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„Internationaler Tag der Pflege“: Forschungsprojekt der FH Bielefeld fördert die Digitalkompetenzen in der Ausbildung

Der 12. Mai ist den Millionen von Menschen gewidmet, die weltweit in
Pflegeberufen arbeiten – systemrelevant, anspruchsvoll und im Wandel
begriffen. Denn der Einsatz digitaler Technologien stellt neue
Anforderungen, die jetzt in einem neuen Bachelor-Modul Niederschlag
finden.

Bielefeld (fhb). Zum Geburtstag von Florence Nightingale erinnert der Tag
der Pflege am 12. Mai jährlich an die Leistungen der Pflegefachkräfte auf
der ganzen Welt. Doch seit den Lebzeiten der wohl berühmtesten
Krankenschwester hat sich viel geändert. Smartphone-Apps, schlaue Sensoren
und Video-Telefonie können die Pflege nachhaltig verbessern – wenn
Pflegekräfte wissen, wie man sie sinnvoll einsetzt.  Wie wirkt sich die
Digitalisierung auf die Pflegeberufe aus? Wie verändern sich
Pflegeprozesse? Und welche Anforderungen entstehen daraus für die
Pflegekräfte der Zukunft? Mit diesen Fragen haben sich die Forscherinnen
Annika Behler und Sarah Palmdorf im Forschungsprojekt „DiFuSiN – Digital
Future Skills in Nursing“ am Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule
(FH) Bielefeld beschäftigt.

Das Ziel: Die Entwicklung eines Bachelor-Moduls, mit dem angehende
Pflegekräfte auf die zukünftigen Anforderungen im Pflegeberuf vorbereitet
werden – insbesondere im Hinblick auf die Veränderungen, welche die
Digitalisierung mit sich bringt. Das Forschungsprojekt war im Institut für
Bildungs- und Versorgungsforschung angesiedelt und wurde von den
Professorinnen Christa Büker und Änne-Dörte Latteck geleitet.

Digitalisierung stellt Pflegekräfte vor neue Herausforderungen

Pflegeprozesse und pflegerisches Handeln werden zunehmend durch den
Einsatz digitaler Technologien geprägt. Mobile Endgeräte werden bei
Visiten verwendet, Software wird zu Planungs- und Dokumentationszwecken
eingesetzt, und intelligente Sensortechnik hilft bei der Überwachung von
Vitalparametern wie Blutdruck und Herzfrequenz. Der Einsatz dieser
Technogien stellt neue Anforderungen an die Pflegekräfte, die diese
technischen Systeme in ihre Abläufe mit integrieren müssen. Nicht nur
Medienkompetenz ist hier Voraussetzung fürs pflegerische Handeln, auch
gänzlich neue Kompetenzen sind gefordert, wie zum Beispiel die
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen beim Umgang mit
elektronischen Patientendaten. Trotzdem spielt die Vermittlung digitaler
Kompetenzen für den Pflegeberuf in bestehenden Pflegestudiengängen bisher
eine untergeordnete Rolle und kommt in den Curricula in der Regel nicht
vor.

„Digitale Kompetenzen der Pflegenden sind bisher ein marginales Thema“,
stellt Sarah Palmdorf fest. Die Pflegewissenschaftlerin hat sich bereits
im Rahmen eines vorangegangenen Forschungsprojekts mit dem Spannungsfeld
Technik und Pflege auseinandergesetzt. „Mit dem DiFuSiN-Projekt reagieren
wir nun auf die aktuellen Entwicklungen und erforschen, welche Kompetenzen
den angehenden Pflegekräften vermittelt werden müssen, damit sie die neuen
Herausforderungen meistern können.“ Das Ergebnis dieser Forschungsarbeit
wird dann, so das Ziel, das gleichnamige Modul „Digital Future Skills in
Nursing“ sein. Es soll im sechsten Semester des ausbildungsintegrierten
Bachelorstudiengangs Pflege angeboten werden.

Fallszenarien sind Mittel der Wahl bei der Vermittlung der Future Skills

Drei grundsätzliche Aspekte mussten bei der Entwicklung des Moduls
beachtet werden: Erstens, die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten von
Hardware wie Tablets, Smartphones und Sensoren, aber auch Softwarelösungen
und Apps, die in der Pflege unterstützen können. Zweitens, das rasante
Tempo der technischen Entwicklung, das schnelle Reaktionen auf
Veränderungen notwendig macht und drittens die sehr unterschiedlichen
Einsatzszenarien in den verschiedenen Feldern der Pflege.

Der Fokus des neuen Moduls liegt deswegen nicht allein auf der Vermittlung
von Medienkompetenz. Vielmehr sollen die angehenden Pflegekräfte in die
Lage versetzt werden, die Herausforderungen der Digitalisierung in ihren
beruflichen Handlungsfeldern zu erkennen, zu verstehen und flexibel mit
der Situation umzugehen. Zu diesem Zweck wurde für die Modulinhalte das
Format des Fallszenarios gewählt. Hierbei wird immer am Beispiel konkreter
Situationen erarbeitet, wie eine bestimmte Technologie bei einer
pflegerischen Handlung eingesetzt werden kann. Ausgangspunkt der
Fallszenarien sind also berufliche Handlungssituationen, bei denen
Fragestellungen zu den neuen Technologien eine Rolle spielen. Zu diesen
Fragestellungen sollen die Studierenden dann Lösungen erarbeiten.

Annika Behler, die „Bildung und Medien: eEducation“ studiert hat und für
die bildungswissenschaftliche Perspektive im Team verantwortlich gewesen
ist, erläutert: „Die Studierenden sollen reflektieren, was sie in den
Situationen von der Technik erwarten können. Sie sollen sich mit den
Fragen auseinandersetzen: Wie nutze ich das und wie setze ich die Technik
zur Unterstützung des Pflegeprozesses ein?“ Das Format des Fallszenarios
birgt mehrere Vorteile: Einerseits ermöglicht es den Studierenden ein
anschauliches, praxisnahes und selbstgesteuertes Lernen. Andererseits
bieten die Szenarien perspektivisch Anknüpfungspunkte für den Umgang mit
zukünftigen Technologien.

Ein interdisziplinärer und partizipativer Ansatz prägt die
Modulentwicklung

Nach einer Literaturrecherche begann die Modulentwicklung, die durch einen
interdisziplinären und partizipativen Ansatz geprägt gewesen ist.
Insgesamt wurden ca. 30 Interviews mit Fachleuten der Disziplinen Technik,
Informatik, Pädagogik, Gesundheits- und Pflegewissenschaft sowie
Instructional Design durchgeführt. Aus dem Handlungsfeld der Pflege wurden
Expertinnen und Experten aus dem Bereich Pflegemanagement, aus der
Industrie und Alumni von Pflegestudiengängen befragt. Viele verschiedene
Fragen mussten beantwortet werden: Welche Technologien und Systeme werden
heute im Pflegekontext eingesetzt, und wie setzt man sie ein? Welche
Anforderungen ergeben sich hieraus für die Pflegekräfte? Welche
Lehrkonzepte sollten bei der Erstellung der Fallszenarien berücksichtigt
werden?

Die Beteiligung und das Zusammenspiel der verschiedenen Personen und
Disziplinen haben sich positiv auf die Entwicklung des Moduls ausgewirkt:
„Der partizipative Ansatz war für mich das Besondere an diesem Projekt“,
sagt Sarah Palmdorf. „Die Expertinnen- und Experteninterviews haben unsere
Vorgehensweise, die abgeleiteten Kompetenzen und den generellen Inhalt
maßgeblich beeinflusst. Aus den Erfahrungen der Expertinnen und Experten
konnten wir wichtige Hinweise zur Konzeption und Ausgestaltung der
Fallszenarien ableiten.“

Im Anschluss an die Interviews wurden die Fallszenarien thematisch
festgelegt und entwickelt. „Insgesamt haben wir acht Fallsituationen
erarbeitet, die ganz verschiedene Schwerpunkte der Digitalisierung in der
Pflege in den Blick nehmen“, berichtet Annika Behler. Zum Beispiel geht es
im Szenario „Distance Caregiving bei Demenz“ um die Möglichkeit,
Demenzerkrankte und ihre Angehörigen mit Hilfe von Videotelefonie
(Telecare) von der Ferne aus zu unterstützen. Die Unterstützung kann somit
ortsunabhängig und bei Bedarf auch schneller erfolgen, als es ohne die
Technik möglich ist.

Digitale Hilfsmittel in der ambulanten Pflege und Apps für die
Blutzuckerkontrolle

Im Szenario „Digitale Dokumentation in der ambulanten Pflege“ wird
thematisiert, inwieweit die Prozesse in häuslichen und mobilen
Pflegesituationen durch Mobile Dokumentationsassistenten (MDA) optimiert
werden können. Den Schwerpunkt bilden hier Smartphones und die
entsprechenden Softwarelösungen, mit denen Checklisten abgearbeitet und
Patientendaten unkompliziert zugeordnet und gespeichert werden können.
Im Szenario „Blutzuckerwertkontrolle per App“ setzen sich die angehenden
Pflegefachkräfte damit auseinander, wie Blutzuckerwerte mit einem
Smartphone und dem dazugehörigen Sensor am Patienten überwacht werden
können. Hierdurch wird einerseits der Arbeitsablauf der Pflegenden
erleichtert und andererseits den Patienten ein selbstbestimmter Umgang mit
den für sie lebenswichtigen Vitalparametern ermöglicht.

Digitale Lehr- und Lernszenarien sowie Open Educational Resources

Nun mussten aus den konkreten Fallszenarien geeignete Lehrmaterialien
erstellt werden: Die Fallszenarien wurden dafür medial so aufbereitet,
dass sie in Form digitaler Lehr- und Lernszenarien am Computer bearbeitet
werden können. Sie sind für die Bearbeitung in Gruppenarbeit ausgelegt,
sodass sich die angehenden Pflegekräfte gemeinsam mit den Fragestellungen
auseinandersetzen können.

Darüber hinaus begünstigt das digitale Format die Verbreitung der
Forschungsergebnisse: Die Fallszenarien wurden in dem neuen Online-
Landesportal ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW) als Open Educational
Resources (OER) unter einer freien Lizenz veröffentlicht. Sie sind somit
auch anderen Hochschulen zugänglich und können dort bei der Vermittlung
von Future Skills in der Pflege eingesetzt werden. An der FH Bielefeld
wird das Modul als Teil des Bachelorstudiengangs Pflege das erste Mal im
Sommersemester 2023 gelehrt werden.

Bundesweit stellt das Modul ein Alleinstellungsmerkmal dar. Es ist ein
Beispiel für den erfolgreichen Transfer von aktueller Forschung in die
Lehre. Das Forschungsprojekt „DiFuSiN“ wurde am Ende des Jahres 2021 nach
1,5 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Gefördert wurde es vom Ministerium für
Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit
dem Stifterverband und der Digitalen Hochschule NRW im Förderprogramm:
Curriculum 4.0.nrw.

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Drei Jahre Recht auf Kryokonservierung - realisiert für alle jungen Betroffenen mit Krebs?

80 Prozent der jungen Menschen zwischen 18 und 39 Jahren können geheilt
werden, wenn sie an Krebs erkranken. Doch die Krebsbehandlung kann
unfruchtbar machen. Das Ziel der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene
mit Krebs war und ist es, dass den jungen Patient:innen die
Fruchtbarkeitserhaltung als Routine angeboten werden kann, ohne dass sie
über die damit verbundenen Kosten nachdenken müssen. Genauso, wie es auch
bei der Vorbeugung von Infektionen oder von Übelkeit und Erbrechen der
Fall ist. Am 11. Mai 2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die
dieses Ziel erreichen soll. Aber wie steht es mit der Umsetzung?

Für die Fruchtbarkeitserhaltung ist eine unkomplizierte Realisierung
besonders wichtig. Sie muss noch vor Beginn der Krebsbehandlung
durchgeführt werden. Es ist eine Notsituation, die junge Menschen ohne
Vorwarnung trifft. „Neben der Diagnose schockiert junge Betroffene die
Tatsache, eventuell keine eigenen Kinder bekommen zu können, oftmals
ähnlich stark. Ihre Zukunft derart eingeschränkt zu sehen, hinterlässt
deutliche Spuren“, erklärt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der
Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Seit mehr als 20 Jahren
arbeitet sie mit jungen Brustkrebspatientinnen und weiß, wie wichtig die
Option auf eine eigene Familie für den Heilungsverlauf der Betroffenen
ist.

Um jungen Patient:innen eine Perspektive zu geben, hat der Bundestag 2019
mit der Änderung des § 27a SGB V das Recht auf Kostenübernahme
fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen, durch Einfrieren von Keimzellen und
Keimzellgewebe für alle Mädchen und Frauen bis 39 Jahre und alle Jungen
und Männer bis 49 Jahre, beschlossen. Das Gesetz schließt auch
Patient:innen mit nicht bösartigen Erkrankungen ein, die eine
keimzell­schädigende Therapie benötigen.

„Leider ist die Umsetzung des Rechts auf Fruchtbarkeitserhaltung auch drei
Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch lückenhaft“, bilanziert Prof.
Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung.

Das Glas ist halbvoll

Eines ist vorauszuschicken: Das Einfrieren von Spermien bei Jungen und
Männern und die Konservierung von Eizellen bei Frauen sind heute weit
verbreitete Verfahren. Glücklicher­weise gibt es hierbei heute nur selten
Probleme mit der Kassenfinanzierung. Für diesen Fortschritt sind die
jungen Patient:innen und ihre behandelnden Ärzt:innen dankbar.

Das Glas ist halbleer

Leider gibt es aber drei Jahre nach dem Gesetz noch erhebliche Lücken bei
der Umsetzung des Rechts auf Kassenfinanzierung. Hier werden Kinder, ihre
Eltern und junge Krebs­patient:innen mit bürokratischen
Auseinandersetzungen belastet und müssen in vielen Fällen die Kosten auch
heute noch selbst tragen. Dies zeigen Hilfeanfragen, die die Stiftung
regelmäßig erhält, und Sozialgerichtsprozesse, bei denen sie die
Betroffenen unterstützt.

Konservierung von Eierstockgewebe für Mädchen und junge Frauen

Die Entnahme von Eierstockgewebe und seine Konservierung durch Einfrieren
ist für viele Mädchen und junge Frauen eine hervorragende Methode zur
Erhaltung der Fruchtbarkeit. Die Methode wurde führend in Deutschland
entwickelt. Dabei wird das eingefrorene Gewebe später bei Kinderwunsch mit
einem kleinen Eingriff wieder eingesetzt. Der große Vorteil ist, dass
Hormonfunktion und Periode wieder hergestellt werden. Es wird damit eine
natürliche Empfängnis möglich.

Dennoch wird die Kryokonservierung von Eierstockgewebe in der Regel nicht
von den Krankenkassen gezahlt, wie zahlreiche Hilfeanfragen an die
Stiftung zeigen. Etliche Betroffene klagen vor dem Sozialgericht.

„Als ich kurz nach meinem Studienende an Krebs erkrankte, hatte ich keine
finanziellen Rücklagen, um Vorkehrungen für meine Familienplanung zu
treffen. Da die Entnahme von Eizellen aufgrund der vorherigen Hormongabe
bei meinem Hormonrezeptor-positiven Tumor keine Option war, entschied ich
mich für die einzige Möglichkeit, der Kryokonservierung von Ovarialgewebe.
Auch Jahre nach meiner Diagnose habe ich keine Unterstützung durch die GKV
erhalten – die Verfahren liegen im wahrsten Sinne des Wortes auf Eis. Die
Politik lässt sich Zeit – Zeit, die Betroffene nicht haben", sagt
Christina, die mit 27 Jahren an Brustkrebs erkrankte.

Um diese Problematik weiß auch Prof. Dr. rer. nat. Ralf Dittrich, Leiter
des IVF- und Endo­krinologischen Labors der Frauenklinik des
Universitätsklinikum Erlangen: „Die Kryo­konservierung von Ovarialgewebe
wird zu 90 Prozent in Universitätsklinika durchgeführt, die aber nach G-BA
keine Leistungserbringer sind. Hier kommt es also schon zu Beginn der
Fruchtbarkeitserhaltung zum Streit um die Kostenübernahme. Zudem ist
fraglich, ob die Re-Transplantation des Gewebes von den GKVen bezahlt
werden muss. Auch dieser Punkt ist noch offen. Nur eines ist gewiss: Ohne
Transplantation wird es in diesen Fällen keine Kinder geben.“

Durch eine Erweiterung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA)[1] soll die Rechtslage geklärt und die Kassenfinanzierung möglich
werden. Einen Zeitplan hierfür gibt es jedoch nicht. Auch drei Jahre nach
dem Gesetz ist die Erweiterung noch nicht realisiert. Mehr noch: ob
Mädchen vor Eintritt der Periode (Menarche) überhaupt von einer solchen
Regelung profitieren werden, ist noch umstritten. Dabei wäre dies sehr
wichtig, wie Dr. med. Magda­lena Balcerek von der Klinik für Pädiatrie mit
Schwerpunkt Onkologie und Hämatologie an der Charité, Universitätsmedizin
Berlin, erklärt: „Präpubertär ist das Einfrieren von Keimzell­gewebe
aktuell die einzige mögliche Chance zum Fruchtbarkeitserhalt – sie muss
also finanziert werden! Wenn wir den aktuell behandelten Kindern jetzt
nichts anbieten, dann haben sie als Erwachsene keine Reserve, auf die sie
zurückgreifen können!“

„Bis zur tragfähigen Richtlinie sollte es großzügige Übergangsregelungen
geben. Eine Über­nahme der Kosten beispielsweise nach dem
Kostenerstattungsprinzip wäre wünschenswert. So könnten die Betroffenen
Rechnungen bei der GKV einreichen und die Kosten erstattet bekom­men“,
schlägt unterdessen Dittrich vor.

Wir fordern: Schaffung einer befriedigenden Regelung für die
Kassenfinanzierung der Entnahme und Kryokonservierung von Eierstockgewebe
ohne Altersgrenze nach unten!

Der Streit erinnert in fataler Weise daran, dass für Mädchen unter 18
Jahre die Hormon­behandlung selbst getragen werden muss, wenn Eizellen
gewonnen und eingefroren werden sollen. Die Stiftung berichtete Anfang
2020 in einer Presseerklärung[2].

Eizellkonservierung für Mädchen unter 18 Jahre

Anlass des Streits war damals die Formulierung des Zulassungstextes für
die entsprechenden Hormone. Es wurden jedoch 2019 positive Ergebnisse in
einer großen Studie aus den USA veröffentlicht[3]. Die amerikanischen
Ärzte schlossen mit der Feststellung: „Die niedrige Komplikationsrate und
die gute Eizellenausbeute sind eine beruhigende Orientierungshilfe für die
Ärzte, die junge Frauen beraten sollen (…).“

Fehlende Zulassungen für Kinder und Jugendliche sind bei vielen
Medikamenten in Fach­kreisen gut bekannt. Zulassungsstudien lohnen sich
hier für die Hersteller aufgrund der geringen Zahl der Betroffenen nicht.

In der Regel werden in Deutschland flexible Lösungen im Sinne der
Patient:innen gefunden. Dies war bei der Eizellkonservierung für Mädchen
unter 18 Jahre leider nicht der Fall. Und so müssen 17-jährige Mädchen in
Deutschland die Kosten von etwa 1.500 Euro für die Hormone selbst tragen,
während dies nach dem 18. Geburtstag von der Krankenkasse übernommen wird.

„Der Off-Label-Use ist Alltag in der Kinder- und Jugendmedizin“, erklärt
Balcerek und fährt fort: „Wegen des verkürzten reproduktiven Zeitfensters
nach gonadotoxischer Therapie ist es absolut notwendig, dass dieser Teil
der Kryokonservierung für jugendliche Patientinnen genauso finanziert
wird.“

Wir fordern: Hormone für die Eizellkonservierung für Mädchen unter 18
Jahren müssen von den Kassen übernommen werden.

Kryokonservierung zur Fruchtbarkeitserhaltung nach keimzellschädigender
Therapie

Für Mädchen und junge Frauen kann es in bestimmten Fällen medizinisch
sinnvoll sein, Eizellen oder Eierstockgewebe auch nach der Krebsbehandlung
einzufrieren. Das ist dann der Fall, wenn die Zahl der Eizellen zwar durch
die Behandlung vermindert wurde, so dass ein vorzeitiges Versagen der
Eierstöcke droht, nach der Therapie jedoch für eine Zeit ein Fenster der
Fruchtbarkeit fortbesteht.

Das Gesetz ist in § 27a Abs. (4) SGB V offen formuliert[4] und lässt ein
solches Vorgehen zu. Die Richtlinie des G-BA schränkt den Anspruch auf
Kassenfinanzierung jedoch in § 3 Abs. 1 und 2 auf die Situation vor einer
geplanten Therapie ein[5].

Wir fordern: Das Gesetz steht über der Richtlinie des G-BA. Die Richtlinie
muss dem Gesetz angepasst und die unzulässige Einschränkung beseitigt
werden.

Kosten für die Langzeitlagerung kryokonservierter Keimzellen

Bis zum Gebrauch kryokonservierter Keimzellen für eine künstliche
Befruchtung oder bis zur Wiedereinsetzung von Eierstockgewebe muss das
Material in flüssigem Stickstoff langzeitig gelagert werden. Dies
geschieht meist in spezialisierten Kryobanken. Sie sind entsprechend
spezialisiert, nach den strengen Kriterien des Arzneimittelrechts
zugelassen und staatlich überwacht und können so die entsprechende
Sicherheit gewährleisten. Die Kosten betragen meist um die 300 Euro pro
Jahr. Als Kassenfinanzierung sind hierfür 4x68 Euro = 272 Euro/Jahr
vorgesehen[6]. Dennoch gibt es um die Kassenfinanzierung in sehr vielen
Fällen Streit, und viele junge Betroffene müssen die Kosten selbst tragen.

„Bevor mein Sohn seine Chemotherapie Mitte November 2021 begann,
erkundigte ich mich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse bezüglich der
Kostenübernahme der fruchtbarkeitserhal­tenden Maßnahmen. Diese sicherte
man uns zu. Nach der Einlagerung verweigerte man uns jedoch die Übernahme
der Lagerkosten, da die Kryolagerstätte kein Kooperationspartner der
Krankenkasse sei. Natürlich legten wir Widerspruch ein und fragten nach,
welcher Dienstleister es denn mit der Krankenkasse abrechnen könnte. Man
konnte uns jedoch keine einzige Anlaufstelle in ganz Bayern nennen, bei
der das möglich ist“, berichtet Roland Petter, Vater eines jungen
Betroffenen, der sich mit einer Bitte um Hilfe an die Stiftung gewandt
hatte.

Von ähnlichen Problemen erzählt auch Felix. Der junge Mann erkrankte mit
24 Jahren im August 2017 an einem Grauzelllymphom und ließ vor Beginn
seiner Therapie ebenfalls Spermien einlagern. Zum damaligen Zeitpunkt war
die Kryokonservierung noch keine Kassenleistung. Doch auch für
Patient:innen, die zu sogenannten „Altfällen“ zählen, besteht seit dem
1.7.2021 zumindest Anspruch auf die Übernahme der jährlich anfallenden
Lager­kosten von kryokonserviertem Material. Die bis zu diesem Zeitpunkt
privat bezahlten Rechnungen nun aber zukünftig direkt mit der Krankenkasse
abzurechnen, stellte auch Felix vor große Herausforderungen: „Meine
Krankenkasse war auf Nachfrage bezüglich der Erstattung der Kosten der
Lagerperiode nicht umfassend mit der Thematik vertraut und schickte mich
auf einen Bürokratiemarathon mit behandelnden Ärzten und der Kryobank.
Jeder verwies mich an den jeweils anderen. Alles jedoch ohne Erfolg.
Zwischenzeitlich bot man mir an mein kryokonserviertes Material
umzulagern, ohne mir aber einen Leistungserbringer nennen zu können, der
die Lagerkosten anschließend auch mit der Krankenkasse abrechnet.“

Der Grund: die Richtlinie des G-BA und die dazugehörigen Regelungen des
sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sehen vor, dass nur
Kassenärzt:innen Lagerkosten abrechnen sollen. Kryobanken und viele
Kryolabore sind jedoch medizinische Dienstleister. Damit können ihre
Kosten nur über den Umweg einer:eines Kassenärzt:in abgerechnet werden,
der oder die mit ihnen eine Kooperationsvereinbarung abschließt. Dies
wollen viele Kassenärzt:innen jedoch nicht, weil es Aufwand bedeutet und
die Gefahr beinhaltet, dass die Ärzt:innen für Fehler oder Zwischenfälle
der Kryobanken und Kryolabore haftbar gemacht werden könnten, siehe dazu
unsere News vom 6. Mai 2022[7].

Nach Briefen an das Bundesgesundheitsministerium, den Gemeinsamen
Bundesausschuss und die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern konnte man
Familie Petter schließlich eine einzelne Kryolagerstätte im Bundesland
nennen, die im Rahmen der geltenden Richtlinie mit der Krankenkasse
abrechnen kann. Der Weg dorthin war lang und steinig.

Nicht viele Betroffene in der Akutphase und der Zeit danach werden eine
solche Kraft und Durchhaltevermögen besitzen. Für die Abrechnung der
Lagerkosten muss eine einfache und unbürokratische Lösung gefunden werden.

Lösungsvorschlag: Die Lagerung der Keimzellen könnte als sogenanntes
„Heil- oder Hilfs­mittel“ per Rezept durch Kassenärzt:innen verordnet
werden. Die Lagerung könnte dann wie z. B. ein Rollstuhl durch die Kassen
direkt bezahlt werden.

Ein der Stiftung vorliegendes Schreiben der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung vertritt die Auffassung, dass hierfür eine Anpassung der
§§ 73 und 33 SGB V erfolgen müsste. Die Lage­rung von Keimzellen müsste
dann auch in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzen­verbands
aufgenommen werden. Hier ist die Politik gefragt.

Kassenfinanzierung spezieller ambulanter Eingriffe

Die Entnahme von Eizellen oder von Eierstockgewebe zur
Fruchtbarkeitserhaltung oder auch die Entnahme von Hodengewebe können
glücklicherweise ambulant durchgeführt werden. Aber auch hier entstehen
Probleme mit der Kassenfinanzierung durch bestehende oder fehlende
Regelungen.

Steht nämlich kein Kassenarzt für einen solchen Eingriff zur Verfügung
oder muss der Eingriff bedingt durch den Zeitdruck vor dem Beginn der
Therapie in einem Krankenhaus ohne eine sogenannte Ermächtigung für
kassenärztliche Leistungen durchgeführt werden, so kann keine Abrechnung
mit den Kassen erfolgen. Oft ist in diesen Fällen das Ende vom Lied, dass
die Betroffenen die Rechnung selbst zahlen müssen.

Lösungsvorschlag: Krankenhäuser sind mit dem § 115b SGB V grundsätzlich
zur Durch­führung von ambulanten Operationen zugelassen. Solche Leistungen
könnten in den Katalog für das Ambulante Operieren aufgenommen werden, und
damit wäre die Finanzierung durch die Kassen gelöst. Diese Lösung setzt
jedoch voraus, dass sich die Kassenärztliche Bundes­vereinigung, GKV-
Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft entsprechend
einigen und ihren Vertrag erweitern.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompe­tente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für SozialwirtschaftBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33

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Risiko Herz-OP bei Patienten mit Lebererkrankung: Jenaer Mediziner ist Biomarkern auf der Spur

Herzchirurg am Uniklinikum Jena forscht nach Biomarkern zur Vorhersage von
Komplikationen – unterstützt durch die Dr. Rusche-Projektförderung der
Deutschen Stiftung für Herzforschung

„Patienten mit Leberproblemen tragen ein dreifach erhöhtes Risiko für
Komplikationen bei Herzoperationen“, erklärt Dr. med. Hristo Kirov,
Oberarzt an der Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie des
Universitätsklinikums Jena (UKJ). So kann es beispielweise zu einer
Gefäßerweiterung und infolgedessen zu einem Blutdruckabfall, Blutungen bei
und nach der Operation, neurologischen Langzeitfolgen wie zum Beispiel
Schlaganfall oder Hirnblutung sowie Multiorganversagen kommen. Etliche
sterben daran. Offen ist bislang, warum manche der Risikopatienten diese
schweren Folgen erleiden und sogar versterben, bei anderen aber, die das
gleiche Risiko haben, Eingriff und anschließende Genesung problemlos
verlaufen.

Neues Forschungsprojekt, um Risikopatienten zu identifizieren
Dieser Frage will der Jenaer Herz- und Thoraxchirurg in einem
Forschungsprojekt namens „Metabolomische Charakterisierung von
herzchirurgischen Patienten mit Leberdysfunktion“, kurz COINTREAU-Trial,
auf den Grund gehen. Dafür erhält er die von der Deutschen Stiftung für
Herzforschung (DSHF) finanzierte Dr. Rusche-Projektförderung in Höhe von
60.000 Euro. Kurz zur Erklärung: Unter Metabolom werden die
Stoffwechselmoleküle in einer Untersuchungsprobe, zum Beispiel im
Blutplasma, zusammengefasst. „Wir versprechen uns von der Studie wichtige
Erkenntnisse darüber, inwiefern bestimmte Moleküle im Blutplasma auf ein
erhöhtes Risiko der Patienten hinweisen“, betont Prof. Dr. med. Armin
Welz, Herzchirurg und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates der
DSFH, die von der Deutschen Herzstiftung (www.herzstiftung.de) 1988
gegründet wurde. „Ziel ist es, den Betroffenen eine risikoadjustierte
Therapieoptimierung anbieten zu können.“

Blutproben von rund 900 Patienten werden untersucht
Eine gestörte Leberfunktion ermitteln die Ärzte anhand spezieller
Blutwerte. Alkohol, Drogen, Medikamente, eine dauerhaft fette Ernährung,
undichte Herzklappen oder Herzschwäche, selten Gallenwegs- und
Gallensteinerkrankungen können zur Folge haben, dass die Leber nicht mehr
richtig arbeitet. In der COINTREAU-Studie wollen Dr. Kirov und seine Team-
Kollegen herausfinden, welche der Patienten mit einer Leberdysfunktion
Gefahr laufen, bei ihrem Eingriff am Herzen schwere Komplikationen zu
erleiden. Dafür werden bei rund 900 Patienten in der Klinik für Herz- und
Thoraxchirurgie des Jenaer Universitätsklinikums vor, während und nach der
Herzoperation Blutproben entnommen und in einer Biobank eingefroren. Im
späteren Studienverlauf untersuchen die Mediziner dann die Blutproben auf
ein möglicherweise unterschiedliches Profil der Substanzen im Blutplasma.

Biomarker im Blut sollen Patientensicherheit erhöhen
„Voruntersuchungen, die ich bereits vorgenommen habe, legen nahe, dass
während und nach der Operation im Blut der herzchirurgischen Patienten die
Menge einer bestimmten Aminosäure mit der Menge an einem
herzunterstützenden Medikament, das, wenn nötig, während der OP gegeben
wird, korreliert“, erklärt Oberarzt Dr. Kirov. Ziel der neuen mit der Dr.
Rusche-Forschungsförderung unterstützten Studie, die in diesem Frühsommer
beginnen soll, ist es, Biomarker im Blut der Patienten zu erkennen, die
bereits vor einer Herzoperation auf mögliche schwere Folgen hinweisen.
„Die gewonnenen Erkenntnisse können einen wichtigen Beitrag für die
Identifizierung von Hochrisikopatienten, die Optimierung der Therapie und
damit für die Erhöhung der Patientensicherheit leisten“, erklärt der
Jenaer Herzchirurg.“

(Weg)

Forschung nah am Patienten
Dank der finanziellen Unterstützung durch Stifterinnen und Stifter,
Spender und Erblasser kann die Deutsche Herzstiftung gemeinsam mit der von
ihr 1988 gegründeten Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF)
Forschungsprojekte in einer für die Herz-Kreislauf-Forschung
unverzichtbaren Größenordnung finanzieren.

Die 2008 eingerichtete „Dr. Rusche-Projektförderung“ ist mit 60.000 Euro
dotiert und wird jährlich von der DSHF zusammen mit der Deutschen
Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) vergeben.
Benannt ist der Stiftungsfond nach dem Internisten Dr. Ortwin Rusche (1938
bis 2007) aus Bad Soden, der die DSHF in seinem Testament bedachte, um
Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Herzchirurgie zu fördern. Bewerben
können sich junge Wissenschaftlerinnern und Wissenschaftler, die in
Deutschland auf dem Gebiet der Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie tätig
sind (www.dshf.de).

Service-Tipp:

Forschen für die Medizin von morgen - Forschungsbroschüre der Herzstiftung
Über die Forschungsförderung der Deutschen Herzstiftung und der Deutschen
Stiftung für Herzforschung informiert die Broschüre „Forschen für die
Medizin von morgen“. Der Band stellt eine Auswahl an geförderten
patientennahen Forschungsprojekten vor und berichtet darüber hinaus über
die Vergaben von Wissenschaftspreisen und stellt die Stifterinnen und
Stifter sowie Erblasser hinter den Preisen und Förderprojekten vor. Die
Broschüre kann unter Tel. 069 955128400 kostenfrei angefordert werden.

Broschüre „Herzoperationen auf einen Blick“
Patientinnen und Patienten, Interessierte und Krankenhäuser/Arztpraxen
können die Broschüre „Auf einen Blick – Herzoperation“ kostenfrei als
Print-Produkt oder im digitalen Format (PDF) bei der Deutschen
Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/bestellung (Tel. 069 955128-400)
anfordern. Weitere Infos unter www.herzstiftung.de und www.dgthg.de

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7 Stunden Schlaf pro Nacht sind kein Garant für erholsamen Schlaf!

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
empfiehlt, die Schlafdauer dem individuellen Schlafbedürfnis anzupassen
und nicht einer vermeintlichen Zeitvorgabe von 7 Stunden pro Nacht.
Stellungnahme der DGSM zu einer aktuellen Studie, die einen Zusammenhang
zwischen sieben Stunden Schlaf als Idealwert für die kognitive
Leistungsfähigkeit, das allgemeine Wohlbefinden und die psychische
Gesundheit von Menschen mittleren und höheren Alters nahe legt.

Die Ergebnisse einer aktuellen britisch/chinesischen Studie mit fast
500000 Erwachsenen zwischen 38 und 73 Jahren haben zur öffentlichen
Diskussion über die optimale Schlafdauer bei Erwachsenen geführt. Daraus
ist der Eindruck entstanden, dass 7 Stunden Schlaf pro Nacht bei
Erwachsenen eine Notwendigkeit sei. Kürzerer oder längerer Schlaf sei mit
erhöhten Risiken für psychische Erkrankungen und geistige Einschränkungen
verbunden.

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Eine ursächliche Verbindung zwischen kurzem bzw. langem Schlaf und den
genannten Erkrankungen bzw. Einschränkungen kann mit dem Studiendesign
nicht nachgewiesen werden und die Autorinnen und Autoren der Arbeit
behaupten dies auch nicht in dem zitierten Artikel. Dementsprechend ist
die Studie kein Hinweis darauf, dass der Versuch, genau 7 h zu schlafen,
gesundheitsförderlich ist. Dies kann sich für Menschen mit einem
geringeren oder längeren Schlafbedarf sogar eher gesundheitsschädlich
auswirken. Der Schlafbedarf ist individuell sehr unterschiedlich und wird
genetisch gesteuert von unserer inneren Uhr. Daraus resultiert, dass die
meisten Erwachsenen eine durchschnittliche Schlafdauer von etwa 6 bis 8
Stunden haben. Einige Langschläfer brauchen regelmäßig mehr Schlaf,
wohingegen Kurzschläfer mit deutlich weniger Schlaf auskommen, ohne
dadurch krank zu werden. Hinzu kommt, dass für den Erholungswert des
Schlafes nicht nur die Schlafdauer relevant ist, sondern auch die
Schlafqualität. Und die kann, körperlich oder psychisch bedingt,
beeinträchtigt sein. Insofern sind die Ergebnisse der Studie differenziert
zu betrachten und es ist nicht ein statistisch gewonnener Mittelwert über
500000 Probanden auf einzelne Individuen zu verallgemeinern.

Unabhängig davon ist zu betonen, dass sowohl Menschen, die einen
chronischen Schlafmangel haben als auch Menschen, die regelmäßig zu lange
(über 9 Stunden pro 24h) schlafen, ein erhöhtes Risiko für körperliche
Erkrankungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische
Störungen, insbesondere Depressionen und Angststörungen und kognitive
Einschränkungen bis hin zu einem erhöhten Risiko für dementielle
Erkrankungen im höheren Alter haben und dass zu kurze oder zu lange
Schlafzeiten auch ein Hinweis zugrunde liegender Erkrankungen sein kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
wird anlässlich des DGSM-Aktionstages Erholsamer Schlaf am 21.6.2022 die
Thematik ausführlich präsentieren.

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