Digitalisierung im Gesundheitswesen


Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass immer mehr Abläufe auf digitalem Weg stattfinden können. Teilweise trifft das auch auf die Gesundheitsversorgung zu. Videosprechstunden, elektronische Krankschreibungen und die digitale Krankenakte zeigen, was möglich ist.
Die Digitalisierung vereinfacht viele Prozesse im Gesundheitswesen
Um mehr Digitalisierung im Bereich der Gesundheitsversorgung wagen zu können, muss die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen. Neben den modernen elektronischen Geräten benötigen Praxen, Krankenkassen und andere Schnittstellen auch die passende Software sowie stabiles Internet. Zugleich sollte eine einfache und intuitive Bedienung gewährleistet werden. Das kann über ein sogenanntes Graphic User Interface für die Medizin geschehen. Dabei handelt es sich um eine Bedienoberfläche, die speziell für das Gesundheitswesen entwickelt worden ist. Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache Einbindung in den Praxisalltag spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sofern die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, kann die Digitalisierung jedoch dazu beitragen, Abläufe in der Gesundheitsversorgung zu beschleunigen sowie simpler zu gestalten.
Telemedizin – Fernsprechstunde mit Patienten
Nicht immer müssen Patienten zwingend persönlich zum Hausarzt kommen. Auch der Besuch beim Facharzt lässt sich manchmal durch ein kurzes Gespräch vermeiden. Das kann zum Beispiel per Videotelefonie stattfinden. Vor allem für Patienten birgt das große Vorteile. Sie müssen den Weg in die Praxis nicht auf sich nehmen und können langes Warten vor Ort vermeiden. Auch die Arztpraxen werden entlastet. Allerdings kann die Fernsprechstunde nicht alle Arztbesuche ersetzen und eignet sich oft nur für eine erste Einschätzung oder für Nachgespräche. Trotzdem ist sie ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen.
Elektronische Krankschreibungen reduzieren den Papierkram
Früher wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausgestellt und mussten dem Arbeitgeber bis zu einer gewissen Frist vorgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die elektronische Krankschreibung, die vom behandelnden Arzt direkt zur Krankenkasse weitergeleitet wird. Der Arbeitgeber muss sie dann abrufen.
Die elektronische Krankenakte erleichtert die Kommunikation zwischen den Ärzten
Seit dem 1. Januar 2021 können alle Patienten, die gesetzlich versichert sind, eine elektronische Krankenakte nutzen. Darin lassen sich Befunde und Berichte aus verschiedenen Praxen und Kliniken speichern. Per App können die Patienten alle Dokumente selbst erfassen und sie so verschiedenen Ärzten zur Verfügung stellen. Dadurch lassen sich wichtige Informationen schneller abfragen.
Erfassung des Anamnesebogens auf digitalem Weg
Erscheinen Patienten zum ersten Mal beim Arzt, müssen sie in der Regel einen Anamnesebogen ausfüllen. Der liefert Auskunft über Vorerkrankungen, die Krankengeschichte in der Familie oder die Medikamente, die eingenommen werden müssen. Je nachdem, um welchen Facharzt es sich handelt, können diese Bögen sehr umfangreich ausfallen, was zu viel Papierkram führt. Deswegen gibt es immer mehr Praxen, die eine digitale Abfrage durchführen. Dafür benötigen sie Tablets und natürlich ein spezielles Graphic User Interface, das die Patienten intuitiv durch den Fragebogen führt. Das sollte so gestaltet sein, dass es auch von älteren Personen gut bedient werden kann. Wenn eine Unterschrift benötigt wird, sind auf die Regelungen zur digitalen Signatur zu achten.