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Tipps für den Alltag Wechsel der Kfz-Versicherung auch nach 30. November möglich

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen.

Selbst bei gesunkenem Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch: Versicherte profitieren durch unfallfreies Fahren von sinkenden Schadenfreiheitsklassen. Auch das führt oft zu niedrigeren Prämien, obwohl das Tarifniveau des Grundbeitrags über dem des Vorjahres liegt. Hier bleibt die Sonderkündigung eine Option.

Fazit: Die Rechnung sollte sehr genau gelesen werden. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden darauf klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann – auch nach dem 30. November – nichts mehr im Weg.

Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also immer in mehreren Portalen recherchieren. Aber die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Manche Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR fordert bessere Versorgung für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen

Straßenverkehrsunfälle können bei allen Unfallbeteiligten sowohl kurz- als auch langfristig belastende psychische Beschwerden auslösen. Teilweise führen sie sogar zur Arbeitsunfähigkeit. Deshalb fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine bessere Versorgung sowie einen einfacheren Zugang zu Hilfsangeboten für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen (Beschluss des DVR-Vorstands).

Ein Unfall mit Getöteten - 113 Betroffene
Bei jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge sind im Durchschnitt 113 Menschen betroffen. Hierzu gehören neben den Unfallbeteiligten selbst unter anderem auch Ersthelfer, Zeugen oder Angehörige. Psychische Unfallfolgen können potenziell bei allen auftreten. Sie äußern sich z.B. in posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Ängsten aber auch depressiven Störungen. Ebenfalls ein häufiges Symptom nach Verkehrsunfällen ist Fahrangst gefolgt von Fahrvermeidung. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat getestet, ob die Ängste der Fahrerinnen und Fahrer durch virtuelle Fahrten in einem Fahrsimulator gemindert werden können. Die Ergebnisse waren vielversprechend.

Frühzeitige Hilfe ist entscheidend
Um Betroffenen von Verkehrsunfällen die Rückkehr in ein nahezu normales Leben zu ermöglichen ist vor allem wichtig, frühzeitig zu helfen.
Bislang hat sich nur im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eine entsprechende Versorgung etabliert. Sie greift jedoch nur bei Arbeits- bzw. Wege- und Dienstwegeunfällen. Damit künftig allen Menschen geholfen werden kann, die unter psychischen Beschwerden infolge eines Verkehrsunfalls leiden, fordert der DVR, eine vergleichbare Versorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entwickeln.

Entscheidende Faktoren dabei sind:

  • Frühzeitige Informationen für Geschädigte zur Aufklärung und über Betreuungsangebote
  • Die eindeutige Klärung der Kostenübernahme für die psychische Betreuung der Unfallopfer 
  • Mehr Möglichkeiten der Akutbehandlung von psychisch erkrankten Unfallopfern durch die GKVen. Zwar sind aktuell die Terminservicestellen der GKVen gesetzlich verpflichtet, einen Beratungstermin zu vermitteln. Dieser garantiert jedoch keinen Therapieplatz

Weitere Forderungen sind:

  • Aus- und Fortbildungen von professionellen Ersthelfern, der Polizei, dem Klinikpersonal, Hausärzten und Hausärztinnen sowie pädagogischen Fachkräften, die die Besonderheit psychischer Unfallfolgen thematisieren und damit die Sensibilität erhöhen
  • Forschungsprojekte zur Erfassung psychischer Folgen von Straßenverkehrsunfällen und ihrer Dimension für geschädigte Menschen

 

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Licht-Test 2019: Mängelstatistik zeigt leichte Verbesserung

Die Bilanz des Licht-Tests 2019 fällt erfreulich aus: Zwar hatten 28,8 Prozent der Pkw Probleme mit der Beleuchtung, 2018 waren es aber mit 32,6 Prozent noch deutlich mehr. Meisterbetriebe der Kfz-Innungen hatten im Oktober die Beleuchtungen von etwa sechs Millionen Fahrzeugen überprüft. Aus über 85 000 Mängelberichten erstellte die Deutsche Verkehrswacht (DVW) und der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) nun eine Statistik.

Der Anteil der Blender, also der Fahrzeuge mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern, ist demnach auf 8,5 Prozent gesunken (2018: 10,3 Prozent). Zu niedrig eingestellte Frontlichter sind mit 8,3 Prozent ebenfalls etwas seltener bemängelt geworden (2018: 9,5 Prozent). Auch wenn die Tendenz der Testergebnisse positiv ist, Entwarnung gibt es nicht: Immerhin ist jeder fünfte Autofahrer mit mangelhaften Scheinwerfern unterwegs, fast jeder zehnte blendet damit sogar den Gegenverkehr. Auf der Mängelliste stehen Hauptscheinwerfer mit 20,3 Prozent immer noch an erster Stelle (2018: 23,7 Prozent). Bei 3,4 Prozent der Fahrzeuge war ein Hauptscheinwerfer komplett ausgefallen. Hochgerechnet auf den Fahrzeugbestand von 47 Millionen Pkw ergibt das rund 1,6 Millionen Fahrzeuge, die als „Einäugige“ auf den Straßen unterwegs sind. 

Beinahe traditionell gut schnitt Thüringen beim Licht-Test ab: 86,4 Prozent der Fahrzeuge waren hier mit ordentlichem Licht unterwegs. Auch in Sachsen (75,6 Prozent) und Baden-Württemberg (74,5 Prozent) waren viele Autos ohne Beleuchtungsmängel. Im Vergleich der Bundesländer belegt das Saarland  den letzten Platz: Von allen Fahrzeugen, die dort für die Statistik gemeldet wurden, hatten 52,9 Mängel – doch auch hier gab es eine leichte Verbesserung (2018: 54,2 Prozent). Ebenfalls hohe Mängelquoten haben auch die Stadtstaaten Berlin (48,1 Prozent), Bremen (41,5 Prozent) und Hamburg (41 Prozent). 

Den Licht-Test gibt es seit 1956, er wird gemeinsam von ZDK und DVW organisiert. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister. Als Partner stehen in diesem Jahr Mitsubishi Motors, Osram und Auto Bild zur Seite.

 

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrssicherheit geht vor: Neues „Bündnis für moderne Mobilität"

Mobilität in Deutschland muss neu gedacht werden. Entscheidend dabei sei, dass sie vor allem sicherer werde, appelliert Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR)anlässlich der morgigen Gründung des „Bündnis' für moderne Mobilität“ zwischen dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, den Verkehrsministern der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden. Er fordert: Verkehrssicherheit muss fester Bestandteil des Bündnisses werden.

Moderne Mobilität funktioniert nur gemeinsam
Der DVR begrüße ausdrücklich, dass der Bund, die Länder und Kommunen gemeinsam die Mobilität in Deutschland voranbringen wollen. „Bei der Vielzahl an ‚To Dos’ müssen alle zusammenarbeiten. Die in der StVO-Novelle vorgesehene Innovationsklausel ist ein tolles Beispiel dafür“, so Kellner. Nach deren Inkrafttreten sei es besonders an den Kommunen, sie mit Leben zu füllen.

Verkehrssicherheit muss Bestandteil des Mobilitätsbündnisses werden
„Dennoch ist das wichtigste Ziel, Menschenleben zu schützen! Verkehrssicherheit muss deshalb bei allen Planungs- und Gestaltungsvorhaben auf allen Ebenen Vorrang haben“, mahnt Kellner. Er bedauert, dass der Sicherheitsaspekt im Mobilitätsbündnis bislang keine Erwähnung findet und fordert, den Aspekt aufzunehmen. „Was nutzt der Bau von unzähligen Radwegen oder neue Formen der Mobilität, wenn man sich auf bzw. mit ihnen nicht sicher fortbewegen kann? Gefragt sind hier intelligente Lösungen zur Aufteilung des Verkehrsraums - Klasse statt Masse.“ So sehe es auch die Vision Zero vor, zu der sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag bekannt habe.

Im vergangenen Jahr starben 3.275  Menschen auf unseren Straßen. Die Anzahl getöteter Rad Fahrender war um rund 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

 

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