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Wirtschaft gibt gemischtes Bild ab – Soziale Innovationen allerdings sind weit verbreitet

Die Ausgaben der Wirtschaft für Innovationen sind im Jahr 2022 im
Vergleich zum Vorjahr in Deutschland deutlich um 6,8 Prozent auf 190,7
Milliarden Euro angestiegen. Rückläufig sind allerdings andere zentrale
Indikatoren für die Innovationskraft der Wirtschaft hier zu Lande – so zum
Beispiel der Anteil der Unternehmen mit Innovationen, die so genannte
Innovatorenquote. Das sind einige der zentralen Ergebnisse der aktuellen
Innovationserhebung 2023, die das ZEW Mannheim im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) jedes Jahr durchführt.

Bei der diesjährigen Erhebung hat das ZEW bei einem Thema besonders genau
hingeschaut – bei den Sozialen Innovationen. Zentraler Befund ist hier: Im
Zeitraum von 2020 bis 2022 hat jedes zweite Unternehmen Soziale
Innovationen eingeführt – also Neuerungen zur tragfähigen und nachhaltigen
Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger erklärt dazu: „Die
gestiegenen Innovationsausgaben zeigen, dass die Wirtschaft in Deutschland
auch in herausfordernden Zeiten krisenfest ist. Allerdings muss uns die
Entwicklung zentraler Indikatoren wie die der Innovatorenquote Sorgen
machen. Hier brauchen wir eine Trendwende, damit Deutschland seine
Herausforderungen meistern kann. Mit der Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation und der geplanten Ausweitung der Forschungszulage arbeiten wir
als Bundesregierung daran, Innovation und Transfer nachhaltig zu stärken.
Erfreulich ist, dass Soziale Innovationen bereits in vielen Unternehmen
verbreitet sind.“

Viele Unternehmen mit Sozialen und mit Umweltinnovationen

Im Zeitraum 2020 bis 2022 haben 51,1 Prozent aller Unternehmen im
Berichtskreis der Innovationserhebung Soziale Innovationen eingeführt.
Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass sehr viele Unternehmen
Maßnahmen im Bereich der Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung eingeführt
haben. Dahinter stehen vor allem Veränderungen, die mobiles Arbeiten
ermöglicht haben, um den Geschäftsbetrieb trotz der Kontaktbeschränkungen
durch die Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten. Weitere Soziale Innovationen
im Unternehmen betreffen die Beschäftigung älterer Menschen, die
Integration von Migrantinnen und Migranten als auch von Menschen mit
Behinderungen sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung. Eine
weitere Form Sozialer Innovationen sind Marktangebote, die sozial
innovatives Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern unterstützen oder
ermöglichen. 7,6 Prozent der Unternehmen im Berichtskreis der
Innovationserhebung meldeten diese Form von Sozialen Innovationen.

Im gleichen Zeitraum 2020 bis 2022 haben 55,6 Prozent aller Unternehmen
Umweltinnovationen eingeführt. 48,7 Prozent aller Unternehmen weisen
Umweltinnovationen im Prozessbereich auf, d.h. die positiven Umwelteffekte
traten im innovierenden Unternehmen ein. 39,7 Prozent führten
Umweltinnovationen im Produktbereich, d.h. hier traten die positiven
Umwelteffekte bei den Kunden und Nutzern der Produkte ein. Sowohl im
Prozess- als auch im Produktbereich standen Umweltinnovationen zur
Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Emissionen an erster
Stelle.

Großunternehmen heben Innovationsausgaben auf neuen Höchstwert

Mit 190,7 Milliarden Euro erreichten die Innovationsausgaben im Jahr 2022
einen neuen Höchstwert. Ein Teil des Anstiegs könnte auf inflationäre
Effekte zurückgeführt werden. Allerdings ist es nicht möglich, diesen
Anteil zu beziffern. Vieles spricht dafür, dass nur ein kleiner Teil des
Zuwachses der Inflation geschuldet ist. Denn die Preissteigerungen im Jahr
2022 von durchschnittlich 5,3 Prozent betrafen vor allem Energie,
Rohstoffe und Vorprodukte. Diese spielen als Kostenfaktoren für
Innovationsaktivitäten jedoch eine untergeordnete Rolle. Bei den zentralen
Kostenfaktoren Personal, Dienstleistungen und Sachanlagen lag der
Preisanstieg im Jahr 2022 unter der gesamtwirtschaftlichen Inflationsrate.

Mit 10,6 Prozent stiegen die Innovationsausgaben im Dienstleistungssektor
deutlich stärker als in der Industrie mit 5,4 Prozent. Dennoch sind die
Innovationsausgaben in der Industrie mit 137,6 Milliarden Euro fast
dreimal so hoch im Vergleich zum Dienstleistungssektor mit 53,1 Milliarden
Euro. Der Anstieg der Innovationsausgaben ist allein auf die Gruppe der
Großunternehmen zurückzuführen. Sie steigerten ihre Innovationsaufgaben um
8,2 Prozent auf 160 Milliarden Euro. Die Innovationsausgaben der kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) änderten sich dagegen kaum (minus 0,2
Prozent) und lagen 2022 bei 30,6 Milliarden Euro.

Im Jahr 2022 planten noch 40,4 Prozent der Unternehmen mit der
Finanzierung von Innovationsaktivitäten. Für das Jahr 2023 planten nur
noch 33 Prozent der Unternehmen mit Ausgaben für Innovationen. Die
Unsicherheit wächst für das Jahr 2024 weiter an: 31,1 Prozent der
Unternehmen planen fest mit Innovationsausgaben, 21,5 Prozent sind sich
unsicher. Der Ausblick auf die Jahre 2023 und 2024 ist daher mit vielen
Unsicherheiten behaftet. Die Unternehmen sind deshalb in ihrer
Planungssicherheit beeinträchtigt.

Mehr forschende, aber weniger innovierende Unternehmen

Die Anzahl der kontinuierlich forschenden Unternehmen erreichte 2022 einen
neuen Höchststand von mehr als 43.000. Dies sind 12,9 Prozent aller
Unternehmen im Berichtskreis der Innovationserhebung. Die Quote erhöhte
sich seit 2019 um 2,0 Prozentpunkte.

Der gestiegenen Anzahl forschender Unternehmen steht jedoch eine
rückläufige Anzahl innovierender Unternehmen gegenüber. Deren Anzahl lag
2022 bei gut 169.000, das sind 50,7 Prozent aller Unternehmen. Die
Innovatorenquote weist seit zwei Jahrzehnten einen rückläufigen Trend auf.
Insbesondere kleine Unternehmen, die selbst keine FuE betreiben, ziehen
sich immer wieder aus dem Innovationsgeschäft zurück. Mögliche Gründe
dafür reichen von der hohen Kostenbelastung über begrenzte
Finanzierungsmittel bis zum Fachkräftemangel und Hemmnisse durch Gesetze
und Bürokratie.

Über die Innovationserhebung

Das ZEW Mannheim untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF) jedes Jahr das Innovationsgeschehen in der deutschen
Wirtschaft – gemeinsam mit dem Institut für angewandte
Sozialwissenschaften (infas) und dem Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung (ISI). Die Studie erfasst Unternehmen mit fünf oder
mehr Beschäftigten. Im Jahr 2022 waren dies rund 333.700 Unternehmen.

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Ein Jahr nach dem Erdbeben in Syrien und der Türkei: "Was ich gesehen habe, hat mich erschüttert"

Auch ein Jahr nach dem schweren Erdbeben in der Grenzregion zwischen Syrien und der Türkei leben noch immer mehr als drei Millionen Menschen als Folge der Naturkatastrophe in Containern oder Zelten. Im Nordwesten Syriens kommt hinzu, dass staatliche Strukturen fehlen, den Wiederaufbau zu koordinieren. Doch nicht nur der Wiederaufbau gestaltet sich schwierig. Auch die Versorgung der Geflüchteten mit Lebensmitteln wird immer unzureichender, denn die UN-Hilfen wurden gekürzt, da die finanziellen Mittel der internationalen Gemeinschaft fehlen.

 

Lena Schellhammer, Referentin von Malteser International für Syrien und die Türkei, hat vor einigen Tagen die Erdbebenregion besucht und schildert die Situation. „In der nordsyrischen Stadt Afrin beispielweise sieht es fast so aus, als sei das Erdbeben gerade erst geschehen. Was ich gesehen habe, hat mich erschüttert: Beschädigte Häuser stehen nach wie vor unbewohnbar an den Straßen, daneben die Zelte und Container für diejenigen, die ihr Zuhause verloren haben. Dabei sind die Menschen in dieses Gebiet geflohen, weil sie dachten, dass sie dort vor dem Krieg sicher wären. Und dann hat ihnen das Erdbeben auch noch das Wenige genommen, was ihnen geblieben war.“ Immer häufiger bringen Eltern ihre Kinder unterernährt in die Versorgungseinrichtungen der Malteser Partnerorganisationen, wie zum Beispiel in die Al-Dana Geburtsklinik der lokalen Organisation SAMS. Schellhammer: „Das macht mir große Sorgen. Wir werden die Menschen jetzt auch in der Landwirtschaft beim Anbau von Obst und Gemüse unterstützen, damit sie sich mit Lebensmitteln selbst versorgen und Einkommen erwirtschaften können. Dazu benötigen wir dringend Spenden.“ Denn für die Hilfsorganisation wird es immer schwieriger, die finanziellen Mittel aufzubringen, um die Versorgungslücken zu schließen.

 

Bereits kurz nach Kriegsbeginn 2011 hat Malteser International damit begonnen, die Menschen im Nordwesten Syriens zu unterstützen, insbesondere im Bereich der medizinischen Versorgung. Nach dem Erdbeben am 6.2.2023 hat Malteser International die humanitäre Hilfe ausgebaut. Gemeinsam mit Partnerorganisationen unterstützt Malteser International acht Krankenhäuser, Basisgesundheitszentren und mobile medizinische Teams. Daneben sorgen die Malteser für Trinkwasser und psychosoziale Unterstützung der betroffenen Syrerinnen und Syrer.

 

Im Erdbebengebiet in der Türkei verteilte Malteser International über lokale Partnerorganisationen Decken, Zelte und Betten. Bis heute erhalten Verletzte des Bebens physiotherapeutische Hilfe. Außerdem wird ab Februar Kleinunternehmerinnen und - unternehmer, die vom Erdbeben betroffen waren, auf ihrem Weg zurück in die Selbständigkeit unter die Arme gegriffen.

Malteser International (MI) arbeitet als internationale humanitäre Hilfsorganisation. Sie ist ein Hilfswerk des katholischen Malteserordens und erfüllt besonders den Ordensauftrag "Hilfe den Bedürftigen". Der Auftrag ist es, die Gesundheit und Lebensumstände von notleidenden und vertriebenen Menschen weltweit zu verbessern. Die Organisation leistet in über 130 Projekten in 36 Ländern Hilfe für Menschen in Not, unabhängig von Religion, politischer Überzeugung, Herkunft oder Geschlecht. Christliche Werte und die humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bilden die Grundlage der Arbeit. Weitere Informationen: www.malteser-international.org   

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Kardio-CT als Kassenleistung: Herzstiftung begrüßt G-BA-Beschluss, Anbindung an Kardiologie-Expertise erforderlich

Aufnahme nicht-invasiver Koronarer Computertomographie-Angiographie in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen: „Wichtiger Schritt“ zu
besserer Versorgung von Menschen mit koronarer Herzkrankheit und einem
Risiko für Herzinfarkt und Herztod

Die Deutsche Herzstiftung begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Januar, das schonende (nicht-invasive)
bildgebende Diagnoseverfahren der Koronaren Computertomographie-
Angiographie (CCTA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
aufzunehmen. Die Entscheidung des G-BA sei ein wichtiger Schritt, um
Menschen mit Erkrankungen der Herzkranzgefäße, der koronaren Herzkrankheit
(KHK), besser zu versorgen. Die CCTA ist in der bildgebenden Diagnostik
bei Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf KHK ein in der Klinik
bewährtes und dort bevorzugt angewandtes Verfahren. Am häufigsten kommt es
in früheren Krankheitsstadien zum Einsatz, wenn etwa Angina-pectoris-
verdächtige Beschwerden bestehen. Inzwischen empfehlen die Leitlinien der
Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) die CCTA zur
Erstdiagnostik bei Patienten mit einer geringen bis mittleren
Krankheitswahrscheinlichkeit (1). „Dieses für den Ein- oder Ausschluss
einer koronaren Herzkrankheit unverzichtbare Verfahren als Kassenleistung
im ambulanten Bereich aufzunehmen, ist ein Gewinn für die Versorgung von
Herzpatientinnen und Herzpatienten“, betont Prof. Dr. med. Thomas
Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Allerdings
muss durch die vom G-BA beschlossenen Neuregelungen gewährleistet sein,
dass beim Einsatz der CCTA die primäre Indikation durch Fachärztinnen und
Fachärzte der Kardiologie gestellt wird“, fordert der Kardiologe.
In Deutschland leiden schätzungsweise fünf Millionen Betroffene an einer
KHK, jährlich sterben über 121.000 Menschen daran, davon über 45.000 am
akuten Herzinfarkt (Deutscher Herzbericht 2022). In 80 Prozent der Fälle
eines plötzlichen Herztods ist die KHK die Hauptursache. Jährlich sterben
in Deutschland 65.000 Menschen am plötzlichen Herztod.

Indikationsstellung für CCTA-Untersuchung nur durch Kardiologin/Kardiologe
Zwar kann nach den Neuregelungen zur KHK-Diagnostik im G-BA-Beschluss die
auf Röntgenstrahlen basierende CCTA sowohl von Radiologen/-innen als auch
von Kardiologen/-innen angewendet werden. Besonders kritisch sieht jedoch
die Deutsche Herzstiftung, dass der G-BA-Beschluss nicht konkret festlegt,
dass im Rahmen der Koronardiagnostik durch eine CCTA kardiologische
Fachexpertise in jedem Fall beteiligt sein muss, sondern dies nur
„insbesondere bei unklaren oder komplexen Befunden“ der Fall ist (2). Die
Indikationsstellung bei klaren nicht-komplexen Befunden einer KHK läge
demzufolge nicht in der Hand einer Kardiologin oder eines Kardiologen,
sondern könne ebenso beim Radiologen oder der Radiologin alleine liegen.
„Besonders kritisch sehen wir dieses Vorgehen, weil die
Indikationsstellung nur durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für
Kardiologie erfolgen sollte. Denn diesen Fachärzten stehen sämtliche
alternativen diagnostischen Verfahren zur Verfügung. Eine CCTA-
Untersuchung kann nur im Kontext dieser Verfahren sinnvoll eingesetzt
werden“, betont der Kardiologe Prof. Voigtländer. Anders als etwa in der
Tumordiagnostik können die Befunde in der Koronardiagnostik zudem sehr
zeitkritisch sein. Der plötzliche Herztod ist zu 80 Prozent durch eine
koronare Herzerkrankung bedingt. „Zeitverluste bei der Herz-Diagnostik,
etwa wegen falscher Befundinterpretationen und überflüssiger
Folgediagnostik, gefährden die Patientinnen und Patienten zusätzlich“,
stellt Voigtländer klar. Es müsse daher einen verantwortlichen Arzt
(Kardiologe/Kardiologin) geben, der für die Einschätzung und Beurteilung
des CCTA-Befundes sowie für die weitere Therapie und Diagnostik
federführend verantwortlich ist. „Es ist erforderlich, dass sich der
verantwortliche Kardiologe oder die Kardiologin darum kümmert, dass nach
Beurteilung des CCTA-Befundes die richtigen diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen eingeleitet werden“, so die Forderung des
Herzstiftungs-Vorsitzenden. Hier müsse der G-BA im Beschlusstext
unmissverständlicher festhalten, dass die Indikationsstellung und
weitergehende Maßnahmen primär an die kardiologische Fachexpertise zu
binden sind.

Gefahr der Kostenexplosion durch sinnlose Ausweitung der Anwendung der
CCTA
Herzstiftung und Vertreter ärztlicher Fachgesellschaften wie der Deutschen
Gesellschaft für Kardiologie (DGK) befürchten, dass eine
Indikationsstellung durch eine Ärztin oder Arzt ohne kardiologische
Expertise zudem zu einer unbegründeten Ausweitung der Anwendung der CCTA-
Untersuchung und damit zu einer Kostenexplosion führen könnte. Außerdem
wichtig: „Wer die Indikation stellt, sollte das Ergebnis der Untersuchung
dann auch der Patientin oder dem Patienten erklären, ebenso wie die daraus
folgenden Konsequenzen für die Therapie. Hiermit ist jedoch ein
Nichtfachmann mit Sicherheit überfordert“, gibt Prof. Voigtländer zu
bedenken.

G-BA-Beschluss zur CCTA „nur folgerichtiger Schritt“
Die Gefahr der KHK besteht insbesondere darin, dass die Phase eines
stabilen Zustands (chronisches Koronarsyndrom: CCS) mit der klassischen
Brustschmerz-Symptomatik unter Anstrengung, unterbrochen werden kann von
instabilen Phasen eines Akuten Koronarsyndroms (ACS), das dem Herzinfarkt
oft unmittelbar vorausgeht. Um diese gefährliche Situation zu verhindern,
ist eine frühzeitige Diagnostik mittels CCTA wichtig. Die CCTA kann alle
Herzkranzgefäße und deren krankhaften Veränderungen in Form von
Verengungen (Stenosen) und Plaques in ausreichend guter Qualität abbilden.
„Dadurch trägt die CCTA effektiv dazu bei, die Zahl an
Krankenhausaufnahmen zu verringern und die Überlebensrate von KHK-
Patienten zu erhöhen, indem Komplikationen wie Herzinfarkte vermieden
werden. Der G-BA-Beschluss ist daher ein folgerichtiger Schritt zu einer
besseren Versorgung von Menschen mit Verdacht auf eine KHK“, betont der
Herzstiftungs-Vorsitzende.

Quellen:

(1) Deutscher Herzbericht 2022, Frankfurt a. M. 2023: Kap. 8.2.1
Nichtinvasive Bildgebung bei Koronarer Herzkrankheit, Seite 137
(2) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung
der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
(MVV-RL): Computertomographie-Koronarangiographie bei
Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit vom 18.01.2024:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6418/2024-01-18_MVV-RL_CCTA-KHK.pdf

Fotomaterial erhalten Sie gerne auf Anfrage unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
oder per Tel. unter 069 955128-114

Service: Informationen zur Herz-Diagnostik
Mit dem Titel „Herzensansichten – kardiale Bildgebung“ stellt die
Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ heute (Ausgabe 4/2022) alle Verfahren der
kardialen Bildgebung im Detail vor, erklärt ihre Funktionsweise und
Anwendungsbereiche und bietet Herzpatient*innen zahlreiche Informationen
zur Geschichte der nicht-invasiven Untersuchungsverfahren. Ein
kostenfreies Probeexemplar ist unter Tel. 069 955128-400 oder unter
https://herzstiftung.de/bestellung erhältlich.

Infos zur Diagnose der KHK:
https://herzstiftung.de/infos-zu-herzerkrankungen/koronare-
herzkrankheit/diagnose

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Wissenschaftsrat empfiehlt weitere Stärkung von Forschung und wissenschaftlicher Kompetenz des BfS

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) leistet mit seiner Forschung, dem
Vollzug gesetzlicher Aufgaben, wissenschaftsbasierter Politikberatung und
Kommunikation unverzichtbare Arbeit für den Strahlenschutz der
Bevölkerung. Das unterstreicht der Wissenschaftsrat in seiner heute
veröffentlichten Bewertung der Behörde. Die wissenschaftlichen Leistungen
des BfS zeichnet das Beratungsgremium als sehr gut aus und empfiehlt,
Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken.

Mit Blick auf den Rückgang an entsprechenden Forschungsaktivitäten im
Strahlenschutz außerhalb des BfS sollte die Behörde nach Auffassung des
Wissenschaftsrates noch intensiver mit Hochschulen und anderen
Einrichtungen zusammenarbeiten und den Anteil an Eigenforschung erhöhen.
Die Bemühungen des BfS für den Kompetenzerhalt in Strahlenschutz und
Strahlenschutz-Forschung, beispielsweise durch verstärkte Förderung von
Promovierenden, begrüßt das Beratungsgremium ausdrücklich.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Politisches Handeln beruht auf
soliden wissenschaftlichen Grundlagen. Diese Grundlagen bereitzustellen,
gehört zu den Kernaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz beim Schutz
von Mensch und Umwelt vor Strahlung. Der Wissenschaftsrat bestätigt das
wissenschaftliche Profil und die strategische Forschungsausrichtung des
Bundesamtes. Seine Empfehlungen werden wir zusammen mit dem BfS sorgfältig
prüfen. Hinweise aus zurückliegenden Evaluationen haben bereits maßgeblich
zur Weiterentwicklung des BfS als Ressortforschungseinrichtung und zum
sehr guten Stand seiner wissenschaftlichen Arbeitsfähigkeit beigetragen.“

BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Das ausgesprochen positive Urteil des
Wissenschaftsrates bestärkt uns darin, die Strahlenschutz-Forschung auf
hohem Niveau weiter auszubauen und uns noch stärker zu vernetzen. Für
unseren Einsatz für den Kompetenzerhalt im Strahlenschutz gibt es uns
ebenfalls Rückenwind. Exzellente Wissenschaft ist Kern des
Selbstverständnisses des Bundesamtes für Strahlenschutz. Die sehr gute
Bewertung sowohl unserer wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch
unserer Beratungsleistungen verstehen wir als Ansporn und Verpflichtung
zugleich.“

Der Wissenschaftsrat würdigt die umfassende Vernetzung des BfS in der
deutschen, aber auch in der europäischen und internationalen Fachwelt. So
erbringe das BfS unverzichtbare Forschungs- und Entwicklungs- sowie
Standardisierungsleistungen und übernehme eine wichtige Position in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Strahlenschutzfragen.

Auf inhaltliche Entwicklungen in der Strahlenschutz-Forschung – verursacht
unter anderem durch den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, den
zunehmenden Einsatz von Strahlung und radioaktiven Stoffen in der Medizin
und neue Technologien – habe das BfS insgesamt gut reagiert und neue
Frage- und Problemstellungen in sein Forschungsprogramm aufgenommen, lobt
der Wissenschaftsrat die Behörde. Zudem habe das BfS durch multi-, inter-
und transdisziplinäre Forschungsansätze sein Forschungsprofil
diversifiziert.

Erstmals bezieht der Wissenschaftsrat explizit die wissenschaftsbasierte
Politikberatung sowie die Risiko- und Krisenkommunikation des BfS in die
Begutachtung ein – und bewertet dessen Leistungen auf diesen Gebieten
durchweg positiv. So leistet das Bundesamt mit seiner
wissenschaftsbasierten Beratung vor dem Hintergrund des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine einen wichtigen Beitrag für den
radiologischen Notfallschutz.

Als ein Beispiel für die sehr gute Kommunikation des BfS hebt das
Beratungsgremium das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des BfS
hervor, das 2020 gegründet wurde und die Expertise zur strahlenrelevanten
Risikokommunikation und zum Bürgerdialog zielgerichtet weiterentwickelt
habe. Optimierungspotenzial sieht der Wissenschaftsrat bei externer
Beratung sowie bei der längerfristigen, strategischen Forschungsplanung.

Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung in inhaltlichen und
strukturellen Fragen von Wissenschaft und Forschung berät, hatte die
wissenschaftliche Arbeit des BfS auf Wunsch des BMUV begutachtet. Es ist
die bislang dritte Evaluation des BfS seit seiner Gründung im Jahr 1989.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Wissenschaftsrats

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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