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Vertrag unterzeichnet: Zahnmedizin-Studierende erhalten Einblick in den Arbeitsalltag

v.l.n.r: Prof. Schaller, Prof. Dr. Michael Gekle, Dr. Carsten Hünecke  Fotostelle UKH
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v.l.n.r: Prof. Schaller, Prof. Dr. Michael Gekle, Dr. Carsten Hünecke  Fotostelle UKH
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Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
und die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben eine Kooperationsvereinbarung
unterzeichnet, die den Zahnmedizin-Studierenden Famulaturen in
niedergelassenen Praxen ermöglicht.

Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(MLU) und die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben am heutigen Mittwoch,
27. Februar 2019, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die
Zahnmedizin-Studierenden eine Famulatur in zahnärztlichen Praxen in
Sachsen-Anhalt ermöglicht. Die MLU zählt damit zu drei  Universitäten in
Deutschland, die ein solches Angebot unterbreiten. Famulaturen sind in der
bisher gültigen Approbationsordnung für Zahnmediziner nicht vorgesehen.
Rund 40 Zahnarztpraxen im gesamten Land Sachsen-Anhalt haben sich aktuell
bereiterklärt, die zweiwöchigen Famulaturen zu unterstützen. Diese können
Studierende nach dem achten und zwischen dem neunten und dem zehnten
Semester erstmals nach dem Sommersemester 2019 in der vorlesungsfreien
Zeit absolvieren. Können deshalb, weil die Famulatur eine freiwillige
Sache ist.

„Wir folgen damit einem internationalen Trend, die zahnmedizinische
Ausbildung in enger Verzahnung von Wissenschaft und Praxis aufzubauen “,
so Prof. Dr. Hans-Günter Schaller, Direktor des Departments für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde der Universitätsmedizin Halle (Saale). Die
Praxen tragen dazu bei, dass die Studierenden erste Einblicke in den
Praxisalltag erhalten. „Dazu gehören berufsspezifische Schwerpunkten wie
zahnmedizinische Diagnostik und Therapieentscheidung, Abläufe
parodontaler, konservierender, prothetischer und oralchirurgischer
Maßnahmen.“ Prophylaxe und Nachsorge, auch Hygiene- und
Patientenmanagement sowie die Praxisabläufe sind ebenfalls Teil des
Famulatur-Programms. „Ein Vorteil ist ebenso, dass die Studierenden
Einblicke in betriebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte wie
Mitarbeiterführung oder Abrechnungsmodalitäten erhalten, die im Studium
weniger behandelt werden“, sagt Schaller.

„Ich freue mich über die positive Resonanz bei den Zahnärzten, mit denen
nun Gespräche geführt und Verträge geschlossen werden, um die Kriterien
der Medizinischen Fakultät zu erfüllen, die an die Famulatur geknüpft
sind“, sagt Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-
Anhalt. Die Zahnärztekammer habe sich in diesem Zusammenhang darum
gekümmert, dass die Studierenden während der Famulatur
haftpflichtversichert seien, so Hünecke weiter.

Für die Praxen im Land sehe er große Vorteile, trotz des zusätzlichen
Aufwands, den die Famulatur-Betreuung mit sich bringe. „Angesichts der
demografischen Entwicklung brauchen viele Kolleginnen und Kollegen in
absehbarer Zukunft Praxisnachfolger oder Assistenten. Die Studierenden
können auf diese Weise Sachsen-Anhalt als einen möglichen Standort für
ihre berufliche Zukunft besser kennenlernen“, so Hünecke. Des Weiteren sei
es etwas Besonderes und sozusagen ein „Qualitätssiegel“, zu den
Kooperationspraxen der Universitätsmedizin Halle (Saale) und der MLU zu
gehören.
Hünecke und Schaller sind sich zudem einig, dass mit der Vereinbarung der
vielzitierten Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis Rechnung getragen
und diese mit Inhalt gefüllt werde.

„Wir haben seit vielen Jahren eine Vielzahl von Akademischen
Lehrkrankenhäusern in der Region verpflichtet, die uns in der praktischen
Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zur Seite stehen. Es ist sehr
erfreulich und ein positives Signal, dass das Ausbildungsangebot und die
Unterstützung für unsere Zahnmedizinstudierenden nun ebenfalls
breitgefächerter werden“, sagt der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof.
Dr. Michael Gekle. Natürlich bleibe es auch weiterhin ein wichtiges Ziel,
wissenschaftlich arbeitende Zahnmedizinerinnen und -mediziner an der
Universitätsmedizin Halle (Saale) zu halten, doch ebenso wichtig sei es,
den Absolventinnen und Absolventen auch den Berufsalltag in einer
niedergelassenen Praxis aufzuzeigen.

Hinzukomme, dass nun sowohl die Niedergelassenen und die Zahnärztekammer
Sachsen-Anhalt als auch die Universitätsmedizin Halle (Saale) Erfahrungen
im Zusammenhang mit Famulaturen für Zahnmedizin-Studierende sammeln und
diese dann einfließen lassen können, wenn eine Famulatur als
Pflichtbestandteil in die Approbationsordnung aufgenommen werden sollte.
Das sei im Zuge der Überarbeitung der Ordnung nach aktuellem Stand sehr
wahrscheinlich, so Schaller, Gekle und Hünecke.