Klare Kante gegen aggressive Steuergestaltungen
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (21.10.) bekannt gegeben, dass sie Steuervorbescheide aus Luxemburg und aus den Niederlanden, mit denen die Steuerlast zweier Unternehmen (Fiat, Starbucks) künstlich reduziert wurde, als unzulässige Staatsbeihilfen einstuft.
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