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Werte des Grundgesetzes und Datenschutz

Werte des Grundgesetzes und Datenschutz Symbolbild von pixabay
Werte des Grundgesetzes und Datenschutz Symbolbild von pixabay

Moderne Technologien bieten immense Möglichkeiten, stellen aber auch Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich der Freiheit und des Datenschutzes. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie unsere Rechte in der digitalen Welt geschützt und gewahrt werden können. Kurz nach dem 75. Jubiläum des deutschen Grundgesetzes scheint es angemessen, einen Blick auf die Vertretungen grundlegender Werte im digitalen Zeitalter zu werfen.

Grundwerte des deutschen Grundgesetzes

Im Mittelpunkt stehen Freiheit und Würde des Einzelnen. Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde, während Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit schützt. Artikel 5 sichert die Meinungsfreiheit, und Artikel 10 garantiert das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das als Grundlage für den Datenschutz im digitalen Zeitalter dient.

 

Artikel 12, der die Berufsfreiheit schützt, ist besonders relevant in Bezug auf Bildungsrechte und Teilhabeansprüche. Historisch wurde dieses Recht primär als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe verstanden, doch im Laufe der Zeit hat sich das Verständnis erweitert. Heute wird es auch als Anspruch auf Zugang zu Bildung und beruflichen Möglichkeiten gesehen, was durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde.

Freiheit und Digitalisierung

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung der Freiheit. Informations- und Meinungsfreiheit sind durch das Internet auf ein neues Niveau gehoben worden. Menschen können sich weltweit vernetzen, Informationen austauschen und ihre Meinungen frei äußern. Diese Vernetzung kann demokratische Prozesse stärken und zur Bildung einer informierten Gesellschaft beitragen.

 

Allerdings bringt die Digitalisierung auch Risiken mit sich. Die zunehmende Überwachung und Datenanalyse durch staatliche und private Akteure bedroht die Privatsphäre der Bürger. Der Staat hat in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, die die Freiheit der Bürger gefährden, indem er Überwachungsbefugnisse ausgeweitet hat. Hier kommt der Datenschutz ins Spiel, der sicherstellen soll, dass persönliche Daten nicht ohne Zustimmung verarbeitet und verwendet werden.

 

Datenschutz ist ein zentraler Bestandteil der Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union setzt strenge Richtlinien, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Sie gibt den Menschen die Kontrolle über ihre Daten zurück und stellt sicher, dass Unternehmen und staatliche Institutionen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Informationen umgehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zwei spezifische Datenschutzgrundrechte abgeleitet: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das IT-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schützt. Diese Rechte sind entscheidend, um die Privat- und Intimsphäre auch im digitalen Zeitalter zu bewahren.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Im Jahre 2008 wurde es anscheinend schon jemandem bewusst, dass eine ganz bestimmte Art von Anonymität im Internet zu wichtigen Entwicklungen führen würde. Die Blockchain-Technologie wurde als Grundlage für die Kryptowährung Bitcoin eingeführt. Ihre dezentrale und transparente Struktur macht sie sicher gegen Manipulationen und bietet Anonymität, die einen wesentlichen Vorteil für den Schutz der Privatsphäre darstellt.

 

Ein konkretes Beispiel für die Vorteile der Blockchain-Anonymität ist der Einsatz von Kryptowährungen in verschiedenen Bereichen. Online Casinos und insbesondere Krypto Casinos gehören zu den ersten Branchen, die eine Vielzahl von Kryptowährungen angenommen haben. Durch die Nutzung von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen können Nutzer anonym spielen, ohne persönliche Daten preisgeben zu müssen. Dies schützt ihre Privatsphäre und minimiert das Risiko von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch.

 

Weitere Beispiele für die Verwendung von Kryptowährungen sind internationale Überweisungen, bei denen die Blockchain-Technologie schnelle, kostengünstige und sichere Transaktionen ermöglicht, sowie Spendenplattformen, die es ermöglichen, Gelder anonym und transparent zu sammeln und zu verteilen.

 

Die Herausforderung besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen der Nutzung digitaler Technologien und dem Schutz der individuellen Freiheitsrechte zu finden. Künstliche Intelligenz und Big Data können einerseits helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen, andererseits aber auch zu einer umfassenden Überwachung führen.

Ein Beispiel hierfür ist die Gesichtserkennungstechnologie, die sowohl zur Sicherheit beitragen als auch die Privatsphäre verletzen kann. Es bedarf klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen und transparenter Prozesse, um sicherzustellen, dass solche Technologien nicht missbraucht werden.

 

Bürger müssen über ihre Rechte und die Funktionsweise digitaler Technologien informiert werden, um sich in der digitalen Welt sicher bewegen zu können. Universitäten und Forschungseinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Bewusstsein zu schaffen und innovative Lösungen zu entwickeln. Ziel ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen zu meistern, die diese mit sich bringt.

Fazit

Im digitalen Zeitalter ist es unerlässlich, die im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechte zu schützen und zu bewahren. Datenschutz spielt dabei eine zentrale Rolle, um die Privatsphäre der Bürger zu sichern. Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen, technologischer Innovationen und einer umfassenden Bildung, um sicherzustellen, dass die Freiheit auch in einer zunehmend digitalisierten Welt gewahrt bleibt. Nur so kann die Digitalisierung im Einklang mit den Werten des Grundgesetzes gestaltet werden.

 

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Flüchtling‘ – die ambivalente Karriere eines umstrittenen Begriffs

Projekt der Uni Osnabrück zeigt Entwicklung von Begriffen in
Migrationsdebatten: Bis in die 1960er Jahre bezog sich der Begriff
‚Flüchtling‘ vor allem auf geflüchtete Deutsche, erst danach auf als
nicht-deutsch geltende Migrantinnen und Migranten. Je nachdem, wer mit dem
Begriff bezeichnet wurde, war er mal negativ und mal positiv besetzt.
Begriffe sind keine reinen Buchstabenfolgen, sondern drücken politische
Macht aus und entwerfen oder verwerfen Zukunftsvorstellungen. Wie und
warum sich die Bedeutung von Begriffen verschiebt, zeigt das ‚Inventar der
Migrationsbegriffe‘, das am Osnabrücker Institut für Migrationsforschung
und Interkulturelle Studien (IMIS) erarbeitet wird.

Im Mittelpunkt der aktuellen Debatten in Politik, Öffentlichkeit und
Medien über Flucht und Migration steht der oft kritisierte Begriff
‚Flüchtling‘. Ein Blick in das 20. Jahrhundert zeigt jedoch, dass
unterschiedliche Menschen und Gruppen als ‚Flüchtlinge’ bezeichnet und
bewertet wurden. Der kürzlich im ‚Inventar der Migrationsbegriffe‘
erschienene Beitrag des Migrationsforschers Prof. Dr. Jochen Oltmer von
der Universität Osnabrück und der Historikerin Prof. Dr. Isabella Löhr vom
Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF), Potsdam, beleuchtet die
Karriere dieses Begriffs. Der Beitrag ist aus der Arbeit des seit Anfang
2024 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten
Sonderforschungsbereichs ‚Produktion von Migration‘ am IMIS
hervorgegangen.

„Der Erste Weltkrieg löste große Fluchtbewegungen aus: Bis in die 1920er
Jahre waren in Europa 13 Millionen Schutzsuchende auf der Flucht. In
dieser Zeit ging der damals neue Begriff ‚Flüchtling’ in den allgemeinen
Sprachgebrauch ein“, erklärt Prof. Dr. Oltmer und ergänzt:

„In der Weimarer Republik kam es dann zur Abwanderung aus den Gebieten des
Deutschen Reiches, die aufgrund des Friedensvertrages von Versailles
abgetreten werden mussten.“ Als ‚Flüchtlinge’ wurden in der Regel deutsche
Staatsangehörige oder ‚Volksdeutsche’ bezeichnet, die u.a. aus Elsass-
Lothringen, Posen oder Westpreußen zuwanderten.

Prof. Dr. Isabella Löhr fährt fort: „Angesichts der im Zweiten Weltkrieg
ab 1944 vorrückenden sowjetischen Armee wurde der Begriff ‚Flüchtling‘
populärer und bezog sich vor allem auf die aus Osteuropa fliehenden
Deutschen. In der frühen Nachkriegszeit wurde der Begriff ‚Flüchtling‘
dann skeptisch bis ablehnend gebraucht. Gleichzeitig konkurrierten
verschiedene Begriffe wie Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
in öffentlichen Debatten und Gesetzestexten. Sie waren politisch umkämpft
und transportierten unterschiedliche Vorstellungen von Flucht.“ 1954 nahm
der Brockhaus als wichtigste deutschsprachige Enzyklopädie das Wort
‚Flüchtling‘ erstmals auf und bezog es vor allem auf deutsche
Staatsangehörige: Von ‚Ostflüchtlingen‘ oder ‚Heimatvertriebenen‘ war nun
die Rede.

Prof. Dr. Oltmer ergänzt: „Ende der 1960er Jahre vollzog sich dann ein
grundlegender Wandel: Der Begriff ‚Flüchtling‘ wurde zunehmend für
Migrantinnen und Migranten verwendet, die nicht als Deutsche galten. Der
Schwerpunkt lag nun auf den ‚ausländischen Flüchtlingen‘, die aber als ein
Problem dargestellt wurden, mit dem sich internationale Organisationen zu
beschäftigen hätten, nicht deutsche Stellen.“

Prof. Dr. Isabella Löhr erklärt: „In den 1970er Jahren stieg die Zahl der
Asylsuchenden, was zu kontroversen Debatten über Migration führte.
Zwischen 1976 und 1980 verzehnfachte sich die Zahl der Asylgesuche nahezu.
Insgesamt war der Begriff ‚Flüchtling‘ in den 1970er und 1980er Jahren
meist positiv besetzt und auf Menschen bezogen, die im Kontext das
sogenannten Kalten Krieges aus Osteuropa kamen und die Überlegenheit des
Westens zu symbolisieren schienen.“

Prof. Dr. Oltmer setzt hinzu: „Schutzsuchende aus anderen Teilen der Welt,
vor allem jene aus dem Globalen Süden, hingegen wurden oft angefeindet.
Sie wurden mit dem extrem negativ besetzten Begriff des ‚Asylanten‘
bezeichnet.“ Davon zeugen unter anderem die vielen negativen
Wortschöpfungen wie ‚Asylproblem‘, ‚Asylbetrüger‘ oder ‚Asyltourismus‘
oder katastrophendrohende Begriffe wie ‚Asylantenstrom, -schwemme, -druck,
-flut, -lawine, -zeitbombe‘. „Es wurde also rassistisch sortiert“, so
Prof. Oltmer weiter. „Wer aus Osteuropa kam, war eher ‚Flüchtling‘, wer
aus Asien oder Afrika kam, wurde eher als ‚Asylant‘ abgewertet.“

Im Jahr 2015 wurde das Wort ‚Flüchtling‘ zum Wort des Jahres gewählt.
Dabei war schon lange kritisiert worden, dass ‚Flüchtling‘ durch die
Endung ‚-ling‘ negativ konnotiert sei. Seit Anfang der 2010er Jahre
etablierte sich daher der Alternativbegriff ‚Geflüchteter‘. „Der
Bedeutungsverlust von ‚Flüchtling‘“, so Prof. Löhr, „und die Karriere
anderer Bezeichnungen sind jedoch wissenschaftlich nicht hinreichend
erklärt. Zumal die Endung ‚-ling‘ laut Sprachwissenschaft keineswegs
überwiegend negativ konnotiert ist.“ Nicht das Wort sei das Problem,
sondern welche Bedeutung ihm in gesellschaftlichen Aushandlungen
zugewiesen wird.

Das „Inventar der Migrationsbegriffe“ ist ein interdisziplinäres
Nachschlagewerk für zentrale Begriffe aktueller und historischer
Migrationsdebatten. Es zeigt, wie sich Begriffe wie ‚Flüchtling‘,
‚Asylsuchender‘ oder ‚People of Color‘ entwickelt haben, wie sie benutzt
und gemacht worden sind. Es will keine eindeutigen Definitionen liefern,
sondern Perspektiven aufzeigen – und damit Bewusstsein und Verantwortung
für Sprache fördern. Das Inventar wurde Anfang 2022 von der
Nachwuchsgruppe ‚Die wissenschaftliche Produktion von Wissen über
Migration‘ am IMIS ins Leben gerufen und ist unter
www.migrationsbegriffe.de kostenfrei einsehbar.

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Fußball-EM: Auf die Vorbereitung kommt es an – im Fußball und im Polizeistudium

Fußball-Europameisterschaft vor dem Anpfiff: Polizeistudierende der HWR
Berlin bereiten sich im Seminar auf Schutz von Sportgroßveranstaltungen
vor und holen sich Knowhow von Praxisprofis.

Berlin, 13. Juni 2024 – In Berlin geht es rund – eigentlich immer, in
diesen Wochen jedoch in doppeltem Sinne. Das Eröffnungsspiel der Fußball-
Europameisterschaft 2024 zwischen Deutschland und Schottland findet am 14.
Juni 2024 in München statt, das Finale am 14. Juli 2024 im Berliner
Olympiastadion. Und vom Anpfiff bis zum Abpfiff werden zwei Millionen Fans
aus ganz Deutschland und Europa die Spiele in der Hauptstadt im Stadion
oder bei Public Viewings in Restaurants, Kneipen und Biergärten verfolgen
– jedes Fußballkino eine kleine Großveranstaltung.

Zum zweiten Mal nach 1988 wird in Deutschland eine Fußball-
Europameisterschaft ausgetragen. Fußballbegeisterte freuen sich –
Sicherheitskräfte bereiten den Schutz vor Hooligans und Terror vor.
Präventionsarbeit und Vorbereitung sind das A und O, besonders wenn eine
Großveranstaltung wie die UEFA Europameisterschaft vor der Tür steht.

Seminar „UEFA EM 2024“: Präventivpolizeiliche Maßnahmen im Fokus

Auch im Studiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) steht im laufenden Semester aus
gegebenem Anlass ein Seminar mit dem Titel „UEFA EM 2024:
Präventivpolizeiliche Maßnahmen bei sportlichen Großveranstaltungen“ auf
dem Programm. Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, Spezialist für Öffentliches
Recht mit dem Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht, und Prof. Dr.
Juergen Weichselgartner, Gastprofessor für Krisen- und Risikomanagement,
führen ihre Studierenden tief in die Materie ein. Die künftigen
Polizeikommissarinnen und -kommissare lernen alles über Einsatz- und
Risikomanagement, rechtliche Aspekte und die Zusammenarbeit mit
verschiedenen Akteuren wie der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze,
der Polizei Berlin und Fanbeauftragten von Fußballvereinen.

Besuch bei Hertha BSC: Lernen von den Fanbeauftragten

Die Studierenden bekamen die Chance, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus
den Niederlanden über landesspezifische Perspektiven und Maßnahmen
auszutauschen. Beim Treffen mit dem Fanbeauftragten von Hertha BSC und
einem pädagogischen Mitarbeiter des Fanprojekts der Sportjugend Berlin
ging es um Kommunikation und Konfliktbewältigung im Umgang mit
Fußballanhänger*innen, Strategien der Gewaltprävention und die
Zusammenarbeit mit der Polizei und den Einsatz von Ordnern und
Sicherheitspersonal.

„Diese Begegnungen sind Gold wert“, sagt Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp.
„Sie erwecken die Theorie zum Leben und bereiten künftige
Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare optimal auf ihr Berufsleben
und ihre Einsätze vor.“

Ein Highlight des Seminars war die von Prof. Dr. Weichselgartner
organisierte Sicherheitsbegehung des Olympiastadions einschließlich
„Backstage-Bereich“ und den der Polizei vorbehaltenen Räumlichkeiten. Dort
konnten sich die Studierenden ausführlich über die dortigen
Sicherheitsmaßnahmen informieren und mit Experten ins Gespräch kommen.
„Dabei habe ich wertvolle Einblicke für meine Bachelorarbeit bekommen, die
sich mit Fußballsicherheit befasst“, schwärmt ein Student. „Seminare wie
dieses machen das Polizeistudium in Berlin so besonders“, pflichtet
Weichselgartner bei, „hier ist man tatsächlich mittendrin und betrachtet
aktuelle polizeiliche Handlungsfelder umfassend und aus unterschiedlichen
Perspektiven“.

Für die künftigen Polizeikommissarinnen und -kommissare, die an der HWR
Berlin praxisnah studieren, werden die kommenden Wochen der Fußball-EM
gleich doppelt spannend: aus der Zuschauerperspektive im Fußballfieber und
als Praxis-Check mit dem neuen Wissen über polizeiliche
Präventionsmaßnahmen bei sportlichen Großveranstaltungen.

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) ist eine
fachlich breit aufgestellte, international ausgerichtete Hochschule für
angewandte Wissenschaften, einer der bundesweit größten staatlichen
Anbieter für das duale Studium und im akademischen Weiterbildungsbereich.
Sie sichert den Fachkräftebedarf in der Hauptstadtregion und darüber
hinaus. Rund 12 500 Studierende sind in über 60 Studiengängen der
Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Ingenieur- und Polizei- und
Sicherheitswissenschaften sowie in internationalen Master- und MBA-
Studiengängen eingeschrieben. Die HWR Berlin ist die viertgrößte
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Deutschland und mehrfach
prämierte Gründungshochschule. Über 700 Kooperationen mit Partnern in der
Wirtschaft und im öffentlichen Dienst garantieren den ausgeprägten
Praxisbezug in Lehre und Forschung. 195 aktive Partnerschaften mit
Universitäten auf allen Kontinenten fördern einen regen
Studierendenaustausch und die internationale Forschungszusammenarbeit. Die
HWR Berlin ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for
Excellence“ und unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz
„Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“.

http://www.hwr-berlin.de

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Kriminalpolizei: Ermittlungskompetenz hoch zwei

Akademische Quereinsteiger*innen willkommen: Polizei Berlin und Hochschule
für Wirtschaft und Recht Berlin gehen neue Wege in Qualifizierung von
Fachkräften zur Bekämpfung von Cyber- und Wirtschaftskriminalität.

Berlin, 13. Juni 2024 – Es liegt ein Hauch von Spannung in der Luft, als
Dozent Holger Wiersich reale Kriminalfälle vorstellt: die Taten skizziert,
Indizien aufzählt und erläutert, was Ermittlungen ergaben und wie der
zugehörige Prozess vor Gericht ausging. Der Kriminalist weiß, wovon er
spricht, kommt aus der Praxis – genau wie seine Studierenden, die an
diesem Vormittag vor ihm sitzen, viele Fragen stellen, es ganz genau
wissen wollen.

Personalgewinnung neu gedacht

Die Polizei Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR
Berlin) gehen neue Wege, bieten Hochschulabsolventinnen und -absolventen
ein einjähriges Aufbaustudium zum Quereinstieg bei der Kriminalpolizei an.
Dieses Programm, das speziell für Fachleute mit abgeschlossenem
Wirtschafts- oder IT-Studium konzipiert wurde, markiert einen wichtigen
Schritt in der Qualifizierung von Fachkräften für den gehobenen
Polizeivollzugsdienst in Berlin. Ihr Expertenwissen ist gefragt angesichts
der stetig steigenden komplexen Cyberkriminalität und vielschichtiger
Wirtschaftsdelikte.

Berufsziel „Cybercop“

Sylwester Korpik ist einer der neun dieses Jahrgangs, die auf den
Karriereweg umgeschwenkt sind. Der 34-jährige Berliner mit polnischen
Wurzeln hat erst eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann gemacht,
gearbeitet, sein Fachabitur abgelegt und anschließend Angewandte
Informatik studiert. Nach seinem Abschluss war er selbstständig tätig.
Aber irgendwie zog es ihn immer schon zur Polizei, sagt er. Auch sein
Bruder und sein Cousin sind Polizisten. Als sich die Gelegenheit bot,
musste er nicht lange überlegen. Er bewarb sich, nahm alle Hürden des
Bewerbungsverfahrens und holt sich nun im dualen Vorbereitungsdienst in
Theorie und Praxis das nötige Rüstzeug für seinen künftigen Einsatz als
„Cybercop“. Der sichere Job und die vielseitigen Aufgaben und
Aufstiegsmöglichkeiten, die der Polizeidienst bieten, trugen unbedingt zu
seiner Motivation bei. „Und wir sind einfach eine coole Truppe“, sagt
Sylwester Korpik. Das bestätigen die acht Kommilitoninnen und
Kommilitonen, die beruflich einen wirtschaftswissenschaftlichen
Hintergrund haben.

Ein Jahr Theorie und Praxis – Einstieg als Kriminaloberkommissar*in

Seit der Änderung der Berliner Polizei-Laufbahnverordnung im Jahr 2021
können Bewerber*innen mit einem Bachelor- oder einem vergleichbaren
Hochschulabschluss direkt in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
übernommen werden. Die Quereinsteiger*innen durchlaufen eine einjährige
intensive polizeifachliche Unterweisung: lernen Grundlagen der
Kriminologie und der Kriminalistik. Dazu gehören tiefergehende Kenntnisse
zu Vernehmungen und Durchsuchungen wie auch grundlegendes Wissen um die
Rolle der Kriminalpolizei im Strafverfahren und deren Zusammenarbeit mit
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Sport und Schießtraining stehen
ebenfalls auf dem Plan. Die Lehre übernehmen Professorinnen und
Professoren, praxiserfahrene Lehrkräfte der HWR Berlin, der
Polizeiakademie und erfahrene Kriminalbeamtinnen und -beamte des
Landeskriminalamtes (LKA) Berlin.

Vielfältige Berufsperspektiven

Damit die kriminalistischen Seiteneinsteiger*innen ihre akademischen und
beruflichen Erfahrungen sinnvoll in die Ermittlungen einbringen können,
werden sie vorrangig bei der Bearbeitung von Fällen der Wirtschafts- und
Cyberkriminalität eingesetzt. Auch bei Ermittlungen im Bereich der
Organisierten sowie der Politisch Motivierten Kriminalität oder bei
Betrugsstraftaten sind ihre speziellen Kenntnisse hochgeschätzt.

Spezialwissen gefragt

Die Einführung dieses dualen Programms kommt zur rechten Zeit: Die Polizei
Berlin reagiert auf den steigenden Bedarf an Fachkräften mit
Spezialwissen, insbesondere im Wirtschafts- und IT-Bereich. Durch die
Kooperation mit der HWR Berlin wird es möglich, zusätzliche
hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und die
Polizei als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren.

Erfahrungen und Expertise stärken Kriminalpolizei

„Ich freue mich, dass Dozent Holger Wiersich und ich die Chance haben, bei
der Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen für die Berliner
Kriminalpolizei unterstützen zu können. Die akademische Vorbildung und
insbesondere die beruflichen Erfahrungen der Quereinsteigerinnen und
Quereinsteiger werden die Kriminalpolizei über die eigentliche
Unterstützung bei den Ermittlungen hinaus weiterbringen“, sagt
Kriminaldirektor Uwe Bräuer, der als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Kriminalistik am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR
Berlin tätig ist.

Einzigartige Lernumgebung

Die HWR Berlin ist die einzige Hochschule für angewandte Wissenschaften
(HAW) in Deutschland, an der angehende Schutz- und Kriminalkommissarinnen
und -kommissare studieren, aktuell bis zu 2 100. Am Fachbereich Polizei
und Sicherheitsmanagement gibt es ein breit aufgestelltes Netzwerk aus
derzeit über 50 Professorinnen und Professoren, Gastprofessorinnen und
-professoren und -dozentinnen und -dozenten, Lehrkräften für besondere
Aufgaben und teilweise bis zu 300 Lehrbeauftragten aus der Praxis. Rund 20
Verwaltungsmitarbeitende übernehmen die Lehrplanung und
Programmorganisation und betreuen die Teilnehmer*innen. Diese Kombination
aus akademischer Lehre mit Praxisbezug und integrierten Praxisphasen
schafft diese einzigartige Lernumgebung.

Moderne Kriminalitätsbekämpfung

Mit ihrem neuen Qualifizierungsprogramm machen die Polizei Berlin und die
HWR Berlin deutlich: Akademische Quereinsteiger*innen sind herzlich
willkommen und wichtige Akteurinnen und Akteure im Kampf gegen moderne
Verbrechen – und wie Sylwester Korpik sagt: „Wir sind einfach eine coole
Truppe.“

Zum Programm und zur Bewerbung
https://110prozent.berlin.de/einstiegsmoeglichkeiten/akademischer-
seiteneinstieg/

Die Bewerbungsfrist für den Start im April 2025 läuft bis 16. Juni 2024.

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) ist eine
fachlich breit aufgestellte, international ausgerichtete Hochschule für
angewandte Wissenschaften, einer der bundesweit größten staatlichen
Anbieter für das duale Studium und im akademischen Weiterbildungsbereich.
Sie sichert den Fachkräftebedarf in der Hauptstadtregion und darüber
hinaus. Rund 12 500 Studierende sind in über 60 Studiengängen der
Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Ingenieur- und Polizei- und
Sicherheitswissenschaften sowie in internationalen Master- und MBA-
Studiengängen eingeschrieben. Die HWR Berlin ist die viertgrößte
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Deutschland und mehrfach
prämierte Gründungshochschule. Über 700 Kooperationen mit Partnern in der
Wirtschaft und im öffentlichen Dienst garantieren den ausgeprägten
Praxisbezug in Lehre und Forschung. 195 aktive Partnerschaften mit
Universitäten auf allen Kontinenten fördern einen regen
Studierendenaustausch und die internationale Forschungszusammenarbeit. Die
HWR Berlin ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for
Excellence“ und unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz
„Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit“.

http://www.hwr-berlin.de

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