Von der Polarisierung zur Differenzierung: Wenn Meinungen auseinandergehen
Die Evangelische Hochschule Freiburg hat im Rahmen einer Podiumsdiskussion
am 6. Mai 2022 höchstrichterliche Rechtsprechung eines Bundesgerichts, des
Bundesverwaltungsgerichts mit Sitz in Leipzig, zum Thema gemacht. Das hat
eine starke öffentliche Reaktion ausgelöst. Das Urteil schützt ein hohes
Gut, die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.
„Für uns an der Hochschule ist noch deutlicher geworden, wie wichtig es
ist, dass vor allem strittige Themen immer wieder zur Diskussion gestellt
werden. Wir setzen dabei auf Differenzierung, auf den Disput um der Sache
willen. Differenzierung ist anspruchsvoll. Sie setzt voraus, dass Menschen
einander im Diskurs begegnen möchten, um eine Fragestellung von
verschiedenen Seiten zu beleuchten, eine Auseinandersetzung exakt zu
führen - ohne „gewinnen“ zu wollen“, sagt Rektorin Prof.in Dr.in Renate
Kirchhoff.
Pluralität zu gestalten und auszuhalten, ist an der Evangelischen
Hochschule Freiburg ein zentrales Gut. Die Möglichkeiten und Grenzen
hierfür setzt – im vorliegenden Fall – höchstrichterliche Rechtsprechung.
Einige öffentliche Darstellungen und Bewertungen der Podiumsdiskussion im
Vorfeld der Veranstaltung haben gezeigt, dass das Thema des Raumentzugs
ein besonders umstrittenes ist.
Kommunen haben ihre Entscheidung zum Raumentzug auf den
Bundestagsbeschluss von 2019 gestützt. Dieser Beschluss hat zum einen zwar
Meinungen prägende aber keine rechtlich bindende Kraft, zum anderen stammt
er von einem inzwischen nicht mehr existierenden Bundestag. Für einige
öffentliche Institutionen wirkte erst das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2022 zum Umgang mit Raumnutzung
handlungsleitend (https://www.bverwg.de/de/pm/2
Der mediale Diskurs zur Hochschulveranstaltung konzentrierte sich auf das
Thema der Berechtigung der Boykottbewegung BDS. Diese Frage war jedoch
nicht Gegenstand der Podiumsdiskussion. Es ging im ersten Teil der
Veranstaltung um die Bedeutung des BVerwG-Urteils für die Möglichkeiten
und Grenzen der Meinungsfreiheit und den Anspruch von Bürger*innen auf die
Nutzung öffentlicher Räume. Denn ohne öffentliche Versammlungsräume können
Diskurse nicht stattfinden. Im zweiten Teil der Veranstaltung wurde dies
am Beispiel der Optionen, die sich aus dem Urteil für den Diskurs um
Israel/Palästina in Deutschland gestalten lassen, diskutiert.
Rektorin Renate Kirchhoff: „Ich halte es für problematisch, das Bedürfnis
zu bedienen, ohne Ambiguitätstoleranz eine Meinung zu verfolgen.
Demokratie lebt vom Einsatz für den Perspektivenwechsel, für die
Befähigung, mit Komplexität zu rechnen. Gerade der Kampf gegen
Antisemitismus und der Einsatz für Antisemitismusprävention haben diese
Differenzierung zur notwendigen Voraussetzung. Hier haben neben der
Mediennutzung Politik und Zivilgesellschaft eine absolut zentrale Rolle.“
In einer Welt der zunehmenden Verengung und Polarisierung, hält die
Evangelische Hochschule solche Diskussionen für wichtiger denn je. Es geht
um das Recht der Meinungsfreiheit selbst und die Bedeutung von
wissenschaftlichen Diskursen für die Meinungsbildung.
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