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Daten für die Zukunft: RatSWD legt Arbeitsschwerpunkte für drei Jahre fest

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) wird sich in seiner 8.
Berufungsperiode (2023-2026) mit Lösungsansätzen für die Verfügbarmachung
und Verknüpfung verschiedener Arten von Daten beschäftigen. In fünf
Arbeitsgruppen sollen Empfehlungen zu Gesundheitsdaten, Daten für Krisen,
Unternehmensdaten, Politikdaten und einem Datentreuhändermodell für die
Wissenschaft entstehen. Drei Task Forces behandeln darüber hinaus
bestimmte Querschnittsthemen. Bei allen Aktivitäten wird der RatSWD die
Forschungscommunity eng einbeziehen.

In seinem nun veröffentlichten Arbeitsprogramm für die 8. Berufungsperiode
(2023–2026) definiert der RatSWD neun permanente Aufgaben, mit denen er
seine Rolle als Beirat der Bundesregierung innerhalb des Konsortiums für
Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD)
schärft. Das Beratungsportfolio des RatSWD, das sich sowohl an politische
Akteure als auch die wissenschaftliche Community richtet, schließt Fragen
des Datenzugangs und der Dateninfrastruktur sowie deren Weiterentwicklung
ein. Insbesondere setzt er sich für das von der Bundesregierung geplante
Forschungsdatengesetz ein.

Fünf Arbeitsgruppen (AG) werden zu den thematischen Schwerpunkten der 8.
Berufungsperiode des RatSWD arbeiten. Die AG Datentreuhänder für die
Wissenschaft wird über die Zusammenführung von Datenbeständen diskutieren.
Eine weitere AG wird sich mit dem vielfältigen Spektrum der
Gesundheitsdaten auseinandersetzen. Die AG Erschließung und Nutzung von
Unternehmensdaten für die Wissenschaft wird geeignete Rahmenbedingungen
für Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft eruieren. Beide AGs
werden Publikationen in der RatSWD Output Series entwickeln sowie
Stellungnahmen veröffentlichen und Workshops durchführen.

Die AG Dateninfrastrukturen in Krisen begleitet ein an der Freien
Universität Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
(WZB) angesiedeltes Projekt und wird in diesem Rahmen ein Online-
Informationstool zu krisenrelevanten Daten entwickeln. Außerdem wird eine
Sammlung von Erhebungsinstrumenten zu Vulnerabilität, Preparedness und
Resilienz in Krisen und ein Kurzmodul zur Platzierung in einem etabliertem
Panelsurvey erarbeitet. Ziel der AG Politikdaten ist es, eine
Veranstaltungsdokumentation und ein Positionspapier zu den Potenzialen von
Daten aus dem parlamentarischen Raum für die im RatSWD vertretenen
Disziplinen zu veröffentlichen. Über die Aktivitäten der Arbeitsgruppen im
Verlauf der Berufungsperiode kann man sich auf der Website des RatSWD
informieren.

Darüber hinaus werden drei Task Forces zu den Themen Politik und Recht,
Internationales und Forschungsethik anlassbezogen zusammentreffen.

Das vollständige Arbeitsprogramm der 8. Berufungsperiode des RatSWD findet
sich unter https://www.konsortswd.de/wp-content/uploads/Arbeitsprogramm-
RatSWD-2023-2026.pdf


________________________

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die
Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der
Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und
Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte
Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und
Vertretern der Datenproduktion zusammen.

Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-,
Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als
institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und
Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei
engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen
breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden
von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen
Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 41 Forschungsdatenzentren
akkreditiert und fördert deren Kooperation.

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DOG: Tierschutz darf die Forschung nicht zum Erliegen bringen

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) begrüßt die Absicht,
Tierversuche im Sinne der 3R-Regel (Replace, Reduce, Refine) zu minimieren
und den Schutz der Tiere weiter zu erhöhen. Mit der nun geplanten Revision
des Tierschutzgesetzes schieße der Gesetzgeber jedoch über das Ziel hinaus
und würde den Forschungsstandort Deutschland gefährden und international
isolieren. Diese Befürchtung äußert die DOG, die im Rahmen der
Verbändeanhörung Stellung zum aktuell vorliegenden Referentenentwurf
bezieht und Verbesserungsvorschläge macht.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die Fachgesellschaft unter anderem
unzureichende Konkretisierungen und fehlende Definitionen – diese ließen
zu viel Spielraum für Interpretationen und führten zu einer ausgeprägten
Rechtsunsicherheit. „Das beginnt gleich in Paragraph 1 des
Tierschutzgesetzes, der die Tötung von Tieren nur dann straffrei stellt,
wenn sie aus ‚vernünftigem Grund‘ geschieht“, sagt Professor Dr. med.
Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG. Was aber ein solcher
vernünftiger Grund sei, werde nicht ausreichend konkretisiert – weder hier
noch in den §§ 17 und 18, wo obligatorische Strafen für entsprechende
Vergehen formuliert werden.

Rechtssicherheit fehlt insbesondere dann, wenn Tiere, die in
Versuchstierhaltungen gezüchtet wurden, außerhalb genehmigter Studien
getötet werden müssen. Das ist unumgänglich, wie die DOG in ihrem
Schreiben an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) ausführt. Denn bei der Zucht von Versuchstieren gibt
es immer auch Nachkommen, die nicht in Experimenten eingesetzt werden
können – sei es aufgrund körperlicher oder genetischer Merkmale oder
aufgrund ihres Geschlechts. „Diese Tiere weiterhin in Einrichtungen zu
pflegen, würde in Deutschland jedes Jahr hohe Millionen- bis
Milliardenbeträge kosten“, sagt Cursiefen.

Bereits diese Regelungen würden für biomedizinische
Forschungseinrichtungen und die dort Beschäftigten ein hohes rechtliches
Risiko bedeuten, das bis hin zu möglichen Gefängnisstrafen reicht und
daher keinesfalls tragbar erscheint. Als logische Folge würden bei
Inkrafttreten des derzeitigen Gesetzentwurfes in Deutschland keine
Versuchstiere mehr gezüchtet, so die DOG. Dies hätte dramatische Folgen
für die biomedizinische Forschung und würde in Bezug auf wissenschaftliche
Fortschritte zu einer völligen Abhängigkeit von anderen Ländern führen.
„Mit der Zeit gingen dann auch wertvolles Wissen und der wissenschaftliche
Nachwuchs verloren“, so Cursiefen. Zeitversetzt werde damit auch die
klinische Forschung ausgetrocknet und die Entwicklung neuer Therapien
unmöglich gemacht.

Diese aber werden gerade in der Ophthalmologie dringend gebraucht. Denn
trotz großer Fortschritte bei der Behandlung von Augenerkrankungen ist der
Forschungsbedarf auf diesem Gebiet noch immer hoch. „Auch aus
demographischen Gründen steigen die Patientenzahlen seit Jahren
kontinuierlich an, und viele Forschungsfragen sind noch offen“, gibt DOG-
Generalsekretär Cursiefen zu bedenken. Das gelte auch für
Augenerkrankungen, die zur Erblindung führen könnten. Um den Kampf gegen
diese Leiden weiterhin mit vollem Einsatz führen zu können, lege die
Fachgesellschaft Vorschläge zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs vor.

Zunächst und vor allem ist es aus Sicht der DOG unabdingbar, dass der
„vernünftige Grund“ aus § 1 so konkretisiert wird, dass er auch die Tötung
von zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchteten Tieren beinhaltet. Um
dennoch die wichtige 3R-Zielsetzung zur Reduktion des Tierverbrauchs
sicherzustellen, schlagen die Ophthalmologen die Aufnahme einer
entsprechenden Regelung in den § 11 vor, der die Haltungserlaubnis regelt.

„Tierversuchseinrichtungen unterstehen in dieser Hinsicht bereits jetzt
einer sehr engen und direkten Aufsicht durch die Landesbehörden“, betont
Cursiefen. „Diese sind sich ihrer Verantwortung sehr bewusst und sind
erfahren darin, Forschungsfreiheit und Tierschutz angemessen zu
gewichten.“ Eine weitere DOG-Forderung bezieht sich auf die Neufassung des
§ 18, der pauschale Bußgelder für Vergehen im Bereich der Tierversuche
vorsieht. Diese müssten dringend an die Schwere des Vergehens angepasst
werden, sodass etwa rein formelle Vergehen nicht zu unangemessen hohen
Strafen führten.

„Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Vorschriften und Genehmigungen im
Bereich der Tierversuche zum Teil oft diffus und unklar sind“, sagt
Cursiefen. In der Folge steige auf der einen Seite der Bedarf an
juristischer Expertise, auf der anderen Seite werde die Genehmigungspraxis
immer kleinteiliger und aufwendiger. Beides trage nicht zum an sich so
wichtigen Tierschutz bei, sondern lediglich zu einem extrem hohen
Dokumentations- und Personalaufwand. Dieser stelle schon jetzt eine hohe
Hürde für wichtige Forschungsvorhaben dar.

„Wenn die Rechtsunsicherheit durch die Neufassung des Tierschutzgesetzes
weiter verstärkt wird, wird das Tierversuche ganz unterbinden und zum
Forschungsstopp führen“, ist der DOG-Experte überzeugt. Ein
unverzichtbarer Teil der medizinisch-ophthalmologischen Forschung werde in
Deutschland damit unmöglich.

Bei Veröffentlichung Beleg erbeten.

DOG: Forschung – Lehre – Krankenversorgung
Die DOG ist die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für
Augenheilkunde in Deutschland. Sie vereint unter ihrem Dach mehr als 8.000
Mitglieder, die augenheilkundlich forschen, lehren und behandeln.
Wesentliches Anliegen der DOG ist es, die Forschung in der Augenheilkunde
zu fördern: Sie unterstützt wissenschaftliche Projekte und Studien,
veranstaltet Kongresse und gibt wissenschaftliche Fachzeitschriften
heraus. Darüber hinaus setzt sich die DOG für den wissenschaftlichen
Nachwuchs in der Augenheilkunde ein, indem sie zum Beispiel Stipendien vor
allem für junge Forscherinnen und Forscher vergibt. Gegründet im Jahr 1857
in Heidelberg ist die DOG die älteste augenärztliche Fachgesellschaft der
Welt und die älteste fachärztliche Gesellschaft Deutschlands.

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Der richtige Wirkstoff gegen Ihren Bluthochdruck

Es gibt viele Arzneistoffe, mit denen ein zu hoher Blutdruck gesenkt
werden kann. Doch nicht jeder Wirkstoff ist für jeden geeignet. Diese
Vielfalt macht die Blutdruckeinstellung zur Kunst – und zur Chance für die
Betroffenen.

Vier Wirkstoffklassen mit jeweils mehreren Medikamenten sind heute die
erste Wahl zur Therapie bei Bluthochdruck. Hinzu kommen vier weitere
Wirkstoffklassen für Spezialfälle, abgesehen von selten eingesetzten
Medikamenten mit blutdrucksenkendem Effekt. Daraus ergibt sich einerseits
eine erfreuliche Vielfalt an Optionen für behandelnde Ärztinnen und Ärzte,
andererseits die Notwendigkeit, den/die individuell richtige(n)
Arzneistoff(e) zu wählen.
„Nicht jede Substanz ist für jeden Patienten gleich gut geeignet“,
erläutern Prof. Dr. Thomas Eschenhagen, Leiter des Instituts für
Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie der Universitätsklinik
Hamburg-Eppendorf, und Kollegen in einem aktuellen Beitrag für die
Herzstiftungs-Zeitschrift „HERZ heute“ über Blutdrucksenker [1]. Es gebe
nicht den einen Arzneistoff oder die eine einzelne Wirkstoffklasse, die
anderen überlegen sei, so Eschenhagen, Mitglied des Wissenschaftlichen
Beirats der Deutschen Herzstiftung. Anders ausgedrückt: Es sind in den
vergangenen Jahrzehnten Wirkstoffe entwickelt worden, die besonders gut
für bestimmte Hochdruck-Patienten passen. Sie haben verschiedene
Wirkmechanismen. Deshalb verspricht die intelligente Kombination von
Substanzen viel Effekt bei wenig unerwünschten Wirkungen. „Bei den meisten
Patienten lässt sich der hohe Blutdruck mit der Kombination zweier
Wirkstoffe der ersten Wahl einfach und nebenwirkungsarm in einen gesunden
Bereich senken“, sind Professor Eschenhagen und Koautoren überzeugt.
Als Mittel der ersten Wahl gelten
- ACE (Angiotensin Converting Enzyme)-Hemmer,
- Angiotensin (AT)-Rezeptor-Blocker,
- Kalziumkanal-Blocker,
- Diuretika („Wassertabletten“).

ACE-Hemmer (z.B. Ramipril) und AT-Blocker (z.B. Candesartan) unterbinden
die blutgefäßverengende und damit blutdrucksteigernde Wirkung des
körpereigenen Hormons Angiotensin II. Kalziumkanal-Blocker (z.B.
Amlodipin) entspannen die dünne Gefäßmuskelschicht. Diuretika (z.B. HCT –
Hydrochlorothiazid) entziehen dem Körper Wasser und Salz, von dem in
westlichen Industrienationen bekanntlich zu viel gegessen wird. Sehr
wahrscheinlich werde der Gesamtbestand an Salz (NaCL) im Körper reduziert
„und das dürfte wesentlich zur langanhaltenden Blutdrucksenkung
beitragen“, erklärt hierzu der Hamburger Pharmakologe Professor
Eschenhagen. Weitere wichtige Wirkstoffklassen sind Betablocker,
Alpha-2-Agonisten, Alpha-Blocker und Aldosteron-Rezeptor-Blocker. Sie
werden gezielt eingesetzt, um die Wirkung blutdrucksteigernder Botenstoffe
zu bremsen.

So wählen Ärzte den Blutdrucksenker aus
Wie entscheiden sich Ärzte für oder gegen ein spezifisches
Hochdruckmedikament oder für eine Wirkstoffkombination? Wichtig ist
zunächst, ob „nur“ ein Bluthochdruck vorliegt (isolierte Hypertonie) oder
ob weitere Erkrankungen bestehen. In ersterem Fall wird heute häufig eine
Kombination aus einem Kalziumkanal-Blocker und einem ACE-Hemmer oder AT-
Blocker eingesetzt. Bestehen weitere Erkrankungen, richtet sich die
Auswahl danach, ob es sich dabei um ein Herz- oder Nierenleiden handelt,
ob Störungen des Elektrolythaushaltes im Blut befürchtet werden müssen, ob
stark verengte Nierenarterien bestehen oder ob es sich um eine schwangere
Frau handelt. Hat dieser Mensch gerade einen Herzinfarkt überstanden?
Bestehen Herzrhythmusstörungen, ein Diabetes mellitus oder eine
Gefäßkrankheit? Müssen pharmakologische Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten beachtet werden? All diese Überlegungen beeinflussen die Wahl
sowie die Dosierung der infrage kommenden Wirkstoffe.
So sind zum Beispiel Betablocker bei isolierter Hypertonie zwar nicht mehr
Mittel der ersten Wahl, erläutern Professor Eschenhagen und Kollegen. „Bei
Patienten mit Herzschwäche oder nach einem Herzinfarkt jedoch sind sie
weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Standardtherapie.“ Manche
Medikamente haben außerdem Zusatzeffekte, die im Einzelfall nützen. So
können Männer mit vergrößerter Prostata doppelt von einem Alpha-Blocker
profitieren: der Blutdruck wird gesenkt und der Entleerung der Harnblase
wird erleichtert. Wenn Wirkstoffe kombiniert werden, dann solche mit
unterschiedlichen Wirkmechanismen. Auf diese Weise können Dosen der
Einzelwirkstoffe niedrig gehalten werden. Im Optimalfall resultiert ein
verstärkt blutdrucksenkender Effekt bei zugleich reduzierter
Nebenwirkungswahrscheinlichkeit.

Wie sich unerwünschten Wirkungen vorbeugen lässt
Unerwünschte Wirkungen sind ebenfalls ein wichtiges Entscheidungskriterium
für den verordnenden Arzt. Die typischen Nebenwirkungsprofile der
einzelnen Wirkstoffe sind aus klinischen Studien und Behandlungspraxis
bekannt. Deshalb lässt sich entsprechenden Ereignissen vorbeugen, etwa mit
regelmäßigen Kontrollen des Elektrolythaushalts. Manche anfangs
vorkommenden Nebenwirkungen lassen mit der Zeit nach, teilweise sind sie
Anlass, die Dosis zu reduzieren oder den Wirkstoff zu wechseln.
„Nebenwirkungen lassen sich weitgehend vermeiden, wenn Ärzte eine
einschleichende Dosierung wählen, also mit sehr niedrigen Dosen beginnen
und langsam auf die Zieldosen erhöhen“, betont der Mediziner. „Damit hat
der Körper Zeit, sich auf das Medikament einzustellen.“
Nach den jüngsten Empfehlungen der Europäischen Hochdruckgesellschaft soll
jeder Mensch mit Bluthochdruck auf einen Wert von unter 140/90 mmHg
eingestellt werden. Bei bestimmten Vorerkrankungen wie Diabetes sind noch
niedrigere Werte empfehlenswert. Wichtig: Die Bluthochdrucktherapie ist
eine lebenslange Therapie. Und weil mit dem Alter weitere Erkrankungen
hinzukommen können, muss auch die Blutdruckeinstellung im Verlauf immer
mal wieder angepasst werden.

Spritze gegen Bluthochdruck?
Was ist dran an einer langwirksamen Spritze gegen Bluthochdruck als
Alternative zum täglichen Tablettenschlucken? Darauf hat Prof. Dr.
Heribert Schunkert, Kardiologe am Deutschen Herzzentrum München und
stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Herzstiftung geantwortet:
„Der Forschungsansatz ist durchaus interessant und die ersten Ergebnisse
sind vielversprechend.“ Geprüft wird derzeit ein RNA
(Ribonukleinsäure)-Wirkstoff, der gezielt die Bildung des körpereigenen
Hormons Angiotensin II ausschaltet, das an der Blutdruckregulation
beteiligt ist. Erste klinische Tests bei Patienten mit mild bis moderat
ausgeprägtem Bluthochdruck sind erfolgreich verlaufen. „Doch erst wenn
sich diese Wirksamkeit in einer sogenannten Phase-3-Studie an einer
ausreichend großen Zahl von Blutdruckpatienten bestätigt, kann eine
Substanz zur Zulassung angemeldet werden“, erläutert Professor Schunkert.
Dies dürfte noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Lesen Sie die
vollständige Sprechstunde unter https://herzstiftung.de/herz-sprechstunde
/alle-fragen/spritze-bluthochdruck


tme

Literatur:
1. Hirt MN, Stenzig J, Eschenhagen Th.: Die richtige Wahl treffen. HERZ
heute 2024; 1:35-39

Service
Mehr Informationen rund um das Thema Bluthochdruck (Diagnose, Therapie,
Vorbeugung) bietet die Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/bluthochdruck und in deraktuellen Ausgabe 1/2024
der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute mit dem Titel „Herz in Not – Wenn
die Herzkranzgefäße Herzgesund schlafen“. Ein Probe-Exemplar dieser
Ausgabe kann kostenfrei unter Tel. 069 955128-400 oder unter
https://herzstiftung.de/bestellung angefordert werden.
Einen kostenfreien Blutdruck-Pass zum Protokollieren der Blutdruckwerte
bietet die Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/blutdruckpass

Zusatzmaterial zum Thema

So nehmen Sie Ihren Blutdrucksenker richtig ein
Nach den jüngsten Empfehlungen der Europäischen Hochdruckgesellschaft soll
jeder Bluthochdruckpatient auf einen Wert unter 140/90 mmHg eingestellt
werden. Die folgenden acht Punkte helfen Ihnen hierbei.

1. Nehmen Sie die Medikamente jeden Tag so ein, wie Ihr Arzt es verordnet
hat.
2. Lassen Sie keine Medikamente weg, reduzieren Sie nicht die Dosis.
3. Verbinden Sie die Einnahme mit Alltagsritualen: beispielsweise die
Medikamentenschachtel immer auf den Frühstückstisch legen.
4. Nehmen Sie die Medikamente möglichst immer zur gleichen Tageszeit ein.
5. Wenn Sie einmal vergessen haben, Ihre Tabletten einzunehmen, können Sie
das auch später am Tag noch tun: Die Dosis am nächsten Tag einfach
verdoppeln dürfen Sie nicht!
6. Eine Medikamentenbox hilft, den Überblick zu behalten.
7. Messen Sie Ihren Blutdruck regelmäßig, notieren Sie die Werte, am
besten in einen Blutdruckpass, erhältlich unter
www.herzstiftung.de/blutdruckpass
8. Auch wenn der Blutdruck gut eingestellt ist und Sie sich wohlfühlen:
Gehen Sie regelmäßig zum Arzt, zum Beispiel alle sechs Monate.

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Jade Hochschule startet neuen Studiengang „Nachhaltigkeitsmanagement“

Wilhelmshaven. Zum kommenden Wintersemester 2024/25 startet an der Jade
Hochschule im Fachbereich Management, Information, Technologie der neue
Bachelor-Studiengang „Nachhaltigkeitsmanagement“.

Der sechs-semestrige Studiengang befähigt seine Absolventinnen und
Absolventen, eine nachhaltige(re) Entwicklung von Wirtschaft und
Gesellschaft aktiv zu unterstützen und zu gestalten. Der Studiengang ist
interdisziplinär aufgebaut und vermittelt so ein ganzheitliches
Verständnis komplexer Fragestellungen, die sich beispielsweise in
Unternehmen, Verbänden, öffentlichen Verwaltungen oder auch
Nichtregierungsorganisationen ergeben.

Auf Grundlage der vermittelten betriebswirtschaftlichen und technischen
Kenntnisse sind Absolvent_innen in der Lage, unternehmerische
Entscheidungen in den ökologisch und gesellschaftlich relevanten
Gesamtkontext zu stellen. So können sie diese Entscheidungen unter
verstärkter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung einschätzen,
bewerten und treffen. Sie können Rahmenbedingungen – etwa der Energie-,
Umwelt-, Klima- und Ressourcenpolitik – analysieren, Herausforderungen und
Potenziale nachhaltiger Entwicklung erkennen sowie Transformationsprozesse
anstoßen und umsetzen. Projektarbeiten, beispielsweise in Kooperation mit
regionalen Unternehmen, Verbänden und Kommunen sowie dem
Nachhaltigkeitsmanagement der Jade Hochschule, sorgen dabei für aktuellen
Praxisbezug im Studium.

Schwerpunkte des Studiengangs sind
•       Kompetenzen zur Beratung, Planung, Koordination und Umsetzung auf
Basis von
•       Fachkompetenzen in Wirtschaft und Technik,
•       interdisziplinären und integrierenden Kompetenzen sowie
•       persönlichen und kommunikativen Kompetenzen

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