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Auto/Motor

Prozessfinanzierung für Einzelklagen im VW-Abgasskandal (EA 189) - keine Ausreden mehr

Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, eine der
führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter Rechtsschutz nun
auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs
über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten.

Neben dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage, die eine Art
"Sammelklage" darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich den
Weg für ein erfolgreiches Einzelklageverfahren öffnen werde, gebe es
nun eine hochinteressante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort
durchzusetzen.

Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche
Prozesskostenfinanzierer, die das gesamte Prozesskostenrisiko für den
Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozesserlös nur im
Falle des Obsiegens oder Vergleichsschlusses einen Prozentsatz von ab
20 % an Erlösbeteiligung erwarteten.

"Bisher hat es am Markt für Rechtsdienstleistungen nach meiner
Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum
VW-Abgasskandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den
Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall
an einer Sammelklage zu beteiligen", so Gründungspartner Rechtsanwalt
Prof. Dr. Marco Rogert.

Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich zielführender erwiesen
als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten "Sammelklage",
fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.

Für die Musterfeststellungsklage ließen sich durchaus gute
Erfolgsaussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen,
dass aufgrund der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung des
Oberlandesgerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land
ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicherweise einfacher zu
führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er
weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für
Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie
es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die
Nutzungsentschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer
weiter ansteige, erläuert Ulbrich weiter.

"Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine
Ausrede mehr, nicht zu klagen", meint Prof. Dr. Rogert. "Wir müssen
jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine
Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr
über das übliche Formular
https://www.auto-rueckabwicklung.de/kontakt-anfahrt.html möglich
ist", schließt Prof. Dr. Rogert.

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DVR fordert mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer

Die Zahl der Rad Fahrenden, die jedes Jahr im Straßenverkehr ums Leben kommen, ist seit 2010 kaum gesunken. Deshalb fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in einem umfassenden Beschluss ihre Sicherheit zu erhöhen. DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf: „Die Bundesregierung möchte Mobilität ermöglichen. Das setzt voraus, dass man ohne große Gefährdung Fahrrad fahren kann." Dr. Eichendorf forderte die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiterhin intensiv für die schnellstmögliche verpflichtende Ausrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten und für Notbremsassistenten in allen Kraftfahrzeugen stark zu machen. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein. „Ein ganzes Bündel von Maßnahmen muss auf die Agenda nachhaltiger Verkehrspolitik", stellte der DVR - Präsident fest. Hier seien der Bund, aber vor allem auch die Länder und Kommunen gefragt.

Verständliche Spurführung und bessere Sichtbeziehung an Kreuzungen

„Insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten muss für alle, die am Verkehr teilnehmen, klar erkennbar und begreifbar sein, wo Fahrräder fahren können. Wer Rad fährt, muss gesehen werden, insbesondere von denen, die mit Lkw oder Pkw unterwegs sind. Parkende Fahrzeuge dürfen diesen Blickkontakt keinesfalls stören." Auch die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h könne im Einzelfall das richtige Mittel sein, um die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern zu gewährleisten.

Bessere Verkehrsüberwachung durch Fahrradstaffeln

Beides erfordere eine bessere Überwachung des Straßenverkehrs, so
Dr. Eichendorf weiter. Als ein Beispiel für eine Verkehrsüberwachung mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung nannte der Präsident die Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Sie sei das ganze Jahr über im Straßenverkehr präsent und befasse sich ausschließlich mit Verkehrsdelikten. Der DVR - Präsident ermunterte die Polizeibehörden, vermehrt Fahrradstaffeln aufzubauen.

Gemeinsam mit Radverkehrsexperten diskutiert der DVR morgen bei seinem Kolloquium „Besser geschützt auf dem Sattel" weitere konkrete Maßnahmen, die Radfahren sicherer machen können.

Wann: Donnerstag, 6. Dezember 2018, 11.00 bis 16.30 Uhr
Wo: Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstraße 151
10117 Berlin

Das Kolloquium richtet sich an alle, die sich für mehr Sicherheit im Radverkehr interessieren, an Entscheider aus Verwaltungen in Kommunen, Ländern und auf Bundesebene sowie die Presse.

 

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Ford und die Stadt Köln starten Projekt zur Erprobung von Nutzfahrzeug Plug-in Hybriden im innerstädtischen Verkehr

Ford setzt in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln eine Flotte von
zehn Ford Transit Plug-in Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) zur Erprobung in
urbanen Gebieten ein

   - Die Ford Transit PHEV-Transporter verfügen über einen
fortschrittlichen Elektro-Antrieb in Form einer seriellen
Hybrid-Antriebstrang-Konfiguration - der
1,0-Liter-EcoBoost-Dreizylinder-Benzinmotor dient als Range-Extender

   - Start ist im ersten Quartal 2019 mit einer Laufzeit von zwölf
Monaten

Ford setzt ab Frühjahr 2019 eine Flotte von zehn Ford Transit mit
Plug-in Hybridantrieb bei städtischen Unternehmen in Köln ein. Das
von der Stadt Köln unterstützte Projekt soll untersuchen, inwieweit
Hybridantriebe zur Erreichung der städtischen Luftreinhalteziele
beitragen können. Das von Ford finanzierte Projekt ist zunächst auf
zwölf Monate ausgelegt. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen des "City
of Tomorrow"-Symposiums, einer Plattform, bei der der Kölner
Automobilhersteller gemeinsam mit Vordenkern aus privaten und
öffentlichen Bereichen, einschließlich Städteplanern, politischen
Entscheidungsträgern sowie Mobilitätsexperten eine gemeinsame Vision
zur Zukunft der Mobilität in Städten diskutierte.

"Ich freue mich, dass Köln neben London und Valencia innerhalb
unseres Konzerns zu einer der wenigen europaweit strategisch
wichtigen Städte in Bezug auf zukünftige Mobilität ausgewählt worden
ist, und wir nun gemeinsam mit der Stadt Köln interessante neue
Themen angehen werden", betont Gunnar Herrmann, Vorsitzender der
Geschäftsführung Ford-Werke GmbH, am Rande des Symposiums.

Henriette Reker, Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, ergänzt: "Für
die rasant wachsende Stadt Köln ist emissionsfreie Mobilität ein
entscheidendes Zukunftsthema. Jedes Forschungsprojekt, das in diese
Richtung arbeitet, ist ein Gewinn. Ich freue mich, dass Ford als
Automobilhersteller in Köln mit dem Ford Transit PHEV-Piloten 2019
eine Testreihe in Köln startet."

Gefahren werden jeweils zwei der leichten Nutzfahrzeuge von den
Kölner Unternehmen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, Flughafen
Köln/Bonn, Häfen und Güterverkehr Köln, Kölner Verkehrsbetriebe sowie
der RheinEnergie.

Die zehn Ford Transit Plug-in Hybride haben einen fortschrittlichen
Elektroantrieb, der auf eine emissionsfreie Reichweite von rund 50
Kilometern ausgelegt ist. Damit ist er ideal für einen
emissionsfreien Verkehr in Innenstädten. Der mehrfach ausgezeichnete
1,0-Liter-EcoBoost-Dreizylinder-Benzinmotor dient als Range Extender
und lädt die integrierten, flüssigkeitsgekühlten
Lithium-Ionen-Batterien bei Bedarf wieder auf. Auf diese Weise
vergrößert sich der Aktionsradius des Ford Transit PHEV auf bis zu
500 Kilometer Gesamtreichweite. Die Batterien verfügen über eine
Speicherkapazität von 14 kWh. Durch ihren Einbau unterhalb des
Laderaumbodens wird das Laderaumvolumen nicht beeinträchtigt.

Über eine Anschlussmöglichkeit im vorderen Stoßfänger kann die
Batterie an einer 240 Volt-Lademöglichkeit mit 16 oder 32 Ampère in
nur drei Stunden vollständig geladen werden. Alle Partner können auf
bereits vorhandene Ladeinfrastruktur zurückgreifen.

Darüber hinaus werden die Fahrzeuge mit Telematik- und
Geofencing-Systemen ausgerüstet sein. Mit diesen Systemen kann
beispielsweise sichergestellt werden, dass sich das Fahrzeug
emissionsfrei in vorab definierten Umweltzonen bewegt.

Ähnliche Projekte unterhält Ford bereits in London und Valencia.

Auf der Nutzfahrzeug IAA im September 2018 stellte Ford bereits die
Serienversion des Plug-in Hybrid-Transporters vor. Seine
Markteinführung ist für die zweite Jahreshälfte 2019 geplant. Darüber
hinaus ist die Einführung von 40 weiteren elektrifizierten Modellen
geplant, darunter 16 voll-elektrische Fahrzeuge.

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Licht-Test 2018: Düstere Bilanz für Brummis

Defekte Beleuchtungsanlagen an Transportern, Lkw und Bussen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Dennoch sind 31 Prozent der Nutzfahrzeuge in der dunklen Jahreszeit mit mangelhaftem Fahrzeuglicht unterwegs. Das ergab die Bilanz der Oktober-Aktion „Licht-Test 2018“, die der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) jetzt veröffentlichten. Mehr als 4 700 Licht-Tests in den Mitgliedsbetrieben der Kfz-Innungen flossen in die Statistik ein. Im Ergebnis hat sich die Mängelquote zwar um 1,5 Prozentpunkte gegenüber 2017 verbessert. Aber die Zahlen bleiben alarmierend hoch.

Die Hauptscheinwerfer führen die Mängelliste mit 22,8 Prozent an (2017: 22,4 Prozent). Dabei ist der Anteil der Blender mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern auf 8,4 Prozent gesunken (2017: 10,1 Prozent), während die Quote zu niedrig eingestellter Frontlichter mit 7,9 Prozent nahezu unverändert blieb (2017: 7,8 Prozent). Bei 5,5 Prozent der Nutzfahrzeuge stellten die Prüfer sogar einen vollständig ausgefallenen Scheinwerfer fest (2017: 4,1 Prozent), einen Totalausfall bei 0,7 Prozent (2017: 0,5 Prozent). Ähnlich schlechte Resultate lieferte auch die Heckbeleuchtung mit Defekten an 11,2 Prozent der Fahrzeuge (2017: 9,3 Prozent). Das Bremslicht fiel bei 4,1 Prozent der Tests auf (2017: 4,3 Prozent).

 

Der Licht-Test wird gemeinsam von ZDK und DVW organisiert. Angesichts der anhaltend hohen Mängelquote appellieren die Verbände an Fahrer von Nutzfahrzeugen, nicht nur im Licht-Test-Monat Oktober, sondern das ganze Jahr auf die Beleuchtung zu achten, diese regelmäßig kontrollieren und Mängel umgehend beheben zu lassen. In Nfz-Meisterbetrieben und speziell ausgerüsteten Werkstätten der Prüforganisationen können Fahrer die Lichtanlage prüfen lassen. 

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