Geht eine Ehe zu Ende, denken die meisten Paare zuerst an das Sorgerecht für die Kinder und an offene Unterhaltsfragen. Was dabei häufig untergeht: Mit der Trennung verändern sich auch die erbrechtlichen Verhältnisse – oder eben nicht, obwohl man es erwarten würde. Solange die Ehe rechtlich besteht, bleibt der Ehepartner grundsätzlich gesetzlicher Erbe. Wer nach der Trennung kein neues Testament aufsetzt, riskiert also, dass im Ernstfall der Noch-Ehegatte erbt, obwohl die Lebenswege längst getrennt sind. Rechtzeitige rechtliche Beratung schützt Familien deshalb gleich doppelt: Sie klärt Unterhalt, Vermögen und Vorsorge verbindlich und verhindert, dass aus Unklarheit später teurer Streit entsteht. Diese Überschneidungen zeigen, warum Familienrecht und Erbrecht häufig zusammen gedacht werden müssen.
Wenn aus einem Paar zwei Haushalte werden – rechtliche Fragen bei Trennung und Scheidung
Mit der Trennung entstehen zwei Haushalte, und fast jeder Lebensbereich muss neu geordnet werden. Rechtlich stehen dabei typischerweise vier Themenkomplexe im Vordergrund. Beim Unterhalt geht es um die finanzielle Absicherung: Neben dem Kindesunterhalt können Ansprüche auf Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur Scheidung und auf nachehelichen Unterhalt danach eine Rolle spielen. Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Partnern fair ausgeglichen wird. Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften grundsätzlich hälftig geteilt – ein Punkt, der besonders dann wichtig wird, wenn ein Partner wegen der Kindererziehung weniger gearbeitet hat.
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