DGHWi und EHB begrüßen Gesetzesreform des Bundesministeriums. Qualifizierung zur Hebamme und zum Entbindungspfleger in Deutschland soll auf akademischer Basis erfolgen. DGHWi und Professorinnen der EHB erarbeiten Stellungnahme zum Referentenentwurf des ne

DGHWi und EHB begrüßen Gesetzesreform des Bundesministeriums.
Qualifizierung zur Hebamme und zum Entbindungspfleger in Deutschland soll
auf akademischer Basis erfolgen. DGHWi und Professorinnen der EHB
erarbeiten Stellungnahme zum Referentenentwurf des neuen Hebammengesetzes.
Ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Akademisierung der
Hebammenausbildung in Deutschland auf der Grundlage der EU-Richtlinie
2013/55/EU, ist erreicht: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat
am 20. März 2019 den Referentenentwurf des neuen Hebammengesetzes an die
Verbände, Institutionen, Bundesressorts und Länder zur Stellungnahme
versendet. Im Entwurf ist umgesetzt, was Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn im Oktober des vergangenen Jahres ankündigte: Hebammen werden
zukünftig akademisch ausgebildet. Dies soll im Rahmen eines dualen
Studiums geschehen, das neben der Vermittlung wissenschaftlich fundierter,
theoretischer Inhalte auch mindestens 2.100 Stunden praktische
Studienphasen in der klinischen und außerklinischen Hebammenversorgung
vorsieht.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) begrüßt
diese Reform ausdrücklich. Seit Jahren tritt die DGHWi für eine
wissenschaftlich basierte Qualifizierung der Hebammen ein. Die
Gesamtverantwortung für die theoretischen und praktischen
Lehrveranstaltungen den Hochschulen zu übertragen, hält die DGHWi daher
für den richtigen Schritt. Dem schließen sich auch die Professorinnen im
Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) an,
der bereits seit Wintersemester 2013 in dualer Form angeboten wird.
Der Gesetzesentwurf enthält viele sinnvolle Vorhaben. Beispielsweise
sollen freiberuflich tätige Hebammen, die Studierende in der Praxis
ausbilden, für ihre Arbeit entlohnt werden. Die Vorsitzende der DGHWi,
Elke Mattern, freut sich insbesondere darüber, dass der Hebammenberuf in
seiner Bedeutsamkeit und Unverzichtbarkeit in der gesundheitsfördernden
Versorgung von Frauen, Kindern und Familien während Schwangerschaft,
Geburt und Wochenbett mit diesem Entwurf umfassend anerkannt wird.
Gemeinsam mit den Beauftragten des Studiengangs Hebammenkunde an der EHB,
Professorin Dr. rer. medic. Melita Grieshop und Professorin Dr. Dorothea
Tegethoff, werden Vertreterinnen der DGHWi nun bis Mitte April eine
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf erarbeiten.
