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DEVK reduziert E-Scooter-Beiträge um bis zu 40 Prozent

 E-Scooter
E-Scooter

Tatsächlich kommen Unfälle mit E-Scootern seltener vor als gedacht – zumindest im Vergleich mit Mopeds. Deshalb senkt die DEVK ab März deutlich die Versicherungsbeiträge.Aus dem Stadtbild sind sie kaum mehr wegzudenken: E-Scooter. Neben den zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die privaten Anschaffungen zu. Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Wer seinen E-Scooter bei der DEVK absichert, kann sich freuen: Ab dem neuen Verkehrsjahr bietet die Versicherung Privatbesitzern verbesserte Konditionen an. E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35 Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr, weil sie ein höheres Unfallrisiko haben.

Sticker statt Nummernschild

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Zusätzlich bietet die DEVK für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 50 Euro nur noch 40 Euro für die Teilkaskoversicherung. Für die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre bleibt der Beitrag von 50 Euro bestehen, ab 23 zahlen Fahrer weiterhin 30 Euro.

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahre

 
Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

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Auf dem Weg zum »Gewichts-Blitzer«: Forschungen sorgen für höhere Zuverlässigkeit bei Gewichtskontrolle fahrender LKW

Simulierte Druckverteilung im Reifenlatsch zu einem Zeitpunkt (links) und resultierende WIM-Sensorkraft als Funktion der Zeit.  Grafik: Fraunhofer LBF
Simulierte Druckverteilung im Reifenlatsch zu einem Zeitpunkt (links) und resultierende WIM-Sensorkraft als Funktion der Zeit. Grafik: Fraunhofer LBF

Wenn es auf der Straße blitzt, weiß jeder Autofahrer, dass er zu schnell
unterwegs ist oder eine rote Ampel nicht beachtet hat. Ähnliches könnte in
naher Zukunft auch überladene LKW treffen. Weil stark zunehmende
Fahrzeugzahlen und steigende Gewichte zu Straßenabnutzung und
Brückenschäden führen, besteht von staatlicher Seite Interesse daran,
Weigh-In-Motion (WIM)-Systeme soweit zu verbessern, dass die Gewichte von
Fahrzeugen auch auf Autobahnen sicher erfasst werden können. In dem
Forschungsprojekt »LiBra« – Lasten in Bewegung rechtssicher aufzeichnen –
untersuchen Wissenschaftler des Fraunhofer LBF detailliert die
Messungenauigkeiten und die Systemzuverlässigkeit solcher WIM-Systeme.

Dies soll dabei helfen, solche Systeme in Zukunft als standardisiertes und
gerichtfestes Messverfahren zulassen zu können. Damit ließe sich eine
Gewichtskontrolle etablieren, die ähnlich einem Geschwindigkeits- oder
Rotlicht-Blitzer direkt gerichtsfeste Beweise liefert.

Überladene Fahrzeuge stellen ein wesentliches Problem für den
Straßenverkehr dar. Daher sind genaue und zuverlässige Messungen der
Achslasten von LKW nötig, um die Überladung zu überwachen und eventuelle
Maßnahmen vorzeitig zu ergreifen. Ein zu hohes Gewicht vermindert die
Fahrstabilität sowie -sicherheit von LKW und vergrößert damit das Risiko
für Verkehrsunfälle. Darüber hinaus führt die erhöhte Beanspruchung der
Straßen zu stärkeren Schäden an der gesamten Fahrbahn sowie Brücken. Die
Folge sind volkswirtschaftliche Kosten, die die Gesellschaft zu tragen
hat.

Zur Gewichtsermittlung werden Fahrzeuge bislang typischerweise nach einer
Vorselektion aus dem Verkehr genommen und statisch auf geeichten Waagen
mit sehr hoher Messgenauigkeit gewogen. Bis Mitte der 1990er Jahre war
dieses System der einzige Weg, gerichtsfeste Verwägungen vorzunehmen.
Trotz der sehr guten Genauigkeit hat dieses Verfahren jedoch Nachteile:
Nur wenige Fahrzeuge können exemplarisch oder im Fall eines Verdachts
gewogen werden. Zudem sind die Aufwände an Zeit, Personen und Kosten hoch,
und die Umleitung der zu wiegenden Fahrzeuge wirkt sich negativ auf den
Verkehr aus.

Komplexe Gewichtssensorik erfordert detailliertes Systemverständnis

Weigh-In-Motion-Systeme ermöglichen eine lückenlose und automatische
Überprüfung des Gewichts und der Achslasten der Fahrzeuge während der
Fahrt, wobei die Messgenauigkeit von einer Vielzahl an Einflussfaktoren
abhängig ist. Ziel des Projektes LiBra ist daher eine umfassende
simulationsbasierte Unsicherheitsbewertung eines Weigh-In-Motion-Systems
(WIM-Systems). Das Messsystem soll geeignet sein, schnell überfahrende LKW
so zu verwiegen, dass die Fehlereinflüsse auf die Messgenauigkeit
minimiert werden. Diese Unsicherheitsbetrachtung bezieht als
Einflussfaktoren des WIM-Systems die Unsicherheiten der
Kraftmesseinrichtung (Sensorik), die Fahrdynamischen Kräfte aus
Fahrmanövern und Straßenunebenheiten, die Fahrzeugeigenschaften sowie die
Verrechnung der Messsignale mit ein.

Mit Hilfe eines detaillierten Mehrkörpersimulationsmodells des Reifen-
Sensor-Kontaktes, eines strukturdynamischen Sensormodells und einem
Fahrdynamikmodell des Ganzfahrzeugs haben Wissenschaftler des Fraunhofer-
Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF mehrere
Simulationen mit Variation der Einflussfaktoren und Parameter
durchgeführt. Die im Projekt LiBra erzielten Ergebnisse dienen als
quantitative Aussage der Relevanz der wesentlichen Einflussfaktoren und
Parameter eines WIM-Systems für die Qualität und Zuverlässigkeit der
Gewichtsmessung.

Überwachungsquote verbessern und Straßenstruktur schonen

Das Projekt LiBra leistet mit seinen generischen Aussagen einen Beitrag
zur Entwicklung eichfähiger und gerichtsfester Systeme. Würden solche
Systeme im Straßennetz umgesetzt und installiert, ließe sich die
Überladung reduzieren und die Straßenstruktur dadurch schonen. Zwar gelten
auch heute schon strikte Grenzen für Gesamtgewichte und Achslasten. Deren
weit verbreitete oder sogar lückenlose Überprüfung ist mit dem aktuellen,
üblichen Vorgehen jedoch nicht möglich. Darunter leidet die – notfalls
gerichtliche – Durchsetzung der vorgegebenen Grenzen. Auf Grundlage der
Ergebnisse des LiBra Projektes sollen Systeme entwickelt werden, mit denen
die Überwachungsquote verbessert und letztendlich die Straßenstruktur
geschont wird.

Das Forschungsvorhaben FE 88.0165/2017 – »LiBra – Lasten in Bewegung
rechtssicher aufzeichnen« wird gefördert durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur

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