Eine Entschädigung bei Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung betrifft jedes Jahr tausende Passagiere. Ob Familienurlaub, Geschäftsreise oder ein wichtiger Termin – ein überbuchter Flug kann alle Pläne über den Haufen werfen.
Zum Glück stärkt die EU-Verordnung 261/2004 die Rechte der Reisenden und ermöglicht eine finanzielle Entschädigung, wenn sie wegen Überbuchung nicht wie vorgesehen reisen können.
Was bedeutet „überbuchter Flug“?
Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets, als tatsächlich Sitzplätze vorhanden sind, um Ausfälle durch Nichtantritte zu vermeiden. Wird jedoch mehr gebucht als Plätze verfügbar sind, kann es passieren, dass Ihnen das Boarding verweigert wird – selbst wenn Sie pünktlich am Gate erscheinen.
Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004
Wenn Ihnen aufgrund eines überbuchten Fluges die Beförderung verweigert wird, haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf:
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Eine Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 €, abhängig von der Flugdistanz.
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Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort.
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Betreuung am Flughafen: kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Unterkunft bei längerer Wartezeit.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung:
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Bis 1.500 km: 250 €
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1.500–3.500 km: 400 €
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Über 3.500 km: 600 €
Ausnahmen
Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen oder Sie freiwillig auf Ihren Platz verzichten – etwa gegen einen Reisegutschein oder andere Vergünstigungen.
Warum Skycop die bessere Wahl ist
Zwar können Sie Ihren Anspruch direkt bei der Airline geltend machen, doch oft verzögert sich der Prozess oder wird ohne klare Begründung abgelehnt. Skycop bietet hier deutliche Vorteile:
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Erfolgsbasiert: Sie zahlen nur, wenn Ihre Entschädigung durchgesetzt wird.
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Fachwissen: Die Experten von Skycop kennen die juristischen Feinheiten der EU-Verordnung 261/2004.
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Zeitersparnis: Skycop übernimmt die komplette Abwicklung, sodass Sie sich auf Ihre Reise oder Rückkehr konzentrieren können.
Gerade Vielreisende, Familien mit Kindern und Geschäftsleute profitieren davon, wenn ein erfahrener Partner wie Skycop den Anspruch durchsetzt und so die Chance auf eine schnelle Auszahlung maximiert.
Fazit
Ein überbuchter Flug kann für Reisende eine große Belastung sein, doch dank der EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen klare Rechte und finanzielle Ansprüche zu. Wer auf professionelle Unterstützung setzt, erhöht die Erfolgsaussichten und spart Zeit. Mit Skycop an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Entschädigung nicht nur beantragt, sondern auch durchgesetzt wird – schnell, transparent und ohne unnötigen Aufwand.