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Auto/Motor

Deutscher Verkehrssicherheitsrat Zahl der Verkehrstoten nachhaltig senken – Verkehrsüberwachung flächendeckend ausweiten

Laut des Statistischen Bundesamts wird die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr 2019 voraussichtlich auf ein Rekordtief von 3.090 sinken. Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) betonte Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, dass das keine Entwarnung für die Verkehrssicherheitsarbeit bedeuten dürfe.

Mehr Personal für die Verkehrsüberwachung
„3.000 Verkehrstote pro Jahr sind inakzeptabel. Wer es ernst meint und die Zahl deutlich senken möchte, muss die Vision Zero konsequent verfolgen.“ Dazu zähle, die Verkehrsüberwachung flächendeckend auszuweiten. Von den Innenministern der Länder forderte er deshalb, mehr Personal bei der Polizei für die Verkehrsüberwachung und neueste Technik bereitzustellen. „Allen muss klar sein, dass es Verkehrsregeln gibt, an die man sich halten muss“, so der Präsident.

Arbeitsgruppe berät über Reform des Bußgeldkatalogs
Er begrüßte den Vorstoß der Verkehrsministerkonferenz (VMK) eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge für eine Reform des Bußgeldkatalogs erarbeitet.
In ihrem Grußwort hatte die Vorsitzende der VMK, Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes erklärt: „Appelle, die Verkehrsregeln zu beachten, sind ein wichtiger Baustein. Aber Regeln sind nur so viel wert, wie die Höhe der Sanktion, mit der Verstöße auch geahndet werden.“ Die von der VMK beauftragte Arbeitsgruppe werde Verkehrsordnungswidrigkeiten mit hohem Gefährdungspotential identifizieren und sich beim Bund dafür einsetzen, die Sanktionsniveaus zügig zu erhöhen.

 

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Unfallprognose 2019: Deutlich weniger Verkehrstote, aber keine Entwarnung

Das Statistische Bundesamt (Destatis) geht davon aus, dass für 2019 die Zahl der Verkehrstoten auf etwa 3090 sinken wird und damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnung vor 60 Jahren erreicht. Auch die Zahl der Verletzten wird voraussichtlich um drei Prozent auf rund 383 000 zurückgehen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) wertet die Prognose als ein wichtiges Zeichen für die Präventionsarbeit in Deutschland. Von einer Trendwende könne jedoch noch nicht gesprochen werden, wie der DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig klar zu verstehen gab: „Mit der aktuellen Unfallprognose haben wir einen Etappensieg für die Vision Zero errungen. Das ist erfreulich, aber noch lange keine Entwarnung, denn die Unfallzahlen bleiben auf Rekordniveau. Wir müssen weiter an die großen Themen ran und das sind unter anderem Alkohol, Raserei und Ablenkung.“

2018 hatte sich nach einem historischen Tiefstand die Zahl der Verkehrstoten wieder erhöht (3275 Verkehrsopfer). Nun errechnete Destatis für das aktuelle Jahr auf Grundlage der entsprechenden Unfallzahlen von Januar bis September einen Rückgang bei den Getöteten um etwa fünf Prozent auf einen neuen Tiefstand. Trotzdem kämen im Straßenverkehr durchschnittlich immer noch 8 Menschen pro Tag ums Leben, etwa 1000 werden verletzt. Auch die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle erhöht sich laut Schätzung auf über 2,6 Millionen.

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Tipps für den Alltag Wechsel der Kfz-Versicherung auch nach 30. November möglich

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen.

Selbst bei gesunkenem Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch: Versicherte profitieren durch unfallfreies Fahren von sinkenden Schadenfreiheitsklassen. Auch das führt oft zu niedrigeren Prämien, obwohl das Tarifniveau des Grundbeitrags über dem des Vorjahres liegt. Hier bleibt die Sonderkündigung eine Option.

Fazit: Die Rechnung sollte sehr genau gelesen werden. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden darauf klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann – auch nach dem 30. November – nichts mehr im Weg.

Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also immer in mehreren Portalen recherchieren. Aber die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Manche Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

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Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR fordert bessere Versorgung für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen

Straßenverkehrsunfälle können bei allen Unfallbeteiligten sowohl kurz- als auch langfristig belastende psychische Beschwerden auslösen. Teilweise führen sie sogar zur Arbeitsunfähigkeit. Deshalb fordert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine bessere Versorgung sowie einen einfacheren Zugang zu Hilfsangeboten für psychisch Geschädigte infolge von Verkehrsunfällen (Beschluss des DVR-Vorstands).

Ein Unfall mit Getöteten - 113 Betroffene
Bei jedem Verkehrsunfall mit Todesfolge sind im Durchschnitt 113 Menschen betroffen. Hierzu gehören neben den Unfallbeteiligten selbst unter anderem auch Ersthelfer, Zeugen oder Angehörige. Psychische Unfallfolgen können potenziell bei allen auftreten. Sie äußern sich z.B. in posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Ängsten aber auch depressiven Störungen. Ebenfalls ein häufiges Symptom nach Verkehrsunfällen ist Fahrangst gefolgt von Fahrvermeidung. Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat getestet, ob die Ängste der Fahrerinnen und Fahrer durch virtuelle Fahrten in einem Fahrsimulator gemindert werden können. Die Ergebnisse waren vielversprechend.

Frühzeitige Hilfe ist entscheidend
Um Betroffenen von Verkehrsunfällen die Rückkehr in ein nahezu normales Leben zu ermöglichen ist vor allem wichtig, frühzeitig zu helfen.
Bislang hat sich nur im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eine entsprechende Versorgung etabliert. Sie greift jedoch nur bei Arbeits- bzw. Wege- und Dienstwegeunfällen. Damit künftig allen Menschen geholfen werden kann, die unter psychischen Beschwerden infolge eines Verkehrsunfalls leiden, fordert der DVR, eine vergleichbare Versorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entwickeln.

Entscheidende Faktoren dabei sind:

  • Frühzeitige Informationen für Geschädigte zur Aufklärung und über Betreuungsangebote
  • Die eindeutige Klärung der Kostenübernahme für die psychische Betreuung der Unfallopfer 
  • Mehr Möglichkeiten der Akutbehandlung von psychisch erkrankten Unfallopfern durch die GKVen. Zwar sind aktuell die Terminservicestellen der GKVen gesetzlich verpflichtet, einen Beratungstermin zu vermitteln. Dieser garantiert jedoch keinen Therapieplatz

Weitere Forderungen sind:

  • Aus- und Fortbildungen von professionellen Ersthelfern, der Polizei, dem Klinikpersonal, Hausärzten und Hausärztinnen sowie pädagogischen Fachkräften, die die Besonderheit psychischer Unfallfolgen thematisieren und damit die Sensibilität erhöhen
  • Forschungsprojekte zur Erfassung psychischer Folgen von Straßenverkehrsunfällen und ihrer Dimension für geschädigte Menschen

 

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