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Lärm beeinträchtigt die Gesundheit. Er beeinflusst den Schlaf und die Erholung, mindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und behindert die Kommunikation. Darüber hinaus steigern hohe Lärmwerte langfristig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Darauf macht am Mittwoch (26. April) der 20. „Tag gegen Lärm“ aufmerksam. Der von der Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V.) organisierte Aktionstag zeigt die Ursachen von Lärm und seinen Wirkungen auf, mit dem Ziel, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Informationen und Aktionen zu diesem Tag gibt es unter www.tag-gegen-laerm.de.

 

In Bochum ist der Straßenverkehr die bedeutsamste Lärmquelle. Der Rat der Stadt hat daher den detaillierten Lärmaktionsplan für Bochum verabschiedet, der Maßnahmenvorschläge für zunächst 50 Lärmschwerpunkte enthält. Insgesamt sind in Bochum rund 27.000 Bürgerinnen und Bürger von Lärmpegeln betroffen, die aufgrund der Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien bei Dauerbelastung zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen können. Zurzeit laufen die Vorbereitungen zur dritten Stufe der Lärmkartierung nach der „Umgebungslärmrichtlinie“ der EU. Spätestens Ende des Jahres zeigt sich, ob und in welchem Maße die bisher durchgeführten Lärmminderungsmaßnahmen ihre Wirkung erzielt haben.

    

Den „Tag gegen Lärm“ möchte die Stadt Bochum nutzen, um auf das Förderprogramm zum passiven Lärmschutz aufmerksam zu machen, denn nicht an allen Lärmschwerpunkten im Bochumer Stadtgebiet sind aktive Schutzmaßnahmen realisierbar. Teilweise sind diese auch zu kostenintensiv oder nicht ausreichend. Eine Alternative dazu bietet passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern. Seit rund einem Jahr fördert die Stadt deren Einbau in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern, wenn bestimmte Lärmpegel überschritten sind, sowie von Rollladendämmungen und Lüftern, welche zum Luftaustausch und zum Abführen von Raumfeuchtigkeit, insbesondere in Schlaf- und Kinderzimmern, zu empfehlen sind.

 

Das Programm umfasst für dieses Jahr ein Finanzvolumen von 350.000 Euro. Der Eigenanteil des Gebäudeeigentümers beträgt in der Regel 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Damit haben sie die Chance, sich und ihre Mieter vor den gesundheitlichen Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm wirkungsvoll und dauerhaft zu schützen.