Neues DIVI-Positionspapier: Wenn ein klares Ja zur Organspende nicht genügt
„Besteht der Wunsch des Patienten nach einer Organspende, so sollte
zukünftig auch eine Organspende nach kontrolliertem
Herzkreislaufstillstand möglich sein.“ Mit diesem zentralen Satz rückt
eine interdisziplinäre Working Group der Deutschen Interdisziplinären
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein bislang wenig
beachtetes Thema bei der Organspende in den Fokus. Denn bisher dürfen in
Deutschland Organe nur entnommen werden, wenn zuvor der irreversible
Hirnfunktionsausfall – umgangssprachlich „Hirntod“ – festgestellt wurde.
Das geschieht bei höchstens drei Prozent der Todesfälle auf
Intensivstationen.
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