Regionalplanung – Wegbereiterin des Windenergieausbaus
Stellungnahme des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung
der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft,
(Stand Januar 2024)
> Mit neuen Rechtsgrundlagen regionale Verantwortung übernehmen!
Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine wichtige Säule für die
Energiewende und den Klimaschutz sowie für eine kostengünstige,
verlässliche und nachhaltige Energieversorgung Deutschlands. Seit 2022
gibt der Bund Flächenziele zum Ausbau der Windenergie vor: Bis zum Jahr
2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für diesen Zweck planerisch gesichert
werden. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem
Windenergieflächenbedarfsgeset
sowie des Raumordnungsgesetzes – liegen nun deutlich bessere rechtliche
Rahmenbedingungen für die Sicherung von Flächen zur Windenergieerzeugung
vor. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz
festgelegt, dass die erneuerbaren Energien als Belang mit
Gewichtungsvorrang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen
einzustellen sind, solange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu
treibhausgasneutral ist und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und
Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der
öffentlichen Sicherheit dienen.
Mit der Umsetzung dieser Aufgabe haben 13 Flächenländer die
Regionalplanung beauftragt. Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die
Regionalplanung, die in vielen Regionen schon seit langer Zeit Vorreiterin
einer dezentralen Energiewende ist. Sie hat das notwendige Know-how und
ist hoch motiviert, die ihr gesetzten Ziele zu erreichen. Der aktuelle
Auftrag an die Regionalplanung bestätigt ihre Bedeutung als starke und
verlässliche Planungsebene zwischen der Landesplanung und der kommunalen
Bauleitplanung.
> Die Flächensicherung für die Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk!
Die Erreichung der Flächenziele ist vor allem in den bisher eher
zurückhaltend agierenden Ländern eine große Herausforderung. Wir sind der
Überzeugung, dass die Regionalplanung auch diese Herausforderung in einem
demokratisch legitimierten Prozess meistern wird. Zudem ist die
Aufstellung eines Regionalplans immer ein Gemeinschaftswerk, an dem viele
Partner mitwirken. Insbesondere zu nennen sind die Fachbehörden des Bundes
und der Länder, die kommunalen Gebietskörperschaften und zahlreiche
weitere öffentliche und zivilgesellschaftliche Institutionen und
Vereinigungen. Neben einem breiten gesellschaftlichen Rückhalt für die
Energiewende in der Bevölkerung sowie der Akzeptanz vor Ort ist eine enge
und reibungslose Zusammenarbeit der Regionalplanung mit diesen Partnern
zwingend erforderlich, um die engen Zeitvorgaben (mit dem ersten konkreten
Zwischenziel bereits im Jahr 2027) zu erfüllen.
Oberstes Ziel muss sein, dass die Regionalplanung zeitnah möglichst
konfliktarme Flächen identifizieren kann. Dabei muss auch die
Regionalplanung selbst ihre Arbeitsprozesse beschleunigen. Hierzu muss, wo
noch nicht geschehen, die personelle Ausstattung der
Regionalplanungsstellen an die erheblich gestiegenen Anforderungen
angepasst werden.
> Gravierende Engpässe und Schnittstellenprobleme beim Datenaustausch
beseitigen!
Die Regionalplanung ist in besonderer Weise auf bessere Qualität und
höhere Geschwindigkeit der Zulieferungen durch die Partner angewiesen.
Alle eingebundenen Partner müssen ihre Daten und Informationen der
Regionalplanung zeitgerecht, passgenau und digital zur Verfügung stellen.
Viele Partner haben die entsprechende Bereitschaft zur Mitwirkung bereits
signalisiert, doch werden schon jetzt einige gravierende Engpässe und
Schnittstellenprobleme deutlich, die im Sinne der Energiewende schnell
überwunden werden müssen:
• Viele Informationen werden bislang in unzureichender Genauigkeit
auf Papier übermittelt. Alle Flächendaten müssen genau sein und digital
sowie zügig bereitgestellt werden. Unter anderem müssen alle vorhandenen
und geplanten Siedlungsflächen in verlässlichen ATKIS-Daten digital zur
Verfügung stehen.
• Daten der zivilen Luftfahrt müssen von der Flugsicherung in Form
von konkreten und verlässlichen Angaben, insbesondere zu den jeweiligen
Schutzbereichen um die einzelnen Flugsicherungsanlagen, bereitgestellt
werden. Die bisher üblichen und viel zu großen Pauschalwerte schließen
unnötig viele Flächen von einer Windenergienutzung aus.
• Zur Berücksichtigung militärischer Belange müssen die Daten durch
die Bundeswehr, insbesondere zu Hubschraubertiefflugstrecken und
Mindestführungshöhen, exakt, digital und erheblich schneller
bereitgestellt werden.
• Die Daten zum Natur- und Artenschutz müssen durch die zuständigen
Naturschutzbehörden verlässlich, maßstabsgerecht, aktuell und
flächendeckend bereitgestellt werden. Nur dann können sensible Flächen
bereits auf der Ebene der Regionalplanung berücksichtigt werden.
• Die Behörden des Denkmalschutzes müssen digitale Datengrundlagen
zu landschaftsbildprägenden Denkmalen bereitstellen, um die Schutzbereiche
entsprechend berücksichtigen und einarbeiten zu können.
> Erforderlich ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit!
Die Regionalplanung ist gefordert, für die kommenden Jahre ihre Ressourcen
zu konzentrieren und die Windenergieplanungen zügig umzusetzen. Über die
genannten Probleme im Bereich der Digitalisierung und der Datenqualität
hinaus ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit erforderlich, bei der das
„überragende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien und damit
verbunden die Notwendigkeit zur gemeinsamen Problemlösung im Vordergrund
stehen. Das gilt sowohl für die ebenenübergreifende Zusammenarbeit (Bund,
Länder, Regionen, Kommunen) als auch für die Zusammenarbeit mit den
Fachbehörden.
Gleichermaßen darf es nicht zu einer inhaltlichen Überfrachtung der
Regionalplanung kommen: Wenn die nachgelagerten Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen durch den Bundesgesetzgeber z. B. bezüglich der
artenschutzrechtlichen Belange inhaltlich vereinfacht werden, können diese
Prüfungen nicht der Regionalplanung aufgebürdet werden. Sie sind für diese
Planungsebene viel zu detailliert und würden den Planungsprozess
zwangsläufig verlangsamen. Wenn eine Planungsbeschleunigung erreicht
werden soll, muss die Untersuchungstiefe auf das der regionalplanerischen
Ebene Angemessene zurückgeführt werden. Dann kann die Regionalplanung ihre
Stärke in der großräumigen Konfliktentzerrung auch im Spannungsfeld
zwischen Windenergie und Artenschutz ausspielen.
Rückmeldungen aus den Fachbehörden folgen oft noch den bisherigen Mustern
aus der Zeit der Ausschlussplanung (Ermittlung von Konzentrationszonen).
Diese Reaktionen sind nicht mehr brauchbar, weil die Regionalplanung
nunmehr eine Positivplanung für konkrete Flächen vornehmen muss. Die
inhaltlichen Schnittstellen zwischen der Regionalplanung und den Beiträgen
ihrer Partner müssen im Hinblick auf die neuen Abwägungsvorgaben sowie den
neuen Kontext einer Positivplanung ohne Ausschlussgebiete gänzlich neu
justiert werden: An die Stelle von Maximalforderungen sollten
differenzierte, priorisierende Rückmeldungen zu den jeweiligen Belangen
treten.
> Fazit
Die Regionalplanung muss alle Kräfte auf eine zügige Sicherung der Flächen
für die Erzeugung von Windenergie setzen. Das kann sie aber nur leisten,
wenn die Rahmenbedingungen verbessert werden und die genannten Partner gut
und zuverlässig mitwirken. Dann kann die Regionalplanung als überörtliche
und fachübergreifende Planung den notwendigen Ausbau der Windenergie im
gesamtgesellschaftlichen Interesse schnell und fundiert voranbringen.
Die Anforderungen an die Regionalplanung selbst sind erheblich gestiegen.
Die personelle Ausstattung der Regionalplanungsstellen wurde noch nicht
überall entsprechend angepasst. Hier sind die Träger der Regionalplanung
gefragt, die notwendigen Verstärkungen einzufordern oder zu ermöglichen.
Ebenso sollten die Beratungs- und Genehmigungskapazitäten der
Landesbehörden erhöht werden.
Nur unter den genannten Rahmenbedingungen ist die Regionalplanung als
überörtliche und fachübergreifende Planung in der Lage, dem notwendigen
Ausbau der Windenergie im gesamtgesellschaftlichen Interesse den Weg zu
bereiten.
Für den IIK Regionalplanung der ARL:
Andrea Angerer, Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Dipl.-Ing. Manuela Hahn, Prof.
Dr. Axel Priebs,
Dr. Sebastian Wilske
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