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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einer lang erwarteten Entscheidung zum Diesel-Abgasskandal geprellten Autokäufern gegen den Volkswagen-Konzern zu ihrem Recht verholfen (Az.: VI ZR 252/19). Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar nur den klagenden Kunden, hat aber für noch laufende zehntausende Gerichtsverfahren in Deutschland Signalwirkung. Denn in der Regel folgen die Instanzgerichte der Rechtsprechung der obersten deutschen Zivilrichter.

Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand des Prozessfinanzierers Omni Bridgeway AG, kommentiert das Urteil wie folgt:

„Der Bundesgerichtshof stärkt zehntausenden Autokäufern den Rücken, die Volkswagen mit der illegalen Abschalteinrichtung betrogen hat. In Kürze stehen weitere Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts an, welche die rechtliche Beurteilung des Dieselskandals fortsetzen werden.“

„Nach der Abwicklung der Vergleiche aufgrund der Musterfeststellungsklage wird es jetzt Zeit für VW auch die Einzelklagen schnell zu vergleichen. Der Schlingerkurs muss ein Ende haben, im Sinne der Betroffenen wie auch eines Neuanfangs für den Autokonzern.“

„Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Grundlage für eine finale Abwicklung des Dieselskandals gesetzt: die Käufer der Schummelfahrzeuge haben weitgehende Rechte, doch müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Damit kann und muss VW jetzt an die Einzelkläger herantreten und die Sache schnell und fair zu einem Ende bringen“.

„Während die Verbraucher, die ihre Rechte im Musterfeststellungsverfahren geltend gemacht haben, maximal zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz ausbezahlt bekommen, erhalten die Einzelkläger den kompletten Kaufpreis erstattet und können das Schummelfahrzeug zurückgeben. Sie müssen sich allerdings den Nutzungsvorteil bis dahin anrechnen lassen.“

„Der Dieselskandal erreicht auf juristischem Parkett eine neue Dimension. Denn die Karlsruher Entscheidung stärkt nicht nur deutschen Dieselkäufern den Rücken, sondern wird auch VW-Kunden aus ganz Europa dazu animieren, den Konzern in Deutschland zu verklagen.“

„Die Grundsätze, die die Karlsruher Richter aufgestellt haben, werden vermutlich auch für neuere Motortypen der Schadstoffklasse Euro 6 gelten. Hier hat sich in letzter Zeit der Verdacht erhärtet, dass auch in diesen neuen Motoren gesetzwidrige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden.“

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall erwarb der Kunde Herbert Gilbert am 10. Januar 2014 von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match zu einem Preis von 31.490,- € brutto, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist. Der Kilometerstand bei Erwerb betrug 20.000 km. Herr Gilbert hat im Februar 2017 ein Software-Update durchführen lassen, nachdem sich herausstellte, dass in diesem Motortyp eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert war. Mit seiner Klage gegen Volkswagen verlangte der Kunde im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Der BGH hat Volkswagen zur Schadensersatzzahlung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Kunden verurteilt und damit das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Dieser muss sich allerdings eine Nutzungsentschädigung wegen Gebrauchsvorteils anrechnen lassen, weil er das Fahrzeug über fünf Jahre genutzt hat. Dabei geht der Bundesgerichtshof wie die Vorinstanz von einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Gebrauchsvorteil errechnet sich nach dem Bruttokaufpreis multipliziert mit den gefahrenen Kilometern dividiert durch die erwartete Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt.

Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Deutschland betroffen waren mehr als zwei Millionen Kunden. Anhängig sind hierzulande noch rund 68.000 Klagen.

Die Omni Bridgeway AG finanziert in Deutschland rund einhundert Klagen von Kunden gegen Volkswagen und unterstützt mehr als Zehntausend VW Käufer in Österreich in Zusammenarbeit mit der dortigen Verbraucherzentrale (VKI).

Über Omni Bridgeway: Erst kürzlich haben die ROLAND-ProzessFinanz AG, Omni Bridgeway und die australische Gesellschaft IMF Bentham fusioniert und firmieren nun weltweit unter dem Namen Omni Bridgeway. Mit zwei Milliarden Euro liquiden Mitteln und 18 Standorten in Asien, Australien, Kanada, Europa, dem Nahen Osten, Großbritannien und den USA, ist Omni Bridgeway weltweit der neue Marktführer unter den Prozessfinanzierern.