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Nachhaltigkeit: SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen ist „orange but green“

Das Thema "Nachhaltigkeit" ist weiterhin eines der zentralen Themen der
strategischen Ausrichtung der SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Seit
Jahren erforscht die Hochschule bereits für ein Mercedes Benz-Werk in
Düsseldorf den Einsatz von Wasserstoff und setzt mit der aktuellen
Kooperation mit dem Unternehmen Innogy ihren Weg der grünen Logistik fort.
Seit kurzem engagiert sich die Hochschule darüber hinaus in
internationalen Projekten, zum Beispiel bei einem Projekt zum Schutz des
Regenwalds in Peru, sowie an einem Windenergieprojekt in Indien.

„Diese Vorhaben sind nur der Beginn, im Rahmen unserer Corporate Social
Responsibility einen Beitrag zur sozialen, ökologischen und ökonomischen
Nachhaltigkeit zu leisten“, beschreibt Dr. Jane Gleißberg, verantwortliche
Nachhaltigkeitsmanagerin der Hochschule, die Bedeutung dieses
Themenfeldes.

Die SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen ist eine von wenigen
klimapositiven Hochschulen. „Wichtig für unsere Nachhaltigkeitsstrategie
ist, dass wir über die reinen Kompensationsmaßnahmen hinaus konkrete
Projekte zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen realisieren -
sowohl an unserer Hochschule als auch in den beschriebenen laufenden
Industrieprojekten. Konkret planen wir eine noch stärkere Beteiligung
unserer Studierenden an den Nachhaltigkeitsprojekten“, so Gleißberg.

Mehr zu den unterstützten Nachhaltigkeitsprojekten unter:
www.orangebutgreen.com

Die SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen betreibt drei Campus in Hamm,
Leverkusen und Münster und bietet rund 800 Studierenden aus über 25
Nationen mehr als 20 akkreditierte deutsch- und englischsprachige
Studienprogramme auf Bachelor- und Masterniveau in den Bereichen
Management, Soziale Arbeit, Wirtschaft, Logistik und Psychologie.

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Statement – „Entscheidung für Bundesbankspitze kommt kurzfristig auch Befürwortern einer lockeren Geldpolitik entgegen“

Prof. Dr. Stefan Kooths (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/stefan-
kooths/
), Konjunkturchef und Vizepräsident des IfW Kiel, kommentiert die
Berufung von Joachim Nagel zum neuen Bundesbank-Präsidenten:

„Joachim Nagel ist bislang für einen stabilitätsorientierten Kurs in der
Geldpolitik eingetreten. Behält er das bei, wird er auch im Rat der
Europäischen Zentralbank zu jenen gehören, die Gegenargumente zur
gegenwärtig ultra-expansiven Geldpolitik vorbringen und wird auch
entsprechend in die Öffentlichkeit wirken. Gerade jenen, die für eine
lockerere Geldpolitik eintreten, sollte es entgegenkommen, wenn ein
Bundesbankchef geldpolitisch als so genannter Falke auftritt. Denn er
dämpft damit Erwartungen, dass die Inflation mittelfristig über das Ziel
hinausschießt. Und je länger die Erwartungen stabil bleiben, desto länger
kann die EZB ihre derzeitige Politik durchhalten. Gleichzeitig ändert sich
an den Mehrheitsverhältnissen im EZB-Rat mit der Berufung Nagels nichts.
Die Befürworter der lockeren Geldpolitik können also der neuen
Bundesbankspitze entspannt entgegensehen, erhalten sie doch kurzfristig
eher noch mehr Spielraum für ihren Kurs. Das ist freilich kein Grund zur
Sorglosigkeit. Ein Vertrauensvorschuss hält nicht ewig, sondern muss durch
glaubwürdiges Handeln unterlegt werden.“

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Aktualisierte und erweiterte Leitlinie „Neurologische Manifestationen bei COVID-19“

Neurologische Manifestationen und Komplikationen von COVID-19 erfordern
eine rasche Diagnostik und Therapie als Notfallindikation.  Die
aktualisierte Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN),
Berlin,  „Neurologische Manifestationen bei COVID-19“ [1] gibt dabei klare
Anleitungen zum Vorgehen in der ambulanten und stationären Behandlung.
Auch Empfehlungen für Patientinnen und Patienten mit chronischen
neurologischen Erkrankungen mit und ohne COVID-19 sind enthalten. Neu
aufgenommen wurden Kapitel zum Post-COVID-Syndrom und zu den SARS-
CoV-2-Impfungen.

Bei COVID-19 handelt es sich um ein bisher unbekanntes Krankheitsbild, das
sowohl Gesunde als auch in besonderem Maße Menschen mit vorbestehenden
Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen bedroht – dazu gehören
insbesondere auch neurologische Vorerkrankungen. Bei COVID-19 können
zahlreiche neurologische Manifestationen und Komplikationen auftreten. Am
häufigsten sind Enzephalopathien zu finden (auf Intensivstation bis zu
50%), die deutlich mit der Mortalität assoziiert sind, gefolgt von
Schlaganfällen, Enzephalitiden und neuromuskulären Symptomen.

Im August 2020 erschien die Erstveröffentlichung der Leitlinie zur
Diagnostik und Therapie der „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“,
deren über 100 Seiten umfassende Aktualisierung nun, wieder unter
Federführung von Prof. Dr. Peter Berlit, Berlin, heute publiziert wurde
(Entwicklungsstufe S1, Living Guideline – Version 3 [1]). Herausgeber ist
die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI), der
Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der Deutschen
Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC).

Die S1-Leitlinie richtet sich an alle Behandelnden von COVID-19-Erkrankten
und an alle weiteren an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen.
Enthalten sind Handlungsempfehlungen für den ambulanten und stationären
Bereich bei neurologischen COVID-19- Manifestationen und für chronisch-
neurologisch Erkrankte mit und ohne SARS-CoV-2-Infektion. Alle
Themenbereiche der Leitlinie wurden überarbeitet und teilweise erweitert.
Neu sind unter anderem die Kapitel zum Post-COVID-Syndrom und zum Umgang
mit möglichen Komplikationen nach SARS-CoV-2-Impfungen.

Long- und Post-COVID-19-Syndrom
Wenn Symptome länger als vier Wochen nach der COVID-19-Akutphase
persistieren, spricht man von Long-COVID. Ein spezielles Krankheitsbild
ist das Post-COVID-Syndrom, bei dem mehr als drei Monaten nach der
Infektion häufig neurologische Symptome wie Gedächtnisstörungen, Fatigue,
Riech- und Schmeckstörungen, Kopfschmerzen, Myalgien und/oder Neuropathien
bestehen. Das Auftreten scheint unabhängig von der Schwere der
Akutinfektion zu sein. Bei Post-COVID- Betroffenen sollte immer eine
umfassende Diagnostik erfolgen, um die Pathogenese zu klären und
ursächliche andere neurologische Krankheitsbilder abzugrenzen. Die
Pathogenese ist bislang nicht abschließend geklärt. Verschiedene
Hypothesen werden untersucht, von fortbestehenden Entzündungsprozessen bis
zu virusgetriggerten, immunvermittelten Mechanismen. Bei Hinweisen auf ein
autoimmunes Geschehen ist eine immunmodulatorische Behandlung möglich;
insgesamt wird eine interdisziplinäre Herangehensweise empfohlen.

COVID-19-Impfungen
Grundsätzlich wird die Impfung zum Schutz vor COVID-19 auch, bzw. gerade
bei vorbestehenden neurologischen Erkrankungen empfohlen – sie ist auch
unter laufenden Immuntherapie sinnvoll und sicher (wie beispielsweise bei
Multipler Sklerose). Für bestimmte Immunsuppressiva schlägt die aktuelle
Leitlinienfassung geeignete Impfstrategien vor (z. B. kürzere
Impfabstände).

Insgesamt wurde bislang milliardenfach gegen COVID-19 geimpft und
abgesehen von den typischen unspezifischen Impfreaktionen an den ersten
beiden Tagen sind die mRNA- und Vektorimpfstoffe nebenwirkungsarm. Im
Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen werden sehr selten neurologische bzw.
neuromuskuläre Nebenwirkungen oder Komplikationen beschrieben. Dazu
gehören etwa Fazialisparesen oder ein Guillain-Barré-Syndrom.
Eine Besonderheit stellt die sogenannte Vakzin-induzierte immun-
thrombotische Thrombozytopenie (VITT) dar, die sehr selten nach Gabe von
Vektorimpfstoffen auftreten und zu Hirnvenen- (bzw. Sinus-) Thrombosen
führen kann. Das Risiko ist etwa zehnmal  höher als bei mRNA-Impfstoffen,
aber wesentlich niedriger als die Wahrscheinlichkeit, eine Thrombose durch
die COVID-19-Erkrankung zu erleiden. Die rechtzeitige Therapie einer VITT
kann Hirnvenenthrombosen verhindern; klinisch hinweisend sind starke
Kopfschmerzen, und eine erniedrigte Thrombozytenzahl (sowie die
spezifischen Plättchenfaktor-4-Antikörper).

„Wir sind sehr froh, allen Kolleginnen und Kollegen, die neurologisch
symptomatische COVID-19-Kranke behandeln, diese Leitlinie zur Seite
stellen zu können, zumal viele Aspekte der SARS-CoV-2-Infektion neu sind
und sich von früheren neuroinfektiologischen Erfahrungen unterscheiden“,
so Prof. Dr. Peter Berlit, Generalsekretär der DGN, Berlin. „Für viele
Betroffene mit chronischen neurologischen Erkrankungen ist es wichtig, die
Fakten zur COVID-19-Erkrankung zu kennen, beispielsweise, dass bei fast
allen präexistenten neuroimmunologischen und neuromuskulären Erkrankungen
kein generell erhöhtes SARS-CoV-2-Infektionsrisiko besteht, wenn die
grundlegenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Darüber
hinaus ist es uns wichtig hervorzuheben, dass auch neurologische
Patientinnen und Patienten unter Immuntherapien von der Impfung
profitieren, hier gibt es seitens der Betroffenen und ihrer Betreuer noch
immer viele Vorbehalte und Unsicherheiten.“

Literatur
[1] Berlit P. et al., Neurologische Manifestationen, S1-Leitlinie, 2021,
in: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für
Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Online: www.dgn.org/leitlinien
(abgerufen am 20.12.2021).
https://dgn.org/leitlinien/neurologische-manifestationen-bei-covid-19/

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Künstliche Hüftgelenke: Zementierte Hüftschäfte sitzen bei Senioren besser

Zementieren oder nicht zementieren? Welchen Einfluss hat der Body-Mass-
Index darauf, ein Implantat zu erhalten? Wie lange halten Hüft- und
Knieimplantate im menschlichen Körper und was sind die Gründe für
Wechseloperationen? Wer ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk erhält, hat
viele Fragen. Das Endoprothesenregister informiert mit einer
patientenverständlichen Broschüre.

Berlin, den 20.12.2021. – Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat
seine Patienteninformation 2021 veröffentlicht. Die 18-Seiten umfassende
patientenverständlich aufbereitete Publikation wendet sich an Patienten,
die vor der Entscheidung stehen, sich ein künstliches Hüft- und/oder
Kniegelenk einsetzen zu lassen.

Zementieren oder nicht zementieren ist eine Frage des Alters

In mehr als 88 Prozent aller dem EPRD gemeldeten Hüfterstimplantationen
wird eine Totalendoprothese eingesetzt. Weitaus weniger werden
Teilendoprothesen verwendet – in gut elf Prozent der Fälle. Bei der
Befestigung der Totalendoprothesen wird diese überwiegend zementfrei in
den Knochen eingesetzt: Implantat und Knochen wachsen im Laufe der Zeit
auf natürliche Weise ein. Für das Gros der Patienten stellt die
Verankerung ohne Zement inzwischen also eine Standardbehandlung dar.
Internationale Studien und Datenanalysen des Endoprothesenregister
Deutschland zeigen nun, dass dieses Verfahren bei älteren Menschen ab 75
Jahren weniger erfolgversprechend ist; sie profitieren bei einer
Hüfterstimplantation von einer Schaftzementierung. Das Implantat sitzt
stabiler und das Risiko eines Austauschs ist deutlich reduziert. Dieses
Ergebnis ist für ältere Patienten von zentraler Bedeutung. Mit rund 33
Prozent erhält die Altersgruppe der 75- bis 84-Jährigen am häufigsten ein
künstliches Hüftgelenk. Dabei sind Frauen mit mehr als 66 Prozent in
dieser Altersgruppe am häufigsten betroffen.

Patienten mit einer Knieerstimplantation weisen einen Body-Mass-Index von
durchschnittlich 30 auf

Ein zu hohes Körpergewicht belastet die Gelenke. Männer und Frauen, die
erstmalig eine Knieendoprothese erhalten, weisen einen Body-Mass-Index
(BMI) von durchschnittlich 30 auf. Laut Weltgesundheitsorganisation
beschreibt ein BMI von mehr als 30 einen adipösen Menschen. Zum Vergleich:
Der Body-Mass-Index eines Normalgewichtigen bewegt sich zwischen 18,5 und
24,9. Patienten, die erstmalig ein Hüftimplantat erhalten, verfügen im
Schnitt über einen BMI von 27.

Männer haben ein höheres Infektionsrisiko bei Kniegelenksoperationen

Der zweithäufigste Grund für eine Wechseloperation nach einer Hüft- oder
Knieerstimplantation sind Infektionen. Dies sind rund 15 Prozent der
Fälle. Dabei tragen Männer, denen ein künstliches Kniegelenk eingesetzt
wurde, ein deutlich höheres Risiko für eine postoperative Infektion –
sowohl nach dem Ersteingriff wie auch bei einer Folgeoperation.
Der mit Abstand häufigste Grund für eine Wechseloperation an Hüfte und
Knie ist eine Lockerung des Implantats. Sie macht fast 25 Prozent der
Folgeeingriffe an der Hüfte und mehr als 23 Prozent der Folgeeingriffe am
Knie aus.

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