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Hüttentouren in den Alpen: Ein unvergessliches Abenteuer

Die Alpen sind ein Paradies für Wanderer und Naturliebhaber. Mit ihren majestätischen Gipfeln, weiten Tälern und malerischen Landschaften bieten sie eine Vielzahl von Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten. Eine der beliebtesten Arten, die Alpen zu erkunden, ist die Hüttentour. Diese Touren bieten eine einzigartige Möglichkeit, die Schönheit der Berge aus nächster Nähe zu erleben und gleichzeitig die Gastfreundschaft der Berghütten zu genießen.

Was ist eine Hüttentour?

Eine Hüttentour ist eine mehrtägige Wanderung, bei der die Nächte in Berghütten verbracht werden. Diese Hütten sind über die gesamte Alpenregion verteilt und bieten Wanderern eine komfortable Unterkunft, oft mit Verpflegung.

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OLG Rostock bestätigt Schadensersatz bei Reiseabsagen wegen Nahostkonflikt - AIDA nun reihenweise rechtskräftig verurteilt

Das Amtsgericht Rostock, statt vieler: 47 C 117/24, und das Landgericht Rostock, 1 O 349/24, hatten bereits Ende 2024 wichtige Schadensersatzurteile zugunsten von Reisenden bei Kreuzfahrtabsagen gesprochen. Die Absagen wurden oft auch dann mit der Sicherheitslage im Roten Meer oder im Suezkanal begründet, wenn die Kreuzfahrten überhaupt nicht durch die Risikogebiete hätten führen sollen. Zwischenzeitlich bestätigte das OLG Rostock, 1 U 95/24, im Mai 2025, dass Betroffene in diesen Fällen Schadensersatz von AIDA fordern können. In der Folge nahm AIDA nunmehr reihenweise Berufungen zurück, die gegen Entscheidungen des AG Rostock eingelegt wurden. Die durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Kläger erhielten Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises, was in aller Regel mittlere vierstellige Zahlungen zur Folge hatte. „Von Absagen Betroffener, deren Kreuzfahrten vor den Transreisen durch das Rote Meer geplant waren, sollten spätestens jetzt Schadensersatzansprüche durchsetzen. Denn die Verjährung droht“ , stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar, die das Urteil erstritten haben.

Kreuzfahrer möchten ihre Reisen einfach genießen und sich entspannen. Wind, Meer und Wellenrauschen. Aufgrund des militärischen Konflikts in Israel und der unklaren Sicherheitslage im Roten Meer wurden verschiedene Kreuzfahrtrouten, insbesondere durch das Rote Meer und den Suezkanal, aber zu gefährlich. Viele Reedereien zogen Konsequenzen und sagten sogenannte Transreisen durch Risikogebiete ab. Kreuzfahrer haben damit regelmäßig kein Problem, nachdem beim Befahren gefährdeter Gebiete oder bei dem Besuch von Häfen in der Region Genuss und Entspannung kaum möglich sein werden.

Absage der Kreuzfahrt vor der eigentlichen Schiffsumsetzung

Anders sieht dies aber dann aus, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird, deren Route überhaupt nicht durch das Rote Meer oder den Suezkanal geführt hätte, sondern vor der eigentlichen Schiffsumsetzung stattfinden sollte. So erging es den durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretenen Klägern. Sie hatten beispielsweise die Kreuzfahrt „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit AIDAblu vom 27.02.2024 bis 12.03.2024 gebucht, die von den Seychellen im Indischen Ozean hätte stattfinden sollen und mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer daher unmittelbar rein gar nichts zu tun gehabt. Dennoch wurde auch diese Reise nach der Mitteilung von Aida vom 25.01.2024 „angesichts der jüngsten Entwicklungen im Roten Meer“ kurzfristig abgesagt. Als Begründung gab Aida an, dass das Schiff über die längere Route entlang der afrikanischen Küste überführt werden müsse und damit umfangreiche Fahrplanänderungen und mehrere Reiseabsagen notwendig geworden seien. Grund für die Absage war damit allein das Interesse, die nach der Transreise anstehende Saison pünktlich starten zu können.

Das OLG Rostock bestätigte den Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude

„In einem solchen Fall kann sich Aida nach unserer Rechtsauffassung nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen. Vielmehr traf Aida die bewusste und rein unternehmerische Entscheidung, das Schiff so zeitig auf den erforderlichen Umweg zu schicken, dass der Beginn der Kreuzfahrtsaison im östlichen Mittelmeer planmäßig erfolgen kann“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Das OLG Rostock bestätigte nun die Auffassung der Kreuzfahrtanwälte und sprach dem dortigen Kläger mehrere tausend Euro Schadensersatz zu.

Diese Entscheidung hat für AIDA besondere Brisanz, weil es sich um die Entscheidung eines Oberlandesgerichts handelt. Das Oberlandesgericht entscheidet in den allermeisten Fällen nicht nur als „letzte Instanz“ und damit abschließend. Auch das Amtsgericht und das Landgericht halten sich in aller Regel an die obergerichtliche Rechtsprechung. AIDA nahm in den letzten Tagen zahlreiche Berufungen zurück. Die positiven Entscheidungen sind damit rechtskräftig und viele Kreuzfahrer können sich über Schadensersatzzahlungen freuen.

Zeitliche Abläufe im Einzelfall entscheidend

Die Entscheidung des OLG Rostock zeigt vorbildlich, dass bei Reiseabsagen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sauber zu differenzieren ist. Es kann eben nicht jede „irgendwie betroffene“ Kreuzfahrt durch den Veranstalter einfach entschädigungslos abgesagt werden.

In zahlreichen Fällen und so auch in dem durch das OLG Rostock letztinstanzlich entschiedenen Verfahren wird durch den Veranstalter jedoch auch dann die Sicherheitslage bei der Absage angeführt, wenn die Kreuzfahrt vor der Transreise hätte stattfinden sollen. In diesen Fällen kann sich der Veranstalter nicht entlasten, so dass über die Erstattung des Reisepreises hinaus Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe bestehen. Andere Veranstalter erkennen bei gleicher Interessenlage Ansprüche Ihrer Reisenden gegenüber den Kreuzfahrtanwälten außergerichtlich bereits an. Anders sah stirbt bei Aida aus. Hier verfolgte man nach der Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de offensichtlich taktische Ziele, die in der Verzögerung dieses Verfahrens und der damit zunehmend drohenden Verjährung zu sehen sind.

Handeln ist dringend erforderlich – Verjährung droht!

Kreuzfahrer, die von einer Konstellation betroffen waren, sollten daher Ihren Einzelfall unbedingt überprüfen lassen. Dabei ist es zeitnah zu handeln, um nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren. Der Gesetzgeber billigt Betroffenen eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren zu, die zudem taggenau ab dem planmäßigen Ende der Kreuzfahrt gemäß Buchung zu berechnen ist.

Wenn die Kreuzfahrt beispielsweise am 07.01.2024 enden soll, wäre spätestens am 07.01.2026 Klage einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Schadensersatzanspruch dann nicht mehr geltend gemacht werden. Kreuzfahrer sollten die Sache auch nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen, um nicht unnötig unter Zeitdruck zu geraten oder gar in die Verjährungsfalle zu tappen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Neumarkt (vormals Nürnberg). Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalls. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de – Ihre Lotse im Kreuzfahrtrecht

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Reiseschutz beginnt im Impfpass: Deutsche Leberstiftung rät zu Impfungen vor Urlaubsbeginn

Mit dem Start der Feriensaison Ende Juni beginnt für viele
Deutsche wieder die schönste Zeit des Jahres. Nach den Rekordergebnissen
2024 sind die Deutschen auch in diesem Jahr in Reiselaune: 75 Prozent der
Bevölkerung planen, 2025 „sicher zu verreisen“. Das geht aus einer
aktuellen Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR)
hervor. Die Deutsche Leberstiftung nimmt diese Entwicklung zum Anlass, auf
einen oft unterschätzten Aspekt der Reisevorbereitung hinzuweisen: den
richtigen Impfschutz, insbesondere gegen Hepatitis A und B.

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Kluge Packstrategie oder reiner Sparzwang? Neue Studie zeigt, wie Deutsche ihr Reisegepäck managen

6.453 deutsche Reisende befragt – Kostenfaktor dominiert die Entscheidung über zusätzliches Gepäck Handgepäck-Tetris, überteuerte Zusatzkosten und das ewige Rätsel der Gepäckrichtlinien: Eine neue Studie von Parkos, einem Vergleichsportal für Flughafenparkplätze, enthüllt, wie deutsche Reisende mit ihrem Gepäck jonglieren – und warum fast 60% konsequent auf zusätzliches Gepäck im Flugzeug verzichten. 

 
Koffer oder Kostenfalle?
Für viele Reisende bleibt das Gepäck ein Rechenexempel. Laut der Umfrage unter 6.453 deutschen Passagieren buchen 57,57% niemals zusätzliches Gepäck – nicht aus Minimalismus, sondern aus finanziellen Gründen. 48,86% der Befragten geben an, dass sie explizit aus Kostengründen auf Extra-Gepäck verzichten.
 
Aber wer doch extra Platz bucht, setzt klare Prioritäten: 28,43% der Reisenden entscheiden sich für aufgegebenes Gepäck, während nur 7,83% zusätzliches Handgepäck mitnehmen. Der Platz im Flugzeug ist begrenzt, aber deutsche Reisende scheinen zu wissen, wo sich Investitionen lohnen.
 
Gepäckrichtlinien: Komplex und frustrierend – trotz guter Vorbereitung
Obwohl 69,13% der Deutschen die Regeln für Gepäckbestimmungen gut kennen, empfindet eine überwältigende Mehrheit (68,36%) die Vorschriften als verwirrend. Die immer komplizierteren Regeln der Airlines machen die Reiseplanung nicht gerade einfacher – besonders für Gelegenheitsflieger oder Familien, die mit mehreren Gepäckstücken jonglieren müssen.
Die gute Nachricht: Die Vorbereitung zahlt sich aus. 60,14% der deutschen Reisenden hatten noch nie Probleme beim Check-in, ein Zeichen dafür, dass sie sich gut mit den Vorschriften auseinandersetzen. Doch es bleibt die Frage: Sind die Regeln zu kompliziert, oder werden sie einfach nicht klar genug kommuniziert?
 
Reicht das Gepäckmanagement für die Wahl einer Airline?
Obwohl hohe Gebühren und strikte Regeln oft für Frust sorgen, sind Gepäckbestimmungen selten der entscheidende Faktor bei der Wahl einer Fluggesellschaft. Lediglich 7,14% der Reisenden machen ihre Entscheidung primär davon abhängig, während 38,97% angeben, dass sie dies je nach Situation berücksichtigen.
 
Im europäischen Vergleich zeigen sich interessante Unterschiede: In den Niederlanden achten 48% der Befragten auf die Gepäckrichtlinien, in Frankreich sind es 42%, während es in Deutschland nur 24% sind. Offenbar sind deutsche Passagiere eher bereit, sich den Vorschriften anzupassen, als sich davon in der Buchungsentscheidung beeinflussen zu lassen.
 
Weitere Details und die vollständige Studie finden Sie auf unserer Themenseite
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