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Schwindende Schneedecke erhöht Frostgefahr für Wintergetreide

Die globale Erwärmung könnte sich positiv auf überwinternde Kulturen in
kühlen und gemäßigten Regionen der Welt auswirken – so bislang die
Erwartung. Eine statistische Analyse, basierend auf verschiedenen Quellen
historischer Ertrags- und Wetterdaten zeigt nun, dass ein Rückgang der
Schneedeckenisolierung die Ertragsvorteile von Winterweizen teilweise
schmälert.

Zu diesem Fazit kommt der ZALF-Wissenschaftler Prof. Kurt-Christian
Kersebaum in seinem Beitrag in der Kategorie „News & Views“ in der
Fachzeitschrift „Nature Climate Change“. Der Fokus bisheriger Forschung
liegt vor allem auf Effekten von Hitze und Dürre auf Ackerkulturen. Der
Beitrag betont die Bedeutung und Notwendigkeit einer besseren Erfassung
von Winterprozessen in der prozessbasierten Modellierung für die
Klimafolgenabschätzung. Dazu zählt der Rückgang der Schneedecke,
infolgedessen Ackerböden und –pflanzen schlechter vor Frost geschützt
sind, und somit erwartete Ertragsvorteile von Winterkulturen durch den
Klimawandel zum Teil verringert.

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Stellungnahme der Deutschen Praxisklinikgesellschaft IGES-Gutachten 2022

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. begrüßt ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewünschte und von allen beteiligten Akteuren als notwendig erachtete Stärkung des Ambulanten Operierens.
 
Mit dem nun vorliegenden IGES-Gutachten wird das erhebliche Ambulantisierungspotenzial (Potenzial einer ambulanten Leistungserbringung) im deutschen Gesundheitssystem benannt und analysiert. Erneut wird sichtbar, dass Deutschland im internationalen Vergleich weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.
Es wird vorgeschlagen, 2.476 Leistungen neu in den AOP-Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe) aufzunehmen, ein Plus um 86 Prozent auf insgesamt 5.355.

Die PKG e.V. weist darauf hin, dass ein Grund für die bislang nicht erfolgte umfassende Erschließung des Ambulantisierungspotenzials die starre Sektorengrenze mit ihren unterschiedlichen Vergütungssystemen ist, die letztendlich entscheiden, ob ein Eingriff stationär oder ambulant erfolgt.

Ein bloßes Verschieben von Eingriffen in den AOP-Katalog ohne eine adäquate Vergütung wird es daher weder den Krankenhäusern noch den Praxiskliniken ermöglichen, z.B. kostenintensivere Eingriffe oder komplexe minimalinvasive endoskopische Operationen kostendeckend durchzuführen.

Eine adäquate Anpassung der Vergütung im EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen), die die realen Kosten vollumfänglich berücksichtigt, ist daher Grundvoraussetzung, um relevante Einsparungen durch die Vermeidung unnötiger stationärer Aufenthalte zu erzielen und die Vorteile der ambulanten Leistungserbringung entsprechend zu nutzen.
Zusätzlich ist, wie auch vom Gesundheitsminister bereits benannt und auf dem Fachärztetag des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) herausgearbeitet, neben der Reform des § 115b des SGB V zu entsprechenden Konditionen eine Hebung des Potenzials zur Erbringung stationsersetzender Leistungen erforderlich.

Für diesen sektorübergreifenden Bereich ist eine andere Vergütungsform notwendig. Die PKG e.V. setzt sich für die Umsetzung des Konzepts der im Koalitionsvertrag genannten Hybrid-DRG (einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Praxiskliniken) ein.
 
Diesen Weg kann Deutschland aufgrund seiner speziellen medizinischen Infrastruktur leicht gehen:
                    
Die Praxiskliniken erbringen seit Einführung der IV-Verträge im Jahr 2006 stationsersetzende Eingriffe in schlanken und kostengünstigen sowie besonders patientenfreundlichen Strukturen, in denen auch Übernachtungen möglich sind. Die Hybrid-DRG könnten auch dem § 122 SGB V zugeordnet werden und damit dessen längst überfällige Belebung herbeiführen.

So ließe sich ein stabiles Fundament für Praxiskliniken und auch gleichermaßen für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, bei denen sich eine Transformation zur Praxisklinik anbietet, schaffen.

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Die besten Hotels in Mainz

Wie kann man das Beste hotel in Mainz wählen
Wie kann man das Beste hotel in Mainz wählen Symbolbild

Es ist kein Geheimnis, dass Mainz viel zu bieten hat. Das ist die Hauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz, die eine sehr lange Geschichte hat. Das ist nur ein Aspekt, der viele Menschen anlockt. Diese Stadt ist arbeitsfreundlich für Menschen aus Deutschland und aus ganz Europa. Sie können in Mainz eine Teilzeitarbeit oder Vollzeitarbeit ohne Problem finden. Unabhängig vom Ziel Ihrer Reise brauchen Sie eine gemütliche Unterkunft. Wenn Sie nach Mainz in Urlaub fahren, werden Sie wahrscheinlich ein Hotelzimmer buchen. Das ist die populärste und einfachste Wahl unter Reisenden. Die besten Hotels in Mainz finden Sie am schnellsten im Internet, wo es tausende Unterkunftsangebote gibt. Sie können zum Beispiel auf der Seite https://www.monteurzimmerguru.de/ suchen.

Die Hotels in Mainz befinden sich überall in der Stadt - die Mieter können ihre Zimmer in jedem Stadtteil buchen. Wenn Sie in Mainz nur für ein paar Tage fahren, ist ein Hotelzimmer die beste Lösung, egal ob Sie alleine oder mit jemandem bleiben. Im Stadtzentrum, trotz allen Anscheins, findet man Hotels zu günstigen Preisen. Die große Auswahl der Hotels beeinflusst die Preise auf dem Markt, weil die Konkurrenz sehr groß ist. Wenn man neue Kunden werben will, muss man geringe Preise anbieten.

Welche andere Unterkunftsmöglichkeiten gibt es in Mainz?

Natürlich sind Hotels nicht für alle. Diejenige, die ihren Aufenthalt für vier oder mehr Monate planen, brauchen ein langfristiges Zimmer. Die beste Alternative für Hotelzimmer sind Monteurzimmer. Mainz ist immer für neue Spezialisten wie zum Beispiel Elektroniker, Mechaniker, Altenpfleger, Schweißer offen. Die Arbeiter suchen am häufigsten nach einem Zimmer für Mehr als zwei Personen. Die Mehrbettzimmer charakterisieren sich durch niedrige Preise und die herzliche Atmosphäre. Ein Monteurzimmer kann sich in einem Hotel oder Hostel befinden, aber Sie können auch solche Zimmer ein in Einfamilienhäuser oder Gästehäuser finden. Wie unterscheidet sich ein Hotelzimmer von einem Monteurzimmer? Der Unterschied liegt sehr oft in der Anzahl von Betten. Im Monteurzimmer gibt es oft Platz für mehr als zwei Personen. Im Hotelzimmer dagegen gibt es am meisten ein großes Bett oder zwei Einzelbetten. Die billigen Monteurzimmer sind immer vergriffen, deswegen lohnt es sich seine Unterkunft schon früher buchen. Auf der obenstehenden Seite können Sie direkt den Vermieter kontaktieren.

Die große Auswahl der Monteurzimmer in Mainz zeigt, dass das eine sehr attraktive Stadt hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeiten auf dem lokalen Markt ist. Niedrige Preise kommen in allen Stadtteilen vor - Sie müssen vorsichtig sein, um sich nicht täuschen zu lassen. Lesen Sie die ganze Zimmerbeschreibung, damit sie sich vergewissern, ob alles in Ordnung ist. Die Monteurzimmer haben oft Zugang zu einerKüche. Waschräumen usw. Viele Vermieter bieten kostenlose Parkplätze für Ihr Autos an. Die Annehmlichkeiten können sich je nach dem Vermieter unterscheiden.

Was kann ich in der nächsten Umgebung finden?

In Mainz wohnen mehr als 217 000 Einwohner, deswegen kann man alles finden, was man eigentlich braucht. Sorgen Sie sich nicht um den öffentlichen Verkehr oder Einkaufen. Es gibt viele Einkaufszentren, in denen Sie alle nützlichen Sachen kaufen können. Sehen Sie sich zuerst die Stadtkarte an - wenn Sie nach der Arbeit mit dem Bus pendeln, sollten Sie Ihr Zimmer bei einer Bushaltestelle mieten. Am Wochenende möchten Sie wahrscheinlich etwas leckeres Essen. Zum Glück können Sie in die verschiedenen Restaurants und Kneipen gehen. In Mainz können Sie sowohl eine italienische Pizza, als auch einen Döner essen. Natürlich ist das Stadtzentrum reich an Kneipen, Bars, Restaurants und Bistros, jedoch ist es auch möglich eine leckere Speise in den Vororten essen.

Sowohl Hotelzimmer als auch Monteurzimmer garantieren einen gelungenen Aufenthalt. Suchen Sie nach einem Job in Mainz? Mieten Sie ein Monteurzimmer. Fahren Sie in den Urlaub? Dann ist ein Hotelzimmer perfekt!

 

 

 

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Zentrale Institutionen des Gesundheitswesens müssen transparenter und schneller werden!

Wichtige zentrale Institutionen des
Gesundheitswesens sind in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Sie
bestimmten jedoch in wesentlichen Punkten über Rechte der betroffenen
Patient:innen und die Leistungen, die sie erhalten können. Die Erfahrungen
der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs bei ihren Bemühungen
zur Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung junger Betroffener zeigen,
dass die Transparenz und die Geschwindigkeit dieser Institutionen an
einigen Stellen deutlich verbessert werden müssen.

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Medizinischer
Dienst Bund, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), die Kassenärztlichen
Vereinigungen auf Länderebene (KVen) und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) sind zentrale Institutionen im Gesundheitswesen.
Sie spielen eine große Rolle bei der Festlegung von Leistungen und für die
Rechte betroffener Patient:innen. Dennoch sind sie in der Öffentlichkeit
weitgehend unbe­kannt. Dies gilt nicht nur für die Betroffenen, sondern in
vielen Fällen auch für soziale Berater:innen, Psychoonkolog:innen und
Ärzt:innen.

Die derzeitigen Auseinandersetzungen um Leistungen für die
Fruchtbarkeitserhaltung junger Menschen mit Krebs zeigen, dass hier mehr
Transparenz und Geschwindigkeit erforderlich sind. Dazu machen wir einige
Vorschläge.


Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)[1]

Der GKV-Spitzenverband ist der gesetzlich vorgesehene alleinige
Spitzenverband der Krankenkassen. Die vom GKV-Spitzenverband
abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für
seine Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und für die
Versicherten.[2]

Viele Regelungen, Verträge und Entscheidungen sind auf der Webseite des
Verbands frei recherchierbar. Dies gilt jedoch nicht für die Rundschreiben
des GKV-Spitzenverbands an die Krankenkassen. So sind wir im Rahmen der
Auseinandersetzung eines Betroffenen mit seiner Kasse auf das
Rundschreiben Nr. 2021/607 vom 01.09.2021 mit Hinweisen zu Leistungen bei
der Kryokonservierung gestoßen. Es wurde von der Krankenkasse angeführt,
steht aber beim Spitzenverband nicht offen zur Verfügung. Wir fordern:

·       Freie Zugänglichkeit der Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands an
die Kranken­kassen in einer recherchierbaren Datenbank über das Netz


Medizinischer Dienst Bund (früher: MDS)[3]

Der Medizinische Dienst (früher Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
ist durch seine Begutachtungen von Anträgen oder Pflegestufen bekannt.

In der Öffentlichkeit kaum bekannt ist der Medizinische Dienst Bund. Er
wird von den 15 Medizinischen Diensten der Länder getragen. Er koordiniert
die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste und erstellt Richtlinien,
um die Begutachtung und Beratung nach einheitlichen Kriterien
sicherzustellen.

Für die aktuelle Diskussion um die Leistungen zur Fruchtbarkeitserhaltung
sind Grundsatz­gutachten des Medizinischen Dienstes Bund von großer
Bedeutung. Hier zeigt sich, dass Transparenz möglich ist. So ist zum
Beispiel das Grundsatzgutachten zur Fruchtbarkeits­erhaltung durch
Kryokonservierung von Eierstockgewebe vom 31.10.2018 auf der Webseite des
Medizinischen Dienstes Bund frei abrufbar.[4] Nicht abrufbar ist jedoch
das vorausgehende Gutachten vom 15.12.2010, das in einem Prozess vor dem
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in dieser Sache eine entscheidende
Rolle gespielt hat. Es ist wichtig, die Gutachten vergleichen zu können.
Wir fordern:

·       Freie Zugänglichkeit aller Grundsatzgutachten des MD Bund im Netz!


Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)[5]

Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens fest,
welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen
Krankenversicherung übernommen werden. Weiterhin hat er Aufgaben im
Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der
vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen
Versorgung.[6]

Für die Fruchtbarkeitserhaltung junger Menschen mit Krebs hat der G-BA
eine Richtlinie erlassen.[7] Wie von uns am 22. März 2022[8] berichtet,
soll auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in die Richtlinie
aufgenommen werden. Fast drei Jahre nach der gesetz­lichen Regelung liegt
diese Ergänzung jedoch immer noch nicht vor.

Der Ablauf des zugrundeliegenden Methodenbewertungsverfahrens muss
reformiert werden, um transparenter und schneller zu werden:

·       Im konkreten Fall ist kein Zeitplan veröffentlicht – dies muss
sich ändern und bindend werden.
·       Nach dem Gesetz sind die Fristen für Methodenbewertungsverfahren
dehnbar: Nach
§ 137c SGB V sind es drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung, nach
§ 135 SGB V sind es zwei Jahre.
·       Die Frist für diese Verfahren sollte nach dem Vorbild der
Arzneimittelnutzenbewer­tungen drastisch verkürzt werden auf maximal ein
Jahr für den Gesamtprozess einschließlich der Schaffung der EBM-Ziffern
durch den Ausschuss Ärzt:innen/ Krankenkassen.
·       Bei Verfehlen der Frist Erstattungsfähigkeit der entsprechenden
Leistungen in der entstandenen Höhe zeitlich begrenzt bis zum Vorliegen
der entsprechenden Regelung
·       Richtlinienentwürfe für die Beratungen des
Methodenbewertungsausschusses sind anders als z. B. Gesetzesentwürfe
geheim. Wir fordern Transparenz durch die Veröffentlichung dieser Vorlagen
im Internet.
·       Die Patient:innenbeteiligung im Verfahren ist unzureichend mit nur
einer Ver­treter:in. Schon aus Gründen der Kontinuität und der
geschlechterparitätischen Gremienbesetzung sollen mindestens zwei
Patient:innenvertreter vorgesehen werden.


Kassenärztliche Vereinigungen auf Länderebene (KVen) und Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV)[9]

Per Gesetz wurde die Kryokonservierung für die Fruchtbarkeitserhaltung
junger Krebs­patient:innen im Mai 2019 zur Kassenleistung (§ 27a SGB V).
Realisiert wurde dieses Recht für die Konservierung von Eizellen, Spermien
und Hodengewebe jedoch erst ab dem 1.7.2021, nach Vorliegen der Richtlinie
des G-BA und der Leistungsziffern (EBM), letztere unter maßgeblicher
Mitwirkung der KBV.

Dennoch müssen viele junge Betroffene die Lagerkosten für ihre Keimzellen
nach wie vor selbst zahlen.[10] Das liegt daran, dass nur Ärzt:innen eine
solche Leistung mit den Kassen abrechnen dürfen. Die KVen haben jedoch
eine Verpflichtung zur Sicherstellung der kassenärztlichen Leistungen für
die Bevölkerung übernommen:

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV sind gesetzlich
verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich
Versicherten in Deutschland sicherzustellen.“[11]

Aus verschiedenen Bundesländern liegen der Stiftung Anfragen von
Betroffenen an die regionalen KVen vor. Keine dieser KVen war in der Lage,
eine Liste der Ärzt:innen vorzu­legen, die über eine
Kooperationsvereinbarung mit einer Kryobank verfügen und somit die
Lagerkosten für Keimzellen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen
können. Wir fordern:

·       Verpflichtung der KVen zur Führung von Registern zur
kassenärztlichen Versorgung mit Spezialleistungen mit Nachweis der
Kontaktdaten der Ärzt:innen
·       Leichte Erreichbarkeit der Register und transparente Darstellung
im Netz
·       Bei fehlendem Nachweis Verpflichtung zur Schaffung einer Lösung
innerhalb von zwei Wochen z. B. über Ermächtigungen von Klinikärzt:innen
·       Bei Ausbleiben einer solchen Regelung für die direkte Abrechnung
der Kosten (z. B. in Form eine Hilfsmittelabrechnung) oder
Fristüberschreitung Kostenübernahme in der entstandenen Höhe durch die
KVen im Sinne eines Schadensersatzes


Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33

---------

[1] https://www.gkv-spitzenverband.de/startseite/startseite.jsp
[2]
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/selbstverwaltung
/spitzenverband-bund-der-krankenkassen-gkv-spitzenverband.html

[3] https://md-bund.de/index.html
[4] https://md-
bund.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Methodik/SEG_7_Gutachten_Kryo_31-10-2018_fV.pdf
[5] https://www.g-ba.de/
[6] https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/aufgabe-arbeitsweise/
[7] https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4393/2020-07-16_2020-12-17_Kryo-
RL_Erstfassung_konsolidiert_BAnz.pdf

[8] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wann-wird-die-kryokonservierung-
von-eierstockgewebe-kassenleistung/

[9] https://www.kbv.de/html/
[10] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/junge-krebspatientinnen-
bleiben-auf-lagerkosten-fuer-die-fruchtbarkeitserhaltung-sitzen/

[11] https://www.kbv.de/html/436.php

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