Nach Herzinfarkt und implantiertem Defi: Wann wieder Auto fahren? Herzerkrankungen können Fahreignung einschränken / Deutsche Herzstiftung gibt Tipps für Herzpatienten
Herzerkrankungen können Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben –
vorübergehend oder dauerhaft. Insbesondere bei bestimmten Arten von
Herzrhythmusstörungen, nach einem Herzinfarkt mit eingeschränkter
Pumpleistung des Herzens als Folge oder nach einer Herzoperation müssen
Patienten das Auto für einige Zeit stehen lassen. „Herz-Kreislauf-
Erkrankungen können durch einen Kontrollverlust des Fahrers zu einem
Unfall führen“, bestätigt Herzspezialist Prof. Dr. med. Udo Sechtem vom
Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. „Die Ursachen dafür
sind meist Durchblutungsstörungen im Gehirn oder eine allgemeine
Schwäche.“ Wie lange ein Herzpatient pausieren muss, hängt unter anderem
davon ab, ob und welche Art von Herzrhythmusstörung vorliegt, wie gut eine
Therapie anschlägt und wie stark der Patient belastbar ist. Auch nach der
Einbringung eines Implantierbaren Cardioverter/Defibrillators (ICD), einem
ICD-Aggregatwechsel oder nach einer Schockabgabe durch ein solches Gerät
dürfen Herzpatienten zunächst nicht Auto fahren (Informationen für
Betroffene auch unter <www.herzstiftung.de/defi-auto
Fahreignung davon ab, ob der Patient das Auto privat nutzt oder ob er
Berufskraftfahrer (Taxi, Bus, LKW etc.) ist.
Gefährliche Aussetzer am Steuer
Herzrhythmusstörungen werden am Steuer insbesondere dann gefährlich, wenn
Synkopen, also kurze Anfälle von Bewusstlosigkeit, auftreten. Eine
erfolgreiche Therapie mit Medikamenten oder durch die Implantation eines
Defibrillators kann die Fahreignung wiederherstellen. Nach dem Einsetzen
des Gerätes dürfen Betroffene allerdings mindestens eine Woche lang kein
Auto fahren. Nach einer Schockabgabe beträgt die Fahrpause sogar in aller
Regel mindestens drei Monate. Wie lange genau der Patient am Steuer
pausieren muss, legt der behandelnde Arzt fest. Für Berufskraftfahrer gilt
sogar, dass sie ihren Beruf mit Defibrillator in der Regel nicht mehr
ausüben dürfen.
„Wie schnell sich Patienten nach einem überstandenen Herzinfarkt wieder
ans Steuer setzen dürfen, muss der behandelnde Arzt entscheiden“, so Prof.
Sechtem, Chefarzt für Kardiologie am Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart.
Nach leichten komplikationslosen Infarkten ist die Fahreignung nicht
eingeschränkt. Bei schweren Verläufen ist eine mindestens vierwöchige
Pause geboten. Je nachdem, welche Komplikationen aufgetreten sind und wie
stark die Herzleistung eingeschränkt ist, müssen Patienten das Auto
manchmal noch länger stehen lassen. Auch hier gelten strengere Regeln für
Berufskraftfahrer. Bei Folgeschäden ist ein Ende der beruflichen
Fahreignung möglich.
Arzt muss über fehlende Fahreignung informieren
„Patienten sollten die Entscheidung des Arztes über die Fahrtauglichkeit
unbedingt ernst nehmen. Es handelt sich hierbei nicht einfach um eine
Empfehlung, sondern um eine Art Gutachten“, unterstreicht Prof. Sechtem.
Im Falle eines krankheitsbedingten Unfalls kann es ansonsten sein, dass
die Versicherung nicht zahlt. Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, den
Patienten darüber zu informieren, wenn dessen Fahreignung durch seine
Herzerkrankung eingeschränkt ist.
Tipp: Mehr Informationen für Betroffene zu diesem Thema bietet die
Herzstiftung unter <www.herzstiftung.de/defi-auto
Ausführliche Informationen für Ärzte zum Thema:
Klein HH, Sechtem U, Trappe HJ: Fitness to drive in cardiovascular
disease, Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 692-702. DOI:
103238/aerztebl.2017.0692
Ratgeber zu KHK/Herzinfarkt
Der Ratgeber „Herz in Gefahr – Koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt“
(160 S.) informiert über Möglichkeiten der Vorbeugung, Diagnose und
Therapie von KHK/Herzinfarkt und kann kostenfrei angefordert werden unter
<www.herzstiftung.de/khk-
