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Vermischtes

Pro und Kontra zum Religionsunterricht

Ethikzentrum und Zentrum für Religionspädagogische Bildungsforschung der Universität Jena kooperieren bei Veranstaltungsreihe „ta ethika“ im Sommersemester 2015


Laut Grundgesetz ist Religionsunterricht an deutschen öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Doch ist der Unterricht angesichts der kulturellen und religiösen Vielfalt unserer modernen Gesellschaft noch zeitgemäß?

Der Leiter des Ethikzentrums der Universität Jena, Prof. Dr. Nikolaus Johannes Knoepffler, regt eine Reform des Religionsunterrichts an. Knoepffler plädiert für ein neues Fach „Religion und Philosophie“, das den Schülerinnen und Schülern religionsübergreifend Wissen vermittelt. „Im Mittelpunkt sollten sowohl die Religionsstifter stehen als auch die großen Philosophen“, sagt Knoepffler. Zudem böte ein neues Fach die Chance, dass Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher religiöser und kultureller Herkunft miteinander ins Gespräch kommen. Es wäre sogar denkbar, als Lehrer Vertreter der unterschiedlichen Religionen zu gewinnen. Bis hin zu Atheisten, die ebenfalls ihre Sicht auf die Welt vermitteln würden.

Der Religionspädagoge Prof. Dr. Michael Wermke von der Universität Jena erteilt Knoepfflers Idee eine Absage. Für Wermke garantiert Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes die Religionsfreiheit, die er als ein Menschenrecht ansieht. „Weshalb sollte ein Menschenrecht hinter einer Schultür keine Geltung mehr besitzen?“, fragt Prof. Wermke. Für den Direktor des Zentrums für Religionspädagogische Bildungsforschung heißt das in der Konsequenz, dass anderen religiösen Gruppen – etwa den Muslimen – das Recht auf eigenen Religionsunterricht einzuräumen ist, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dazu zählt eine angemessene Zahl an Schülern ebenso wie die Maßgabe, dass der Unterricht grundgesetzkonform zu erteilen ist.

Im Sommersemester 2015 widmet sich die Vortragsreihe „ta ethika“ des Ethikzentrums der Friedrich-Schiller-Universität diesen Fragen. In Kooperation mit dem Zentrum für Religionspädagogische Bildungsforschung werden drei Vorträge und Diskussionen angeboten. Zum Auftakt werden Prof. Knoepffler und Prof. Wermke ihre Pro- und Kontra-Positionen zum Religionsunterricht vortragen und diskutieren. Die Veranstaltung findet am Dienstag (28. April) ab 19.00 Uhr im Hörsaal 146 des Universitätshauptgebäudes (Fürstengraben 1) statt. Die Diskussion ist öffentlich, Gäste sind herzlich willkommen. Ein Streitgespräch zum Thema gibt es bereits unter www.uni-jena.de/streitgespraech.

Weitere Themen sind „Religious Education in Palestine“ am 12. Mai und „Das Verhältnis von Ethik-/Philosophie- und Religionsunterricht aus schulpädagogischer und bildungstheoretischer Sicht“ am 2. Juni.
Weitere Informationen unter www.ethik.uni-jena.de.

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Benachteiligten Kindern und Jugendlichen Perspektiven aufzeigen / Studium-Generale-Projekt

Studierender führt Studium-Generale-Projekt im Stadtteil Fechenheim fort


Hausaufgabenbetreuung, Ausflüge, Vorträge und Elternseminare: Ein ganzes Paket an Maßnahmen hat Ali Yimez, Studierender der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS), für benachteiligte Kinder und Jugendliche im Frankfurter Stadtteil Fechenheim zusammengestellt. Die Idee, die hinter Yimez‘ Projekt steckt, ist ganz einfach: Hilfe zur Selbsthilfe! Oft haben die Kinder und Jugendlichen keinen (guten) Zugang zu Bildung und können auch durch das eigene Elternhaus nicht unterstützt werden; viele Berufe oder gar ein Studium bleiben ihnen häufig verwehrt. Unterstützt man diese jungen Menschen aber aktiv, dann nehmen sie gerne Hilfe an, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Yimez, der selbst in Fechenheim lebt und aufgewachsen ist, kennt die Probleme in seinem Stadtteil und weiß um die Benachteiligungen, die Kinder und Jugendliche hier erfahren.

Ali Yimez studiert Material- und Produktentwicklung (B.A.) an der Frankfurt UAS und belegte im Rahmen des „Interdisziplinären Studium Generale“ im Wintersemester 2014/15 das Modul „Soziales Engagement“. Er entschied sich, für das Modul kein neues Projekt aufzusetzen, sondern ein bereits bestehendes, das er mit einem Freund ins Leben gerufen hatte, auszubauen und fortzuführen. „Ich freue mich sehr, dass Ali Yimez sein Projekt im Rahmen seines Studiums ausbauen konnte und finde es beeindruckend wie engagiert er es auch nach Abgabe der Seminararbeit fortführt“, lobt Prof. Dr. Susanne Koch vom Fachbereich Wirtschaft und Recht, die das Modul entwickelte und betreute.

„Mit dem Projekt fördern wir Kinder und Jugendliche aus sogenannten ‚bildungsfernen‘ Familien. Wir treffen uns zweimal wöchentlich mit ihnen, helfen bei den Hausaufgaben, bereiten auf Klassenarbeiten vor und versuchen schulische Probleme zu lösen. Einmal im Monat laden wir Menschen ein, die beruflich erfolgreich und/oder Akademiker sind. Sie geben Einblick in ihr Berufsleben und zeigen auf, was man mit guter Bildung erreichen kann. Bildung soll für die Kinder und Jugendlichen attraktiver werden, denn die meisten von ihnen haben andere Prioritäten im Leben als ihren Bildungsweg“, erklärt Yimez. Die Kinder und Jugendlichen, mit denen er arbeitet, sind zum Teil kriminell, haben ein aggressives Verhalten und/oder sind suchtabhängig. Deshalb umfasst das Angebot auch Anti-Gewalt-Seminare.

Wichtig ist Yimez aber auch ein Ausgleich zu dem stressigen Schulalltag: Ausflüge in Freizeitparks oder Museen, Kletterhallen oder ins Theater stehen deshalb ebenfalls auf dem Programm. Um die Eltern zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie ihre Kinder unterstützen können, werden an Wochenenden Elternkurse angeboten. Die Eltern erhalten dort einen Überblick über das deutsche Bildungssystem und können sich zu Themen wie Lernschwierigkeiten und Konzentrationsschwäche informieren. Zudem werden ihnen Erziehungstechniken vermittelt und Empfehlungen für den Umgang mit ihren Kindern gegeben. Für unterschiedliche Vorträge vor den Jugendlichen und für die Elternkurse engagiert Yimez Spezialisten. Das Projekt wird in den Räumlichkeiten des Türkischen Kulturvereins durchgeführt, steht aber für Kinder und Jugendliche aller Nationalitäten offen.

Weitere Projekte im Rahmen des Interdisziplinären-Studium-

Generale-Moduls im Wintersemester 2014/15 waren u.a. der Umbau des Gemeinschaftsraumes der Seniorenanlage am Bündelberg in Eppstein-Vockenhausen und Flüchtlingshilfe für Afrikaner sowie eine Adventsfeier in der Bahnhofsmission und ein Kälte-Bus für Obdachlose in Frankfurt am Main. Auch im Sommersemester 2015 wird das Modul angeboten.

Zum „Interdisziplinären Studium Generale“:
Im „Interdisziplinären Studium Generale“ werden Schlüsselkompetenzen (soft skills) vermittelt, die über das reine Fachwissen hinausgehen. Studierende der Bachelor-Studiengänge können fachübergreifendes Denken und gemeinsames Handeln erproben. Teams von Lehrenden aus mindestens drei Fachbereichen eröffnen ihnen Zugänge zu aktuellen Querschnitthemen aus ganz unterschiedlichen fachlichen Perspektiven.
Die Studierenden setzen sich mit neuen Fragestellungen auseinander und lernen andere Diskussionskulturen und Problemlösungsstrategien kennen. Sie vermitteln Mitstudierenden und Lehrenden anderer Fachbereiche Inhalte und Denkweisen ihres Fachgebiets; so können alle von dem Austausch profitieren.

Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 3: Wirtschaft und Recht, Prof. Dr. Susanne Koch, Telefon: 069/1533-2301, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zum „Interdisziplinären Studium Generale“ unter: https://www.frankfurt-university.de/fachbereiche/uebergreifende-angebote/studium...
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.frankfurt-university.de/fachbereiche/uebergreifende-angebote/studium-generale.html

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Alkohol am Fahrradlenker hat Risiken und Nebenwirkungen

Wer fährt, der trinkt nicht und wer trinkt, der fährt nicht. Dies muss auch für Fahrradfahrer gelten. Wer als Radler Alkohol trinkt, sollte sein Fahrrad lieber nach Hause schieben oder stehen lassen, rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Fahrradfahren ist eine sehr komplexe körperliche und psychomentale Leistung. Der Radler benötigt Gleichgewichtssinn und Reaktionsfähigkeit. Beides wird durch Alkoholkonsum getrübt bzw. stark beeinträchtigt.


„Die wenigsten können einschätzen, ab welchem Blutalkohol-Wert sie nicht mehr sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind. Die meisten überschätzen sich und bringen damit sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.

Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2013 insgesamt 71.420 Fahrradfahrer im Straßenverkehr. 3.432 von ihnen standen unter Alkoholeinfluss. Allerdings gehen die Experten bei den alkoholbedingten Fahrradunfällen von einer hohen Dunkelziffer aus. In Deutschland gilt für Fahrradfahrer im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert bleiben Fahrradfahrer grundsätzlich straffrei, solange sie den Verkehr nicht gefährden oder sichtbare Ausfallerscheinungen zeigen. Ist das der Fall, beispielsweise weil der zweirädrige Verkehrsteilnehmer starke Schlängellinien fährt, kann bereits beim Nachweis von einem Blutalkohol-Wert ab 0,3 Promille ein Straftatbestand vorliegen.

Orthopäden und Unfallchirurgen sehen den Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille für Fahrradfahrer kritisch. „Ausfallerscheinungen gibt es schon bei niedrigeren Blutalkoholwerten. Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt. Außerdem sind die Schutzreflexe im Falle eines Sturzes eingeschränkt“, sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU. Er ist Facharzt für Chirurgie, Notarzt und arbeitet als Fahrradunfallforscher am Universitätsklinikum in Münster (UKM). Insbesondere die Münsteraner Fahrradunfallstudien des UKM und der Polizei Münster haben gezeigt, dass schon einfache Stürze unter Alkoholeinfluss zu Verletzungen führten, die stationär behandelt werden mussten, und dass die Mehrzahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer Fahrradfahrer waren.

Auch für Autofahrer gilt bei Auffälligkeiten die 0,3-Promille-Grenze. Allerdings riskieren sie im Unterschied zu den Radlern ab einem Blutalkohol-Wert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Der Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. „Die unterschiedlichen Promille-Grenzen zwischen Auto- und Radfahrern führen zu einem falschen Bewusstsein. Viele lassen richtigerweise das Auto stehen, nehmen dann aber das Fahrrad, um zur Party hin und wieder zurück zu kommen. Sie riskieren schwere Verletzungen, wenn sie alkoholisiert stürzen“, sagt Juhra.

Unfallchirurgen kennen solche schweren Verletzungen aus der täglichen Praxis. Besonders häufig sind dabei Verletzungen an Armen und Beinen. Sie machen zirka 60 Prozent der Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit circa 25 Prozent (1).

Für einen sicheren Start in die Fahrradsaison stellen Orthopäden und Unfallchirurgen drei Präventionsmaßnahmen in den Vordergrund:

• Fahrradfahrer sollten nicht unter Alkoholeinfluss radeln
• Fahrradfahrer jeden Alters sollten bei jeder Fahrt einen Fahrradhelm tragen
• Fahrradfahrer sollten gerade zum Start in die Radsaison die sichere Ausstattung des Fahrrads prüfen. Dazu gehört vor allem, dass Vorder- und Rücklicht funktionstüchtig sind, so dass der Radler im Straßenverkehr auch nachts gut sichtbar ist. Mit einer Warnweste und Reflektoren an Taschen, Rucksäcken oder an Fahrradteilen können sich Fahrradfahrer noch besser sichtbar machen.

Quellenangaben:
(1) Bicycle accidents – Do we only see the tip of the iceberg? A prospective multi-centre study in a large German city combining medical and police data, Injury. 2012 Dec; 43(12):2026-34

Weitere Informationen:
www.dgou.de

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Koalition will die Deutschen gesünder machen

Die Deutschen sollen nach dem Willen der großen Koalition gesünder und fitter werden. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, planen Union und SPD eine groß angelegte Strategie, mit der Dickmacher sowie ungesunde Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln und Fertiggerichten verringert werden sollen.

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