Zum Hauptinhalt springen

Auto/Motor

Das hörende Auto der Zukunft

Das Auto lernt hören: Modifizierte Dachfinne zur Erprobung von Sensoren für die akustische Erfassung von Außengeräuschen an einem Fahrzeug.  © Fraunhofer IDMT/Hannes Kalter
Das Auto lernt hören: Modifizierte Dachfinne zur Erprobung von Sensoren für die akustische Erfassung von Außengeräuschen an einem Fahrzeug. © Fraunhofer IDMT/Hannes Kalter

Wer heute ein neues Auto kauft, muss auf Features wie ferngesteuertes
Einparken, automatisches Spurhalten oder Müdigkeitserkennung nicht
verzichten. Autonome Fahrzeuge werden zukünftig auch über einen Hörsinn
verfügen. Forscherinnen und Forscher am Fraunhofer-Institut für Digitale
Medientechnologie IDMT in Oldenburg haben erste Prototypen für das
Erkennen von Außengeräuschen wie Sirenen entwickelt.

Moderne Fahrzeuge verfügen über zahlreiche Fahrerassistenzsysteme, die den
Autofahrer entlasten, ihm etwa beim Einparken helfen oder den toten Winkel
überwachen. Kamera, Lidar und Radar erfassen die relevanten Objekte in der
Umgebung, sie fungieren quasi als Augen. Was den Automobilen bislang noch
fehlt, ist der Hörsinn, sprich Systeme, die in der Lage sind,
Außengeräusche wahrzunehmen und einzuordnen. Sie werden künftig im
Zusammenspiel mit intelligenten Radar- und Kamerasensorik die Grundlage
für das autonome Fahren bilden. Um das »hörende Auto« zu realisieren,
entwickeln Forscherinnen und Forscher am Fraunhofer IDMT in Oldenburg KI-
basierte Technologien zur akustischen Ereigniserkennung.

»Für autonome Fahrzeuge existieren externe akustische Wahrnehmungssysteme
bisher nicht, trotz Ihres hohen Anwendungspotenzials. Sie signalisieren
beispielsweise im Bruchteil einer Sekunde, wenn ein Fahrzeug mit
eingeschaltetem Martinshorn naht. So weiß das autonome Fahrzeug, das es
ausweichen muss, damit eine Rettungsgasse gebildet werden kann«, sagt
Danilo Hollosi, Gruppenleiter Akustische Ereignisdetektion am Fraunhofer
IDMT in Oldenburg. Neben der Sirenenerkennung gibt es zahlreiche weitere
Szenarien, wo ein akustisches Frühwarnsystem unerlässlich ist: beim
Einbiegen in Spielstraßen, aber auch zum Erkennen von gefährlichen
Situationen oder Fehlern – etwa wenn ein Nagel im Reifen steckt. Darüber
hinaus kann das System die Zustandsüberwachung des Fahrzeugs übernehmen
oder per Spracherkennung als Notrufsäule fungieren.

KI-basierte Algorithmen analysieren die Geräusche

Um das »hörende Auto« zu verwirklichen, bringen die Entwicklerinnen und
Entwickler am Fraunhofer IDMT in Oldenburg spezielle Projekterfahrungen im
Bereich Automotive sowie gruppenübergreifende Kompetenzen mit. Zu den
Herausforderungen zählen die optimale Signalaufnahme durch
Sensorpositionierung, die Signalvorverarbeitung und – verbesserung sowie
die Störgeräuschbefreiung. Eigene Beamforming-Algorithmen ermöglichen die
dynamische Lokalisation von sich bewegenden Schallquellen, wie
beispielsweise das Martinshorn an einem Einsatzfahrzeug. Die Ereignis-
Erkenner des IDMT wurden zuvor über Machine-Learning-Verfahren mit den
akustischen Signaturen der relevanten Töne trainiert. Hierfür wurden
eigens akustische Bibliotheken angelegt. So entstehen intelligente
Sensorplattformen mit effektiver Erkennerleistung. Eigens entwickelte KI-
basierte Algorithmen zur Audioanalyse ermitteln die Stör- und
Zielgeräusche. »Wir wenden Methoden des Maschinellen Lernens an. Wir
trainieren unsere Algorithmen mit unterschiedlichsten, zuvor erhobenen
Geräuschen«, so Hollosi. Gemeinsam mit Industriepartnern wurden bereits
erste Prototypen realisiert, die Mitte des kommenden Jahrzehnts marktreif
sein sollen.

Die akustische Sensorik der IDMT-Forscherinnen und -Forscher setzt sich
aus eingehausten Mikrofonen, Steuergerät und Software zusammen. Außen am
Fahrzeug angebracht nehmen die Mikrofone den Luftschall auf. Die Sensoren
leiten die Audiodaten an ein spezielles Steuergerät weiter, wo diese dann
zu relevanten Metadaten weiterverarbeitet werden. In vielen anderen
Anwendungsfällen, zum Beispiel im Sicherheitsbereich, in der Pflege oder
bei Consumer-Produkten, verwerten smarte Sensoren die Audiodaten direkt
und geben nur Metadaten weiter.

Die computerbasierten Verfahren zur Ereigniserkennung des Forscherteams
lassen sich in angepassten Varianten auch in anderen Branchen und Märkten
einsetzen, etwa zur Qualitätssicherung in der industriellen Produktion.
Hier verarbeiten intelligente akustische Sensoren batteriebetrieben
Audiosignale von Maschinen und Anlagen. Aus den Informationen, die
drahtlos an eine Auswerteeinheit weitergeleitet werden, lassen sich
Rückschlüsse auf den Zustand der Fertigungsanlagen ziehen und mögliche
Schäden vermeiden. Automatische Spracherkenner ermöglichen berührungslose
Dokumentationssysteme für professionelle Einsatzzwecke, beispielsweise in
der Turbinenwartung.

  • Aufrufe: 588

DEVK reduziert E-Scooter-Beiträge um bis zu 40 Prozent

 E-Scooter
E-Scooter

Tatsächlich kommen Unfälle mit E-Scootern seltener vor als gedacht – zumindest im Vergleich mit Mopeds. Deshalb senkt die DEVK ab März deutlich die Versicherungsbeiträge.Aus dem Stadtbild sind sie kaum mehr wegzudenken: E-Scooter. Neben den zahlreichen Verleihrollern nehmen auch die privaten Anschaffungen zu. Eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter Pflicht. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen. Wer seinen E-Scooter bei der DEVK absichert, kann sich freuen: Ab dem neuen Verkehrsjahr bietet die Versicherung Privatbesitzern verbesserte Konditionen an. E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35 Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr, weil sie ein höheres Unfallrisiko haben.

Sticker statt Nummernschild

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Zusätzlich bietet die DEVK für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 50 Euro nur noch 40 Euro für die Teilkaskoversicherung. Für die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre bleibt der Beitrag von 50 Euro bestehen, ab 23 zahlen Fahrer weiterhin 30 Euro.

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahre

 
Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

  • Aufrufe: 656

Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

  • Aufrufe: 520

Deutscher Verkehrssicherheitsrat Verkehrsgerichstag: Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Empfehlung, dass E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern, so genannten „Blinkern“, ausgestattet werden sollen. Auch die Forderungen nach einem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere der für den Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit seien außerdem die Empfehlungen zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr sowie Fahranfänger.

Mehr Informationen zum 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag

Bessere Infrastruktur erhöht Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur. Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern aber auch Fußgänger haben nur dann eine Chance sicher anzukommen, wenn ihnen der nötige und vor allem sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden wird“, sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche Regelungen für Abstellplätze begrüßenswert. Da die hohe Anzahl an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer von E-Scootern zudem eine unzureichende Kenntnis der geltenden Regeln vermuten lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären. „Gefragt sind hier das BMVI, die Politik aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann. Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen mit E-Scootern fahren dürfen, die über eine geeignete Prüfbescheinigung verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. „Falls bei Straftaten Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial der beschuldigten Person vorliegen, muss automatisch eine MPU angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin. Um aggressives Fahren weiter einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag für „aggressives Posen“ zudem einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie den Eintrag von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. „Wer drängelt, nötigt, riskant überholt oder anderweitig durch einen aggressiven Fahrstil auffällt, muss die Konsequenzen deutlich spüren“, so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen, urteilt der DVR. Demnach soll die Probezeit von zwei auf drei Jahre verlängert und gleichzeitig Anreize zur Verkürzung derselben gesetzt werden, z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten Fahren oder Schulungsmaßnahmen. „Gerade für Fahranfänger ist es wichtig, noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln. Durch diese Regelung wäre das möglich", urteilt die Sprecherin. Die Experten waren sich zudem einig, dass die Lehr- und Lernmethoden permanent an die Anforderungen und die Zielgruppe angepasst werden müssten. Zudem sollten die qualitativen Anforderungen bei der theoretischen und praktischen Prüfung bestehen bleiben - auch wenn die Quote derer, die die Prüfung nicht bestehen in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend: „Wer die Fahrerlaubnis erhält, muss die Regeln und Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Alles andere wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko", so Fohmann.

 

  • Aufrufe: 542