vzbv beantragt einstweilige Verfügung gegen Prokon
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat aktuell beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH beantragt. Dem Unternehmen soll untersagt werden, auf Genussrechtsinhaber durch ein Schreiben in unangemessener Weise Druck auszuüben. Mit dem Schreiben werden die Inhaber von Prokon-Genussrechten nach Einschätzung des vzbv in rechtlich fragwürdiger Weise aufgefordert, nicht zu kündigen. Stattdessen sollen sie bereits erklärte Kündigungen widerrufen, Genussrechte sogar erhöhen oder bei bestehenden Verträgen Einschränkungen bei der Kündigung in Kauf nehmen.
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