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„Vielfalt Pflegewissenschaft" – Digitale Tagung der Uni Witten/Herdecke am 4. September / Anmeldung bis 24. August 2020

Digitale Veranstaltung der UW/H
Digitale Veranstaltung der UW/H

Überblick zu aktuellen Forschungsaktivitäten und neu konzipierten
Masterstudiengänge Pflegewissenschaft und Community Health Nursing

Das Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke lädt
zur digitalen Tagung „Vielfalt Pflegewissenschaft" am 4. September 2020
von 10:30 - 13:45 Uhr (Anmeldeschluss: 24. August) ein. Nach inhaltlichem
und personellem Neustart bietet die Tagung einen Einblick in die aktuellen
Forschungsaktivitäten sowie in die neu konzipierten Masterstudiengänge
Pflegewissenschaft und Community Health Nursing.  Darüber hinaus stellen
Absolventinnen und Absolventen ihre derzeitigen Arbeitsfelder und
Forschungsgebiete vor.

Das Tagungsprogramm im Überblick:
10.30 Uhr Begrüßung, Katja Daugardt, MScN
10.35 Uhr Vorstellung Department für Pflegewissenschaft, Prof. Dr.
Margareta Halek
10.45 Uhr Demaskiert Corona die Gerontopsychiatrie? Detlef Rüsing, MSc
11.05 Uhr Herausfinden, wo man steht: Pflegewissenschaft zwischen Ruhr und
Rhein, Prof. Dr. André Fringer
11.25 Uhr Pause
11.35 Uhr Unser Klassiker neu aufgelegt: Masterstudiengang
Pflegewissenschaft 3.0, Dr. Rebecca Palm
11.55 Uhr Pioniere gesucht: Masterstudiengang Community Health Nursing,
Dr. Julia Söhngen
12.15 Uhr Das eigene Profil schärfen: „PhD-Programm“, Prof. Dr. Sabine
Metzing
12.30 Uhr Pause
12.45 Uhr Haben Sie Fragen? Zeit für Diskussion und Austausch
13.10 Uhr Ausblick „Zukunft Pflege“ Prof. Christel Bienstein
Ende gegen 13.45 Uhr

Information bei Sabine Reschke per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder
telefonisch (02302/926-301). Teilnehmende erhalten dann weitere
Informationen und die Zugangsdaten.

Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine
Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als
Modelluniversität mit rund 2.700 Studierenden in den Bereichen Gesundheit,
Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma
Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit
Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.

www.uni-wh.de / blog.uni-wh.de / #UniWH / @UniWH

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Neuer „Fuß-Pass“ der DDG: Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom verhindern, Informationslücken schließen

Fuß-Pass in drei Variationen  URGO GmbH
Fuß-Pass in drei Variationen URGO GmbH

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000
Amputationen in Deutschland, rund die Hälfte wäre vermeidbar. Im April
2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich
gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige
ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit
des Eingriffs zu prüfen. Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffene über dieses Recht aufklären,
sicherstellen, dass diese sich bestmöglich beraten und therapieren lassen,
und die Prävention stärken. Der Pass kann kostenlos unter der Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bestellt werden

„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der
Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der
realen Umsetzung“, erklärt DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. „Nicht jeder kennt sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem
kritisiert die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am
Marienhospital Stuttgart, dass das Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und
dem Patienten damit die alleinige Verantwortung über seine
Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von ihrem
Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen
Amputationen kommen.“ Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll
durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt
machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.

„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir
einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre
Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen.
Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein
geringes, mittleres und hohes Risiko zugeordnet und sie erhalten
entsprechende Informationen zu weiteren notwendigen Maßnahmen“, erklärt
Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG Vorstandsmitglied und Initiator des
Fuß-Passes. Während Patienten mit dem grünen Fuß-Pass und geringem Risiko
nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen müssen, sollten Inhaber eines
gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs Monate vorstellig werden und
Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch nehmen. Erhält der
Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe an, muss
vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf
Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität
erhalten.

Wird der Patient jedoch mit einem akuten Handlungsbedarf ins Krankenhaus
eingeliefert, besteht weiterhin die Gefahr einer unnötigen Amputation.
Denn: „Das G-BA-Zweitmeinungsverfahren ist nicht für den stationären
Sektor konzipiert“, so Lobmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für
Endokrinologie, Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart. „Steht
eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer
dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“ Ein
Zweitmeinungsverfahren im Sinne des G-BA sei in solchen Fällen nicht zu
realisieren, da sich der Patient aktiv um eine zweite Expertise außerhalb
des Hauses bemühen müsste. Aber auch hier sei es hilfreich, wenn Patienten
über ihre Rechte aufgeklärt sind. „Je mehr sie ihr Recht kennen und
einfordern, desto größer ist der gesundheitspolitische Druck, auch für den
stationären Bereich eine tragbare Lösung für eine bessere Versorgung zu
finden“, betont Lobmann. Krankenhäuser könnten sich zudem über die Anzahl
der Zweitmeinungen und Übereinstimmungen mit dem Erst- oder Zweitgutachten
profilieren.

Ein möglicher Ansatz wäre das telemedizinische Zweitmeinungskonsil, das
die DDG inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Dies könne das
Zweitmeinungsverfahren im stationären Bereich umsetzbar machen, indem
schnelle, sichere Entscheidungen getroffen werden können. Besonders in
ländlichen Regionen trage dies zu einer höheren ambulanten sowie
stationären Versorgungsqualität bei. „Würde die Telemedizin systematisch
in das Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine
höhere Wirkkraft erzielen“, regt Lobmann an.

Die DDG hofft, dass die Fuß-Pass-Kampagne mehr Aufmerksamkeit für dieses
komplexe Krankheitsbild schafft und fordert Ärztinnen und Ärzte auf,
diesen kostenfrei für ihre Patienten unter der Mailadresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder bei den beteiligten Fachgesellschaften zu
bestellen. Das Projekt ist eine gemeinsame Aktion der DDG, diabetesDE –
Deutsche Diabetes-Hilfe, der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA),
der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) mit freundlicher
Unterstützung durch die URGO GmbH.

Was ist das Diabetische Fußsyndrom?
Das diabetische Fußsyndrom (DFS) gehört zu den komplexesten und
schwerwiegendsten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus. In Deutschland
sind etwa 250.000 Menschen mit Diabetes davon betroffen. Mit dem Begriff
„diabetisches Fußsyndrom“ wird ein Komplex von Symptomen im Bereich der
Füße und Unterschenkel bezeichnet, die sich infolge einer
Diabeteserkrankung entwickeln können. Durch einen jahrelang erhöhten
Blutzuckerspiegel treten schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in
den Beinen auf. In Folge heilen selbst kleinste Verletzungen nur schlecht
ab, sie infizieren sich leicht und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre,
die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine
Amputation erforderlich sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in
Deutschland betreffen Patienten mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes
Jahr.

Informationen:

G-BA: Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom: Patientinnen und Patienten
können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen
https://www.g-ba.de/downloads/34-215-858/17_2020-04-16_Zm-RL_Diab-Fu%C3
%9Fsyndrom-Amputation.pdf


Pressemitteilung der DDG: Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch
auf Zweitmeinung vor Amputation - DDG begrüßt aktuellen G-BA-Beschluss zur
Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms
https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/presse/ddg-pressemeldungen
/meldungen-detailansicht/article/diabetespatienten-haben-kuenftig-
rechtsanspruch-auf-zweitmeinung-vor-amputation-ddg-begruesst-aktu.html


Lawall, H., Lobmann, R., Diabetischer Fuß – die Versorgung auch in der
Zukunft sichern, Gesundheitsbericht Diabetes 2020
https://www.deutsche-diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/Gesundheitspolitik/Gesundheitsbericht_2020.pdf

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Konservative Therapie – Was hilft?“ - Neues Buch von GOTS und eurocom

Neues Buch  GOTS
Neues Buch GOTS

Orthopädische Hilfsmittel als Alternative und Ergänzung zu Operationen
„Konservative Therapie – Was hilft?“ – ist der Titel eines neuen Booklets,
welches die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin
(GOTS) mit Unterstützung der Europäischen Herstellervereinigung für
Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel (eurocom)
veröffentlicht hat. Renommierte Orthopäden und Unfallchirurgen stellen
darin den aktuellen Wissensstand in der konservativen Behandlung
ausgewählter Erkrankungen und den effektiven Einsatz orthopädischer
Hilfsmittel dar, etwa bei der schmerzhaften Gonarthrose sowie bei
Bandverletzungen und -rupturen.

Thomas Tischer, Mitherausgeber und Incoming President der GOTS: „Überall
lesen wir von zu vielen Operationen. Dabei ist die Konservative Therapie
ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Bestandteil in der
Schmerzbehandlung unserer Patienten bei Beschwerden und Erkrankungen des
Stütz- und Bewegungsapparates. Deshalb müssen Inhalte der Konservativen
Therapie in der theoretisch-praktischen Ausbildung und in der
wissenschaftlichen Publizistik stärker verankert werden. Dies ist uns ein
besonderes Anliegen, das in der vorliegenden Publikation Ausdruck findet.“

Etwa 33 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Erkrankungen oder
Verletzungen des Bewegungsapparates. Dabei entstandene Schmerzen schränken
zum Teil erheblich die Lebensqualität der Betroffenen ein. Die
konservative und postoperative Behandlung mit orthopädischen Hilfsmitteln,
beispielsweise mit Bandagen und Orthesen, kann dabei helfen, Schmerzen zu
lindern und Patienten wieder zu mobilisieren. Oda Hagemeier,
Geschäftsführerin eurocom, erklärt: „Wir setzen uns dafür ein, den
medizinischen Nutzen und die Wirksamkeit orthopädischer Hilfsmittel zu
vermitteln. Daher freuen wir uns, mit den vorliegenden medizinischen
Fachbeiträgen ein Projekt unterstützen zu dürfen, das das Wissen um die
Möglichkeiten der konservativen und postoperativen
Behandlungsmöglichkeiten fördert und damit einen Grundstein für gute
ärztliche Aufklärung legt.“

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Start primärqualifizierendes Pflegestudium – Bewerbungen bis 20.08.2020

Als eine von vier Hochschulen in Bayern startet die Evangelische
Hochschule Nürnberg (EVHN) den neuen Bachelorstudiengang Pflege (B.Sc.,
Bachelor of Science). Ziel ist es, mit akademisch qualifizierten
Fachpersonen den wachsenden Qualitätsanforderungen in der Gesundheits- und
Pflegeversorgung zu begegnen. Studierende erwerben innerhalb von sieben
Semestern eine Berufszulassung als Pflegefachfrau oder -mann sowie den
ersten akademischen Grad. Der Studiengang beginnt erstmalig ab dem
Wintersemester 2020/21 mit 50 Studienplätzen an der EVHN. Online-
Bewerbungen sind bis 20.08.2020 möglich.

Ab dem ersten Semester findet ein Wechsel zwischen theoretischen und
praktischen Studienphasen statt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
sind in den Studienverlauf 2100 Stunden Praxis eingeplant, die überwiegend
bei den lokal kooperierenden Praxiseinrichtungen oder bei internationalen
Partnern erbracht werden. Zu den Kooperationspartnern zählen akut-,
langzeitstationäre und ambulante Einrichtungen. Daneben wird ein Teil der
geforderten Praxisstunden im hochschuleigenen Skills- und Simulationslabor
geleistet.

Das primärqualifizierende, praxisintegrierende Pflegestudium ist
generalistisch ausgerichtet und qualifiziert für die allgemeine Pflege von
Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichen Versorgungsfeldern, wie
beispielsweise in der Akutklinik, im Pflegeheim oder in der häuslichen
Pflege. Das Studium befähigt zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis im
Sinne von „Evidence based Nursing“, also Pflege, die auf Methoden basiert,
die durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind. Mit diesem Modell
soll ein Beitrag zum systematischen Ausbau einer Pflegepraxis geleistet
werden, die ihr eigenständiges Handeln auf wissenschaftliche Erkenntnisse
stützt.

Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Pflege
werden eine Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel die Allgemeine
Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, sowie der Nachweis eines
mindestens sechswöchigen Pflegepraktikums benötigt. Der Studiengang ist
zulassungsbeschränkt.

Das Studium beinhaltet neben ethischen, medizinischen und
sozialwissenschaftlichen Grundlagen vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten
im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaft. „Zu den
Aufgabenfeldern der Absolventinnen und Absolventen gehören sowohl die
direkte pflegerische Versorgung als auch die Übernahme
fachverantwortlicher Führungsaufgaben, wie zum Beispiel Konzeption und
Steuerung wissenschaftlich gestützter Pflegediagnostik und -dokumentation
oder der von Programmen zur Unterstützung von Menschen und ihren
Angehörigen bei der Bewältigung chronischer Erkrankungen oder bei
dauerhafter Pflegebedürftigkeit,“ erläutert Studiengangsleiter Prof. Dr.
Jürgen Härlein.

„Gerade die aktuelle Pandemie macht deutlich, wie dringend
hochqualifizierte Pflegende in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung
benötigt werden. Daher freuen wir uns sehr, mit diesem innovativen
Studiengangsangebot einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des
deutschen Pflegesystems leisten zu können. Die Evangelische Hochschule
Nürnberg hat über 25 Jahre Erfahrung in Gesundheits- und
Pflegestudiengängen; wir sind daher bestens auf den neuen Studiengang
vorbereitet“, erklärt Prof. Dr. Barbara Städtler-Mach, Präsidentin der
EVHN.

Studieninteressierte können sich am 05.08.2020 (13.00 bis 14.00, 16.00 bis
17.00 Uhr) direkt via zoom bei der Studiengangsleitung informieren unter
www.evhn.de/online-studienberatung oder nach individueller
Terminvereinbarung über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Informationen zum
Studiengang unter www.evhn.de/pflege.

Die Kooperationspartner

Rummelsberger Diakonie, Caritasverband der Diözese Eichstätt e.V., BRK
Kreisverband Nürnberg-Stadt, Martha-Maria-Krankenhaus in Nürnberg,
Klinikum Fürth, St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg, Universitätsklinikum
Erlangen, Klinikum Bayreuth, Bezirkskliniken Mittelfranken, Häusliche
Kinderkrankenpflege Beate Ziegler, Diakoneo, Stadtmisision Nürnberg und
Klinikum Neumarkt.

Über die Evangelische Hochschule Nürnberg

Die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) bietet Studiengänge in den
Bereichen Sozialwissenschaften, Sozial- und Gesundheitswirtschaft,
Gesundheit und Pflege sowie Pädagogik und Theologie an. Sie orientiert
sich an einem Bildungsbegriff, für den das christliche Menschenbild
zentrale Grundlage ist. Neben der wissenschaftlichen Fundierung von Lehre,
Forschung, Fort- und Weiterbildung  werden deshalb zusätzliche Themen
spiritueller, persönlichkeitsbildender und allgemeinbildender Art
angeboten. Studierende werden ergänzend zur beruflichen und
wissenschaftlichen Qualifikation zu einer kritischen Reflexion der eigenen
Person in Beruf und Gesellschaft und zur Übernahme von Verantwortung
angeregt. Die Hochschule hat mit über 1500 Studierenden eine überschaubare
Größe; kleine Lerngruppen ermöglichen ein persönliches Miteinander von
Lehrenden und Studierenden. Als staatlich anerkannte Hochschule der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern kooperiert sie mit angesehenen
Einrichtungen aus der Praxis und anderen Hochschulen im In- und Ausland.
Das Studium ist unabhängig von der Konfession und Weltanschauung jedem
möglich.

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