Zum Hauptinhalt springen

Verkehrslärm reduzieren: Neues Projekt TyRoN startet am KIT

Das Vorbeifahrgeräusch von Fahrzeugen zu reduzieren, ist Ziel des Projekts
TyRoN (steht für: Tyre Road Noise). Dazu entwickeln Forschende des KIT
zusammen mit Partnern aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft ein
Berechnungsmodell für Lärmemissionen – dafür setzen sie Methoden der
Künstlichen Intelligenz ein. Auf dieser Grundlage können zielgerichtete
Maßnahmen abgeleitet werden. Bei der Auftaktveranstaltung des
Forschungsprojekts am Montag, 18. Dezember 2023, übergibt der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr, Michael Theurer, die Förderurkunde. Die Medien sind eingeladen.
Anmeldung bis 15. Dezember per Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>.

Um das Verkehrsgeräusch von Fahrzeugen zukünftig zu reduzieren, entwickeln
die Forschenden ein neuartiges Berechnungsmodell, das die vielfältigen
Einflussparameter der Fahrbahn, des Reifens, der Fahrweise und der
Witterung berücksichtigt. Die dazu benötigte umfangreiche Datenbasis soll
aus herstellerübergreifenden Fahrten auf öffentlichen Straßen und auf
Teststrecken mit geeigneten Messverfahren gewonnen werden. Entsprechend
breit ist das Konsortium aufgestellt: Am Projekt beteiligt sind das
Institut für Fahrzeugsystemtechnik und dem Institut für Angewandte
Informatik und Formale Beschreibungsverfahren des KIT. Projektpartner sind
die Audi AG, die BMW AG, die Bundesanstalt für Straßenwesen, die
Continental AG, die EYYES Deutschland GmbH, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche
AG, die RA Consulting GmbH, die RWTH Aachen (Institut für Straßenwesen –
ISAC) und die Volkswagen AG.

Das darauf basierende KI-gestützte Vorhersagemodell soll dabei helfen, die
Umrechnung von Geräuschmessergebnissen auf den realen Verkehr zu
verbessern und zusätzlich mit weniger Messaufwand mehr Betriebszustände zu
untersuchen und zu optimieren. Somit können Maßnahmen zur
Geräuschreduktion effizienter entwickelt und implementiert werden. Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert TyRoN innerhalb der
Innovationsinitiative mFUND über die Laufzeit von 3 Jahren mit rund 2,7
Millionen Euro. (ase)

Auftaktveranstaltung zum Projekt TyRoN

am Montag, 18. Dezember 2023, von 11:00 bis 12:10 Uhr (Einlass ab 10:00
Uhr)

Ort: Senatssaal im Präsidiumsgebäude am Campus Süd des KIT, Gebäude 11.30,
Engelbert-Arnold-Straße 2, 76131 Karlsruhe / Online

Programm

10:00 Uhr       Einlass und Netzwerken

11:00 Uhr       Eröffnung der Veranstaltung

Prof. Thomas Hirth, Vizepräsident für Transfer und Internationales des KIT
Prof. Frank Gauterin, Projektkoordinator und Leiter des Instituts für
Fahrzeugsystemtechnik, Institutsteil Fahrzeugtechnik

11:05 Uhr       Begrüßung durch Michael Theurer, Parlamentarischer
Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr

11:15 Uhr       Vorstellung des Konsortiums
Michael König, Institut für Fahrzeugsystemtechnik,
Institutsteil Fahrzeugtechnik

11:20 Uhr       Vorstellung des Projekts
Prof. Frank Gauterin, Projektkoordinator und Leiter des Instituts für
Fahrzeugsystemtechnik, Institutsteil Fahrzeugtechnik
• Ausgangsproblem und Projektziele
• Zielgruppen und Anwender
• Angestrebte Wirkungen und Ausblick

11:45 Uhr       Diskussion und Fragen

12:00 Uhr       Feierliche Übergabe der Förderurkunde

  • Aufrufe: 46

Verbesserte Wirksamkeit und höhere Therapiesicherheit in Aussicht

Dr. Kanstantsin Siniuk, Postdoc am FLI in Jena, wird für sein
Forschungsprojekt mit 96.000 Euro vom Bund gefördert

Jena. Was lange währt, wird endlich gut. Das gilt auch in der
Wissenschaft. Immer wieder haben sich Experten des Leibniz Instituts für
Alternsforschung – Fritz Lipmann Institut Jena, um eine Förderung durch
das GO-Bio Initial-Programm des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) beworben. Nun endlich ist es geglückt: Kanstantsin
Siniuk, Postdoc in der Projektgruppe von Dr. Helmut Pospiech am FLI,
überzeugte im Auswahlverfahren und konnte 96.000 Euro für sein
Forschungsprojekt sichern. Die Freude darüber ist riesig, denn so können
letztlich Wege in die Wirtschaft und zu verbesserter Gesundheit erheblich
leichter gegangen werden.

Dr. Siniuk bewarb sich mit dem Projekt „H2S for Life“. Das Ziel: einen
innovativen Ansatz zur Behandlung mitochondrialer und neurodegenerativer
Krankheiten zu entwickeln. Solche Krankheiten sind oft auf Fehlfunktionen
der Mitochondrien, den Energiezentren unserer Zellen, zurückzuführen.
Wirkstoffe, die als Hydrogensulfiddonoren fungieren, könnten den
mitochondrialen Stoffwechsel verbessern.

„Derzeit gibt es keine wirksamen Heilungsmöglichkeiten für diese
Krankheiten“, erklärt Siniuk seine Motivation. Die meisten Behandlungen
konzentrierten sich lediglich auf eine Linderung der Symptome. „Mit
unserem Projekt hoffen wir dies zu verändern.“

Dr. Siniuks Projekt wurde im Vorfeld durch das FLI-interne SPARK- Programm
der Core Facility Technologie Transfer finanziert, welches den Reifegrad
solcher Technologien erhöht. Im Rahmen dieser Förderung demonstrierte
Siniuk, dass der Hydrogensulfiddonor die mitochondriale Funktion
unterstützt und so einen Krankheitsverlauf positiv beeinflussen könnte.
„Dieser Hydrogensulfiddonor kann effektiv in den Körper aufgenommen und
genutzt werden. Mit dieser Erkenntnis können wir an einer verbesserten
Wirksamkeit und höheren Sicherheit der Therapie arbeiten“, hofft Dr.
Helmut Pospiech, der das Projekt als Projektgruppenleiter maßgeblich
begleitet.

Die Förderung durch das Bundesministerium kommt an dieser Stelle gerade
recht. Denn parallel zur Laborarbeit stehen Markt- und Patentierprüfungen
an. „Diese kostenintensiven Recherchen können mit unseren Mitteln nicht
gedeckt werden“, so Dr. Sonja Schätzlein, Leiterin des Technologie
Transfer Programms. „Dank dieser Förderung sind wir unserem Ziel, eine
effektive Therapie zu etablieren, ein Stück näher gekommen.“

Das GO-Bio Initial-Programm des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) ist eine zweistufige Fördermaßnahme im Life Science-
Bereich für die Dauer einer einjährigen Sondierungsphase und einer
zweijährigen Machbarkeitsphase. Es werden jährlich bis zu 1,1 Millionen
Euro Fördergeld ausgeschüttet für Projekte in der Ideen- und Findungsphase
mit dem Ziel, diese in die Anwendung zu bringen.

  • Aufrufe: 37

DFG-Förderung zur Musikerphysiotherapie: Hochschule Osnabrück bundesweit unter den besten zehn Forschungsvorhaben

Die DFG hat das Forschungsvorhaben der Hochschule Osnabrück mit dem
Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), der
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) und der
University of Sydney, Australien, als eines der ersten Projekte an HAWs
zur Förderung ausgewählt. Ziele sind die Verbesserung der Gesundheit von
Berufsmusiker*innen sowie der Aufbau der weltweit neuen Disziplin der
Musikerphysiotherapie.

(Berlin/Osnabrück, 11.12.2023) Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
unterstützt erstmals gezielt Forschung an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH).  Als eine der ersten HAWs
wird die Hochschule Osnabrück von der DFG gefördert. Dies teilte die DFG
nun in einer Pressemitteilung mit. Der Antrag aus Osnabrück überzeugte den
Hauptausschuss der größten Förderorganisation für Forschung in
Deutschland. Aus 69 Anträgen hat er nun zehn sogenannte Forschungsimpulse
(FIP) ausgewählt. Diese werden ab April 2024 für zunächst fünf Jahre mit
insgesamt rund 49 Millionen Euro finanziert. An der Hochschule Osnabrück
wird der Forschungsimpuls „PA.H|LIFETIME.ai – Gesundheit darstellender
Künstler – Entwicklung und Analyse von Risikoprofilen und prädiktiven
Modellen durch künstliche Intelligenz“ eingerichtet. Dieser soll zur
Entwicklung einer weltweit neuen Disziplin, der sogenannten
Musikerphysiotherapie, beitragen.

Gesundheit von Berufsmusiker*innen verbessern und Karrieren sichern

„Wir wollen leistungsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen von
Berufsmusiker*innen erforschen. Unser Ziel ist es, die Grundlagen für eine
maßgeschneiderte und wissenschaftlich fundierte physiotherapeutische
Versorgung zu schaffen. Damit soll die Gesundheit dieser Zielgruppe
maßgeblich verbessert werden, denn durch das viele Üben und die Auftritte
sind Berufsmusiker*innen bislang oft gesundheitlich stark eingeschränkt
und Karrieren oft gefährdet“, erläutert Prof. Dr. Christoff Zalpour,
Professor für Physiotherapie an der Hochschule Osnabrück und Sprecher des
Forschungsvorhabens.

Forschende aus Osnabrück, Hannover und Sydney wollen gemeinsam mit
internationalen Praxispartnern weltweit neue Wissenschaftsdisziplin
aufbauen

Zu dem interdisziplinären Team gehören Beteiligte aus der Physiotherapie,
Medizin, Informatik und Musikwissenschaft. Neben elf Osnabrücker
Wissenschaftler*innen sind auch jeweils ein Forschender der Hochschule für
Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) und eine Forschende der
University of Sydney, Australien, beteiligt. Durch die Kooperation mit dem
Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) wird
außerdem der Bereich der Künstlichen Intelligenz integriert. Als
Praxispartner konnte das Team die Deutsche Musik- und Orchestervereinigung
(UNISONO), die Deutsche Gesellschaft für Musikphysiologie und
Musikermedizin e.V. (DGfMM), die Performing Arts Medicine Association
(PAMA) sowie die Australian Society for Performing Arts Healthcare (ASPAH)
gewinnen.

„Wir freuen uns sehr, dass unser Forschungsteam direkt in der ersten
Förderrunde der DFG für HAWs erfolgreich war und sich gegen die Vielzahl
der eingereichten Anträge durchgesetzt hat. Dies unterstreicht die hohe
Qualität unserer anwendungsorientierten Forschung und ist eine große
Auszeichnung für alle Beteiligten“, sagt Prof Dr. Bernd Lehmann,
Vizepräsident für Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung an der
Hochschule Osnabrück, und fährt fort: „Durch die Projektförderung wird
eine neue Subdisziplin gefördert, die die an der Hochschule Osnabrück
angestammten Bereiche Physiotherapie, Informatik und Musik miteinander
verbindet und die weltweit einzigartig ist.“

Nicht nur in Osnabrück ist die Freude über die Förderzusage der DFG groß.
Auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs gratuliert: „Es
freut mich sehr, dass die Hochschule Osnabrück zu den zehn
forschungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland zählt. Der rapide
Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz wird zukünftig in der
Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielen. Ich gratuliere dem
Forschungsverbund der Hochschule Osnabrück, der HMTMH, dem DFKI und der
University of Sydney zu dem spannenden Thema der muskuloskelettalen
Gesundheit in den darstellenden Künsten und der damit verbundenen
Förderung.“

  • Aufrufe: 32

Statement: „Wir benötigen Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher*innen, wenn KI im Spiel ist“

Einigung auf EU-Regeln für Künstliche Intelligenz: Prof. Dr. Domenik Wendt
bewertet die Grundzüge des „AI Act“ und ihre Bedeutung international

Medizinische Diagnosen, Spracherkennungssysteme, virtuelle Assistenten
beim Einkaufen, Anwendungen zur Koordination von Arbeitnehmer*innen sowie
moderne Chatbots – Künstliche Intelligenz (KI) spielt in vielen
Lebensbereichen eine Rolle. Am Freitag, den 8. Dezember 2023 haben sich
das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsländer
nun vorläufig auf den Artificial Intelligence Act, kurz „AI Act“
verständigt. Mit dem Gesetz soll die Nutzung und Herstellung von KI-
Systemen abhängig von ihrem Risiko für Menschen EU-weiten Regelungen
unterliegen. Prof. Dr. Domenik Wendt, Direktor des Research Lab for Law
and applied Technologies (ReLLaTe) an der Frankfurt University of Applied
Sciences (Frankfurt UAS), begrüßt die Einigung: „Wer sich vor Augen führt,
was insbesondere die neuesten Entwicklungen im Bereich der generativen KI
wie die Modelle GPT-4 und Gemini heute bereits leisten, kann nur erahnen,
welche Einsatzmöglichkeiten in Zukunft bestehen werden. Der von der EU
gewählte risikobasierte Regulierungsansatz im AI Act, der KI-Systeme
anhand ihres Risikos für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte
kategorisiert, ist richtig. Er ermöglicht, notwendige
produktsicherheitsrechtliche Anforderungen an KI-Systeme zu formulieren,
erforderliche Grenzen durch Verbote zu setzen und wichtige Zuständigkeiten
auf Behördenseite zu klären. So werden künftig in der EU Anwendungen wie
das sogenannte „Social Scoring“ untersagt und eine starke Aufsicht durch
eine europäische Behörde etabliert. Das alles ist wichtig, denn wir
benötigen Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher*innen, wenn KI
im Spiel ist.“

In dem von Wendt geleiteten ReLLaTe werden die aktuellen Entwicklungen um
den AI Act im Projekt „AI LAW“ analysiert. Umstritten waren in den
vorangegangenen Verhandlungen, dem Trilog auf EU-Ebene, unter anderem,
welche Vorgaben für sogenannte General-Purpose-AI-Modelle sowie darauf
aufsetzenden Anwendungen gelten sollen. General-Purpose-AI-Modelle werden
mit großen Datensätzen trainiert und sind vielseitig einsetzbar. Hierzu
stellt Wendt fest: „Das mit dem AI Act verfolgte Ziel eines angemessenen
Schutzes der EU-Bürger*innen lässt sich wohl am besten durch klare
Anforderungen und damit verknüpfte Sanktionen erreichen. Gerade die in der
EU ansässigen KI-Unternehmen wie Aleph Alpha und Mistral AI könnten
hierdurch aber ausgebremst werden. Der nun in den ersten Mitteilungen der
EU-Institutionen zur Einigung dargestellte Kompromiss sieht ein gestuftes
Regelkonzept in Abhängigkeit vom systemischen Risiko vor. Das steht im
Einklang mit dem risikobasierten Regulierungsansatz des AI Acts und
verhindert, dass kleinere Unternehmen zu stark durch regulatorische
Anforderungen belastet werden. Die für alle General-Purpose-AI-Modelle
vorgesehenen Transparenz- und Dokumentationspflichten sind wichtig, auch
um das Vertrauen in diese Modelle zu stärken. Leistungsstärkere General-
Purpose-AI-Modelle sollen zusätzliche Anforderungen erfüllen, insbesondere
in den Bereichen Cybersicherheit, Risikomanagement und Energieverbrauch.
Das sind aus meiner Sicht elementare Eckpfeiler einer notwendigen
Governance-Struktur, die Anbieter*innen dieser Modelle vorhalten müssen.“

Im Hinblick auf mögliche Sanktionen und das damit verknüpfte neue
Aufsichtssystem stellt Wendt fest: „Bei Verstößen gegen die Vorgaben des
AI Acts, sind empfindliche Sanktionen vorgesehen, die sich am Jahresumsatz
des Unternehmens oder festgelegten Werten von bis zu 35 Mio. EUR
orientieren. Auf EU-Ebene soll zudem ein sogenanntes „AI Office“
sicherstellen, dass einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten
angewendet werden. Ähnliches findet sich etwa auch im Finanzmarktrecht.
Wichtig erscheint mir, dass das AI Office mit ausreichend Mitteln
ausgestattet wird, um handlungsfähig zu sein.“

Mit Blick auf die Regulierung von KI weltweit hebt der
Rechtswissenschaftler Wendt hervor: „Die EU ist mit ihren Überlegungen zum
AI Act früh gestartet, auch in der Hoffnung auf einen ‚Brussels Effekt‘,
wie wir ihn von der Datenschutzgrundverordnung kennen. Zwischenzeitlich
haben andere Regionen der Welt nachgezogen. Die Einigung kommt aus meiner
Sicht aber noch rechtzeitig, um mit dem AI Act wichtige EU-geprägte
Standards für KI-Modelle und -Systeme zu setzen.” Domenik Wendt ist Teil
eines internationalen und interdisziplinären Teams von
Wissenschaftler*innen, das derzeit einen Großkommentar zum AI Act
vorbereitet.

Nach der vorläufigen politischen Einigung werden die Arbeiten des EU-
Gesetzgebers auf technischer Ebene in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Anschließend muss der AI Act durch das EU-Parlament und den Rat der EU
verabschiedet werden. Bevor Unternehmen die Regeln anwenden müssen, gilt
dann noch eine Übergangsfrist.

Gerne steht Prof. Dr. Domenik Wendt für Interviews, Fragen und weitere
Statements rund um das Thema zur Verfügung.

Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 3:
Wirtschaft und Recht, Prof. Dr. Domenik Wendt, Telefon: +49 69 1533-3876,
E-Mail: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>

Zur Person:
Prof. Dr. Domenik Wendt ist Jurist und Professor für Bürgerliches Recht,
Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University
of Applied Sciences. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das
europäische Wirtschaftsrecht und das Recht der Künstlichen Intelligenz.
Wendt leitet das Research Lab for Law and applied Technologies (ReLLaTe)
an der Frankfurt UAS, in dessen Projekt AI LAW der neue Rechtsrahmen für
KI, unter anderem durch den AI Act untersucht wird. Er ist zudem Mitglied
der Projektgruppe „Verantwortungsbewusste algorithmische
Entscheidungsfindung in der Arbeitswelt“ des Zentrums für
verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI). Das virtuelle,
hessenweite Netzwerk verknüpft und bündelt wissenschaftliche Expertise auf
dem Feld der Digitalität.

  • Aufrufe: 27