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Diese Pressemitteilung ist das Werk einer KI

Eine Arbeitsgruppe der HafenCity Universität Hamburg hat eine Handreichung
zu Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre
veröffentlicht. Die Handreichung setzt den Fokus auf den Einsatz
generativer KI-Tools wie beispielsweise ChatGPT und beleuchtet die
Potenziale sowie Herausforderungen für Lehrende und Studierende.
Die Arbeitsgruppe bekam ihren Auftrag vom Akademischen Senat und war mit
Vertreter:innen der unterschiedlichen Statusgruppen der Universität
besetzt. Diese Pressemitteilung zur Handreichung haben wir zum Thema
passend von ChatGPT schreiben lassen und etwas angepasst.

Didaktische Möglichkeiten generativer KI-Anwendungen

Die erarbeitete Handreichung hebt die vielfältigen didaktischen Potenziale
von KI-Generatoren hervor. Lehrende werden ermutigt, Tools wie ChatGPT im
Rahmen von Lehrveranstaltungsplanung, Kursbeschreibungserstellung und
Aufgabengestaltung zu erproben. Studierende können von KI-Generatoren bei
der Textzusammenfassung sowie im Schreibprozess profitieren.

Warum ist ein Verbot von KI-Anwendungen nicht zielführend?

Die Handreichung argumentiert gegen ein Verbot von KI-Anwendungen in der
Lehre und betont stattdessen die Notwendigkeit einer kritischen
Auseinandersetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass KI-Kompetenz zu den
wichtigen Kompetenzen gehört, die an Hochschulen vermittelt werden müssen,
und dass klare Regeln für den Einsatz von KI-Werkzeugen an Hochschulen
notwendig sind.

KI-Generatoren im Kontext von Prüfungen

Die Verwendung von KI-Generatoren in Prüfungen wird als Möglichkeit zur
Unterstützung von Lehrenden und Lernenden dargestellt. Die Handreichung
gibt Empfehlungen für die zulässige Nutzung von KI-Tools in Prüfungen und
weist darauf hin, dass die Eigenleistung der Studierenden stets
gewährleistet sein muss.

Rechtliche Aspekte im Prüfungswesen

Die Handreichung beleuchtet überdies verschiedene rechtliche Aspekte im
Zusammenhang mit KI-Anwendungen in Prüfungen, darunter
Urheberrechtsschutz, Urheberrechtsverletzung und Datenschutz. Auch die
verschiedenen Formen, den Einsatz von KI-Tools zu kennzeichnen, werden
thematisiert. Klar definierte Regeln und Empfehlungen sollen einen
verantwortungsbewussten Umgang sicherstellen.

Die HafenCity Universität Hamburg setzt sich aktiv für die Erprobung von
KI-Tools im Lehr- und Lernbetrieb ein. Die Handreichung ist ein erster
Schritt, um sich in einem dynamischen Prozess reflektiert und partizipativ
mit KI-Technologien an der HCU auseinanderzusetzen.

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Neue Studie der Uni Mainz: Wie ausgewogen berichtet der öffentlich- rechtliche Rundfunk?

ARD, ZDF und Deutschlandradio wird immer wieder politische Einseitigkeit
vorgeworfen, obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut
Medienstaatsvertrag „eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt
ausgewogen darstellen“ soll. In der von der Stiftung Mercator
kofinanzierten Studie haben Professor Marcus Maurer, Simon Kruschinski und
Pablo Jost vom Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz untersucht, ob diese Vorwürfe zutreffen – mithilfe der bislang
umfangreichsten Inhaltsanalyse dieser Art.

Die Studie "Fehlt da was? Perspektivenvielfalt in den öffentlich-
rechtlichen Nachrichtenformaten" zeigt, dass im Untersuchungszeitraum
April bis Juni 2023 bestimmte Themen (Wirtschaftspolitik) und Parteien
(SPD, Grüne) die Medienberichterstattung dominierten. Dennoch war die
Vielfalt an Themen und Akteuren in den untersuchten neun öffentlich-
rechtlichen Nachrichtenformaten (Fernsehen, Hörfunk, Online-Medien)
insgesamt hoch. Gleiches galt auch für die 38 reichweitenstarken
privatwirtschaftlich organisierten Nachrichtenmedien (Fernsehen, Print-
und Online-Medien), die als Vergleich dienten. Insgesamt haben die Mainzer
Forscher fast 10.000 Nachrichtenbeiträge aus dem Zeitraum analysiert.

Die Studie hat die Positionierung der Nachrichtenformate entlang
grundlegender gesellschaftlicher Konfliktlinien untersucht. Sie zeigt,
dass die Berichte in allen neun öffentlich-rechtlichen Formaten insgesamt
eher eine sozialstaatliche als eine marktliberale Perspektive einnahmen.
Zugleich überwogen in sieben der neun Formate liberal-progressive die
konservativen Perspektiven. In dieser Hinsicht entsprach die
Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Formate aber weitgehend der
der Vergleichsmedien.

„Unsere Studie zeigt zwar, dass in den Nachrichtenformaten von ARD, ZDF
und Deutschlandradio durchaus an der ein oder anderen Stelle Raum für eine
Stärkung konservativer und marktliberaler Positionen wäre. Insgesamt
trifft die Behauptung, die Nachrichtenformate des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks seien im Vergleich zu anderen Nachrichtenmedien besonders
einseitig, aber nicht zu“, fasst Professor Maurer die Ergebnisse zusammen,
die er im Rahmen des 1. CIVIS Mediendialog in Berlin öffentlich
vorgestellt hat.

In acht der neun untersuchten öffentlich-rechtlichen Formate sowie in
allen untersuchten Vergleichsmedien stellten die Redaktionen sowohl
Parteien links der Mitte als auch Parteien rechts der Mitte überwiegend
negativ dar. Die öffentlich-rechtlichen Formate fielen hier im Vergleich
insgesamt weder durch eine besonders negative, noch durch eine besonders
ausgewogene Berichterstattung auf. Sie berichteten allerdings weniger
negativ über die aktuellen Regierungsparteien als die Vergleichsmedien.
Studienleiter Maurer sieht den Fokus auf negative Informationen kritisch:
„Natürlich haben Medien auch eine Kontrollfunktion. Wenn sie ihre
Berichterstattung aber auf Probleme beschränken, ohne über Lösungen zu
berichten, kann das selbst zum Problem werden, weil dadurch das Vertrauen
in die etablierten Parteien sinkt.“

„Es überrascht, wie ähnlich öffentlich-rechtliche und private Medien im
Großen und Ganzen berichten“, erklärt Christiane von Websky, Leiterin des
Bereichs Teilhabe und Zusammenhalt der Stiftung Mercator. „Angesichts der
wachsenden Demokratie-Skepsis in der Gesellschaft, sollten sich die
Redaktionen aber fragen, ob eine so starke Konzentration auf Fehler und
Versäumnisse der Politik noch angemessen ist“.

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Netzwerk „Leibniz R“ schreibt weiteres „Journalist in Residence“-Stipendium aus - Gastgeber ist das IÖR in Dresden

Zum vierten Mal erhalten Journalistinnen und Journalisten die Gelegenheit,
sich für ein Recherche-Stipendium des Leibniz-Forschungsnetzwerks
„Räumliches Wissen für Gesellschaft und Umwelt – Leibniz R“ zu bewerben.
Gastgebende Einrichtung ist dieses Mal das Leibniz-Institut für
ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden. Die Bewerbung ist bis 22.
März 2024 möglich.

Das „Journalist in Residence“-Programm des „Leibniz R“-Netzwerks bietet
Medienschaffenden die Möglichkeit, während eines zweimonatigen
Gastaufenthaltes an einer Einrichtung des Netzwerkes ein selbst gewähltes
Recherche-Projekt zu verfolgen. Das Angebot richtet sich an
Journalistinnen und Journalisten, die zu Fragen der städtischen,
ländlichen und regionalen Entwicklung arbeiten. Sie können während ihres
Gastaufenthaltes die Ressourcen der Einrichtung nutzen, mit Forschenden
sprechen, an Veranstaltungen teilnehmen und Kontakte des Netzwerkes
nutzen. Die Vergütung beträgt 4.000 Euro brutto im Monat zuzüglich 2.000
Euro Sach- und Reisekosten für den gesamten Zeitraum. Teil des
Aufenthaltes ist ein Workshop für Forschende des Netzwerkes, den der
Stipendiat oder die Stipendiatin zu einem frei gewählten Thema an der
Schnittstelle von Medien und Wissenschaft anbietet.

Gastgebende Einrichtung der aktuellen Ausschreibung ist das Leibniz-
Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden. Das IÖR trägt
mit seiner Forschung dazu bei, die Entwicklung von Landschafts- und
Siedlungsräumen in Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu
bringen und Umweltrisiken zu minimieren, sodass sich die Menschen
innerhalb ökologischer Grenzen entfalten können. Ziel ist die nachhaltige
Entwicklung und Transformation von Regionen, Städten und Quartieren. Am
Institut arbeiten Forschende aus den Raum-, Umwelt-, Sozial-,
Wirtschafts-, Rechts- und Ingenieurwissenschaften zusammen. Seit Anfang
2023 baut das Institut das IÖR-Forschungsdatenzentrum (IÖR-FDZ) auf, das
komplexe räumliche Daten aufbereitet und Analysen, Simulationen sowie
Dateninfrastrukturen und Werkzeuge zur maßstabsübergreifenden
Dateninterpretation bietet. Zudem betreibt das IÖR mit dem
Interdisziplinären Zentrum für transformativen Stadtumbau (IZS) am
Standort Görlitz ein dauerhaftes Reallabor.

Bewerbungen sind bis zum 22. März 2024 möglich. Der Gastaufenthalt am IÖR
soll nach Möglichkeit in der zweiten Jahreshälfte 2024 stattfinden, die
genaue Planung des Zeitraums ist flexibel.

Hintergrund

Die im Leibniz-Forschungsnetzwerk „Räumliches Wissen für Gesellschaft und
Umwelt – Leibniz R“ kooperierenden Einrichtungen analysieren gemeinsam
soziale, ökologische und ökonomische Entwicklungen und deren
Wechselwirkungen in räumlichen Zusammenhängen. Das Netzwerk zeigt
raumbezogene Handlungsoptionen auf und trägt dazu bei, räumliches Wissen
in Gesellschaft und Politik breiter zu verankern und besser nutzbar zu
machen. Leibniz R ist ein Verbund von sieben raumwissenschaftlichen
Einrichtungen, von denen sechs Mitglieder der Leibniz-Gemeinschaft sind.
Am Leibniz R Journalist in Residence-Programm beteiligen sich: die ARL –
Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft in Hannover, das
Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) in Leipzig, das Leibniz-Institut
für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden und das Leibniz-Institut
für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) in Erkner.

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Ausschreibung: Wissenschaftspreis der Kurt und Erika Palm-Stiftung 2024 Bewerbungsschluss: 28. März 2024

Die Deutsche Herzstiftung vergibt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft
für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) im
Jahr 2024 zum siebten Mal den Wissenschaftspreis der Kurt und Erika Palm-
Stiftung. Das Preisgeld beträgt 10.000 Euro und verteilt sich auf den
Erstplatzierten mit 6.000 Euro, den Zweitplatzierten mit 3.000 Euro und
den Drittplatzierten mit 1.000 Euro. Ausgezeichnet wird eine
wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet der Prävention und Rehabilitation
von Herz- und Kreislauferkrankungen. Teilnahmeberechtigt sind in
Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis zum 40.
Lebensjahr. Die Arbeit darf einen Gesamtumfang von 20 Seiten nicht
überschreiten. Sie kann bereits veröffentlicht sein, jedoch nicht früher
als in dem der Ausschreibung vorangegangenen Jahr. Titel und
Zusammenfassung in deutscher Sprache sind den eingereichten Arbeiten
grundsätzlich voranzustellen. Die Arbeit sollte sich nicht im
Bewerbungsverfahren für einen anderen Wissenschaftspreis befinden.

Die Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf und der
Einverständniserklärung der Co-Autoren sowie deren Angabe zu ihren
Arbeitsanteilen sind als PDF-Datei per E-Mail
(<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>) bis spätestens 28. März 2024 einzureichen.
Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter
<www.herzstiftung.de/wissenschaftspreise>

Alle Bewerbungen werden einem Gutachtergremium vorgelegt und von diesem
nach einem Punktesystem bewertet.

Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, im Falle der Prämierung
eine allgemeinverständliche Kurzfassung für die Veröffentlichung in der
Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung HERZ heute zu erstellen. Über die
Vergabe der Preise entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung im
Einvernehmen mit den Gutachtern. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der
50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Prävention und
Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) 2024 in Berlin
(14.-15. Juni 2024). Weitere Informationen sind zu erhalten von Valerie
Popp (Telefon 069 955128-119, E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

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