger Revaskularisationsversuch zwecks Bein-
Erhalt unternommen wurde. Bei 22% der Amputationen erfolgte noch nicht
einmal eine Bildgebung (intraarterielle DSA, CT- oder MR-Angiographie), um
zu beurteilen, ob eine Revaskularisation möglich und ggf. erfolgreich
gewesen wäre. Dieselbe Arbeitsgruppe hatte bereits 2015 eine ähnliche
Studie anhand der BARMER-Versicherten durchgeführt mit ähnlichen
alarmierenden Zahlen (2).
„Alle nationalen und internationalen Leitlinien zur Behandlung von pAVK
und kritischer Bein-Ischämie propagieren eine rasche Diagnostik - und im
Falle einer relevanten Ischämie - die Durchführung einer
Revaskularisation, sei es endovaskulär oder gefäßchirurgisch“, sagt die
Erstautorin der Studie, Dr. Lena Makowski. Warum das sehr gut evidenz-
basierte und daher in den Leitlinien empfohlene Vorgehen mit adäquater
Diagnostik und Revaskularisation vor einer Amputation nicht konsequent in
die Praxis umgesetzt wird, kann sich Prof. Dr. med. Holger Reinecke,
Direktor der Klinik für Kardiologie I: Koronare Herzkrankheit,
Herzinsuffizienz und Angiologie am Universitätsklinikum Münster, nicht
erklären. „Es ist vorstellbar, dass bei einigen Patienten eine
Revaskularisation nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Wir wissen aber
aus bundesweiten Registern, wie dem CRITISH-Register, dass der Anteil der
primär notwendigen Amputierten <5% beträgt. Und eine erfolgreiche
Revaskularisation kann mittlerweile in Zentren mit hoher
gefäßmedizinischer Expertise bei >95% der Betroffenen erreicht werden, wie
das RECCORD-Register (https://reccord.de/) der Deutschen Gesellschaft für
Angiologie zeigt“, sagt Reinecke.
Die Studie von Makowski et al. zeigt auch einen weiterhin bestehenden
Mangel an sekundär-präventiven Maßnahmen wie die Medikation mit
Plättchenhemmern und Statinen. Beide Substanzen senken nachweislich
kardiale Ereignisse wie Herzinfarkte und Schlaganfälle aber auch Bein-
Ereignisse wie Amputation und wiederholte Eingriffe und sind daher in den
Leitlinien mit dem höchsten Empfehlungsgrad versehen. In der aktuellen
Studie zeigt sich, dass in einem zwei-Jahres-Follow-Up nach ischämisch
bedingter Amputation knapp die Hälfte kein Statin und ca. 30% keinen
Plättchenhemmer erhielten. „Dies zeigt eine dramatische Unterversorgung
der pAVK-PatientInnen, welche zum Teil die schlechte Prognose erklären
können. Hier besteht weiterhin ein dringlicher Aufklärungs- und
verbesserungsbedarf“, schlussfolgert Dr. Makowski.

  • Aufrufe: 28

Pflegestudium an der HS Gesundheit wird zukünftig vergütet durch Reform der Bundesregierung

Studierende profitieren vom neuen Pflegestudiumstärkungsgesetz.

Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der
hochschulischen Pflegeausbildung angenommen. Pflege-Studierende werden
dadurch künftig eine „der beruflichen Ausbildung entsprechende
Ausbildungsvergütung“ erhalten. „Mangels einer auskömmlichen Finanzierung
des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das
vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt
werden“, begründet die Bundesregierung die neue Regelung und verweist auf
die geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das
langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf
zehn Prozent zu erhöhen. Zudem sollen die Themen Digitalisierung,
gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten in
der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.

„Wir hoffen, dass durch das neue Gesetz die Attraktivität des
Pflegestudiums weiter erhöht wird“, sagt Prof. Dr. Sven Dieterich,
Stellvertretender Präsident der Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit)
in Bochum. „Auch aufgrund der demografischen Entwicklung brauchen wir als
Gesellschaft mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten und neue
wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis tragen. Dafür ist es wichtig,
dass die Gesamtverantwortung  für die Koordination der theoretischen und
praktischen Lehrveranstaltungen mit den Praxiseinsätzen weiterhin von der
Hochschule getragen wird.“

Zukünftig soll das Pflegestudium laut den Plänen der Bundesregierung
bundesweit als duales Studium ausgestaltet werden. Konkret bedeutet das,
dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit
dem Träger des praktischen Teils der Qualifizierung einen
Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus
einem Ausgleichsfonds. „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium
neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und
mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich
für ein Pflegestudium zu entscheiden“, schreibt die Bundesregierung. „Eine
moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten
Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in
der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für
einen Pflegeberuf entscheiden.“

Studierende in der Pflege erhalten die neue Vergütung zukünftig für die
gesamte Dauer ihres Studiums. Mit Übergangsvorschriften soll zudem
sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen
Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die
verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten,
ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.

An der HS Gesundheit ist es seit 2010 möglich, Pflege zu studieren. „Wir
erwarten, dass die verbesserten Rahmenbedingungen und die Möglichkeit zur
Ausübung der Heilkunde für viele Studieninteressierte eine deutliche
Attraktivitätssteigerung bedeuten und das Angebot des dualen
Pflegestudiums dem Akademisierungsprozess der Pflege einen Schub gibt“,
sagt Prof. Dr. André Posenau, Dekan des Departments für Pflegewissenschaft
an der HS Gesundheit.

Bewerbungen für das Pflegestudium in Bochum sind zum Wintersemester
2024/25 möglich.

Über die Hochschule für Gesundheit in Bochum:
Die Hochschule für Gesundheit in Bochum hat den ambitionierten Anspruch,
die führende Bildungseinrichtung für Gesundheit in Deutschland zu sein.
2009 mit fünf Studiengängen gestartet, studieren heute über 1.900
Studierende in vielfältigen und innovativen Bachelor- und Masterprogrammen
an unserer Hochschule. Ob sie in unseren Studiengängen die Qualität der
gesundheitlichen Versorgung verbessern, den gerechten Zugang zu Gesundheit
für vielfältige Gruppen sicherstellen oder Konzepte entwickeln, wie sie
mit knappen Ressourcen im Bereich Gesundheit wirtschaftlich und
nutzbringend umgehen. Es geht uns immer darum, einen Beitrag zur
Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen zu leisten.
Unser Studienangebot schließt aktuelle Themen wie Digitalisierung im
Gesundheitssektor, Nachhaltigkeit und Diversität aktiv mit ein.
Fachspezifisch geprägte Skills-Labs zum berufspraktischen Kompetenzerwerb,
Computerräume sowie Kommunikations- und Bewegungslabore sorgen für
hervorragende Studienbedingungen. Zudem bieten zahlreiche Kooperationen
mit unterschiedlichen Einrichtungen der Versorgungspraxis ideale
Bedingungen für praktische Studienphasen im In- und Ausland.

  • Aufrufe: 22

Was ist zu tun, wenn es gekracht hat?

Verkehrsunfall Symbolbild
Verkehrsunfall Symbolbild

Im Straßenverkehr kann es schnell zu einem Unfall kommen. Ob kleine Kratzer beim Ausparken oder Auffahrunfall mit Totalschaden. Die Beteiligten finden sich in einer Ausnahmesituation wieder und wissen oft nicht genau, was zu tun ist. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren. Nur so gelingt die stressfreie Abwicklung im Anschluss.



Es braucht nicht immer die Polizei


Nicht nach jedem Verkehrsunfall muss automatisch die Polizei benachrichtigt werden. Handelt es sich lediglich um einen Blechschaden, können Sie sich auch direkt mit dem Unfallgegner einigen. Die Einsatzkräfte sind aber in jedem Fall zu verständigen, wenn es Verletzte gibt. Dann muss das Unfallgeschehen von der Exekutive ermittelt werden. Die Polizei muss auch verständigt werden, wenn Verkehrsschilder, Leitplanken und Co. beim Unfall beschädigt wurden. Behindert der Unfall den Verkehr oder stehen die Fahrzeuge an einer unübersichtlichen Stelle, sollten die Einsatzkräfte ebenfalls verständigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Polizei lieber einmal zu oft als einmal zu wenig verständigen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie sich mit einem Unfallgegner nicht einigen können. Kommt es nach einem Verkehrsunfall zu einem Gerichtsprozess, kann der Rechtsanwalt in Aschaffenburg auf die Beweisaufnahme der Polizei zurückgreifen. Die Exekutive braucht es übrigens auch bei Fahrerflucht. Selbst bei einer kleinen Schramme am Parkplatz dürfen Sie nicht einfach davonfahren. Auch einen Zettel mit Telefonnummer und Namen am Unfallort zu hinterlassen, gilt bereits als Fahrerflucht.



Unfallstelle absichern und im Anschluss säubern


Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall nicht verletzt sind, muss die Unfallstelle im ersten Schritt abgesichert werden. Bevor Sie das Fahrzeug verlassen, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste angezogen werden. Das Pannendreieck muss zwischen 50 und 100 Metern entfernt platziert werden. Ist das Auto noch fahrtüchtig, sollte es möglichst auf den Seitenstreifen gelenkt werden. Bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sollten Beweisfotos gemacht werden. Dies kann im Streitfall einen nennenswerten Unterschied machen. Wenn Glassplitter oder Fahrzeugteile auf der Fahrbahn liegen, müssen diese in der Regel von Ihnen selbst entfernt werden. Die Feuerwehr ist nur zuständig, wenn Flüssigkeiten auslaufen oder Fahrzeugteile nicht bewegt werden können. Muss das Auto abgeschleppt werden, ist der Pannendienst zu verständigen. Um die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen, darf das Auto in der Regel nur bis zur nächsten Werkstatt gebracht werden. Wenn Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind, sollte ein entsprechender Unfallbericht ausgefüllt werden. Dieser sollte stets im Handschuhfach mitgeführt werden. Darin werden die Daten und der Unfallhergang festgehalten.



Versicherung verständigen: So gehen Sie nach dem Unfall vor


Ob die eigene Versicherung verständigt werden muss, hängt von der Schuldfrage ab. Haben Sie den Unfall verursacht, ist Ihre Versicherung umgehend in Kenntnis zu setzen. Im Idealfall telefonieren Sie hierzu kurz mit dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens. Wenn der Unfallgegner schuldig ist, muss die eigene Versicherung nicht informiert werden. In den meisten Fällen kümmert sich die Werkstatt direkt um die gesamte Abwicklung. Bei Schäden bis 1.000 Euro werden Fotos vom Fahrzeug gemacht und gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Sobald diese die Reparatur bewilligt, kann auch schon losgelegt werden. Bei teureren Reparaturen muss vorab ein Gutachter das Fahrzeug besichtigen. Auch diesen Termin vereinbart in der Regel die Werkstatt. Alle Leistungen werden dabei von der gegnerischen Versicherung getragen. Übrigens besteht kein Zwang zur Reparatur. Den ermittelten Schaden können Sie sich von der gegnerischen Versicherung auch einfach auszahlen lassen.

  • Aufrufe: 48