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Neuer Leitfaden zur Wiederansiedlung von Atlantischen Lachsen im Rhein

Die Junglachse werden vorbereitet, um in einen der Nebenflüsse des Rheins gesetzt zu werden.  Copyright: J. Gährken, LANUV NRW
Die Junglachse werden vorbereitet, um in einen der Nebenflüsse des Rheins gesetzt zu werden. Copyright: J. Gährken, LANUV NRW
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Willkommen zurück – seit 1958 galt der Atlantische Lachs im Rhein als
ausgestorben, in den 1990er-Jahren starteten erste Anläufe dies zu ändern.
Das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Genetisches Monitoring zur
Wiederansiedlung des Lachses im Rheingebiet“ (GeMoLaR), untersuchte über
sechs Jahre hinweg das Aussetzen junger Lachse aus Aufzuchtstationen in
den Rhein, die natürliche Reproduktion und das Vorkommen von Lachsen im
Rheingebiet. Es zeigt sich: Die Besatzprogramme bringen nachweislich
Rückkehrer hervor – eine selbsttragende Rheinlachspopulation ist jedoch
noch nicht erreicht. Die im Projekt gewonnenen Erfahrungen wurden zudem in
einem praxisorientierten Leitfaden aufbereitet.

Jedes Jahr werden mehr als eine Million Junglachse aus Aufzuchtstationen
in Deutschland und Frankreich in ökologisch geeignete Nebenflüsse des
Rheins eingesetzt, um den Atlantischen Lachs wieder anzusiedeln. Dabei
wird der Lebenszyklus des Wanderfisches berücksichtigt: Ursprünglich
schlüpft er in klaren, kühlen Flüssen und wächst dort als Jungfisch auf.
Mit spätestens zwei Jahren wandert er als sogenannter Smolt ins Meer. Dort
verbringt er mehrere Jahre und kehrt zum Laichen zurück in den Fluss,
indem er aufgewachsen ist.

Untersuchung von mehr als 15.500 genetischen Proben
Das Projekt „GeMoLaR“ betrachtete diese Rückkehrer nun genauer: Welche
Besatzmaßnahmen tragen zum heutigen Lachsaufkommen bei? Und welcher Anteil
der Junglachse stammt bereits aus natürlicher Fortpflanzung? Um diesen
Fragen nachzugehen, untersuchten die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler des Projekts GeMoLaR 15.566 genetische Proben von
Atlantischen Lachsen im Rheingebiet.

Die Untersuchungen bestätigten, dass die Wiederansiedlungsprogramme in
Deutschland in Kombination mit den Maßnahmen in Frankreich und der Schweiz
die Rückkehr des Atlantischen Lachses in das Rheinsystem ermöglichen. Die
heutigen Rheinlachsbestände sind genetisch heterogen und spiegeln die im
Laufe der Wiederansiedlung verwendeten Herkünfte wider. Ebenso konnte die
natürliche Reproduktion nachgewiesen werden. Gleichzeitig zeigten die
Ergebnisse auch, dass das Lachsaufkommen weiterhin überwiegend auf
Besatzmaßnahmen beruht und die natürliche Reproduktion bislang nur eine
untergeordnete Rolle spielt. Insgesamt nahmen die Rückkehrerzahlen während
der Projektlaufzeit allerdings ab. Niedrigwasser, steigende
Wassertemperaturen und veränderte Abflussverhältnisse stellten
Wanderfische (und auch andere Fischarten) vor zusätzliche
Herausforderungen.

Leitfaden auch für andere Wanderfischarten anwendbar
Wie können die Bundesländer und angrenzenden Staaten besser
zusammenarbeiten, um die Wiederansiedlung bedrohter Fischarten wie
beispielsweise dem Atlantischen Lachs weiter voranzutreiben? Die im
Projekt entwickelten Methoden sowie der erarbeitete Leitfaden schaffen
eine Grundlage für ein langfristiges genetisches Monitoring und liefern
konkrete Empfehlungen um das Reproduktionsmanagement zu optimieren und den
Atlantischen Lachs wieder anzusiedeln. Die entwickelten Ansätze sind
darüber hinaus auf weitere Wanderfischarten und andere
Fischereimanagementprojekte übertragbar.
Das „GeMoLaR“-Projekt wurde ebenso als Fallstudie in die „Leitlinie zum
genetischen Management von Besatzprogrammen für aquatische Arten“
(S.55-56) der Welternährungsorganisation (FAO) aufgenommen.

Hintergrund zu „GeMoLaR“
Das Projekt „GeMoLaR“ startete am 01. Juli 2020 unter der Leitung der
Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau. Das
Vorhaben wurde aus Mitteln des BMLEH gefördert und unter der
Projektträgerschaft der BLE über das Informations- und
Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) betreut.
Darüber hinaus arbeitete das Team von „GeMoLaR“ unter anderem eng mit den
zuständigen Fischereibehörden, den Naturschutzbehörden der jeweiligen
Bundesländer sowie den Betreibern der Elternfischhaltungen und
internationalen Partnern, wie der Internationalen Kommission zum Schutz
des Rheins (IKSR), zusammen.