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Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

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Die DGAUM hat die bundesweit ersten
Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte
abgeschlossen. Seit 1. Januar 2019 ist es erstmals möglich, dass
Betriebsärzte Schutzimpfungen im Betrieb durchführen und damit ihren
Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen
Krankenversicherung erbringen können.

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte seit 1. Januar 2019 möglich

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen
Krankenkassen. Daher mussten Betriebsärzte ihre Impfleistungen bislang mit
den Krankenkassen einzeln abrechnen. Weil aber Betriebsärzte nicht über
die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in – oft
unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, ist dieser Abrechnungsprozess
für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient
mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und privatrechtlich
organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist seit dem 1. Januar
2019 möglich: Gemeinsam haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER
erreicht, dass erstmals die relevanten Regelungen und Bestimmungen im
Sozialgesetzbuch rechtlich so verbunden werden, dass dieses Problem mit
den neuen Selektivverträgen der DGAUM gelöst ist.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Betriebsärzte, die an den Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, können
ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral abrechnen. Wo und wie
der Patient versichert ist, ob gesetzlich oder privat, spielt für den
Betriebsarzt in seinem Arbeitsprozess keine Rolle mehr. Seine
Impfleistungen und die Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose
Software DGAUM-Selekt und kann damit den kompletten Abrechnungsservice
nutzen: die Software zur Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal
sowie den Support über ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte
müssen sich für eine Teilnahme direkt bei der DGAUM einschreiben. Weitere
Informationen unter <https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-
betriebsaerzte/
>.

Aufgrund der hohen Relevanz für das Fachgebiet Arbeitsmedizin und den
Berufsstand der Betriebsärzte wird es im Rahmen der 59. Wissenschaftlichen
Jahrestagung der DGAUM (20.-22. März 2019 in Erfurt) zu diesem Thema eine
Informationsveranstaltung mit Live-Demonstration geben:

Impfen im Betrieb mit den Selektivverträgen der DGAUM
21. März 2019
13:30-15:00 Uhr
Messe Erfurt, Raum Ernst Abbe
Gothaer Str. 34, 99094 Erfurt

Programm und Anmeldung zur Jahrestagung unter
<https://www.dgaum.de/termine/jahrestagung/>
Presseakkreditierungen an <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>