Zum Hauptinhalt springen

Auto/Motor

 Ein Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten kann Wunder bewirken (Foto: DVR)

Müdigkeit wirkt ähnlich wie Alkohol auf das Autofahren Jecken und Narren sollten öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi vorziehen

 Ein Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten kann Wunder bewirken (Foto: DVR)
Ein Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten kann Wunder bewirken (Foto: DVR)

Rund um Karneval bzw. Fasching wird oft ausgelassen gefeiert und viel getrunken. Wer alkoholisiert mit einem Fahrzeug unterwegs ist, gefährdet sich und andere am Verkehr teilnehmende Menschen. Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das sichere Fahren. Die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit lässt nach. Aber auch wer schlaftrunken unterwegs ist, kann im Verkehr eine Gefahr darstellen. Denn einige Stunden ohne Schlaf wirken ähnlich wie Alkohol. 17 Stunden ohne Schlaf beeinträchtigen das Reaktionsvermögen vergleichbar mit 0,5 Promille Alkohol im Blut, 22 Stunden mit Schlafmangel wirken auf die Reaktionsfähigkeit schon wie 1,0 Promille Blutalkohol. „Wer dann kurz einnickt, legt in zwei Sekunden bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h über 30 Meter im Blindflug zurück. In dieser kurzen Zeit können schnell ein Verkehrsunfall verursacht und Menschenleben gefährdet werden“, so DVR-Projektleiterin Anna-Sophie Börries. Laut einer TNS-Emnid-Umfrage im Rahmen der Kampagne „Vorsicht Sekundenschlaf!“ ist rund jeder Vierte mindestens einmal im Pkw hinter dem Steuer eingeschlafen. Trotzdem überschätzen immer noch viele ihre Fähigkeiten: 45 Prozent glauben, Müdigkeit durch ihre Erfahrung ausgleichen zu können, 43 Prozent der Befragten sind überzeugt, den Zeitpunkt des Einschlafens sicher vorhersehen zu können, und 17 Prozent fahren trotz ihrer Müdigkeit einfach weiter.

Der DVR empfiehlt allen Jecken und Narren daher trotz des Feierns für ausreichend Schlaf zu sorgen und zur Fortbewegung die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen. Wer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte Müdigkeit hinter dem Steuer ernst nehmen und bei ersten Anzeichen wie häufigem Gähnen oder schweren Augenlidern dringend eine Pause einlegen. Diese empfiehlt es sich mit etwas Bewegung zur Kreislaufaktivierung oder mit einem Kurzschlaf von zehn bis 20 Minuten zu kombinieren. Wer möchte, kann vor dem Kurzschlaf noch einen Kaffee trinken. Das darin enthaltene Koffein wirkt erst nach 30 Minuten, es hindert nicht beim Einschlafen, erleichtert aber das Wachwerden und verstärkt so den Erfrischungseffekt. Die Wirkung von Koffein ersetzt jedoch keinen Kurzschlaf. „Nur wer wach und konzentriert unterwegs ist, schützt sich und andere Verkehrsteilnehmer und kommt sicher durch die närrischen Tage“, ergänzt Börries.

Weitere Informationen zu „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer. “ unter http://www.dvr.de/vorsicht-sekundenschlaf

Über die Umfrage: Befragt wurden im Oktober 2016 insgesamt über 1.000 Autofahrerinnen und Autofahrer über 18 Jahre, repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Region und Bildungsabschluss verteilt.

Hintergrund zur Kampagne: Müdigkeit am Steuer ist ein unterschätztes Unfallrisiko im Straßenverkehr. In der Unfallstatistik wird Übermüdung für nur 0,5 Prozent aller schweren Unfälle als Ursache deklariert. Die Dunkelziffer liegt laut Experten jedoch weitaus höher. Jeder übermüdete Autofahrer und jede übermüdete Autofahrerin ist somit potenziell der Gefahr des Sekundenschlafs ausgesetzt. Der DVR hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Dezember 2016 eine Aufklärungskampagne mit dem Titel „Vorsicht Sekundenschlaf! Die Aktion gegen Müdigkeit am Steuer.“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, alle Autofahrerinnen und Autofahrer für die Gefahren von Müdigkeit am Steuer zu sensibilisieren und präventive sowie akute

 

  • Aufrufe: 378
 Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) im Auto, 85 Prozent von ihnen meinen, dass ein UDS zur besseren Analyse von Unfällen beitrage und die Klärung der Schuldfrage erleichtere. (Quelle: fotolia / Fotomontage DVR)

Black Box im Auto? DVR-Umfrage zum verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers

 Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) im Auto, 85 Prozent von ihnen meinen, dass ein UDS zur besseren Analyse von Unfällen beitrage und die Klärung der Schuldfrage erleichtere. (Quelle: fotolia / Fotomontage DVR)
Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) im Auto, 85 Prozent von ihnen meinen, dass ein UDS zur besseren Analyse von Unfällen beitrage und die Klärung der Schuldfrage erleichtere. (Quelle: fotolia / Fotomontage DVR)

Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer (34 Prozent) ist der Meinung, dass in Autos sogenannte Unfalldatenspeicher (UDS) verpflichtend eingebaut werden sollten. Weitere 14 Prozent befürworten einen obligatorischen Einbau bei beruflich genutzten Fahrzeugen. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Autofahrerinnen und Autofahrern, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Weniger als die Hälfte (42 Prozent) der Befragten ist gegen den verpflichtenden Einbau solcher Geräte, jeder Zehnte hat dazu keine Meinung.

Die Befürworter des Einbaus sehen als Hauptvorteile, dass der UDS zur besseren Analyse von Unfällen beiträgt (85 Prozent), die Klärung der Schuldfrage erleichtert (81 Prozent), Erkenntnisse für die Unfallforschung liefert (66 Prozent) und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen kann (61 Prozent). Die Gegner befürchten in erster Linie eine Verletzung des Datenschutzes (69 Prozent) sowie technische Manipulationsmöglichkeiten (39 Prozent).

UDS erfassen permanent fahrdynamische und fahrtechnische Daten, ähnlich wie die Black Box in Flugzeugen. Die Daten werden automatisch nach wenigen Sekunden gelöscht. Kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall bleiben sie aber erhalten.

Der DVR empfiehlt den freiwilligen Einbau von UDS im Interesse einer verbesserten Unfallforschung und Unfallaufklärung und fordert einen wissenschaftlich begleiteten Feldversuch zur langfristigen Wirkung dieser Geräte. Allerdings müssten die Belange des Datenschutzes sowie die Manipulationssicherheit gewährleistet sein.

 

  • Aufrufe: 358
 Deutscher Verkehrssicherheitsrat

DVR begrüßt Tempobegrenzung in Frankreich Präsident fordert Diskussion über Geschwindigkeit auf Landstraßen in Deutschland

 Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Deutlich weniger Tote im Straßenverkehr - das ist Frankreichs Ziel. Daher soll ab 1. Juli 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von bislang 90 km/h auf 80 km/h gesenkt werden. Das Nachbarland beklagte in den vergangenen Jahren auf Landstraßen die meisten Verkehrsopfer. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Regelung. „Auch in Deutschland kommen die meisten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen auf Landstraßen ums Leben", sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Im Jahr 2016 waren es 1.853 und damit mehr als die Hälfte aller im Straßenverkehr Getöteten. Typische Ursache: überhöhte Geschwindigkeit. „Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden", so Dr. Walter Eichendorf weiter.

DVR-Beschluss zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen

Aufgrund der hohen Anzahl an Verkehrsopfern auf Landstraßen hat der Vorstand des DVR bereits 2014 einstimmig die Forderung beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite von bis zu sechs Metern auf 80 km/h zu senken (https://www.dvr.de/download/beschluesse/2014-hoechstgeschwindigkeiten-auf-landstrassen-und-ueberholverbote.pdf). Kurz danach empfahl auch der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2015, die Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen für Pkw und Lkw auf Tempo 80 zu reduzieren, um die Zahl der Unfälle auf Landstraßen zu senken (http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_53_vgt.pdf).

  • Aufrufe: 425

Mit Winterreifen sicher in den Winterurlaub

Vor dem Winterurlaub Reifen checken nicht vergessen!
Vor dem Winterurlaub Reifen checken nicht vergessen!

Nach Angaben des Deutschen Skiverbandes gibt es in Deutschland rund 11,7 Millionen aktive Wintersportler. Für sie hat die Saison begonnen und viele begeben sich in den kommenden Wochen mit dem Pkw auf den Weg in die beliebten Wintersportorte in Bayern, Österreich oder der Schweiz. Doch der Reiseweg ist oft lang und führt über schnee- oder eisbedeckte Straßen. Grund genug, vor Fahrtantritt die Bereifung des Fahrzeuges zu kontrollieren, mit dem die ganze Familie teils hunderte Kilometer durch alpine Regionen fährt.

Winterreifen bieten optimale Sicherheit
Autofahrer aus Regionen mit milderen Wintern greifen gerne auf Ganzjahresreifen zurück. Auch wenn sich die Qualität der „Allrounder“ insgesamt merklich verbessert hat, ist es nicht möglich, einen Ganzjahresreifen sowohl mit sehr guten Winterreifeneigenschaften und gleichzeitig sehr guten Sommerreifeneigenschaften zu erhalten. Wer in den Wintermonaten eine Reise in die Alpen plant, sollte kein Risiko eingehen und auf qualitativ hochwertige Winterreifen setzen. Winterreifen haben eine feine Lamellenstruktur und verzahnen sich bei Nässe, Schneematsch und Eis optimal mit der Fahrbahn. Die weiche Gummimischung verhärtet auch bei niedrigen Temperaturen nicht und bleibt weich und flexibel. Winterreifen bieten daher Sicherheit für Familie und Fahrzeug: Die Bremswege sind bei winterlichen Straßenverhältnissen kürzer als mit Sommerreifen und Fahrstabilität ist gegeben. Ein weiterer Vorteil: Beim saisonalen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen kontrolliert die Fachwerkstatt die Reifen zudem auf den Reifendruck, die Profiltiefe und auf Beschädigungen.

Vor längeren Autofahrten steht der gewissenhafte Reifencheck an
Aber auch Autofahrern, die im Herbst bereits auf Winterreifen umgerüstet haben, empfiehlt die Initiative Reifenqualität vor Fahrtantritt von längeren Reisen einen gründlichen Reifencheck. Es kommen große Belastungen auf die Reifen zu und es sollte sichergestellt werden, dass sie sich in bestmöglichem Zustand befinden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Ein Skifahrer würde sich auch nicht auf ein Paar verschlissene, ungewachste Skier stellen, um dann ins Tal zu fahren.

Ein wichtiger Hinweis: Urlauber sollten sich vor der Fahrt erkundigen, welche Regelungen an ihrem Zielort bezüglich der Bereifung gelten. Während in Deutschland „nur“ eine situative Winterreifenpflicht gilt, also eine angepasste Bereifung für winterliche Fahrbahnzustände mit einer gesetzlich festgelegten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, sind in manchen Ländern Europas Winterreifen in einem bestimmten Zeitraum und mit einer bestimmten Mindestprofiltiefe Pflicht. In Österreich gilt zum Beispiel eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern. Oftmals werden regional auch Schneeketten via Beschilderung vorgeschrieben. Wer auf die jeweils geltende Winterreifenpflicht nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern unter Umständen auch einen Unfall. Eine Liste über die Winterreifenregelungen der europäischen Länder hält die Initiative auf ihrer Website bereit: http://reifenqualitaet.de/sicherheit/sommerreifen-winterreifen/winterreifenpflicht/

Über Reifenqualität – „Ich fahr auf Nummer sicher!“

Im Mittelpunkt der Initiative Reifenqualität des DVR und seiner Partner stehen die Qualität der Reifen und die fachliche Beratung im Handel. Die Produktqualität hat Auswirkungen auf Bremsweg und Nasshaftung. Aber auch der Zustand der Reifen, dazu gehören Sicherheitsprofiltiefe und Luftdruck, ist sicherheitsrelevant. Weitere Informationen rund um das Thema gibt es unter: www.reifenqualitaet.de

 

 

  • Aufrufe: 330