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Bezahlbaren Wohnraum schaffen ist möglich!

In den letzten Jahrzehnten wurde die Wohnungsversorgung vermehrt dem Markt
überlassen. Das Problem von steigender Nachfrage und sinkendem Angebot an
preiswertem Wohnraum besteht mehr denn je. Es existieren jedoch effektive
Strategien der Wohnungspolitik, um diesem Mangel entgegenzuwirken. Dieses
Positionspapier von Prof. Dr. phil. Martin Becker, Stadt- und
Quartiersentwicklung und Prof. Dr. Sebastian Klus, Studiendekan Soziale
Arbeit von der Katholischen Hochschule Freiburg, beschreibt wie durch
wirksame Wohnungspolitik Verteilungskonflikte reduziert und
Fremdenfeindlichkeit teilweise der Boden entzogen werden kann.

Aus aktuellen Schlagzeilen tritt derzeit neben Terror, Krieg und
Klimawandel wieder einmal des Thema Zuwanderung und Migration in den
Vordergrund. Dabei wird u.a. die Überlastung der Kommunen bei der
Versorgung von geflüchteten Menschen erwähnt. Angesichts der vielen
Menschen, die auf der Flucht in unzulänglichen Booten im Mittelmeer
umkommen, verbietet sich die Verwendung der geradezu zynischen Metapher
„des vollen Bootes“ in Bezug auf die Unterbringung der an Europas Ufern
ankommenden Menschen. Und dennoch wird immer wieder der Eindruck einer
monokausalen ursächlichen Verbindung zwischen aktueller Zuwanderung und
dem Problem des Mangels an (preiswertem) Wohnraum vermittelt. Diese
Ursachenzuschreibung soll in und mit den folgenden Zeilen als
Vereinfachung dekonstruiert und objektiviert werden.

Auch nach den zurückliegenden Jahren des Baubooms ist das Thema
Wohnungsmangel, insbesondere der Mangel an preisgünstigem Wohnraum immer
noch ein gesellschaftliches Dauer-Thema. Die gesellschaftspolitische
Bedeutung des Wohnungsthemas greift über die primäre Versorgungsfrage nach
genügend Wohnraum hinaus, denn wenn Wohnung als knappes Gut erkannt und
erlebt wird, entstehen zwangsläufig Konflikte um den Zugang zu und die
Verteilung dieses knappen Gutes. Solche Konflikte der Verteilung eines
knappen Gutes, wie Wohnungen, laufen Gefahr über vereinfachende
Ursachenzuschreibungen für sachfremde Zwecke, wie das Schüren von
Politikverdrossenheit, Fremdenfeindlichkeit und Chauvinismusideologien
instrumentalisiert zu werden. Demgegenüber könnten mit engagierter und
konsequenter Bewältigung des Wohnungsmangels gesellschaftliche
Verteilungskonflikte reduziert und Fremdenfeindlichkeit zumindest
teilweise der Boden entzogen werden.

Die Zeiten der Bevölkerungsschrumpfung in Gesamtdeutschland, der
Wohnungsleerstände und des Wohnungsrückbaus, vorwiegend in Ostdeutschland,
in den 1990er und 2000er Jahren scheinen vorbei. Mietpreissteigerungen und
Mangel an bezahlbarem Wohnraum kennzeichnen seither die Entwicklung. Wobei
die Mietbelastungsquoten nach Region und Großstadt, nach Branchen und nach
Einkommensstufen differieren. Als Folgen lassen sich steigende Wohnkosten,
Verdrängungen einkommensarmer Haushalte in das Umland der Metropolen und
den ländlichen Raum, erhöhte Mobilitätsanforderungen an Bevölkerung und
Infrastruktur sowie ansteigende Differenzen zwischen Lohn- und Mitniveau
konstatieren.

Soweit sollte noch Konsens über die Ausgangslage herstellbar sein. Die
Reihe der Vereinfachungen beginnt jedoch bei der Ursachenzuschreibung. In
Teilen der öffentlichen Diskussion rund um den Wohnungsmangel wird als
Ursache des Wohnungsmangels vorwiegend die zu geringe Bautätigkeit
benannt. Tatsächlich scheint die Formel „steigende Wohnungsnachfrage, bei
sinkendem Angebot preiswerten Wohnraums“ als Ursachenfeststellung
offensichtlich und plausibel. Für die steigende Wohnungsnachfrage gibt es
jedoch mehrere Gründe. Seit etwa 10 Jahren steigt die Bevölkerungszahl in
Deutschland, vorwiegend durch Zuwanderung, insbesondere in prosperierenden
Regionen und Großstädten. Gesellschaftliche Entwicklungen, wie die
Ausweitung urbaner Lebensstile, verbunden mit mehr kleinen, mobilen
Haushalten, wenigen Kindern und häufigeren Wohnortswechseln, sind der
erforderlichen beruflichen Flexibilität (dem Arbeitsplatz folgend), dem
Offenhalten biografischer Entscheidungen (spätere Familiengründung) und
für zunehmend viele Menschen auch mit dem Ausweichen in Gebiete mit
geringeren Wohnkosten geschuldet. Damit steigt die Anzahl der Haushalte
insgesamt, die mehr Wohnungen nachfragen. Allerdings steigt die Anzahl an
nachgefragten Wohnungen in Deutschland nicht gleichermaßen an, sondern in
wirtschaftlich, kulturell und landschaftlich attraktiven Städten und
urbanen Regionen liegen die Steigerungsraten deutlich höher als in
ländlichen Regionen und weniger attraktiven Siedlungsgebieten. Weiterhin
ist das Angebot an vorhandenen Wohnungen weiter zu differenzieren. So ist
das Wohnungsangebot zwar insgesamt im Vergleich zur Nachfrage zu gering,
doch es gibt deutliche Unterschiede nach Lage, Größe und Preis. Vor diesem
Hintergrund ist auch eine undifferenzierte und ungesteuerte Ausweitung des
Wohnungsangebots, die auf so genannte „Sickereffekte“ setzt, nicht
zielführend. Empirische Untersuchungen zeigen, dass solche Effekte in der
Realität kaum vorhanden sind. Grund hierfür ist die weitgehende
Segmentierung des Wohnungsmarktes in relativ geschlossene Teilmärkte, etwa
für Eigentumswohnungen, hochpreisige oder günstige Mietwohnungen,
Sozialwohnungen. Ein Wechsel der Nachfrager*innen zwischen den Teilmärkten
ist vergleichsweise selten.

Neben der steigenden Wohnungsnachfrage hat auch das sinkende Angebot
preiswerten Wohnraums mehrere Ursachen. Dass der Wohnungsbau dem
steigenden Bedarf nicht mehr hinterherkommt, hat u.a. auch damit zu tun,
dass in den letzten Jahrzehnten die Steuerung der Wohnungsversorgung
zunehmend und politisch gewollt den Marktmechanismen überlassen wurde.
Sowohl die vergleichsweise lange Vorlaufzeit zwischen Bauentscheidung,
Planung, Vermarktung, Bau und Nutzungsübergabe, als auch die immer
schneller sich verändernden Rahmenbedingungen für Bauprojekte, wie
Finanzierungmodelle, Zinsentwicklung, Klimaanpassungen, Wohnbedarfe
(Barrierefreiheit, Fahrrad-/Kinderwagenabstellplätze,
Elektroladestationen, Energieeinsparmaßnahmen, etc.) erschweren die
Anpassungen zwischen Nachfrage und Angebot. Mit den staatlichen
Instrumenten zinsgünstiger Förderung preisgünstigen und preisgebundenen
Wohnraumes waren in den zurückliegenden Zeiträumen der Niedrigzinsphase
kaum noch Wirkungen zu erzielen. In Konsequenz daraus wurden und werden
Investitionen in Wohnungen nur noch nach Rentabilitätserwägungen
getroffen, womit sich für die Errichtung preisgünstigen Wohnraums kein
Investitionsinteresse findet. Und selbst die öffentlich geförderten und
preisgebundenen Wohnungen fallen nach Ablauf der Preisbindungsfrist dem
freien Wohnungsmarkt zu und verringern das Angebot an preisgünstigem
Wohnraum weiter.

Wenn das in den letzten Jahrzehnten zunehmend favorisierte
marktorientierte Modell des freien Wohnungsmarktes den veränderten
Bedarfen und Ansprüchen offenbar nicht gerecht werden kann, dürften
alternative Strategien und Maßnahmen gefragt sein.

Da wären zum einen die Rahmenbedingungen für preisgünstigen Wohnraum zu
verbessern. Dafür steht ein aktives Flächen- bzw. Grundstücksmanagement
der Kommunen an, das mit Nachverdichtung, Schließen von Baulücken und
einer dichteren urbanen Bauweise mit Mehrgeschossbauten (z.B. Aufstockung
von Flachbauten wie Einkaufsmärkte, Kitas u.a. Nutzungen) zu mehr
Wohnfläche beitragen kann. Weiterhin kann die Wohnbebauung von
Konversionsflächen, vormals industrieller oder militärischer Nutzungen und
die Ausweisung von Mischflächen zu Gewerbe- und Wohnzwecken Potentiale für
(preiswerten) Wohnraum schaffen. Mit dem Einsatz von Vorkaufsrechten zum
Ankauf von Grundstücken können Kommunen ihr Flächenportfolio erweitern und
Wohnbebauung gestalten. Bereits in kommunaler Hand befindliche Grundstücke
können über Verpachtungen und Erbbaurechte für Wohnzwecke genutzt und
bebaut werden, anstatt diese zu veräußern und somit Einflussmöglichkeiten
zu verlieren. Weiterhin lassen sich über Veränderungssperren und
Milieuschutzsatzungen Umwidmungen von Miete in Eigentum und damit der
Verlust preiswerten Wohnraums verhindern oder mindestens einschränken.

Neben der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Bau preiswerten
Wohnraums gibt es Möglichkeiten öffentlich geförderten Wohnraum zu
schaffen und zu sichern. Hierzu trägt u.a. die Wiedereinführung der
Gemeinnützigkeit von kommunalen, genossenschaftlichen und anderen nicht
gewinnorientierten Wohnungsgesellschaften bei. Mit dauerhafter
Bereitstellung und Erhalt öffentlich geförderter und öffentlich
verwalteter Wohnungsbestände, lässt sich eine nachhaltige Wirkung auf den
Wohnungsmarkt erzielen. Dazu bietet die Entfristung der Mietpreisbindung
ein hilfreiches Instrument, das in anderen europäischen Staaten, wie z.B.
Österreich und Frankreich schon länger Anwendung findet. Mit
Konzeptvorgaben und Quoten für sozialen Wohnungsbau, die bestimmte
Zielgruppen wie Baugruppen, Mehrgenerationenwohnprojekte, andere neue
Wohnformen und gemeinnützige Initiativen in den Blick nehmen, lassen sich
bestimmte Wohnbedarfe zielgerichtet und zivilgesellschaftlich
selbstorganisiert verwirklichen.

Eine dritte ebenso wichtige Dimension von Maßnahmen preisgünstigen
Wohnraum zu erhalten bezieht sich auf den verbesserten Mieterschutz. Um
das Wohnen im Bestand bezahlbar zu halten, lassen sich die bereits
vorhandenen Kappungsgrenzen für Mietpreissteigerungen (§558 Abs.3 BGB)
senken und auf Neu- und Wiedervermietungen ausweiten. Außerdem lassen sich
Mietpreissteigerungen durch Modernisierungskosten auf ein vernünftiges Maß
senken (§559 Abs.1 BGB). Mit der rechtlichen Koppelung an die Feststellung
eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum, ließen sich
Mietpreisüberhöhungen wirksamer verhindern (§5 WiStG) und mit der
Übernahme der Maklergebühren durch die Vermieter als Auftraggeber, könnten
auch diese Kosten den Mietern erspart werden.

Wie diese kurze und nur exemplarische Beschreibung von Maßnahmen zeigt,
gibt es auf der Basis einer differenzierten Ursachenlage eine
vergleichsweise reichhaltige Palette an Maßnahmen zur Steuerung der
Entwicklung des Angebotes an preisgünstigem Wohnraum. Deren Anwendung
erfordert zweifelsohne politischen Mut und Willen auf allen politischen
Ebenen. Um diese wichtige Aufgabe der allgemeinen Daseinsvorsorge
wirkungsvoll erledigen zu können, müssen die Rahmenbedingungen auf
Bundesebene (Mietrechtsreformen, Einführung Wohngemeinnützigkeit) und
Landesebene (Bauvorschriften, Förderprogramme sozialer Wohnungsbau) so
gestaltet werden, dass effektives kommunalpolitisches Handeln ermöglicht
und sinnvoll ergänzt wird. In Abstimmung mit der Landesebene können so vor
Ort bedarfsgerechte Lösungen erarbeitet werden, die zu sozialem
Zusammenhalt und zur Zufriedenheit der Bevölkerung beitragen.

Die bekannten Charakteristika des Europäischen Stadtmodells
–unterschiedliche Menschen und vielfältige Nutzungen auf engem Raum sowie
bürgerschaftliche kommunale Selbstverwaltung – können hohe Toleranz- und
starke Integrationswirkung erzeugen und damit Politikverdrossenheit,
Fremdenhass und autoritären Ideologien entgegenwirken.

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Nachhaltige Konfliktlösung: Aus- und Fortbildung zur Mediation

ZOOM-Infoveranstaltung zum Fernstudium Integrierte Mediation - neue
Ausbildungsverordnung

Am Dienstag, den 12. Dezember ab 18:00 Uhr können sich alle Interessierten
online über die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung zur Mediation
informieren.
Arthur Trossen, ehemaliger Familienrichter, der das Fernstudium
Integrierte Mediation vor vielen Jahren erfolgreich konzipiert, stellt das
Weiterbildungsangebot gemeinsam mit Peter Knebel, Hochschule Trier vor.
Wer dabei sein möchte, kann sich direkt ohne Voranmeldung ins ZOOM-Meeting
einloggen unter der Meeting-ID: 851 7496 1610; Kenncode: 625847.
Link zum Zoom-Meeting:
<https://us02web.zoom.us/j/85174961610?pwd=a3BrdjFOVGZkUzBFdXJkSGNQZnhnQT09>
Ein zweiter Termin findet unter den gleichen Login-Daten am 10. Januar
2024, ebenfalls um 18:00 Uhr statt. Die Info-Abende sind für alle
Teilnehmenden kostenfrei und unverbindlich.

Neue Ausbildungsverordnung
Weil sich die Ausbildungsbedingungen ab 01. März 2024 ändern, ist es jetzt
sinnvoll, sich erneut mit den Möglichkeiten und dem Sinn und Zweck einer
Aus- und Fortbildung in Mediation zu befassen. Dabei geht es vorwiegend um
die Frage, wer sich als zertifizierter Mediator bezeichnen kann. Alle
Fragen dazu werden in Rahmen der Informationsveranstaltung beantwortet.
Insbesondere erläutern die Dozenten wie das Ausbildungskonzept der
Integrierten Mediation auf die Veränderung reagiert, welche Titel und
Graduierungen die Studierenden erwerben können und wie diese in der
Mediationslandschaft zu verorten sind. Insbesondere erfahren die
Teilnehmenden, welche Ausbildungsmöglichkeiten ihnen mit dem Fernstudium
in Kooperation mit dem zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund
und der Hochschule Trier zur Verfügung stehen.

Mediation kann mehr
„Das im Fernstudium Mediation erworbene Wissen lässt sich in allen
Lebenslagen und -umständen anwenden“, sagt Cornelia Körber, die alle drei
Semester der Ausbildung absolviert hat. Während der Ausbildung erlernen
die Studierenden nicht nur die Kompetenz zur Durchführung eines
Mediationsverfahrens. Die erlernte Kompetenz lässt sich auch in weiteren
Anwendungsbereichen nutzen, z.B. bei der Konfliktvermeidung, der
Herstellung von Resilienz oder zur Verbesserung des Klimas im sozialen
Umfeld.
Die Integrierte Mediation kann zur Konfliktvermeidung ebenso eingesetzt
werden wie zur vollständigen Konfliktbeilegung – sie schaut immer auf den
Nutzen und vermittelt, wie dieser zu verwirklichen ist.
Die Hochschule Trier ist neuer Kooperationspartner des
Weiterbildungsangebots Integrierte Mediation. Die Präsenzveranstaltungen
finden am Umweltcampus Birkenfeld, einem Standort der Hochschule Trier,
statt. Das zfh unterstützt die Hochschulen des Verbunds bei der
Durchführung berufsbegleitender Fernstudien.

Studieninteressierte können sich beim zfh für das Sommersemester 2024
online anmelden: <www.zfh.de/anmeldung/>

Weitere Informationen:
<https://integrierte-mediation.de/event/infotermin-zur-ausbildung/>
<https://wiki-to-yes.org/Veranstaltungen>
<www.zfh.de/zertifikat/mediation/>


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Verschluckte Knopfzellen können bei Kleinkindern zu schweren Gesundheitsschäden führen

Sei es die Lichterdekoration oder das kleine Spielzeug zu Nikolaus –
gerade in der Weihnachtszeit werden viele Produkte verwendet, die mit
Knopfzellen betrieben werden. Damit steigt das Risiko, dass Kinder diese
in die Hände bekommen und beim spielerischen Ausprobieren verschlucken.
Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, drohen schwere
Schleimhautschädigungen. In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR
mehrere hundert Fälle aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt,
bei denen Knopfzellen verschluckt wurden. Laut einer Umfrage im aktuellen
Verbrauchermonitor des BfR haben 58 Prozent der Befragten noch nicht von
diesem Risiko gehört. Das BfR informiert daher verstärkt über die Gefahren
von Knopfzellen und rät dringend dazu, Knopfzellen außerhalb der
Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren.

BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Wir raten dazu,
Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern
aufzubewahren. Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte umgehend eine
Untersuchung in einer Klinik erfolgen.“

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Gerade für Kleinkinder können
Knopfzellen sehr gefährlich sein, wenn sie beim Spielen verschluckt
werden. Aber viele Eltern wissen das nicht. Daher ist es wichtig, dass das
Bundesinstitut für Risikobewertung gerade zur Weihnachtszeit verstärkt
hierüber informiert. Schon beim Kauf von Spielzeug sollten
Verbraucherinnen und Verbraucher darauf schauen, dass die Sicherheit
geprüft wurde. Orientierung gibt hierbei das GS-Zeichen für „Geprüfte
Sicherheit“, das staatlich geregelt, aber freiwillig ist. Das CE-
Kennzeichen ist demgegenüber bei Spielzeug Pflicht, es beinhaltet jedoch
nur die Aussage der Hersteller selbst, dass das Produkt die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt, ohne dass das von einer unabhängigen Stelle
überprüft wurde.“

Knopfzellenbetriebene Geräte sind in der Weihnachtszeit allgegenwärtig.
Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so
gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist
(z. B. durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Aber auch bei
LED-Teelichtern, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik und
Fernbedienungen für die Beleuchtung muss auf die Sicherheit von Kindern
geachtet werden, so dass die Knopfzellen nicht in die Hände von Kindern
gelangen Auch bei der Lagerung von neuen und gebrauchten Knopfzellen
sollten Eltern unbedingt darauf achten, dass alle (auch vermeintlich
leere) Knopfzellen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders
gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den
Kontakt mit der feuchten Schleimhaut fließt Strom. An der Grenzfläche
zwischen Knopfzelle und Schleimhaut entstehen Hydroxidionen, die zu
schweren Verätzungen führen können. Ein erhöhtes Risiko besteht für
Kleinkinder durch große Knopfzellen (ab 20 mm), da ein Steckenbleiben in
der engen Speiseröhre besonders wahrscheinlich ist.

Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, treten oft zunächst
keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden
stellen sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten ein. Im
weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle
zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben
von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig
verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen zum Tod führen.

Je stärker die Batterie aufgeladen ist und je länger die Knopfzelle in der
Speiseröhre verbleibt, desto größer können die gesundheitlichen Schäden
sein. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind nur selten
Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das
natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle
abzuwarten.

Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer
Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik.
Arztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die
Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese
Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige
Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen
Verätzungsrisiken. Eine in diesem Jahr verabschiedete Änderung des
Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein nationales
Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals
Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt
werden. Diese sollen einen wesentlichen Beitrag zur Früherkennung von
Risiken und zur Einleitung von Maßnahmen zur Risikominderung leisten.

Die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ gibt Tipps zur
Prävention von Vergiftungen und Hinweise zur Ersten Hilfe:
https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html

Link zum Verbrauchermonitor:
https://www.bfr.bund.de/cm/350/bfr-verbrauchermonitor-08-2023.pdf

Sicheres Spielzeug: Spielzeug in der Weihnachtszeit verantwortungsvoll
verschenken:
https://www.bmuv.de/meldung/sicheres-spielzeug-spielzeug-in-der-
weihnachtszeit-verantwortungsvoll-verschenken

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Investition in die Zukunft der NeuroIntensiv- und Notfallmedizin – Die DGNI-Stiftung stellt sich vor

Die Stiftung der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und
Notfallmedizin (DGNI-Stiftung) wurde 2007 mit dem Ziel gegründet,
Forschungs- und Weiterbildungsaktivität auf dem Gebiet der
NeuroIntensivmedizin zu unterstützen, um so insbesondere die
Therapiemöglichkeiten von schweren, intensivpflichtigen Erkrankungen des
zentralen und peripheren Nervensystems zu verbessern. Für
intensivpflichtige Neuropatienten ist die fachspezifische
intensivmedizinische Kompetenz nicht nur überlebenswichtig, sondern auch
relevant für das funktionelle Outcome.

Zwar ist der Anteil intensivpflichtiger Neuropatienten gemessen an der
Zahl neurologischer Erkrankungen nur relativ gering, aber es konnte in
mehreren Studien bei verschiedenen neurointensivmedizinischen
Erkrankungsbildern gezeigt werden, dass die Behandlung durch
Neurointensivmediziner und vor allem auf einer spezialisierten
Neurointensivstation nicht nur mit einer geringeren Mortalität, sondern
vor allem auch mit einer Verbesserung des funktionellen Outcomes
einhergeht. Ohne Forschung kann dieses Fachwissen nicht vermehrt, in
verbesserten Therapiemöglichkeiten umgesetzt und somit Fortschritt erzielt
werden. Die DGNI-Stiftung versucht, mit ihrer Förderung gemeinsam mit der
Fachgesellschaft einen Beitrag für die Zukunft der Neurointensiv- und
Notfallmedizin zu leisten.

Die DGNI-Stiftung ist zwar eine kleine Stiftung, aber deutschlandweit die
einzige Stiftung, die sich die gezielte Förderung der neurointensiv- und
notfallmedizinischen Forschung und Weiterbildung zum Ziel gemacht hat.
Insofern stärken und fördern alle Aktivitäten der DGNI-Stiftung auch die
gemeinnützigen Tätigkeiten und Ziele der DGNI. Alle 2 Jahre vergibt die
DGNI gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) den
Neurointensivpreis, der zu 50% von der DGNI-Stiftung gefördert wird.
Hauptfokus liegt hierbei auf der Unterstützung von vorzugsweise
multizentrischen wissenschaftlichen Projekten. So hat die Stiftung in der
Vergangenheit verschiedene multizentrische Studien, wie z.B. die SETPOINT
2-Studie oder das MENINT-Register gefördert und sich im Bereich
Weiterbildung engagiert.

Um ihrer Förderziele auch in der Zukunft gut wahrnehmen zu können, ist die
DGNI-Stiftung als kleine Stiftung immer wieder auch auf Spenden, Förderung
und Zustiftung angewiesen. Seit 2022 wird die Stiftung durch die beiden
Vorsitzenden Herrn Dr. Albrecht Günther, Neurologische Universitätsklinik
Jena, und Frau Prof. Dr. Silvia Schönenberger, Neurologische
Universitätsklinik Heidelberg, geleitet, unterstützt durch Herrn Prof. Dr.
Julian Bösel, Neurologische Universitätsklinik Heidelberg, als
Schriftführer des erweiterten Stiftungsvorstands, sowie den breit
aufgestellten Stiftungsbeirat. An den Vorstand können alle Anträge für
eine Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben gerichtet werden. Zur
Richtlinie für Förderanträge siehe Webseite der DGNI/Stiftung
https://www.dgni.de/dgni/stiftung.html.

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