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 Heute behandelt der Deutsche Bundestag in erster Lesung eine geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach sollen die Länder ermächtigt werden, innerhalb ihrer Landesgrenzen, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen (mit der Fahrerlaubnisklasse dürfen Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm gefahren werden). Begründet wird die Änderung des StVG mit eventuellen Mobilitätsgewinnen für die jungen Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der DVR kritisiert die Gesetzesänderungsinitiative deutlich.

StVG-Änderung: Mobilitätsgewinn überwiegt den Sicherheitsgedanken
In der erforderlichen Abwägung habe der Bundesverkehrsminister „eventuelle Mobilitätsgewinne“ stärker gewichtet, als die aus dem Jugendlichkeits- und Fahranfängerrisiko resultierenden Gefahren für die Gesundheit 15-Jähriger und anderer Verkehrsteilnehmer. „Bei dem derzeit durchgeführten Modellversuch sieht man deutlich, dass in den Ländern, die am Modellversuch teilgenommen haben, mehr Jugendliche in Verkehrsunfälle verwickelt waren und sich dabei verletzt haben, als in den Ländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligten“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des DVR. Hinzu käme eine nicht zu unterschätzende Dunkelziffer. Denn insbesondere bei „Alleinunfällen“ würde die Polizei häufig nicht zum Unfallort gerufen.

Vor StVG-Änderung Ergebnisse des Modellversuchs abwarten
Kellner zeigte sich verwundert, dass bereits vor Ende des Modellprojekts am 30. April 2020, Tatsachen geschaffen werden sollen. Man brauche keine Modellversuche durchzuführen, wenn man nicht einmal das Ergebnis der endgültigen Auswertung abwarte. Anstatt viel massiver in den öffentlichen Personennahverkehr und in sichere Radverkehrsanlagen zu investieren, versuche man in einigen Landesregierungen der Bevölkerung einzureden, die Herabsenkung des Mindestalters fördere die Mobilität im ländlichen Raum, so Kellner.