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HTWK Leipzig sorgt für neue Schnellladestation im Leipziger Osten

Die Ladesäule für Elektroautos ist das Ergebnis einer erfolgreichen
Forschungspartnerschaft der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur
Leipzig (HTWK Leipzig) mit Siemens und den Leipziger Stadtwerken: Seit
Anfang Juli 2022 steht am Leipziger Paunsdorf Center eine neue Ladestation
für Elektroautos, die dank einer neuen Technologie besonders schnell lädt.
Von der HTWK Leipzig beauftragt und wissenschaftlich betreut, baute
Siemens die Schnellladestation am Standort Böhlitz-Ehrenberg. Daraufhin
konnten die Leipziger Stadtwerke die Ladesäule am Parkplatz des Paunsdorf
Centers errichten und setzten sie nun in Betrieb.

Der sogenannte „High Power Charger“ (HPC) bietet an den einzelnen
Ladepunkten eine Leistung von bis zu 300 Kilowatt an. Elektroautos, die so
viel Ladeleistung umsetzen können, sind beispielsweise die Modelle Audi
e-tron, Porsche Taycan oder Tesla Model 3. Die Leistung passt sich jedoch
den Anforderungen eines jeden Elektroautos an und wird bei Bedarf
gedrosselt.

Vollladen während des Einkaufs

Wie schnell ein Auto mit einer HPC-Ladesäule vollgeladen ist, hängt vom
Modell, vom Zustand der Batterie und von der Temperatur ab. Ein Tesla
Model 3 würde innerhalb von 30 Minuten Ladezeit eine Reichweite von knapp
500 Kilometern erreichen. Dank der eingesparten Ladezeit sind auch lange
Strecken mit einem Elektroauto besser zu bewältigen.

„Um die Elektromobilität voranzubringen, muss die Ladeinfrastruktur
dringend ausgebaut werden. Deshalb arbeiten wir bereits seit Jahren
gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft an innovativen Lösungen. Mit den
Leipziger Stadtwerken konnten wir bereits Ladestationen an Laternen in der
Leipziger Innenstadt installieren. Nun ist uns ein weiterer Beitrag für
eine Verkehrswende in Leipzig gelungen“, so HTWK-Professor Andreas
Pretschner, der das Projekt federführend leitet.

Möglich ist das Schnellladen durch die Verwendung von Gleichstrom statt
bisher Wechselstrom. Dabei müssen bei der Herstellung und Anwendung der
armdicken Ladekabel höchste Sicherheitsnormen eingehalten werden, worauf
die HTWK Leipzig, Siemens und die Leipziger Stadtwerke bei der Entwicklung
der Technologie besonders viel Wert legten.

Taubert Consulting als Backend-Anbieter der Leipziger Stadtwerke kümmert
sich um die zentrale Verwaltung und Kontrolle der Ladestationen, so auch
bei dem neuen HPC-Lader. Das Team besteht aus Absolventen und ehemaligen
Mitarbeitern der HTWK Leipzig.

Erfolgreicher Forschungstransfer und regionale Förderung

„Der Schnelllader in Paunsdorf steht für den erfolgreichen Transfer des
Know-hows unserer Hochschule in ein in Leipzig entwickeltes und
produziertes Produkt eines Weltkonzerns“, fasst Projektmitarbeiter Martin
Leutelt die Transferleistung des Projekts zusammen. Aus Mitteln des im
Bund-Länder-Programm „Innovative Hochschule“ geförderten Projekts Saxony⁵
finanziert, ist diese Forschungspartnerschaft ein erfolgreiches Beispiel
für den Transfer von Nachhaltigkeit in die Praxis. Um ihre Kompetenzen im
Bereich Elektromobilität zu bündeln und den Wissenstransfer zu
erleichtern, haben sich Forschende der sächsischen Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften im von der HTWK Leipzig geleiteten Co-Creation
Lab Vernetzte Mobilität 2018 zusammengeschlossen.

Weitere Ladeparks geplant

Zukünftig wollen die Leipziger Stadtwerke jährlich zwei neue
Schnelladeparks errichten. Für 2023 sind Standorte an der der Alten Messe
und in Plagwitz im Gespräch. Dort sollen jeweils acht Ladeplätze
entstehen, sechs davon werden mit der Technologie zum Schnellladen
ausgestattet. Der Ladestrom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien
erzeugt und kann mit herkömmlichen Bezahlsystemen oder mit
E-Mobilitätsanbietern über Roaming bezahlt werden. Die Schnellladesäule am
Paunsdorf Center befindet sich in der Paunsdorfer Allee 1 in 04329
Leipzig. Die Geokoordinaten sind: 51.348497, 12.475523.

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Grünes Licht für neue Mitarbeiter*innen-Mobilität

- Autonom fahrende Minibusse mit Elektroantrieb fahren in Bad Wimpfen
(Kreis Heilbronn)

- Verkehrsminister Winfried Hermann gab am Freitag 15.07.2022 den
Startschuss für den Erprobungsbetrieb auf öffentlicher Straße

- Das Forschungsteam um Prof. Dr.-Ing. Raoul Zöllner arbeitet am
gemeinsamen Forschungsprojekt mit der Schwarz-Gruppe und dem
Forschungszentrum Informatik Karlsruhe
In Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) wird autonomes
Fahren Realität: Landesverkehrsminister Winfried Hermann (im Bild vorne
re.) gab am Freitag, 15. Juli 2022, den Startschuss für den
Erprobungsbetrieb auf öffentlicher Straße. Mitarbeiter*innen des Konzerns
LIDL, der zur Schwarz-Gruppe gehört, können sich in selbstfahrenden
Shuttle-Bussen auf der Strecke vom Bahnhof zur Hauptverwaltung bringen
lassen. Der Regelbetrieb zur Beförderung der Beschäftigten des
Unternehmens soll ab August erfolgen.

Der fahrerlose elektrische Shuttle-Bus fährt autonom mit einer
Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und kann bis zu sechs
Personen transportieren. Für die rund 1,6 Kilometer lange Strecke soll der
Shuttle etwa zehn Minuten benötigen. Der 32 Kilowatt starke Akku reicht
für eine Strecke von etwa 70 Kilometern.

Professor Raoul Daniel Zöllner (im Bild vorne li.) und sein Team forschen
am Institut für Kraftfahrzeugtechnik und Mechatronik (IKM) an der
Hochschule Heilbronn am autonomen Fahren und haben bereits Erfahrungen mit
autonomen Fahrzeugen während der Bundesgartenschau mit einer
selbstfahrenden Paketbox und auf der Strecke zwischen dem Busterminal am
Hauptbahnhof Heilbronn und der Experimenta. Der Forschungsschwerpunkt
liegt auf Sensoren, Rechnerinfrastruktur, Vernetzungstechnologie und neuen
KI-basierten Algorithmen zur autonomen Navigation und Wahrnehmung sowie
Verstehen des Verkehrsumfelds. Denn der Shuttle musste mittels dieser
Technologien ein intelligentes Verhalten während des Verkehrs erstmal
lernen: Verkehrsregeln beachten oder Verkehrsteilnehmer*innen erfassen und
allgemein wissen, wie Ausnahmesituationen vom normalen Regelbetrieb
unterschieden werden können. Der Fokus der Forschenden liegt auf der
Implementierung eines gesamten sicheren Betriebs der Fahrzeuge.

„Mobilität muss systemisch neu gedacht werden: mulitimodal, bedarfsgerecht
und alternative Antriebe nutzend. Autonome elektrische Fahrzeuge steigern
die Verfügbarkeit von Mobilität und ermöglichen die stärkere Fokussierung
auf den ÖPNV“, sagt Prof. Dr.-Ing. Raoul Daniel Zöllner.

Am Forschungsprojekt sind die Schwarz-Gruppe, das Forschungszentrum
Informatik (FZI) in Karlsruhe und die Hochschule Heilbronn beteiligt.

--
Hochschule Heilbronn – Kompetenz in Technik, Wirtschaft und Informatik

Mit ca. 8.000 Studierenden ist die staatliche Hochschule Heilbronn die
größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. 1961
als Ingenieurschule gegründet, liegt heute der Kompetenz-Schwerpunkt auf
den Bereichen Technik, Wirtschaft und Informatik. Angeboten werden an den
vier Standorten Heilbronn, Heilbronn-Sontheim, Künzelsau und Schwäbisch
Hall und in sieben Fakultäten insgesamt 47 Bachelor- und
Masterstudiengänge. Die enge Kooperation mit Unternehmen aus der Region
und die entsprechende Vernetzung von Lehre, Forschung und Praxis werden in
Heilbronn großgeschrieben

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Machtwort aus Luxemburg im Abgasskandal: Millionen Dieselfahrer fast aller Marken können Schadensersatz fordern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte heute im Dieselskandal für einen echten Paukenschlag. Mit drei Urteilen vom 14.07.2022 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 bestätigte der EuGH, dass bloße Software-Lösungen in vielen Fällen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte unzureichend sind. In Deutschland werden sowohl die Verwaltung als auch die Rechtsprechung ihre bisherigen Praktiken überdenken und erheblich anpassen müssen. „Nachdem Software-Lösungen in nahezu allen Dieselmotoren sämtlicher Hersteller in den letzten zehn Jahren implementiert wurden, um hierdurch kostenintensivere Hardware-Lösungen zu vermeiden, ergeben sich aktuelle völlig neue Chancen, gegen VW, Audi, Porsche, Fiat und andere Autobauer Schadensersatz durchzusetzen. Betroffene des Dieselskandal sollten allerspätestens jetzt handeln“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg heraus.

„Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.“ So lapidar lautet die Überschrift in der Pressemitteilung des EuGH vom 14.07.2022. Indessen ist die Bedeutung der Entscheidungen für Betroffene des Abgasskandals als auch die deutsche Judikative und Exekutive kaum hoch genug einzuschätzen.

Rückrufe des KBA trotz Software-Lösungen

Eigentlich sollte die manipulierte Abgasreinigung von Millionen VW-Fahrzeugen mit einem einfachen Software-Update ohne großes Aufsehen behoben werden. Diese Software enthält ein sog. Thermofenster, das eine wirksame Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad zulässt. Außerhalb dieses Fensters wird die Abgasrückführungsrate linear auf null gesenkt, was zu einer Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte führt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sah darin kein Problem und hatte das Software-Update samt Thermofenster genehmigt, das in Folge der Rückrufe aufgespielt worden ist. Diese bislang weit verbreitete Vorgehensweise dürfte seit heute Geschichte sein.

Machtwort aus Luxemburg

Denn die obersten Richter in Luxemburg sind dieser Handhabung nun aktuell mit Ihren Urteilen vom 14.07.2022, Rs.: C-128/20, C-134/20 und C-145/20 entschieden entgegengetreten. Bei der auch als Thermofenster bezeichneten Software-Lösung, die in verschiedensten Ausprägungen vorkommt, handelt es sich in aller Regel um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Hierbei stellt der EuGH nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte vor allem in erfreulicher Deutlichkeit heraus, dass eine solche Abschalteinrichtung nur dann "notwendig" und damit ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn keine andere technische Möglichkeit zur Abwendung gewichtiger Risiken vorhanden gewesen ist. „Genau dies wird nicht zuletzt mit Blick auf allen Herstellern zur Verfügung stehenden Hardware-Lösungen in nahezu sämtlichen Fällen zu verneinen sein“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert.

Infolge dieser Entscheidungen wird das KBA umgehend handeln und sämtliche Fahrzeughersteller zu Hardware-Lösungen auffordern müssen. Umgekehrt droht damit für sämtliche betroffene Besitzer von Dieselfahrzeugen erneut Ungemach. Die deutsche Rechtsprechung muss dem durch eine Ausweitung des Haftungsregimes umgehend begegnen.

Geschädigte aller Marken sollten jetzt handeln

Dies gilt umso mehr als der EuGH-Generalanwalt Rantos bereits mit seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 zur Rechtssache C-100/21 eine Bombe platzen ließ. Bei dem aus den Ausführungen des Generalanwalts folgenden Schadensersatzanspruch genügt einfache Fahrlässigkeit. Ein sittenwidriges - vorsätzliches - Handeln ist gerade keine Voraussetzung. Auch die deutschen Instanzgerichte, die der Rechtsprechung des BGH teils einigermaßen unreflektiert gefolgt sind, werden sich an dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshof zu orientieren haben. Damit wird es auch kaum noch möglich sein, berechtigte Ansprüche von Betroffenen des Dieselskandals mit dem oft ungeprüften Argument fehlenden Vorsatzes zurückzuweisen.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Kraftfahrermangel: Prof. Dr. Stefan Rock fordert das Über-Bord-Werfen alter Gewohnheiten

Er sagt, dass die Gegenmaßnahmen der Politik nicht ausreichen werden und
man vor allem die Möglichkeiten der Digitalisierung mehr nutzen müsse

In Deutschland fehlen zehntausende Lastwagen-Fahrerinnen und -Fahrer, laut
Branchenangaben ist von 60.000 bis 80.000 die Rede. Ein Problem, das seit
vielen Jahren bekannt ist, sich aber zunehmend verschärft. Dr. Stefan
Rock, Professor an der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI), forscht zu
handelslogistischen Themenfeldern. Er sagt: „Ein Umdenken aller an den
Transportketten Beteiligen ist unabdingbar. Dies beinhaltet auch das Über-
Bord-werfen liebgewonnener Gewohnheiten und das Gehen neuer Wege.“

In einer Studie sind Rock und sein Team aus Studierenden der Frage
nachgegangen, wie man den Einsatz der vorhandenen Fahrerinnen und Fahrer
effektiver gestalten kann und wie man ihnen den Berufsalltag vereinfachen
kann bzw. was sie selbst dazu sagen, wie man die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Job halten und neue anwerben könne. Denn eines ist klar:
Der Fahrermangel, verursacht durch eine Vielzahl von Faktoren, lässt sich
nicht von heute auf morgen beseitigen, auch und insbesondere nicht durch
die Akquisition von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern aus dem immer
östlicheren oder südöstlicheren Europa. „Mit dieser Maßnahme wird
versucht, kurzfristig die Symptome zu lindern, ohne dass das Problem
nachhaltig gelöst wird“, sagt Prof. Dr. Stefan Rock.

In erster Instanz könne man die Ausnutzung des vorhandenen Laderaums
erhöhen. Bei 78 Prozent liegt diese derzeit europaweit. Durchschnittlich
38 Prozent Leerfahren finden laut statistischem Bundesamt statt, in
einigen Branchen sind es sogar über 50 Prozent. Dies könne durch die
verstärkte Nutzung von Transportbörsen, insbesondere bei spontanen
Verkehren, oder durch einen intensiveren Einsatz bereits etablierter
Güterverkehrskonzepte bei geplanten Verkehren sowie durch eine
Verbesserung der Informationstransparenz, getrieben durch die
fortschreitende Digitalisierung, kurzfristig verbessert werden, sagt Prof.
Dr. Rock.

Aber das reiche nicht aus. Die Untersuchung der THI hat ergeben, dass ein
großer Teil der Unzufriedenheit mit dem Job aus unnötigen Wartezeiten
resultiert. Ein Beispiel: Meist sind die Zeiten der Anlieferung wenig
flexibel. Dazu kommt, dass die Kraftfahrerin bzw. der Kraftfahrer aus
haftungsrechtlichen Gründen seine Fracht selbst be- und entladen muss. Was
passiert, wenn sich Ankunftszeiten verändern, ein Lastwagen zu früh oder
zu spät ankommt? „Heute ist beides mit teils nicht zu ignorierenden
Wartezeiten verbunden, Zeiten, die der Frachtführer kaum anderweitig
nutzen kann“, erklärt der Professor für Internationales Handelsmanagement,
insbesondere Handelslogistik. Welche Tätigkeiten übernimmt der
Frachtführer nach dem Andocken? Eine Untersuchung hat gezeigt, dass wenn
der Frachtführer hiervon entlastet wird, ein Zeitgewinn von bis zu 30
Prozent entstehen kann. Zeit, in der der Fahrer für seine eigentliche
Tätigkeit zur Verfügung steht.
Die Politik hat vor Corona zu reagieren versucht, wobei deren
Maßnahmenpaket bei den Adressaten, den Fahrern und Fahrerinnen, keine
große Akzeptanz fand, sagt Rock. Oftmals zielten Maßnahmen auf die
Symptome, nicht auf die Ursachen der Entwicklung.
Die Lösung der mit dem Fahrermangel verbundenen Herausforderungen ist eine
wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufgabe, an der sowohl die Politik,
die Arbeitgeber, die Empfänger der Waren sowie die breite Öffentlichkeit
unter der Integration der Betroffenen zu beteiligen sind. Das hat die THI-
Studie eindeutig bewiesen.

Organisatorische Maßnahmen, die Vermeidung von ineffektiven Aktivitäten in
der Transportkette und die effizientere und konsequentere Anwendung von
bestehenden güterverkehrslogistischen Konzepten sind durch Ansatzpunkte,
die die Digitalisierung bietet, zu ergänzen. Einzelne Aktivitäten, zu
denen auch unternehmensspezifische Aktivitäten, wie beispielsweise die
Schaffung von Parkflächen mit einer entsprechenden Infrastruktur, zu der
auch ansprechende Duschmöglichkeiten und Toiletten zählen oder
Möglichkeiten, das Sozialleben der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zu
beleben, sei es durch die Schaffung von Grillmöglichkeiten oder ähnlichem,
werden nicht den erhofften Effekt haben. „Ein ganzheitlicher, systemisch
orientierter Ansatz, getragen von der Infragestellung aller bisherigen
Abläufe ist unabdingbar“, sagt Prof. Dr. Stefan Rock. „Das Ziel muss die
Verbesserung der Attraktivität des Berufs der Kraftfahrenden in
Kombination mit einer effizienteren Nutzung der Arbeitskapazität des
Frachtführers sein. Eine nachhaltig erfolgreiche Volkswirtschaft benötigt
neu gewonnene und motivierte Kraftfahrtalente - auch und insbesondere aus
der eigenen Bevölkerung.“

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