Zum Hauptinhalt springen

Bierabsatz 2013 weiter rückläufig

BierabsatzIm Jahr 2013 setzten die in Deutschland ansässigen Brauereien und Bierlager insgesamt rund 94,6 Millionen Hektoliter Bier ab. Das war die niedrigste Menge seit der Wiedervereinigung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank der Bierabsatz gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % beziehungsweise 1,9 Millionen Hektoliter. Damit setzt sich der seit 2007 anhaltende Rückgang des Bierabsatzes weiter fort. Alkoholfreie Biere, Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführte Bier sind hierin nicht enthalten. Biermischungen - Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen machten 2013 mit 4,2 Millionen Hektolitern 4,5 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenüber dem Jahr 2012 wurden in diesem Segment 1,9 % weniger abgesetzt.

Weiterlesen

  • Aufrufe: 414

GfK-Index steigt auf höchsten Stand seit Jahren - Einkommenserwartung auf höchstem Wert seit 13 Jahren

Geld ausgebenDie Stimmung der deutschen Verbraucher startet überaus schwungvoll in das neue Jahr 2014. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung legen aktuell deutlich zu. Für Februar prognostiziert der Gesamtindikator Konsumklima 8,2 Punkte nach revidiert 7,7 Punkten im Januar. Die Bundesbürger sehen die deutsche Wirtschaft derzeit klar im Aufschwung. Dies belegt der fünfte Anstieg in Folge der Konjunkturerwartung. In deren Schlepptau klettern die Einkommensaussichten auf ein 13-Jahres-Hoch. Und auch die Anschaffungsneigung legt noch einmal zu und übertrifft ihr Sieben-Jahres-Hoch aus dem Vormonat. Der deutliche Anstieg des Konsumklimas wird auch durch ein neuerliches Abrutschen der Sparneigung gestützt.

Weiterlesen

  • Aufrufe: 368

Bundesgerichtshof bestätigt SCHUFA-Auskunft - Wie der Score berechnet wird bleibt ein Geheimnis

RechnungenDer 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell in Karlsruhe bestätigt, dass die SCHUFA-Auskunft für Verbraucher den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die SCHUFA begrüßt, dass damit ihre besonderen Bemühungen um mehr Transparenz letztinstanzlich anerkannt werden. Jeder Verbraucher erhält von der SCHUFA Auskunft darüber, welche Daten zu seiner Person für die Berechnung von Scores verwendet werden. Dies ermöglicht unter anderem eine Prüfung der Datengrundlage. Außerdem informiert die SCHUFA detailliert über das Zustandekommen und die Bedeutung der Scores. Der BGH erkennt an, dass es sich bei dem zu Grunde liegenden mathematisch-statistischen Berechnungsverfahren um ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis handelt. Der BGH bekräftigt damit die bisherige Rechtsprechung aus vergleichbaren Verfahren.

Weiterlesen

  • Aufrufe: 416