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CT-Weltneuheit in der Universitätsmedizin Mainz im Einsatz

Neue Bildgebungstechnik verbessert Diagnostik und Therapie erheblich

In ihrer Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie hat die
Universitätsmedizin Mainz heute ihren photonenzählenden
Computertomographen offiziell in Betrieb genommen. Das höchst innovative
CT-System verfügt über zwei Röntgenquellen und ein neuartiges
Detektorprinzip. Insbesondere in den klinischen Bereichen Herz- und
Gefäßbildgebung sowie in der Onkologie ermöglicht es eine wesentlich
genauere und schonendere Diagnostik sowie sicherere
Therapieentscheidungen. Zudem verbessert der photonenzählende
Computertomograph die Grundlagen für die Forschung und die Translation
ihrer Ergebnisse.

Die Universitätsmedizin Mainz hat heute in ihrer Klinik für Diagnostische
und Interventionelle Radiologie in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen
Gesundheitsministers Clemens Hoch den aktuell innovativsten
Computertomographen in Betrieb genommen. Es handelt sich um ein Dual-
Source-Gerät mit zwei Röntgenquellen und einem neuartigen Detektorprinzip.
Der neue Computertomograph ermöglicht eine wesentlich genauere und
schonendere Diagnostik. Insbesondere in den klinischen Bereichen Herz- und
Gefäßbildgebung und in der Onkologie sind die Auswirkungen weitreichend.

Der Wissenschafts- und Gesundheitsminister des Landes Rheinland-Pfalz,
Clemens Hoch, betont: „Dieser hochmoderne Computertomograph stärkt unsere
Universitätsmedizin sowohl in der Krankenversorgung als auch in der
Forschung. Er wird nicht nur den Patientinnen und Patienten der
Universitätsmedizin Mainz in den kommenden Jahren nutzen. Er wird mit
innovativer Bildgebung auch den Forschenden dabei helfen, die medizinische
Entwicklung weiter voranzutreiben und so an der Verbesserung der
Versorgung weit über Mainz hinaus mitzuarbeiten. Diese Verbindung aus
exzellenter Versorgung und Forschung ist zentraler Gedanke der
Hochschulmedizin und die ganz besondere Stärke unseres medizinischen
Wissenschaftsstandortes Mainz.“

Die Computertomographie (CT) ist eines der wichtigsten Verfahren, um
Bilder aus dem Inneren des menschlichen Körpers zu gewinnen. Die
dreidimensionalen Aufnahmen zeigen feine Unterschiede oder Veränderungen
an Organen, Gefäßen und Knochen und helfen, Erkrankungen oder Verletzungen
zu erkennen. Vor rund fünfzig Jahren hat die Computertomographie Einzug in
die medizinische Diagnostik gehalten. Nun steht eine innovative Technik
zur Verfügung, die eine neue Ära einleitet: ein CT-Gerät mit zwei
rotierenden Röntgenquellen und einem neuartigen Detektorprinzip.

Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer
Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, erklärt: „Der photonenzählende
Computertomograph ist aktuell das innovativste CT-Gerät. Es war für den
Deutschen Zukunftspreis 2021 des Bundespräsidenten nominiert und wurde von
der Jury in den ‚Kreis der Besten‘ des Deutschen Zukunftspreises
aufgenommen. Dies belegt den hohen wissenschaftlich-technischen
Innovationsgrad des CT-Gerätes sowie das Potenzial, diese Leistung in
moderne medizinische Diagnostik umzusetzen. In der Universitätsmedizin
Mainz steht eines der ersten Geräte weltweit. Wir sind uns sicher, dass
die Universitätsmedizin Mainz durch dieses ausgezeichnete Gerät als Ort
der Spitzenmedizin für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und
Ärzte noch attraktiver wird.“

Bei der neuen Detektor-Technologie werden einzelne Röntgenphotonen und
ihre Energieniveaus anders als bisher direkt und ohne Umweg registriert.
Dadurch entstehen eine deutlich verbesserte räumliche Auflösung und die
Möglichkeit, Gewebe differenzierter zu analysieren. Der neue
Computertomograph „Naeotom Alpha“ ist darüber hinaus schonender für die
Patient:innen, da mit einer um bis zu 45 Prozent geringeren Strahlendosis
gearbeitet werden kann. Weltweit sind bislang erst rund zwanzig Exemplare
dieses photonenzählenden Computertomographen im Einsatz.

Der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof.
Dr. Ulrich Förstermann, ergänzt: „Das innovative CT-System stellt nicht
nur die medizinischen Diagnosen und Therapieentscheidungen auf eine
sichere und verlässlichere Basis, sondern verbessert auch die Grundlagen
für die Forschung und die Translation ihrer Ergebnisse.“

PD Dr. Christian Elsner, Kaufmännischer Vorstand der Universitätsmedizin
Mainz, freut sich über den Innovationsschub, den das Gerät für die
Universitätsmedizin darstellt: „Die Medizin lebt von Innovationen. Daher
ist es insbesondere für universitäre Einrichtungen wie der unseren sehr
wichtig, in diese zu investieren.“

„Die Detektoren der bisherigen CT-Geräte bündeln die Röntgenphotonen
unterschiedlicher Energieniveaus im Paket und wandeln das Signal in
Lichtblitze um – dies benötigt mehr Zeit und gewährt weniger und
ungenauere Einblicke in den menschlichen Körper. Mit dem neuen CT-Gerät
und seiner höchst innovativen Technik spielt die Radiologie an der
Universitätsmedizin Mainz fortan in der Champions-League der Medizinischen
Bildgebung“, erläutert Univ.-Prof. Dr. Christoph Düber, Direktor der
Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der
Universitätsmedizin Mainz.

Die Herstellerfirma Siemens Healthineers hat den photonenzählenden
Computertomograph „Naeotom Alpha“ im November 2021 beim Nordamerikanischen
Radiologiekongress (RSNA) erstmals der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Mit
der Universitätsmedizin Mainz verbindet das Unternehmen eine Jahrzehnte
lange Forschungs- und Entwicklungstradition in der Bildgebung.

Weitere Informationen:
Bildunterschrift (v.l.n.r.): Über die offizielle Einweihung des
photonenzählenden Computertomographen in der Universitätsmedizin Mainz
freuen sich Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und
Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, und Clemens Hoch,
Wissenschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, sowie Univ.-Prof. Dr.
Christoph Düber, Direktor der Klinik für Diagnostische und
Interventionelle Radiologie der Universitätsmedizin Mainz.
Bildquelle: Universitätsmedizin Mainz/Peter Pulkowski

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Wie wirksam ist die Bauchlagerung?

Je nach Körpergröße, Gewicht und eingesetzter Medizintechnik können bei der Umlagerung eines Patienten auf der Intensivstation fünf Personen beteiligt sein  (Foto: Marcel Mompour).  HDZ NRW
Je nach Körpergröße, Gewicht und eingesetzter Medizintechnik können bei der Umlagerung eines Patienten auf der Intensivstation fünf Personen beteiligt sein (Foto: Marcel Mompour). HDZ NRW

Alltag auf der Intensivstation: Um einen Patienten mit akutem
Lungenversagen fachgerecht und komplikationslos vom Rücken auf den Bauch
umzulagern, sind durchschnittlich fünf Personen im Einsatz. Die Maßnahme
hat sich bei schwerkranken COVID-19-Patienten bewährt. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist die Bauchlagerung sogar besonders erfolgreich. Das hat
Jenny Tropmann, Krankenpflegerin am Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ
NRW), Bad Oeynhausen, in ihrer Bachelorarbeit dargestellt.

„Schwerkranke Patientinnen und Patienten benötigen hochkomplexe
Pflegeprozesse“, sagt die 24-Jährige. „Das war schon immer so, ist aber
erst durch die SARS-CoV-2-Pandemie in den Blickpunkt der Öffentlichkeit
geraten.“ Auf der COVID-19-Intensivstation des HDZ NRW werden derzeit 4
Schwerkranke pflegerisch und medizinisch versorgt. Die Pflegekräfte
überwachen Herzfrequenz, Blutdruck und Sauerstoffsättigung. Sie sind mit
der aufwendigen Medizintechnik – darunter extrakorporale
Lungenunterstützungssysteme (ECMO) - vertraut, bedienen Beatmungs- und
Infusionsgeräte und setzen bei Nieren- oder Leberversagen entsprechende
Ersatzverfahren ein.

„Drehen Sie einmal einen mit diesen Geräten ausgestatteten Patienten in
die Seitenlage oder die empfohlene Bauchlage“, sagt Jenny Tropmann. Dazu
brauche es ein perfekt geschultes Team, eine gute Vorbereitung der
erforderlichen Lagerungsmaterialien zur Dekubitusprophylaxe, um ein
Wundliegen zu verhindern -  einschließlich der Sicherung der
verschiedensten Gerätschaften. Und natürlich klar geregelte Absprachen
untereinander. Auch auf Körpergröße und Gewicht der Patienten müsse bei
der Umlagerung geachtet werden. „Dieses Prozedere routinemäßig ohne
Komplikationen zu beherrschen, ist eine äußerst anspruchsvolle
Pflegeintervention.“

Mit der Bauchlagerung hat sich die Krankenpflegerin eingehender im Rahmen
ihres berufsbegleitenden Studiums beschäftigt. Anhand einer systematischen
Untersuchung der zum Thema vorhandenen wissenschaftlichen
Veröffentlichungen hat sie in ihrer Übersichtsarbeit nachgewiesen, dass
eine Bauchlagerung das Sterblichkeitsrisiko insgesamt im Vergleich zur
Rückenlage prozentual verringern kann, - sofern bestimmte Kriterien
beachtet werden.

Warum ist die Bauchlagerung so sinnvoll und wird bei akutem
Lungenversagen, das als „ARDS“ (engl. Acute Respiratory Distress Syndrome)
bezeichnet wird, ausdrücklich empfohlen? „Auf dem Bauch liegend verteilt
sich der über die Beatmungsgeräte zugeführte Sauerstoff besser und
gleichmäßiger in der Lunge“, antwortet Tropmann. „Die Lunge wird
entlastet, Belüftung und Durchblutung bessern sich auf diese Weise.“
Mehr als zehn Prozent aller Intensivpatienten leiden an einem akuten
Lungenversagen. Bei einem schweren Verlauf verstirbt fast die Hälfte der
Betroffenen. Mit ihrer Forschungsarbeit belegt Jenny Tropmann, dass gerade
bei dieser Patientengruppe eine Bauchlagerung das Sterblichkeitsrisiko um
bis zu 15 Prozent senken kann. Die Methode ist umso wirksamer, je früher
sie angewandt wird. „Zudem sollten die Patienten möglichst lange auf dem
Bauch gelagert werden, die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften empfehlen sogar 16
Stunden.“

Was bedeuten diese Erkenntnisse für die Arbeit auf der Intensivstation?
„In einem Klinikum wie dem HDZ NRW sind die Spezialkenntnisse der
Mitarbeitenden und das Erfahrungswissen aufgrund der hohen Routine im
Alltag auf den Stationen enorm groß“, sagt die Gesundheits- und
Krankenpflegerin. „Um Patienten bestmöglich zu versorgen, ist es wichtig,
unsere pflegerischen Maßnahmen regelmäßig zu hinterfragen und zu
überprüfen. Nur so können wir das, was wir tun, auch nachhaltig begründen,
wissenschaftlich belegen und damit auch weiter verbessern, wenn das
notwendig erscheint.“

Anerkennung hat Jenny Tropmann mit ihrer Arbeit nicht nur mit einer ersten
Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift gefunden, sondern auch in ihrem
direkten Umfeld im HDZ. „Das ist ein hochaktuelles und sehr schönes
Beispiel für unser Konzept der evidenzbasierten Pflege, das wir Schritt
für Schritt im gesamten Klinikum umsetzen“, sagt Pflegedirektor Christian
Siegling, der mit diesem Qualitätsanspruch ein besonderes Augenmerk auf
die Akademisierung der Pflegeberufe richtet. „Der Anspruch an Medizin und
Pflege in einem Spezialklinikum ist zu Recht hoch. Mit einem
entsprechenden Weiterbildungsangebot und gezielten Einarbeitungskonzepten
in kollegialen Teams sprechen wir daher alle Fachkräfte an, die mit einem
solchen Qualitätsanspruch bei uns arbeiten möchten“, sagt er. „Und
natürlich sind Pflegende mit einem akademischen Grad oder auf dem Weg zu
einem Studienabschluss ebenso herzlich willkommen!“

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HS Gesundheit lädt zum digitalen Studieninfotag 2022

Die Hochschule für Gesundheit lädt am 13. Januar 2022 alle
Studieninteressierte zu einer digitalen Infoveranstaltung ein.

Am 13. Januar 2022 präsentiert die Hochschule für Gesundheit (HS
Gesundheit) in Bochum ihr Studienangebot live über das
Videokonferenzsystem Zoom.

Bei der digitalen Veranstaltung präsentieren sich in über 20 Zoom-Meetings
zwischen 14:00 - 18:00 Uhr die Bachelor- und Masterstudiengänge der
Hochschule.

Das Studienangebot der 2009 gegründeten Hochschule erstreckt sich von
Therapie- und Gesundheitsfachberufen über Studiengänge im Bereich Pflege
und Community Health.
Studieninteressierte können sich einen Eindruck über das Studienangebot
der Hochschule machen und konkrete Fragen an Professor*innen,
Mitarbeiter*innen und Studierende stellen. Außerdem können sie sich die
professionell ausgestatteten Praxisräume der Hochschule zeigen lassen.

Bei Meetings, die mit dem Zusatz (+ZSB) gekennzeichnet sind, sind
Mitarbeiter*innen der Zentralen Studienberatung live dabei und können
Fragen zu Bewerbung, Studienvoraussetzungen und Einschreibung beantworten.

Eine Anmeldung zum digitalen Studieninfotag ist nicht erforderlich. Die
Hochschule lädt Schüler*innen, Lehrkräfte, Multiplikator*innen und alle
weiteren (Studien-)Interessierten ein, an den Online-Konferenzen
teilzunehmen. Informationen zum Programm sowie die Login-Daten zu den
einzelnen Video-Meetings finden sich unter: https://www.hs-
gesundheit.de/studieninfotag22

Bei dem Informationstag werden sowohl Studiengänge vorgestellt, die
Sommersemester 2022 starten als auch solche, die im Wintersemester
2022/2023 beginnen. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2022 an der
Hochschule für Gesundheit
läuft aktuell und endet am 15. Januar um 23:59 Uhr. Bis dahin können sich
Interessierte noch für zwei Bachelor- und einen Masterstudiengang
bewerben:

Der Bachelorstudiengang "Hebammenwissenschaft" startet jeweils zum
Wintersemester und zum Sommersemester und bietet Studieninteressierten die
Möglichkeit, einen Bachelorabschluss und zeitgleich eine Berufszulassung
zur Hebamme zu erlangen.

Der Bachelorstudiengang "Hebammenkunde nachqualifizierend" hingegen
richtet sich an Hebammen, die bereits über eine Berufszulassung verfügen
und einen Bachelorabschluss anstreben. Dieser Studiengang startet jeweils
immer nur zum Sommersemester.

Zudem können sich Bewerber*innen zum Sommersemester 2022 für den
Masterstudiengang "Physiotherapiewissenschaft" bewerben.

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Nierenkrankheit rechtfertig per se keine „Austriagierung“ der Betroffenen!

In einer aktuellen Stellungnahme [1] kritisieren DGfN und der BN
e.V. die S1-Leitlinie „Entscheidungen über die Zuteilung
intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ vom
14.12.2021 [2]. Darin wird u.a. eine „fortgeschrittene Nierenerkrankung“
pauschal als ein Kriterium für die Triage angeführt – doch eine solche ist
nicht immer prognoselimitierend. Menschen wie Frank-Walter Steinmeier,
SPD, beispielsweise, die eine Niere gespendet haben, leben mit einer
eingeschränkten Nierenfunktion und haben rein formal eine
„fortgeschrittene Nierenerkrankung“. Gemäß der aktuellen Leitlinie würden
sie nun im Fall der Fälle einer Triage zum Opfer fallen.

Am 14.12.2022 hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI) zusammen mit anderen medizinischen
Fachgesellschaften die AWMF-S1-Leitlinie „Entscheidungen über die
Zuteilung intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie
- Klinisch-ethische Empfehlungen“ publiziert.

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) und der Bundesverband
Niere e.V. (BN e.V.) sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme
gegen die pauschale Nennung einer „fortgeschrittenen Nierenerkrankung“ als
Indikator für eine schlechte Erfolgsaussicht intensivmedizinischer
Maßnahmen aus. „Der Terminus ‚fortgeschrittenen Nierenerkrankung‘ ist
medizinisch ungenau und selbst bei Menschen mit weit fortgeschrittener,
dialysepflichtiger Erkrankung ist die Nierenerkrankung im Einzelfall nicht
ausschlaggebend für das Überleben, sondern in erster Linie die
Komorbiditäten. Junge Menschen z.B. mit erblichen Nierenerkrankungen, die
ansonsten aber gesund sind, können an der Dialyse alt werden, werden aber
durch die Leitlinie diskriminiert und u.U. im Fall der Fälle
‚austriagiert‘“, erklärt Professor Dr. Julia Weinmann-Menke, Mainz,
Pressesprecherin der DGfN.

Ein plakatives Beispiel führt Isabelle Jordans, Vorsitzende des
Patientenverbands, Bundesverband Niere e.V., an. So liege auch bei allen
Lebendspendern per se eine „fortgeschrittene Nierenerkrankung“ vor, da sie
erstmal die Hälfte der Nierenfunktion durch die Spende einer ihrer beiden
Nieren verlieren. Diese Menschen werden aber vor der Spende medizinisch
sorgfältig untersucht, es handelt sich in der Regel um sehr gesunde, auch
sehr gesundheitsbewusste Menschen mit einer generell hohen
Lebenserwartung, die auch durch die Spende nur geringfügig gemindert wird,
wie Studien belegen. „Ein prominentes Beispiel ist Bundespräsident Dr.
Frank-Walter Steinmeier. Diese Menschen, die ihren Liebsten ein Organ
geschenkt haben und gesellschaftliche Anerkennung verdient hätten, könnten
nun Opfer der Triagierung werden – das ist auch ein unglückliches Signal
für die Wertschätzung der Lebendspender und für die Organspende ganz
allgemein.“

DGfN und BN fordern daher, dass Nierenkranken keinesfalls per se die
Zuteilung intensivmedizinischer Maßnahmen verwehrt werden darf.
Zusammenfassend sprechen sie sich dafür aus, die Triage bei nierenkranken
Menschen immer im Mehraugen-Prinzip unter Einbeziehung einer
Nephrologin/eines Nephrologen und ausschließlich anhand der individuellen
Anamnese und Prognose der Betroffenen vorzunehmen.



Quellen
[1] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) e.V.
und des Bundesverbands Niere e.V.  zur Zuteilung intensivmedizinischer
Ressourcen bei COVID-19-Pandemie („Triage“) vom 06.01.2022.
https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/20220106-stellungnahme-
triage.html

[2] AWMF-Registernummer 040-013 S1-Leitlinie „Entscheidungen über die
Zuteilung intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie
- Klinisch-ethische Empfehlungen“ vom 14.12.2021, abrufbar unter
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/040-013.html

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