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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

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Auf dem Weg zum »Gewichts-Blitzer«: Forschungen sorgen für höhere Zuverlässigkeit bei Gewichtskontrolle fahrender LKW

Simulierte Druckverteilung im Reifenlatsch zu einem Zeitpunkt (links) und resultierende WIM-Sensorkraft als Funktion der Zeit.  Grafik: Fraunhofer LBF
Simulierte Druckverteilung im Reifenlatsch zu einem Zeitpunkt (links) und resultierende WIM-Sensorkraft als Funktion der Zeit. Grafik: Fraunhofer LBF

Wenn es auf der Straße blitzt, weiß jeder Autofahrer, dass er zu schnell
unterwegs ist oder eine rote Ampel nicht beachtet hat. Ähnliches könnte in
naher Zukunft auch überladene LKW treffen. Weil stark zunehmende
Fahrzeugzahlen und steigende Gewichte zu Straßenabnutzung und
Brückenschäden führen, besteht von staatlicher Seite Interesse daran,
Weigh-In-Motion (WIM)-Systeme soweit zu verbessern, dass die Gewichte von
Fahrzeugen auch auf Autobahnen sicher erfasst werden können. In dem
Forschungsprojekt »LiBra« – Lasten in Bewegung rechtssicher aufzeichnen –
untersuchen Wissenschaftler des Fraunhofer LBF detailliert die
Messungenauigkeiten und die Systemzuverlässigkeit solcher WIM-Systeme.

Dies soll dabei helfen, solche Systeme in Zukunft als standardisiertes und
gerichtfestes Messverfahren zulassen zu können. Damit ließe sich eine
Gewichtskontrolle etablieren, die ähnlich einem Geschwindigkeits- oder
Rotlicht-Blitzer direkt gerichtsfeste Beweise liefert.

Überladene Fahrzeuge stellen ein wesentliches Problem für den
Straßenverkehr dar. Daher sind genaue und zuverlässige Messungen der
Achslasten von LKW nötig, um die Überladung zu überwachen und eventuelle
Maßnahmen vorzeitig zu ergreifen. Ein zu hohes Gewicht vermindert die
Fahrstabilität sowie -sicherheit von LKW und vergrößert damit das Risiko
für Verkehrsunfälle. Darüber hinaus führt die erhöhte Beanspruchung der
Straßen zu stärkeren Schäden an der gesamten Fahrbahn sowie Brücken. Die
Folge sind volkswirtschaftliche Kosten, die die Gesellschaft zu tragen
hat.

Zur Gewichtsermittlung werden Fahrzeuge bislang typischerweise nach einer
Vorselektion aus dem Verkehr genommen und statisch auf geeichten Waagen
mit sehr hoher Messgenauigkeit gewogen. Bis Mitte der 1990er Jahre war
dieses System der einzige Weg, gerichtsfeste Verwägungen vorzunehmen.
Trotz der sehr guten Genauigkeit hat dieses Verfahren jedoch Nachteile:
Nur wenige Fahrzeuge können exemplarisch oder im Fall eines Verdachts
gewogen werden. Zudem sind die Aufwände an Zeit, Personen und Kosten hoch,
und die Umleitung der zu wiegenden Fahrzeuge wirkt sich negativ auf den
Verkehr aus.

Komplexe Gewichtssensorik erfordert detailliertes Systemverständnis

Weigh-In-Motion-Systeme ermöglichen eine lückenlose und automatische
Überprüfung des Gewichts und der Achslasten der Fahrzeuge während der
Fahrt, wobei die Messgenauigkeit von einer Vielzahl an Einflussfaktoren
abhängig ist. Ziel des Projektes LiBra ist daher eine umfassende
simulationsbasierte Unsicherheitsbewertung eines Weigh-In-Motion-Systems
(WIM-Systems). Das Messsystem soll geeignet sein, schnell überfahrende LKW
so zu verwiegen, dass die Fehlereinflüsse auf die Messgenauigkeit
minimiert werden. Diese Unsicherheitsbetrachtung bezieht als
Einflussfaktoren des WIM-Systems die Unsicherheiten der
Kraftmesseinrichtung (Sensorik), die Fahrdynamischen Kräfte aus
Fahrmanövern und Straßenunebenheiten, die Fahrzeugeigenschaften sowie die
Verrechnung der Messsignale mit ein.

Mit Hilfe eines detaillierten Mehrkörpersimulationsmodells des Reifen-
Sensor-Kontaktes, eines strukturdynamischen Sensormodells und einem
Fahrdynamikmodell des Ganzfahrzeugs haben Wissenschaftler des Fraunhofer-
Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF mehrere
Simulationen mit Variation der Einflussfaktoren und Parameter
durchgeführt. Die im Projekt LiBra erzielten Ergebnisse dienen als
quantitative Aussage der Relevanz der wesentlichen Einflussfaktoren und
Parameter eines WIM-Systems für die Qualität und Zuverlässigkeit der
Gewichtsmessung.

Überwachungsquote verbessern und Straßenstruktur schonen

Das Projekt LiBra leistet mit seinen generischen Aussagen einen Beitrag
zur Entwicklung eichfähiger und gerichtsfester Systeme. Würden solche
Systeme im Straßennetz umgesetzt und installiert, ließe sich die
Überladung reduzieren und die Straßenstruktur dadurch schonen. Zwar gelten
auch heute schon strikte Grenzen für Gesamtgewichte und Achslasten. Deren
weit verbreitete oder sogar lückenlose Überprüfung ist mit dem aktuellen,
üblichen Vorgehen jedoch nicht möglich. Darunter leidet die – notfalls
gerichtliche – Durchsetzung der vorgegebenen Grenzen. Auf Grundlage der
Ergebnisse des LiBra Projektes sollen Systeme entwickelt werden, mit denen
die Überwachungsquote verbessert und letztendlich die Straßenstruktur
geschont wird.

Das Forschungsvorhaben FE 88.0165/2017 – »LiBra – Lasten in Bewegung
rechtssicher aufzeichnen« wird gefördert durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur

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Tipps für den Alltag Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten · Mitfahrt bei Betrunkenem kann Konsequenzen haben · Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren

Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer. Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend in Bus, Bahn oder ins Taxi steigt, kann nichts falsch machen. Foto: HUK-COBURG
Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer. Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend in Bus, Bahn oder ins Taxi steigt, kann nichts falsch machen. Foto: HUK-COBURG

Helau und Alaaf: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft, der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden. Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führer-schein verlieren. Ab 1,6 Promille muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen - unabhängig davon, ob er einen Führerschein besitzt.

Nicht mit Versicherungsschutz spielen

Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat oder von der Straße abgekommen ist, hat diese Grenze überschritten. Wie viel Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall genügt ein Glas Sekt.

Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1 Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen. Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

Beifahrer mit in der Verantwortung

Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat.

Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel

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