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Regionalplanung – Wegbereiterin des Windenergieausbaus

Stellungnahme des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung
der  ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft,
(Stand Januar 2024)

> Mit neuen Rechtsgrundlagen regionale Verantwortung übernehmen!

Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine wichtige Säule für die
Energiewende und den Klimaschutz sowie für eine kostengünstige,
verlässliche und nachhaltige Energieversorgung Deutschlands. Seit 2022
gibt der Bund Flächenziele zum Ausbau der Windenergie vor: Bis zum Jahr
2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für diesen Zweck planerisch gesichert
werden. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem
Windenergieflächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuches
sowie des Raumordnungsgesetzes – liegen nun deutlich bessere rechtliche
Rahmenbedingungen für die Sicherung von Flächen zur Windenergieerzeugung
vor. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz
festgelegt, dass die erneuerbaren Energien als Belang mit
Gewichtungsvorrang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen
einzustellen sind, solange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu
treibhausgasneutral ist und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und
Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der
öffentlichen Sicherheit dienen.
Mit der Umsetzung dieser Aufgabe haben 13 Flächenländer die
Regionalplanung beauftragt. Das ist ein großer Vertrauensbeweis für die
Regionalplanung, die in vielen Regionen schon seit langer Zeit Vorreiterin
einer dezentralen Energiewende ist. Sie hat das notwendige Know-how und
ist hoch motiviert, die ihr gesetzten Ziele zu erreichen. Der aktuelle
Auftrag an die Regionalplanung bestätigt ihre Bedeutung als starke und
verlässliche Planungsebene zwischen der Landesplanung und der kommunalen
Bauleitplanung.

> Die Flächensicherung für die Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk!

Die Erreichung der Flächenziele ist vor allem in den bisher eher
zurückhaltend agierenden Ländern eine große Herausforderung. Wir sind der
Überzeugung, dass die Regionalplanung auch diese Herausforderung in einem
demokratisch legitimierten Prozess meistern wird. Zudem ist die
Aufstellung eines Regionalplans immer ein Gemeinschaftswerk, an dem viele
Partner mitwirken. Insbesondere zu nennen sind die Fachbehörden des Bundes
und der Länder, die kommunalen Gebietskörperschaften und zahlreiche
weitere öffentliche und zivilgesellschaftliche Institutionen und
Vereinigungen. Neben einem breiten gesellschaftlichen Rückhalt für die
Energiewende in der Bevölkerung sowie der Akzeptanz vor Ort ist eine enge
und reibungslose Zusammenarbeit der Regionalplanung mit diesen Partnern
zwingend erforderlich, um die engen Zeitvorgaben (mit dem ersten konkreten
Zwischenziel bereits im Jahr 2027) zu erfüllen.
Oberstes Ziel muss sein, dass die Regionalplanung zeitnah möglichst
konfliktarme Flächen identifizieren kann. Dabei muss auch die
Regionalplanung selbst ihre Arbeitsprozesse beschleunigen. Hierzu muss, wo
noch nicht geschehen, die personelle Ausstattung der
Regionalplanungsstellen an die erheblich gestiegenen Anforderungen
angepasst werden.

> Gravierende Engpässe und Schnittstellenprobleme beim Datenaustausch
beseitigen!

Die Regionalplanung ist in besonderer Weise auf bessere Qualität und
höhere Geschwindigkeit der Zulieferungen durch die Partner angewiesen.
Alle eingebundenen Partner müssen ihre Daten und Informationen der
Regionalplanung zeitgerecht, passgenau und digital zur Verfügung stellen.
Viele Partner haben die entsprechende Bereitschaft zur Mitwirkung bereits
signalisiert, doch werden schon jetzt einige gravierende Engpässe und
Schnittstellenprobleme deutlich, die im Sinne der Energiewende schnell
überwunden werden müssen:

•       Viele Informationen werden bislang in unzureichender Genauigkeit
auf Papier übermittelt. Alle Flächendaten müssen genau sein und digital
sowie zügig bereitgestellt werden. Unter anderem müssen alle vorhandenen
und geplanten Siedlungsflächen in verlässlichen ATKIS-Daten digital zur
Verfügung stehen.

•       Daten der zivilen Luftfahrt müssen von der Flugsicherung in Form
von konkreten und verlässlichen Angaben, insbesondere zu den jeweiligen
Schutzbereichen um die einzelnen Flugsicherungsanlagen, bereitgestellt
werden. Die bisher üblichen und viel zu großen Pauschalwerte schließen
unnötig viele Flächen von einer Windenergienutzung aus.

•       Zur Berücksichtigung militärischer Belange müssen die Daten durch
die Bundeswehr, insbesondere zu Hubschraubertiefflugstrecken und
Mindestführungshöhen, exakt, digital und erheblich schneller
bereitgestellt werden.

•       Die Daten zum Natur- und Artenschutz müssen durch die zuständigen
Naturschutzbehörden verlässlich, maßstabsgerecht, aktuell und
flächendeckend bereitgestellt werden. Nur dann können sensible Flächen
bereits auf der Ebene der Regionalplanung berücksichtigt werden.

•       Die Behörden des Denkmalschutzes müssen digitale Datengrundlagen
zu landschaftsbildprägenden Denkmalen bereitstellen, um die Schutzbereiche
entsprechend berücksichtigen und einarbeiten zu können.

> Erforderlich ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit!

Die Regionalplanung ist gefordert, für die kommenden Jahre ihre Ressourcen
zu konzentrieren und die Windenergieplanungen zügig umzusetzen. Über die
genannten Probleme im Bereich der Digitalisierung und der Datenqualität
hinaus ist eine neue Kultur der Zusammenarbeit erforderlich, bei der das
„überragende öffentliche Interesse“ an erneuerbaren Energien und damit
verbunden die Notwendigkeit zur gemeinsamen Problemlösung im Vordergrund
stehen. Das gilt sowohl für die ebenenübergreifende Zusammenarbeit (Bund,
Länder, Regionen, Kommunen) als auch für die Zusammenarbeit mit den
Fachbehörden.

Gleichermaßen darf es nicht zu einer inhaltlichen Überfrachtung der
Regionalplanung kommen: Wenn die nachgelagerten Genehmigungsverfahren für
Windenergieanlagen durch den Bundesgesetzgeber z. B. bezüglich der
artenschutzrechtlichen Belange inhaltlich vereinfacht werden, können diese
Prüfungen nicht der Regionalplanung aufgebürdet werden. Sie sind für diese
Planungsebene viel zu detailliert und würden den Planungsprozess
zwangsläufig verlangsamen. Wenn eine Planungsbeschleunigung erreicht
werden soll, muss die Untersuchungstiefe auf das der regionalplanerischen
Ebene Angemessene zurückgeführt werden. Dann kann die Regionalplanung ihre
Stärke in der großräumigen Konfliktentzerrung auch im Spannungsfeld
zwischen Windenergie und Artenschutz ausspielen.

Rückmeldungen aus den Fachbehörden folgen oft noch den bisherigen Mustern
aus der Zeit der Ausschlussplanung (Ermittlung von Konzentrationszonen).
Diese Reaktionen sind nicht mehr brauchbar, weil die Regionalplanung
nunmehr eine Positivplanung für konkrete Flächen vornehmen muss. Die
inhaltlichen Schnittstellen zwischen der Regionalplanung und den Beiträgen
ihrer Partner müssen im Hinblick auf die neuen Abwägungsvorgaben sowie den
neuen Kontext einer Positivplanung ohne Ausschlussgebiete gänzlich neu
justiert werden: An die Stelle von Maximalforderungen sollten
differenzierte, priorisierende Rückmeldungen zu den jeweiligen Belangen
treten.

> Fazit

Die Regionalplanung muss alle Kräfte auf eine zügige Sicherung der Flächen
für die Erzeugung von Windenergie setzen. Das kann sie aber nur leisten,
wenn die Rahmenbedingungen verbessert werden und die genannten Partner gut
und zuverlässig mitwirken. Dann kann die Regionalplanung als überörtliche
und fachübergreifende Planung den notwendigen Ausbau der Windenergie im
gesamtgesellschaftlichen Interesse schnell und fundiert voranbringen.
Die Anforderungen an die Regionalplanung selbst sind erheblich gestiegen.
Die personelle Ausstattung der Regionalplanungsstellen wurde noch nicht
überall entsprechend angepasst. Hier sind die Träger der Regionalplanung
gefragt, die notwendigen Verstärkungen einzufordern oder zu ermöglichen.
Ebenso sollten die Beratungs- und Genehmigungskapazitäten der
Landesbehörden erhöht werden.
Nur unter den genannten Rahmenbedingungen ist die Regionalplanung als
überörtliche und fachübergreifende Planung in der Lage, dem notwendigen
Ausbau der Windenergie im gesamtgesellschaftlichen Interesse den Weg zu
bereiten.

Für den IIK Regionalplanung der ARL:
Andrea Angerer, Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Dipl.-Ing. Manuela Hahn, Prof.
Dr. Axel Priebs,
Dr. Sebastian Wilske

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Zustiftung von 60 Millionen Euro für die Rhön Stiftung Eugen und Ingeborg Münch

Zum zehnjährigen Bestehen haben Eugen und Ingeborg Münch der Rhön Stiftung
Finanzanlagen im Wert von rund 60 Millionen Euro zugestiftet. Damit
schließt die Stiftung zu den größten Stiftungen im Ge-sundheitsbereich in
Deutschland auf. „In den ersten zehn Jahren hat sich die Stiftung gut
etabliert und viele relevante Themen in der Fachöffentlichkeit in die
Diskussion gebracht. Diese Wirkung möchte ich mit der Zustiftung noch
verstärken und ihre Rolle als Stiftung im Gesundheitswesen, die gehört
wird und Gewicht hat, zementieren“, so Eugen Münch.

„Damit kann sich die Rhön Stiftung Ihrem Ziel - die Gesundheitsversorgung
für alle Menschen zu erhalten - noch aktiver widmen und die erforderlichen
Veränderungen im System anstoßen und unterstützen“, betont Professor Boris
Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Dieser Stiftungszweck ist
unsere oberste Maxime, der wir noch stärker als bisher unabhängig und
gemeinnützig folgen – insbesondere in dem sich beschleunigenden
demografischen Wandel“, so Augurzky.

Die Rhön Stiftung Eugen und Ingeborg Münch wurde 2014 von Eugen Münch ins
Leben gerufen. Das Stiftungsziel ist es, trotz einer alternden
Gesellschaft weiterhin allen Menschen den Zugang zu nicht rationierter
Medizin zu ermöglichen. Als Grundlage dient das von Eugen Münch
entwickelte Konzept der Netzwerkmedizin. Die Stiftung unterstützt
Wissenschaft, Forschung und praxisnahe Arbeiten in der
Gesundheitswirtschaft und fördert den nationalen und internationalen
Austausch. Sie arbeitet unabhängig und stellt ihr Wissen öffentlich zur
Verfügung. Den Vorstand bilden Prof. Dr. Boris Au-gurzky (Vorsitz), Eugen
Münch (stellv. Vorsitz), Prof. Dr. med. Bernd Griewing und Dr. Christian
Zschocke; die Geschäftsführung liegt bei Annette Kennel.

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Hell und modern: Kinderwunschzentrum am UKW mit neuem Standort

Neueste Technik und sichere Verfahren für optimale Behandlung / Alle
Bereiche an einem Standort vereint

Würzburg. Das Kinderwunschzentrum am Universitätsklinikum Würzburg (UKW)
hat neue, modern ausgestattete Räume im prägnanten Turm der UKW-
Frauenklinik bezogen. Auf drei Etagen stehen nun Untersuchungs- und
Behandlungsräume, mordernste Laboreinrichtung sowie die nötigen
gesicherten Flächen für die Kryotanks zum Lagern von eingefrorenen
Spermien oder Eizellen zur Verfügung. Jährlich werden am UKW-
Kinderwunschzentrum etwa 750 Patientinnen und Patienten behandelt. Das
Kinderwunschzentrum der Uniklinik zählt zu den größten Einrichtungen
dieser Art in Unterfranken.

„Für unsere Patientinnen und Patienten mit Kinderwunsch stehen damit helle
und moderne Räume am UKW zur Verfügung. Und das Team des
Kinderwunschzentrums profitiert von den optimalen Rahmenbedingungen für
diese wichtige Aufgabe“, betont PD Dr. Tim J. von Oertzen, Ärztlicher
Direktor und Vorstandsvorsitzender der unterfränkischen Uniklinik. Zuvor
waren die Räume des Kinderwunschzentrums im Untergeschoss der UKW-
Frauenklinik an der Josef-Schneider-Straße untergebracht.
„Durch den Umzug auf die drei Etagen des Turms bleibt die enge Anbindung
an die Frauenklinik und unsere verschiedenen Fachdisziplinen erhalten.
Gleichzeitig konnte durch den Umbau und den Umzug jetzt ein passendes
Ambiente geschaffen werden, das zur medizinischen Leistung auf
universitärem Niveau passt“, freut sich Prof. Dr. Achim Wöckel, Direktor
der Frauenklinik am UKW. Das Würzburger Universitätsklinikum investierte
aus Eigenmitteln für den Umbau der Flächen im Gebäude aus den 1930er
Jahren ca. 2,9 Millionen Euro. Die Flächen mussten zuvor entkernt und mit
der nötigen technischen Infrastruktur ausgestattet werden. Die Bauarbeiten
dauerten 18 Monate und wurden vom UKW (Geschäftsbereich Technik und Bau)
geplant und ausgeführt.

Räumlich ist das Kinderwunschzentrum damit ein eigener Bereich für sich.
In der ersten Etage befinden sich u.a. der Behandlungsraum und Büros,
darüber direkt der Anmeldebereich mit zwei Untersuchungsräumen. In der
dritten Etage befindet sich das Labor sowie ein extra ausgestatteter Raum
für insgesamt 16 gesicherte Kryotanks und ein Raum zur Spermaabgabe. Für
die entnommenen Eizellen gibt es einen eigenen kleinen „Proben-Aufzug“
zwischen den Etagen.

Schonende Kontrolle in speziellem Inkubator per Video

Direkt nach der Befruchtung der Eizelle im Kinderwunschzentrum werden
diese in einem speziellen Inkubator gelagert, um dort den Erfolg einer
Befruchtung zu kontrollieren. Als eine von nur wenigen Kliniken in Bayern
setzt das UKW-Kinderwunschzentrum dafür einen speziellen „Time Lapse
Inkubator“ ein. Dieser ermöglicht eine besonders schonende Überwachung der
befruchteten Eizellen bzw. der sich dann entwickelnden Embryonen. Dr.
Claudia Staib, Leiterin des Labors im Kinderwunschzentrum, erklärt:
„Dadurch können wir eine Überwachung per Video vornehmen. Dies ist
besonders schonend, denn so ist keine Entnahme aus dem Inkubator zur
Kontrolle erforderlich. Das ist ein enormer Vorteil für den Erfolg einer
künstlichen Befruchtung.“ Die Biologin betont zudem: „Der Begriff
´künstliche Befruchtung´ ist etwas irreführend: Natürlich findet die
Befruchtung in einem Labor statt, aber der Vorgang ist zellbiologisch der
gleiche wie im Körper. Nur die Umgebung ist eine andere.“ Ist eine
Befruchtung erfolgreich, wird der Embryo nach fünf Tagen der Patientin
eingesetzt.

Kinderwunsch erhalten bei Krebstherapie

Oberarzt Dr. Michael Schwab, Ärztlicher Leiter des UKW-
Kinderwunschzentrums, erklärt: „Unerfüllter Kinderwunsch ist nicht
ungewöhnlich. Bei etwa 15 Prozent der Paare im gebärfähigen Alter bleibt
der Wunsch nach einem Kind unerfüllt. Daher werden bei uns zunächst beide
Partner untersucht. Für die erfolgreiche Befruchtung stehen uns dann
verschiedene Verfahren zur Verfügung.“ Eine wichtige Aufgabe des UKW-
Kinderwunschzentrums sei es auch, Patientinnen und Patienten im Rahmen von
„FertiPRotekt“ bei einer Krebserkrankung zu betreuen, die eine Chemo- oder
Strahlentherapie vor sich haben. Dadurch kann bei erfolgreicher Behandlung
ein späterer Kinderwunsch erfüllt werden. Dabei werden dann z.B. die
Eizellen eingefroren, um sie bei einem späteren Zeitpunkt zu befruchten
und einzusetzen.

Zur Hälfte liegen die Gründe beim Mann

Die Gründe für einen unerfüllten Kinderwunsch sind vielfältig, erklärt
Reproduktionsmediziner Dr. Schwab. Allerdings gebe es eine merkliche
Verschiebung: Lag früher der Grund zu etwa 30 Prozent beim Mann, sei
dieser Anteil auf inzwischen rund 50 Prozent angestiegen. Schwab: „Auch
bei Männern sinkt die Fruchtbarkeit bei steigendem Alter, das kann
eventuell zu dieser Entwicklung beitragen. Wichtig ist daher eine exakte
Diagnose.“ Dabei arbeiten die Würzburger Reproduktionsmediziner jeweils
eng mit den übrigen Fachabteilungen des UKW zusammen, z.B. der
Endokrinologie, wenn ein Verdacht auf Hormonstörungen besteht.

Das UKW-Kinderwunschzentrum ist als Mitglied des deutschen IVF-Registers
auch mit dem entsprechenden Gütesiegel ausgezeichnet. Zudem können neue
Entwicklungen aus der medizinischen Forschung der Universitätsmedizin
schnell in die Behandlung integriert werden.

Eine anteilige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
ist durch die Patientinnen und Patienten im Vorfeld abzustimmen.

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Infotag der Popakademie

Ein Tag voller Musik, Informationen und Zukunftsperspektiven: am Samstag,
den 10. Februar 2024, öffnet die Popakademie Baden-Württemberg ihre Türen
für Musikbegeisterte. Alle, die sich für ein Studium und eine Karriere in
der Populären Musik sowie in der Musik- und Kreativwirtschaft
interessieren, können ab 13 Uhr die Hochschuleinrichtung kennenlernen.
Am Donnerstag, den 08. und Freitag, den 09. Februar, ab 19 Uhr sowie
Samstag, den 10. Februar, um 16 und um 19 Uhr, finden öffentliche und
kostenfreie Semesterabschlusskonzerte statt.

„Wir freuen uns, interessierte Besucher:innen im Haus willkommen zu heißen
und ihnen spannende Einblicke in das Studium der Populären Musik und der
Musik- und Kreativwirtschaft zu geben. Der Infotag ist DIE Gelegenheit,
unsere Hochschuleinrichtung und das einzigartiges Studienangebot
kennenzulernen“ so die beiden Geschäftsführer Michael Herberger (Business
Direktor) und Derek von Krogh (Künstlerischer Direktor).

Im Mittelpunkt stehen die drei Bachelorstudiengänge Popmusikdesign,
Musikbusiness und Weltmusik sowie die beiden Masterstudiengänge Popular
Music und Music & Creative Industries. Studiengangsleiter Prof. Dr.
Alexander Endreß (Musikbusiness B.A.) informiert über den
Bachelorstudiengang Musikbusiness. Die Masterstudiengänge werden von den
Studiengangsleiterinnen Prof. Dr. Nina Schneider (Music and Creative
Industries M.A.) und Prof. Annette Marquard (Popular Music M.A.)
vorgestellt. Zudem hält Business Direktor Michael Herberger eine
Schnuppervorlesung und es werden Workshops angeboten. Für die Schwerpunkte
der Studiengänge Weltmusik B.A., Popmusikdesign B.A. und Popular Music
M.A. wird den ganzen Tag über Hauptfachberatung angeboten. Darüber hinaus
stehen Studierende, Dozierende und Mitarbeitende aus den Fach-, Projekt-
und Kompetenzbereichen Rede und Antwort zu Studieninhalten, beraten
Interessierte individuell und geben praktische Einblicke in das Studium an
der Popakademie.

Seit 2003 bietet die Popakademie Baden-Württemberg als bisher einzige
staatliche Hochschuleinrichtung in Deutschland Studiengänge in den
Bereichen Populäre Musik und Musik- und Kreativwirtschaft an. Mit einer
breiten Palette an Studienangeboten und einem starken Netzwerk in der
Musikbranche bietet die Popakademie seit 20 Jahren die beste Voraussetzung
für eine erfolgreiche Karriere in der Musikwelt.

Ein detailliertes Programm zum Infotag gibt es hier
https://www.popakademie.de/de/infotag/

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