Mit 62279 festgestellten Fällen von gefährdetem Kindeswohl erreichte
Deutschland 2022 einen Höchststand. Ana Laura Edelhoff, akademische
Mitarbeiterin im Fachbereich Philosophie der Universität Konstanz, schult
angehende Lehrkräfte darin, Fälle von Kindeswohlgefährdung zu erkennen,
und zeigt ihnen auf, wie sie eingreifen können.
In Deutschland stirbt alle drei Tage ein Kind an den Folgen von
Misshandlung. Als Ana Laura Edelhoff im Rahmen ihrer Habilitation über
Kinderrechte und Kinderschutz auf dieses Ausmaß stößt, ist sie schockiert.
„Der Rechtsmediziner Michael Tsokos geht davon aus, dass zusätzlich noch
einmal so viele Tötungsdelikte im Dunkeln bleiben“, sagt die
Wissenschaftlerin. Diese Delikte kämen in allen gesellschaftlichen
Schichten vor. Und häufig seien Kinder dem hilflos ausgeliefert.
Kindeswohlgefährdung umfasst körperlichen – auch sexuellen – und
psychischen Missbrauch sowie Vernachlässigung. „Die tragische Wahrheit
ist, dass es sich selten um eine einzelne todbringende Gewalttat handelt,
sondern solche Kinder ihr Leben lang schon Gewalt erfahren haben. Nicht
selten werden bei Obduktionen Knochenbrüche festgestellt, die zu
unterschiedlichen Zeiten erlitten wurden“, betont Edelhoff und fährt fort:
„Solche Gewalt findet im familiären Bereich statt, Tötungsdelikte gehen in
den meisten Fällen von den Eltern aus.“
Fälle von Kindeswohlgefährdung auf Höchststand
2022 wurden in Deutschland 62279 Fälle von Kindeswohlgefährdung
festgestellt, ein Höchststand, etwa 4% über dem Vorjahr. „Konkret heißt
das, dass diese Kinder laut Überprüfung der Jugendämter so gefährdet sind,
dass sie nicht bei ihren Eltern bleiben können“, erläutert Edelhoff.
Hauptursache von Kindeswohlgefährdungen generell sieht sie in der
Überforderung von Eltern. Die Steigerung im vergangenen Jahr führt sie auf
die Corona-Pandemie zurück, als Familien überaus gefordert und zudem
isoliert gewesen und gleichzeitig wegen geschlossener Schulen und Kitas
weniger Fälle entdeckt worden seien.
Expert*innen gehen davon aus, dass in jeder deutschen Schulklasse zwei
betroffene Kinder sitzen. Deshalb begann Edelhoff, an der Universität
Konstanz Seminare über Kindeswohlgefährdung anzubieten, die sich an
Lehramtsstudierende richten. Bislang wurden diese während des Studiums
nicht an das Thema herangeführt – ein deutschlandweites Manko – mit der
Folge: Wenn sie während eines ihrer Unterrichtspraktika oder im späteren
Berufsleben mit Fällen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert wurden,
fehlten ihnen wichtige Informationen und das Handwerkszeug, damit
umzugehen. Tatsächlich berichteten sämtliche Seminarteilnehmer*innen von
Verdachtsfällen während Unterrichtspraktika, von Fällen, bei denen sie
oftmals nicht wussten, wie sie sich zu verhalten haben.
Anzeichen von Kindeswohlgefährdung
Woran kann man Kindeswohlgefährdung erkennen? „Auf körperliche
Misshandlungen können Wunden an Körperteilen hinweisen, die ein Kind sich
normalerweise nicht durch Stürze zuzieht, etwa blaue Flecken an der
Innenseite der Oberschenkel, an Bauch und Rücken, an den Augen“, erläutert
die Wissenschaftlerin. „Es gibt eine sehr gut aufbereitete Abbildung des
Deutschen Kindervereins zum Thema, die in jedem Lehrerzimmer hängen
sollte.“ Auf psychische Misshandlung kann hinweisen, wenn ein Kind
plötzlich sein Verhalten ändert: wenn beispielsweise ein offenes Kind
plötzlich sehr eingeschüchtert wirkt, oder ein ruhiges Kind auf einmal
sehr aggressiv auftritt und andere grundlos schlägt.
Alle im Schulwesen Tätigen haben, so Edelhoff, rechtlichen Anspruch
darauf, sich von einer sogenannten „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IeF)
vertraulich beraten zu lassen, die ausgebildet ist, Kindeswohlgefährdung
zu erkennen und einzuschätzen. Bei einem Verdachtsfall rät Edelhoff ihren
Studierenden, sich zunächst mit anderen Lehrkräften auszutauschen, ob sie
Ähnliches festgestellt hätten. Einer Lehramtsstudentin fiel beispielsweise
auf, dass ein Kind nie Essen dabeihatte und ständig zu hungern schien.
Andere Lehrkräfte wussten, dass das Kind auch vom Mittagstisch abgemeldet
worden war, weil die Eltern sagten, sie hätten kein Geld mehr dafür.
„Wenn sich ein Verdacht erhärtet, müssen Lehrkräfte sich bei akuter Gefahr
an das Jugendamt wenden. Beispielsweise, wenn ein Kind mit blauem Auge in
die Schule kommt und von seiner Angst spricht, nach dem Unterricht nach
Hause zu gehen“, sagt die Wissenschaftlerin. „Wenn keine unmittelbare
Gefahr für das Kind besteht, suchen sie zunächst das Elterngespräch.
Solche Elterngespräche sind äußerst brisant. Lehrkräfte wie
Lehramtsstudierende sollten daher besonders geschult sein, damit eine
Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus auch danach gewährleistet
ist.“
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Erst seit Anfang 2001 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im
Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind laut Gesetz
unzulässig. Jedoch hält Edelhoff weitere Gesetze für nötig: zum Beispiel
eine gesetzlich vorgeschriebene Obduktionspflicht bei Todesfällen von
Kindern und Jugendlichen, damit mehr Delikte entdeckt werden; und eine
Weiterbildungspflicht zum Thema „Kindeswohlgefährdung“ für alle Personen
und Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben. Kinderärzt*innen seien
erst seit einem Jahr zu einer solchen Weiterbildung verpflichtet, während
sie für Richter*innen am Familiengericht noch nicht bestehe.
„Ein Gesetz wie das bestehende Recht von Kindern, in den sie betreffenden
Gerichtsverhandlungen und Verwaltungsprozessen gehört zu werden, bringt
allerdings nur etwas, wenn es auch umgesetzt wird“, darauf weist die
Wissenschaftlerin hin. „So eine kindliche Befragung ist sehr kostspielig,
wenn sie von professionellen Kräften durchgeführt wird, und unterbleibt
daher häufig. Hier müsste viel mehr Geld in eine kindgerechte Justiz
investiert werden.“
Edelhoff wünscht sich, eine Kinderschutzausbildung für alle
Lehramtsstudierenden verpflichtend zu machen – idealerweise in ganz
Deutschland. Und, an die Gesamtgesellschaft gewandt, dass alle besser
hinsehen. „Das Kindeswohl sollte in unserer Gesellschaft unbedingt eine
Priorität haben. Jeder Einzelne muss genauer hinsehen und Verantwortung
übernehmen. Wer denkt, Erziehung sei Privatsache, muss wissen: Dies hört
dort auf, wo das Kindeswohl gefährdet ist. Eine einzelne Handlung kann das
ganze Leben eines Kindes zerstören“, sagt Edelhoff. „Auch hier rate ich
bei Verdachtsfällen, sich mit anderen im Umfeld auszutauschen, ob sie
Ähnliches beobachtet haben, und sich gegebenenfalls durch das Jugendamt
beraten zu lassen. Und offensichtlich überforderten Eltern auch Hilfe
anzubieten.“