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Auto/Motor

Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für „Saubere Luft“ ein

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet ignoriert weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift NO2 – Deutsche Umwelthilfe will mit dem Vollstreckungsverfahren für Düsseldorf saubere Luft ab spätestens 1.1.2019 gerichtlich durchsetzen – Dazu führt kein Weg an Diesel-Fahrverboten vorbei

Berlin, 21.6.2017: Die Deutsche Umwelthilfe hat (DUH) heute einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Ziel ist die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Die DUH hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Androhung eines Zwangsgeldes zur Vollstreckung des Urteils beantragt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt Klagen für „Saubere Luft“ der DUH.

Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Der Luftreinhalteplan müsse, so die DUH, ab dem 1. Januar 2019 Fahrverbote für alle betroffenen Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 enthalten. Ab dem 1. September 2019 soll das Fahrverbot dann auf alle Euro 5-Diesel-Pkw ausgedehnt werden.

Die DUH fordert, anders als in Hamburg durch die dortigen Behörden umgesetzt, die Einbeziehung aller belasteten Straßen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht zwei Wege ermöglicht: Die Fahrverbote können für alle belasteten Straßenabschnitte gelten. Sollte dies zu Umfahrungsverkehr führen, der auch auf den Umfahrungsstrecken zu Grenzwertüberschreitungen führt, wären auch diese Straßen einzubeziehen. Der andere Weg ist die Einbeziehung der gesamten bestehenden Umweltzone. Dies ist auch aus Sicht der DUH der beste Weg.

Ebenfalls verfolgt der Antrag der DUH das Ziel, das bis zum Jahresende 2018 verbindlich geregelt ist, welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen für ein Fahrverbot festgelegt werden.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist von Fahrverboten nur dann abzusehen, wenn es andere Maßnahmen gibt, mit denen man den Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert ebenso schnell einhalten kann. Bis heute hat kein Bundesland vergleichbar wirksame Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätswerte vorgestellt. Auch eine vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium erstellte und bereits seit Mai 2017 vorliegende Wirkungsabschätzung unterschiedlicher Maßnahmen war für Düsseldorf zu dem Ergebnis gekommen, dass nur mit Diesel-Fahrverboten eine kurzfristige Einhaltung des Grenzwertes möglich ist.

„Vor Kurzem erst hat das Verwaltungsgericht Aachen mit seinem Urteil vom 8. Juni 2018 für saubere Luft in Aachen verdeutlicht, dass NRW-Ministerpräsident Armin Laschet die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten falsch interpretiert. Anstatt sich weiterhin als Erfüllungsgehilfen der kriminell agierenden Autokonzerne zu betätigen, muss sich die NRW-Landesregierung endlich um die Millionen betroffenen Bürger, die den giftigen Dieselabgasen täglich in ihren Städten ausgesetzt sind, kümmern. Leider sind die Regierungspolitiker weder auf Bundes- noch Landesebene stark genug, sich den Wünschen der Konzernzentralen von Audi, BMW, Daimler und VW zu widersetzen. Aus diesem Grund müssen wir die ‚Saubere Luft‘ für die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung durchsetzen“, erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im September 2016 das Land NRW dazu verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf von 2013 so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µ/m3 im Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf enthält. Das Gericht hatte deutlich gemacht, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen sind, sofern keine anderen Maßnahmen, die ebenso schnell zu einer Grenzwerteinhaltung führen, zur Verfügung stehen. Fahrverbote, so das Gericht, seien zulässig und rechtskonform gestaltbar. Diese Auffassung war mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 im Wesentlichen bestätigt worden. Damit wurde das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern.

Dementgegen hatte jedoch im März 2018 Ministerpräsident Armin Laschet der Presse gegenüber Fahrverbote als „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ bezeichnet und eine Umsetzung des rechtsverbindlichen Urteils damit faktisch abgelehnt. Diese Haltung habe er auch den für die Luftreinhalteplanung zuständigen Bezirksregierungen unter Hinweis auf den Umstand mitgeteilt, dass diese ihm gegenüber weisungsgebunden sind. Auch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser verkündete in der vergangenen Woche vor dem Düsseldorfer Landtag, das Bundesverwaltungsgericht erwarte eine Einhaltung der Grenzwerte erst im Jahr 2020. Auch dies ist eine durchsichtige Fehlinterpretation. Das Bundesverwaltungsgericht spricht vielmehr von einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung, zu der Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge sogar ab sofort möglich und erforderlich sind. 

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt sagt: „Ich habe für die DUH vor Stellung des heutigen Antrags mehrfach die Umsetzung der Gerichtsentscheidungen von der zuständigen Bezirksregierung eingefordert. In mehreren Schreiben konnte man bis heute noch nicht einmal ein Datum für den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Änderung des Luftreinhalteplans nennen, obwohl man noch im März 2018 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums ankündigte, dass der neue Plan schon zum 1. Juli 2018 in Kraft treten werde. Wir werden dieses offenkundige Zeitspiel, welches auf Kosten der Gesundheit der Menschen geht, nicht länger hinnehmen.“

Mit heutigem Datum hat die DUH daher den Antrag auf Durchsetzung des rechtskräftigen Urteils im Rahmen der Zwangsvollstreckung gestellt. In einem ersten Schritt soll ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro angedroht werden. Dies ist der erste Schritt, der nach der Verwaltungsgerichtsordnung zulässig ist. Sollte dies nicht zu einer Einhaltung des Urteils führen, können härtere Maßnahmen, als ultima ratio die Zwangshaft gegen die Umweltministerin oder den Ministerpräsidenten beantragt werden.

Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth sagt: „Das Bundesverwaltungsgericht hatte das letzte Wort, aber die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, allen voran Ministerpräsident Armin Laschet, verweigert noch immer die Umsetzung des Urteils, obwohl sie rechtlich dazu aufgefordert sind. Diese Verweigerung ist ein ernster Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Es werden weitere Gerichtsentscheidungen für ‚Saubere Luft‘ in Deutschland folgen. Auch die anderen betroffenen regionalen Behörden müssen solange nachbessern, bis auch sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Menschen vor schädlicher Luftverschmutzung zu schützen, nachkommen.“

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Viele Laternenparker können ein Lied davon singen: Immer wieder vergreifen sich Marder im Sommer an den Brems- oder Kühlwasserschläuchen ihres Autos. Foto: HUK-COBURG.

Marder machen Jagd auf Kabel und Schläuche

Viele Laternenparker können ein Lied davon singen: Immer wieder vergreifen sich Marder im Sommer an den Brems- oder Kühlwasserschläuchen ihres Autos. Foto: HUK-COBURG.
Viele Laternenparker können ein Lied davon singen: Immer wieder vergreifen sich Marder im Sommer an den Brems- oder Kühlwasserschläuchen ihres Autos. Foto: HUK-COBURG.

Ab jetzt wird zugebissen: Im Juni beginnt die Paarungszeit der Steinmarder. Die Männchen verteidigen dann heftig ihr Revier. Unsichere Zeiten für Autofahrer. Besonders für alle, die zwischen Orten hin- und herpendeln, an denen unterschiedliche Marder den Motorraum heimsuchen. Die kleinen Raubtiere lieben den engen Platz unter der Motorhaube: Eine kuschelige Höhle zum Wohlfühlen. Allein der Geruch eines vermeintlichen Konkurrenten, der seine Duftmarke hinterlässt, kann ihr Wohlgefühl trüben. In diesem Moment sind wilde Beißattacken vorprogrammiert.

Autofahrer mit Straßengarage müssen damit rechnen, dass sich Marder zum Beispiel an den Kabeln ihrer Zündkerzen oder an den Brems- und Kühlwasserschläuchen ihrer Pkw vergehen. Das kann, wie die HUK-COBURG mitteilt, teuer werden. 46.000 Schäden verursachten Marder an den Pkw ihrer Kunden im vergangenen Jahr. Die Regulierung kostete mehr als 13 Mio. Euro.

Aber es kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich werden. Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da die spitzen, kleinen Zähne der Raubtiere oft nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, kommen. Ein Blick auf die Temperaturanzeige des Kühlwassers hilft: Geht der Zeiger in den roten Bereich, ist ein Blick unter die Motorhaube unerlässlich.

Einziger Trost: Marderschäden sind oft, aber nicht immer, in der Teilkasko mitversichert. Zudem schützen manche Policen auch nur vor den unmittelbaren Schäden, also den zerbissenen Schläuchen. Teuer werden jedoch meist die Folgeschäden, wenn der Motor oder die Bremsen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Manche Versicherer, wie zum Beispiel bei der HUK-COBURG, versichern diese Folgeschäden bis zu einer Summe von 3.000 Euro mit. Wer unsicher ist, sollte bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen.

Hat sich das kleine Raubtier an den Schläuchen und Kabeln von Autos, Campingfahrzeugen oder Krafträdern vergangen, greift natürlich auch die Vollkasko-Versicherung. Allerdings gilt hier: Wer einen Schaden meldet, wird in seinem Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

Vorbeugen ist besser als reparieren

Ein Wundermittel, das den Marder vom Motorraum fernhält, gibt es nicht. Autobesitzer, die sich den ganzen Ärger mit Panne und Reparatur ersparen wollen, können dem Marder das Zubeißen aber zumindest erschweren. Wirkungsvoll und günstig sind stabile Kabelummantelungen für gefährdete Bauteile aus dem Fachhandel. Zudem verderben spezielle Vorrichtungen zum Abschotten des Motorraums – wie sie manche Autofirmen anbieten – dem kleinen Raubtier den Spaß mit Kabeln, Dämmmatten und Wasserschläuchen. Auch gelegentliche Motorwäschen sollen helfen. Sie entfernen alle Geruchsspuren, die andere Marder anlocken, aus dem Motorraum.

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Abgasskandal: Mercedes-Fahrer erstreiten erste Urteile jetzt auch gegen Daimler - Hersteller muss manipulierte C-Klasse und Vito zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Im Abgasskandal muss jetzt auch Daimler erste gerichtliche
Niederlagen gegen betrogene Kunden einstecken, die für Volkswagen
bereits seit Langem Alltag geworden sind: Das Landgericht Hanau (Az.
9 O 76/18) hat der Klage eines Vito-Fahrers auf Schadenersatz
stattgegeben. Das Gericht entschied: Daimler muss das manipulierte
Fahrzeug wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zurücknehmen
und den Kaufpreis in Höhe von 59.500 EUR abzüglich einer
Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer erstatten. Auch
das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hat Daimler bereits
verurteilt, einen manipulierten Mercedes-Benz C200 d T-Modell
zurückzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen aus der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig,
die bereits Dutzende betrogene Mercedes-Fahrer vertritt: "Urteile
gegen Daimler wie die aus Hanau und Karlsruhe waren absehbar. Daimler
steht vor einer Klagewelle, die Volkswagen längst überrollt hat."

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bislang im Transporter Vito mit
1,6-Liter-Diesel, der C-Klasse mit 220d-Motor und dem GLC (ebenfalls
220d) verbotene Abschalteinrichtungen entdeckt und amtliche Rückrufe
angeordnet. Darüber hinaus stehen noch weitere Modelle im Verdacht,
manipuliert zu sein. Das KBA untersucht gegenwärtig noch die
G-Klasse, E-Coupé, S-Klasse, GLE und die C-Klasse mit Renault-Motor.

Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar besser
als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der
VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst
mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen.
Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer
erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten
noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der
Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle
Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten
unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen
heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche
Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt
auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen
die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den
Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf
Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich
betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter
staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige
Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen
zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt
funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an
den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen
hinlänglich bekannt."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und vertritt
bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die
Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az. 27 U 13/17) die
bundesweit erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zugunsten
eines VW-Fahrers erstritten, die Signalwirkung hat, und zwar auch für
Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und
unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter
www.lehnen-sinnig.de

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VW-Abgasskandal: Sensationsentscheidung vor dem OLG Köln - Erstes deutsches Oberlandesgericht zwingt Händler zur Rücknahme eines Schummel-Diesels / VW und Händler geben Verteidigung auf

Es ist der Dammbruch, den Volkswagen im Abgasskandal unbedingt
verhindern wollte: eine bindende Entscheidung eines deutschen
Oberlandesgerichts zugunsten eines betrogenen Autokäufers.

Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen
ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI
gezwungen. In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung
verbaut. Die Richter am Oberlandesgericht bestätigten das
erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom
28.05.2018 (Az. 27 U 13/17). Die Berufung des verurteilten Händlers,
die von der Volkswagen AG unterstützt wurde, hat das OLG Köln sogar
ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Das ist nur ausnahmsweise
möglich, wenn die Richter übereinstimmend davon überzeugt sind, dass
die Berufung des Händlers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolgt
hat. Der Händler muss nun den Schummel-Diesel zurücknehmen und dem
betrogenen Käufer den Kaufpreis abzüglich einer geringen
Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer erstatten.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Es hat lange gedauert bis zu
dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte
ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle
gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die von uns erstrittene
Entscheidung ist richtungsweisend und hat für viele geschädigte
Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit
Signalwirkung."

Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen
und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal
zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Weil der
Konzern im Anschluss an eine solche Entscheidung und insbesondere vor
der Verjährung Ende 2018 eine Klageflut befürchtet, hat Volkswagen
bislang immer alles daran gesetzt, eine solche obergerichtliche
Entscheidung unbedingt zu verhindern.

Bisher haben die VW-Anwälte dieses Ziel mit verschiedenen Kniffen
auch erreicht: teilweise hat Volkswagen die eigene Berufung
zurückgenommen wie etwa vor dem OLG Braunschweig, teilweise hat
Volkswagen schlicht den vollen Kaufpreis und die vollen
Gerichtskosten gezahlt wie etwa vor dem OLG Naumburg und teilweise
wurden auch Einigungen mit den Klägern erreicht, wie sich einer
Pressemitteilung des OLG Koblenz entnehmen lässt. In all diesen
Fällen erledigen sich die Prozesse nämlich ohne richterliche
Entscheidung, auf die sich andere Geschädigte berufen könnten. Die
Oberlandesgerichte dürfen dann nicht mehr gegen Volkswagen
entscheiden, auch wenn sie es wollten.

In dem jetzigen Verfahren vor dem OLG Köln wurde die Berufung
überraschend nicht zurückgenommen. Mehr noch: Händler und Volkswagen
AG habe sich gegen Ende des Verfahrens nicht einmal mehr aktiv
verteidigt. Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wir gehen davon aus,
dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat.
Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal
anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten
Autokäufer."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und berät und
vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die
Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche
Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de

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