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Auto/Motor

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Automatisiertes und vernetztes Fahren muss sicher sein

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Angesichts der Entwicklungen zum Thema „automatisiertes Fahren“ in rechtlicher Hinsicht, insbesondere der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 21.06.2017, den aktuellen Beratungen zu den Änderungen der UN/ECE-Regelungen sowie den Ergebnissen der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren, nimmt der DVR Stellung zum Thema. Er erwartet, dass die Einführung und Nutzung von teil-, hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen in der Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Der DVR fordert daher u.a., dass bei der Zulassung der Systeme in jedem Einzelfall abzuwägen ist, ob der zu erwartende Sicherheitsgewinn mögliche Risiken überwiegt. Felderfahrungen und Simulationen sind für die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen notwendig. Es sollten deshalb weitere Möglichkeiten eröffnet werden, den Sicherheitsgewinn der Fahrfunktionen vor deren Genehmigung zu ermitteln. Nach der Zulassung sind die neuen Technologien ebenfalls durch Feldbeobachtungen zu sichern. Derzeit wird im Rahmen von Forschungsprojekten die Zulassung fahrerloser Fahrzeuge zur Personenbeförderung geprüft. Der DVR empfiehlt, dass für diesen Zweck einheitliche Kriterien und Prozesse erarbeitet werden, um die zuständigen Behörden zu unterstützen.

Um die sichere Bedienung automatisierter Fahrfunktionen zu gewährleisten, fordert der DVR Hersteller, Normungsorganisationen und Gesetzgeber auf, einheitliche Begriffe und Definitionen, Bedienprinzipien, Warnungen und Aufforderungen an die Nutzenden automatisierter Fahrfunktionen zu erarbeiten.

Laut DVR-Empfehlungen sind geeignete technische und kommunikative Maßnahmen (Mensch-Maschine-Schnittstelle) vorzusehen, damit Fahrfunktionen nicht irrtümlich oder missbräuchlich verwendet werden können. Der DVR fordert zudem eine ausreichende Information der Verkehrsteilnehmenden, gesonderte Unfallanalysen und macht Vorschläge zur Durchführung von System-Updates sowie zur Prüfbarkeit von voll- und hochautomatisierten Fahrzeugen im Rahmender Hauptuntersuchungen.

Auch Intelligente und vernetzte Verkehrssysteme können zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Zu den intelligenten und vernetzten Verkehrssystemen zählen auch Vehicle-2-X-Anwendungen, bei denen der drahtlose Informationsaustausch zwischen Verkehrsteilnehmenden bzw. zwischen den Verkehrsteilnehmenden und der Infrastruktur zur Umsetzung neuartiger Funktionen genutzt wird. Im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte wurden bereits verschiedene Vehicle-2-X-Anwendungen entwickelt. So werden je nach Anwendung unterschiedliche Situationen – von der unmittelbaren Gefahrensituation bis zur einfachen Informationsbereitstellung – und verschiedene Arten von Verkehrsteilnehmenden adressiert. Darüber hinaus kommen auch unterschiedliche Arten der Informationsbereitstellung und verschiedene Kommunikationsarten, z.B. per Mobilfunk oder per pWLAN (speziell entwickelter technischer Standard für die Fahrzeugkommunikation) zum Einsatz. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern oder sie in den Auswirkungen zu reduzieren. Ein automatisiert ablaufender Kommunikationsprozess zu sicherheitsrelevanten Informationen kann das Ziel dadurch erreichen, dass solche Informationen frühzeitig übermittelt werden, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Eine Reaktion kann entweder durch den Fahrzeug Führenden oder durch das Fahrzeugsystem selbst erfolgen. Dies ist von der Gefahrensituation abhängig, die verhindert werden soll. So sind z.B. die Anforderungen an Informationen über einen vorausliegenden Stau weniger zeitkritisch als die über einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß in einem Kreuzungsbereich.

Basierend auf den Ergebnissen verschiedener Testfelder und Studien, empfiehlt der DVR diverse Kriterien für die angewandten Kommunikationstechnologien, z.B. die Datenbereitstellung in Echtzeit und Reichweiten von mindestens 300 Metern. Nach Einschätzung des DVR sollten Sicherheitsfunktionen, die bereits ihre Wirkung und Alltagstauglichkeit in Feldtests belegen konnten, mit Priorität umgesetzt werden, u.a. das elektronische Bremslicht sowie der Querverkehrsassistent und der Verkehrszeichenassistent für Stoppschilder.

Weitere und ausführlich begründete Empfehlungen enthalten die DVR-Vorstandsbeschlüsse „Automatisierte Fahrfunktionen“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-2-X-Kommunikation“ vom 16. November 2017 unter: https://www.dvr.de/site/beschluesse.aspx.

 

 

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Gefahren durch rollende Fahrzeuge beim Be- und Entladen vermindern

Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Wegrollende Fahrzeuge und damit einhergehende, teils schwere, Unfallfolgen sind nicht selten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die ihr gemeldeten Unfälle für die Jahre 2011 bis Mitte 2017 auf diese Unfallursache hin untersucht. Im genannten Zeitraum wurden 59 Unfälle mit 25 Todesopfern ermittelt. Die meisten Unfälle ereigneten sich während der Tätigkeit des Kuppelns bzw. Be- und Entladens von Nutzfahrzeugen. Dabei sind hierbei allein die gesetzlich versicherten Arbeits- und Wegeunfälle berücksichtigt, d.h. Unfälle mit wegrollenden privaten Kraftfahrzeugen, die nicht in Zusammenhang mit Fahrten zur bzw. von der Arbeitsstätte standen, sind nicht enthalten. Der DVR nimmt diese Zahlen  zum Anlass, an den § 14 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu erinnern, in dem festgelegt ist, dass vor Verlassen des Fahrzeugs die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen zu betätigen sind. Dies bedeutet vor allem, die Feststellbremse („Handbremse“) anzuziehen.

Seitens der Unfallversicherungsträger wird den Arbeitgebern eine Reihe von organisatorischen oder technischen Maßnahmen vorgeschlagen, um Abhilfe für diese Unfallgefahr zu schaffen, z.B. Unterweisungen der Mitarbeiter und Sicherungssysteme an der Laderampe. Diese Präventivmaßnahmen greifen allerdings nicht immer – wie die Unfallzahlen belegen. Der DVR empfiehlt daher, insbesondere für Nutzfahrzeuge und Busse, den Einbau von Feststellbremsen, die sich selbsttätig einlegen, wenn der Fahrer den Fahrersitz verlässt. Gleichzeitig fordert der DVR Fahrzeughersteller auf, die Entwicklung und den serienmäßigen Einbau von sich selbsttätig einlegenden Feststellbremsen für alle Neufahrzeuge zu forcieren und herstellerübergreifend vereinheitlichte Funktionalitäten anzustreben.

Detaillierte Informationen enthält der DVR-Vorstandsbeschluss „Maßnahmen gegen das Wegrollen von Fahrzeugen“ vom 16.11.207 unter: https://www.dvr.de/site/beschluesse.aspx

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Fahrtüchtig mit medizinischem Cannabis? DVR: verantwortungsvoller Umgang absolut notwendig

 Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und Patienten einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischem Cannabis, damit die Fahrtüchtigkeit der Patienten nicht beeinträchtigt wird. (Fotomontage: VKM)
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und Patienten einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischem Cannabis, damit die Fahrtüchtigkeit der Patienten nicht beeinträchtigt wird. (Fotomontage: VKM)

Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

 

„Besonders in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden“, erläutert Jacqueline Lacroix vom DVR. Auch eine zu hohe Dosierung oder die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, einschließlich selbst geringer Mengen an Alkohol, könnten zu Problemen führen. „Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Drogenmaterialien angeboten werden, die sich in ihren Inhaltsstoffen zum Teil erheblich unterscheiden. Dabei geht es vor allem um den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), das zu rund 20 Prozent in medizinischen Cannabisblüten enthalten ist, oder Cannabidiol,“ ergänzt die Expertin.

 

Die Wirkstoffe der Cannabisblüten können durch Inhalation oder oral aufgenommen werden, zum Beispiel als Tee oder Gebäck. Eine optimale Verordnung bedarf daher spezieller medizinischer Expertise. „Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären. Insbesondere sollten sie zu Beginn der Therapie vom Führen eines Fahrzeuges abraten, und zwar so lange, bis die unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten und sie trotz Krankheit fahrsicher sind“, empfiehlt Lacroix.

 

Darüber hinaus müssten aber auch die Patienten selbst ihre Fahrtüchtigkeit im Auge behalten und im Zweifelsfall auf das Fahren verzichten. „Sie werden im Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen, die zum Beispiel ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben“, erklärt Lacroix.

 

Problematisch ist, dass Cannabisblüten, die lose von den Apotheken auf Rezept abgegeben werden, über keinen Beipackzettel verfügen und von den Patienten selbst in Kleinstmengen, zum Teil bis unter 0,1 Gramm, dosiert werden müssen. Das Rezept muss daher eindeutige Angaben zum Drogenmaterial, zur Darreichungsform und zu den Einzel- und Tagesdosen enthalten.

 

„Von den Cannabispatienten wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit der Medikation und bei Auftreten von Nebenwirkungen erwartet“, sagt Lacroix. Wenn das THC im Blut aus einer bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels herrührt und die Einnahme die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, kommt es nicht zu Sanktionierungen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei missbräuchlicher Einnahme derartiger Arzneimittel droht hingegen nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis. Patienten sollten deshalb eine ärztliche Bescheinigung über ihre Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen.

 

„Es ist nicht einfach, zu bestimmen, welchen Einfluss der Gebrauch von medizinischem Cannabis auf das Fahrvermögen hat“, fasst Lacroix das Problem zusammen. Die im Blut festgestellte THC-Konzentration entspreche oft nur zu einem geringen Grad der messbaren Beeinflussung. Auch lasse die THC-Konzentration im Blut keine sicheren Rückschlüsse auf die Menge an THC zu, die tatsächlich geraucht oder eingenommen wurde. Die Polizei sollte zudem bei einem Anfangsverdacht in Betracht ziehen, dass der Fahrer Cannabis auch wegen einer medizinisch-indizierten Medikation eingenommen haben könnte. Zu prüfen wäre dann, ob Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme vorliegen.

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Bei Notbremsung: Nur keine Hemmungen!

Gerade noch rechtzeitig: Beim Verkehrssicherheitstraining lernt man, eine richtige Vollbremsung durchzuführen.
Gerade noch rechtzeitig: Beim Verkehrssicherheitstraining lernt man, eine richtige Vollbremsung durchzuführen.

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Auf der Autobahn herrscht Feierabendverkehr, alles drängt sich dicht an dicht mit dem Ziel, möglichst schnell zu Hause anzukommen. Jede Lücke wird genutzt, um etwas mehr Geschwindigkeit aufzunehmen, der Sicherheitsabstand schrumpft und schrumpft. Und dann leuchten plötzlich die Bremslichter vor einem auf …

Damit es zu solchen Situationen nicht kommt, regelt § 4 Abs. 1 StVO den Sicherheitsabstand, allerdings macht er keine konkrete Angabe. Im Gesetzestext heißt es lediglich, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass man im Falle einer Bremsung rechtzeitig zum Stehen kommt. Der einzuhaltende Abstand ist demnach von der Fahrgeschwindigkeit, der Beschaffenheit der Fahrbahn und den Witterungsverhältnissen abhängig.

Wie groß ist der Mindestabstand?
Eine gängige Faustformel besagt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte, der der in einer Sekunde zurückgelegten Strecke entspricht (bei Tempo 50 also 15 Meter oder drei Pkw-Längen). Außerhalb geschlossener Ortschaften vergrößert sich der Sicherheitsabstand auf die halbierte Geschwindigkeit in Metern, bei Tempo 100 also 50 Meter. Beim Mindestabstand handelt es sich aber um einen absoluten Minimalabstand, der entsprechend vergrößert werden muss, wenn etwa Straßen- und Sichtverhältnisse schlecht sind. Im Ernstfall benötigt man nämlich nicht nur die Zeit, die Gefahr zu erkennen, sondern auch entsprechend zu reagieren. Diese Reaktionszeit beträgt etwa eine Sekunde: eine Sekunde, in der der Wagen mit unverminderter Geschwindigkeit auf ein Hindernis zufährt. Bei Tempo 100 legt er also rund 30 Meter zurück, bevor der Bremsvorgang überhaupt begonnen hat. Selbst wenn man während der Fahrt den Sicherheitsabstand einhält, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Wird man z. B. durch ein plötzlich auftretendes Hindernis am Straßenrand abgelenkt, realisiert man oft zu spät, dass der Abstand zum Vordermann zu gering geworden ist und kann möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingreifen.

So hilft der Notbremsassistent
Was tut nun der Notbremsassistent? Er misst den Abstand zu Vordermann unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrtgeschwindigkeit, warnt frühzeitig, wenn er sich verringert, und verschafft dem Fahrer so wertvolle Zeit zu reagieren. Wenn es zur Bremsung kommt, unterstützt er den Fahrer, indem er die Bremsung verstärkt, sofern das Bremspedal nicht richtig durchgetreten wird. Und bleibt eine Bremsung aus, führt der Notbremsassistent sie komplett eigenständig durch. Fachleute gehen davon aus, dass Notbrems-Assistenzsysteme bei flächendeckender Ausstattung je nach Funktionsumfang 20 - 40 % der Pkw- zu Pkw-Unfälle mit Personenschäden positiv beeinflussen oder verhindern. Manche Notbremsassistenten sind darüber hinaus noch mit einem Insassenschutz verbunden: Ist ein Aufprall unvermeidbar, ziehen sich automatisch die Gurte fest, Sitze und Kopfstützen werden in die richtige Position gebracht. Aus der Verantwortung entlässt der Notbremsassistent den Fahrer allerdings nicht: Er wurde für Gefahrensituationen entwickelt, nicht dazu, den Fahrer aus der Verantwortung zu entlassen. Demnach sollte es tunlichst unterlassen werden, seine Funktionstätigkeit „aus Spaß“ auszuprobieren.

Vollbremsung: Härtetest für Wagen und Insassen
Es kommt auf das richtige Bremsen an und das ist leichter gesagt als getan. Im normalen Straßenverkehr treten wir eher sanft auf die Bremse, denn es besteht ja normalerweise kein Anlass mit voller Kraft in die Eisen zu gehen. Wir haben zu Recht Hemmungen, das Bremspedal fest durchzutreten, denn es handelt sich dabei um einen echten Gewaltakt: Das schwere Fahrzeug wird binnen kürzester Zeit zum Stillstand gebracht, die sich dabei entfaltenden Kräfte wirken nicht nur auf das Auto selbst, sondern auch auf die Passagiere, die dabei nur durch die Sicherheitsgurte in ihren Sitzen gehalten werden. Doch gerade diese fehlende Erfahrung erweist sich in kritischen Situationen oft als Problem: Selbst wenn rechtzeitig gebremst wird, wird oft nicht stark genug gebremst – oder aber so hart, dass die Räder blockieren und die Kontrolle über den Wagen verloren geht. Der Wagen kommt nicht rechtzeitig zum Stehen, die Kollision kann nicht vermieden werden, selbst wenn der Sicherheitsabstand eigentlich groß genug war. Viele der Auffahrunfälle könnten durch kürzere Reaktionszeiten oder richtige Bremsungen vermieden werden. Beides kann man lernen.

Richtig bremsen lernen
Experten empfehlen genau aus diesem Grund, an sogenannten Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen. In diesen Trainings erlernen Autofahrer unter Anleitung zum Beispiel, wie man sich verhält, wenn das eigene Fahrzeug auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät, aber auch, wie man eine richtige Vollbremsung durchführt. Sich dies anzueignen, ist jedem Autofahrer anzuraten, der regelmäßig und viel unterwegs ist. Allein schon, um sein Fahrzeug besser kennenzulernen, denn jedes verhält sich ein bisschen anders. Ob man einen Wagen mit oder ohne ABS fährt, spielt ebenfalls eine Rolle für das richtige Bremsen. Was für den einen Wagen gut ist, führt beim anderen zum Blockieren der Reifen, das man auf jeden Fall vermeiden sollte. Ein Notbremsassistent hilft zwar bei der Vollbremsung, ersetzt aber nicht die eigene Fahrkompetenz.

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