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Gesundheit

Leroy Hood und seine Vision von der „P4“-Medizin: Proaktive Medizin beginnt beim gesunden Menschen

Der renommierte amerikanische Naturwissenschaftler und Mediziner Prof. Leroy Hood wird am letzten Abend der Vortragsreihe „Du, Deine Gene, Deine Therapie“ seine Vision einer „P4“-Medizin vorstellen: Es werde einen Wechsel von einer reaktiven Medizin zu einer proaktiven Medizin geben, gekennzeichnet durch die vier Adjektive: prädiktiv, personalisiert, präventiv und partizipatorisch. Dabei rücke das Wohlbefinden und nicht die Krankheit in den Mittelpunkt der Betrachtung, so der Wissenschaftler, der in den 1980er Jahren u.a. an der erfolgreichen Entwicklung der automatischen DNA-Sequencer strategisch beteiligt war.


Der Vortrag in englischer Sprache findet statt: am 28. Januar (Donnerstag) um 18 Uhr auf dem Campus Niederrad, Universitätsklinikum, Haus 23, Hörsaal 4, Theodor-Stern-Kai 7. Eingeladen zu dieser Reihe der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Goethe-Universität, die im Rahmen der von der Deutsche Bank AG initiierten und geförderten Stiftungsgastprofessur „Wissenschaft und Gesellschaft“ im Wintersemester veranstaltet wird, sind interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Rhein-Main-Region. Der Titel von Hoods Vortrag lautet “Systems Medicine and ProactiveP4 Medicine (predictive, personalized, preventive and participatory). Transforming Healthcare through Wellness – A Personal View” („Systemische Medizin und die proaktive P4-Medizin (prädiktive, personalisierte, präventive und partizipatorische Medizin). Wie der Faktor Wohlbefinden das Gesundheitswesen verändern wird – eine persönliche Betrachtung“).

Hoods Vorstellung eines systemischen Ansatzes beruht auf Entwicklungen in Gebieten, die zusammenwirken: systemische Medizin, enorme Datenflut und ihre Interpretation sowie die sozialen Patienten-Netzwerke. Mit der prädiktiven Medizin setzt Hood schon beim gesunden Menschen an. Neben der Prognose bestehender Krankheiten sollen die Beurteilung von individuellen Risikofaktoren wie Body Mass Index oder Blutdruck aber auch genetische Merkmalen berücksichtigt werden. Das prädiktive und präventive Potenzial soll sich nicht in einer weiter entwickelten personalisierten Therapie erschöpfen. Die Kenntnis von persönlich, prädiktiv als Risikofaktoren interpretierten Merkmalen soll auch neue Impulse für partizipatorische, proaktive sowie präventive Handlungsoptionen geben.

In seinem Vortrag wird Hood diese P4-Medizin mit der aktuellen evidenzbasierten Medizin, die sich auf empirische Befunde stützt, vergleichen und ihren Einfluss auf die Gesellschaft und ihr Gesundheitswesen diskutieren. P4-Medizin hat zwei zentrale Zielrichtungen: Wohlbefinden (Wellness) zu quantifizieren und Krankheiten zu entmystifizieren. Hood wird auch diskutieren, wie diese P4-Medizin pilotartig in unser derzeitiges Gesundheitswesen einzuführen ist. Zurzeit arbeiten Hood und sein Team an einer mehrdimensionalen »Big-Data«-Längsschnittstudie, an der 100 000 „gesunde Patienten“ teilnehmen und die über 20 Jahre läuft. Über erste vorläufige Ergebnisse der Studie wird Hood ebenfalls berichten.

Der Referent:
Prof. Dr. Drs h.c. Leroy Hood, geb. 1938 in Missoula, Montana (USA), studierte am California Institute of Technology (Caltech) in Pasadena, Kalifornien, Chemie und Biologie sowie Medizin an der Johns Hopkins University in Baltimore, Maryland (USA). Nach dem Abschluss zum Medical Doctor (M.D.) und der Promotion (Ph.D.) wirkte er 22 Jahre als Professor für Biologie am Caltech. Als Immunologe hat er Grundlegendes zur Theorie der Antikörper-Vielfalt beigetragen. In dieser Zeit war er maßgeblich für die Entwicklung des Peptidsynthesizers, des Proteinsequencers, des Oligonukleotidsynthesizers und des DNA-Sequencers beteiligt. Diese Geräte bilden das Rückgrat der Molekularbiologie und Biotechnologie. 1992 wechselte er an die University of Washington, Seattle, und war dort Gründer und Chairman des Department of Molecular Biotechnology. 2000 war er Mitgründer des ersten Instituts, das systemische Ansätze zur Biologie und Medizin bearbeitet. Hood wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, u.a. mit dem Kyoto-Preis 2002, dem Heinz-Preis in Technology 2006, 2013 erhielt er die National Medal of Science von Präsident Obama. 2015 wurde Hood zu den 50 einflussreichsten Wissenschaftlern weltweit gewählt.

Programmbroschüre sowie der Link zu Aufzeichnungen der Vorträge und Diskussionen auf www.buerger.uni-frankfurt.de unter „Weitere Veranstaltungen“

Programm online auch unter: www.wissenschaftliche-gesellschaft.uni-frankfurt.de
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.wissenschaftliche-gesellschaft.uni-frankfurt.de
http://www.buerger.uni-frankfurt.de

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Friedrichs: „Begrüße die Reform der Pflegeberufe“

Mitte Januar 2016 hat das Bundeskabinett die Reform der Pflegeberufe beschlossen. Dies wird aktuell insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene generalistische Ausrichtung intensiv diskutiert. Die Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum, Prof. Dr. Anne Friedrichs, begrüßte den Beschluss.


Der Beschluss der Reform der Pflegeberufe am 13. Januar 2016 durch das Bundeskabinett wird aktuell insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene generalistische Ausrichtung intensiv diskutiert. Die Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum bietet im Rahmen eines landesweit genehmigten Modellvorhabens bereits seit Ende 2010 einen Bachelor-Studiengang ‚Pflege‘ an, der die bislang getrennt voneinander ausgebildeten Richtungen (Gesundheits- und Krankenpflege; Altenpflege; Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) zusammenführt und somit den generalistischen Ansatz verfolgt. Dieser Lebensphasen übergreifende Ansatz greift dabei erkennbare Bedarfe in der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung auf. Er erleichtert zudem den Wechsel zwischen den typischen Arbeitsfeldern der Pflegeberufe.

Im Rahmen des aktuell laufenden Modellstudiengangs müssen sich die hsg-Pflege-Studierenden gleich zu Beginn des Studiums noch ausdrücklich für einen der drei Schwerpunkte (Gesundheits- und Krankenpflege; Altenpflege; Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) entscheiden. Dies fordern die Modellklauseln in den geltenden Berufsgesetzen ein. Im Rahmen des Studiums wird die generalistische Ausrichtung dann so weit es die gültigen Gesetze zulassen verfolgt. Auch der nun im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht genau diese generalistische Ausrichtung vor.

„Fachlich verfolgen wir seit Gründung der Hochschule Ende 2009 den generalisitschen Ansatz, weil er die veränderten Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung berücksichtigt, die Anschlussfähigkeit an das europäische Niveau ermöglicht und den Pflegeberuf attraktiver macht. Auch die hochschulische Pflegeausbildung an sich führt zu einer Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes. Seit Jahren wünschen wir uns noch mehr Freiheiten in der Gestaltung eines Pflege-Bachelor-Studiums, die nur durch eine Änderung der Berufsgesetze möglich wird. Der Beschluss der Reform der Pflegeberufe ist aus unserer Sicht ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen“, erklärte Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der hsg.

Prof. Dr. Thomas Evers, Vize-Präsident Studium & Lehre sowie Pflege-Professor mit dem Schwerpunkt Altenpflege an der hsg, fügte hinzu: „In der Gesundheitsversorgung wird es zu einer Neu- beziehungsweise Umverteilung der Aufgaben kommen. Unter anderem der steigende Bedarf an akuter pflegerischer Versorgung im häuslichen Umfeld sowie die ebenfalls steigende Zahlen an akut zu versorgenden geriatrischen Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen machen hier ein Umdenken erforderlich. Um die sich daraus ergebenden Anforderungen erfüllen zu können, werden veränderte Kompetenzprofile dringend benötigt. Diese Entwicklung greifen wir mit dem Pflege-Studium mit generalistischer Ausrichtung aktiv auf. Der generalistische Ansatz ist zukunftsorientiert. Zudem trägt sicherlich auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Möglichkeit, eine hochschulische Pflegeausbildung absolvieren zu können, zur Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes bei – ein Aspekt, der auch für die Arbeitsfelder in der Altenpflege von großer Bedeutung ist.

Kontaktdaten zum Absender der Mitteilung stehen unter:
Hochschule für Gesundheit

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Bundesgesundheitsminister Gröhe sagt der „Initiative Nierentransplantation“ seine Unterstützung zu!

Die Organspenderzahlen und damit auch die Anzahl der postmortal gespendeten Nieren sind seit 2010 signifikant zurückgegangen, und Dialysepatienten warten viel zu lange auf ein neues Organ. Mit den Zielen, die Situation chronisch nierenkranker Patienten auf der Warteliste zu verbessern, die Öffentlichkeit aufzuklären und der Bevölkerung die Verunsicherung zu nehmen, hat sich die Initiative Nierentransplantation gegründet und einen 5-Punkte-Maßnahmenkatalog (siehe Anhang) erarbeitet, den sie im Dezember BGM Hermann Gröhe vorstellte und auf positive Resonanz stieß: Gröhe sagte der „Initiative Nierentransplantation“ seine Unterstützung zu und gab dieses nach dem Termin via Facebook bekannt.


Mit den fünf Forderungen setze die Initiative Nierentransplantation wichtige Akzente, betonte Gröhe.

Zu der ersten Forderung, der Aufnahme der Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte, erklärte der Bundesgesundheitsminister, dass ein solches Modell perspektivisch bereits vorgesehen sei. Er räumte allerdings ein, dass die Gesundheitskarte zunächst erfolgreich eingeführt werden und sich etablieren müsse. Dann könne auch die Erklärung zur Organspende auf der Karte erfasst werden. Seit 2012 stünden die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Krankenversicherungsunternehme

n in der Pflicht, ihre Mitglieder alle zwei Jahre über die Möglichkeiten der Organspende zu informieren.

Zum zweiten Punkt des Maßnahmenkatalogs, dem Aufbau eines umfassenden Transplantationsregisters mit Erfassung von Daten zur Lebensqualität berichtete Gröhe, dass – parallel zum Gesetzgebungsverfahren – eine Arbeitsgruppe unter Leitung des RKI und unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure, u.a. der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), einen bundesweit einheitlichen Datensatz erarbeite. Auch die Patientennachsorge werde dabei eine wichtige Rolle spielen. Der Minister räumte ein, dass Lebensqualitätsparameter bis dato nicht vorgesehen seien. Doch angesichts des geplanten stufenweisen Aufbaus des Registers sei es nicht ausgeschlossen, dass auch solche Daten in der Zukunft erfasst werden könnten. Die Initiative schlug zusätzlich vor, die Bearbeitung des Transplantationsregisters beim neuen IQTiG anzusiedeln und seine Erkenntnisse für die Forschung nutzbar zu machen. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das Register mit einem Beirat ausgestattet, in dem auch Patienten vertreten sein werden.

Da die Lebendspende nicht dem ärztlichen Grundsatz „primum nihil nocere“ (lat.: erst einmal nicht schaden) entspreche, sei die Forderung einer besseren Patientenaufklärung zur Lebendspende umso wichtiger. Die Initiative Nierentransplantation schlägt Konzepte vor, die auch die Selbsthilfe in die Patientenaufklärung einbindet, zusätzlich zur ärztlichen Beratung, da das Kommunikationsverhältnis zwischen Arzt und Patient häufig asymmetrisch ist. Herr Minister Gröhe zeigte sich sehr interessiert an innovativen Ansätzen zur Patientenaufklärung. Im Bereich der Nachbeobachtung von Lebendspendern besteht derzeit eine Lücke, auf die die Initiative Nierentransplantation hinwies: Zwar gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die Lebendspender nachzubetreuen (lebenslanges Follow-up), aber derzeit ist zumindest in den Transplantationszentren (d.h. in der Regel Universitäten) keine hinlängliche Refinanzierung gesichert. Die Initiative bittet um Schließung dieser Lücke zwischen Versorgungsanspruch und -wirklichkeit.

Auch Punkt 4 des Maßnahmenkatalogs der Initiative Nierentransplantation, die Stärkung der Transplantationsbeauftragten, begrüßte der Bundesgesundheitsminister: „Die Transplantationsbeauftragten haben eine Schlüsselrolle im Prozess der Organspende und müssen entsprechend gestärkt werden.“ Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln wurden zwar die Transplantationsbeauftragten unterstützt, die Weiterentwicklung sei jedoch geboten. Die Initiative kritisierte, dass die Transplantationsbeauftragten deutschlandweit sehr heterogen aufgestellt sind, die Kompetenzen, Handlungsspielräume und Bezahlung sowohl je nach Bundesland als auch je nach Klinik stark variieren. Zu empfehlen wäre deshalb eine Übergabe der gesetzlichen Kompetenz von den Ländern an den Bund. Minister Gröhe verwies auf das Muster-Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer. An diesem könnten sich in Zukunft die Länder überwiegend hinsichtlich der Ausgestaltung des jeweiligen Landesrechts in Bezug auf die Qualifikation von Transplantationsbeauftragten orientieren. So könnten bundesweit einheitliche Anforderungen an die Qualifikation der Transplantationsbeauftragten geschaffen werden, erklärte Gröhe.
Die Initiative machte zudem auf ein weiteres Defizit im bestehenden System aufmerksam: Zusätzliche Intensiv-Belegungstage (zwischen Ableben des Spenders und möglicher Organentnahme) werden im System nicht refinanziert, was vor allem kleinere Häuser vor Probleme stellt (ungedeckte Vorhaltekosten Intensivmedizin). Minister Gröhe sah hier Prüfungsbedarf.

Auf die fünfte Forderung der Initiative Nierentransplantation, die Förderung einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, verwies Gröhe auf die Aufgabe der Krankenkassen und der BZgA, die Bevölkerung umfassend über die Organspende zu informieren. Die Vertreter der Initiative boten an, die gezieltere Öffentlichkeitsarbeit für die Nierenspende im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern und hierbei auch stärker mit der BZgA zu kooperieren.

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Wer steht hinter der „Initiative Nierentransplantation“?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Nephrologische Pflege (BANP), der Bundesverband Niere e. V., die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), die Deutsche Nierenstiftung, die Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie, das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e. V., die PHV – Der Dialysepartner Patienten-Heimversorgung Gemeinnützige Stiftung sowie der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V. haben sich in der „Initiative Nierentransplantation“ zusammengeschlossen. Die Initiative repräsentiert somit die gesamte Nephrologie in Deutschland.
 
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgfn.eu

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Erstmals im Notfallzentrum: Neues CT-Gerät „Revolution“ verbessert Behandlung am UKJ

Herzaufnahmen in weniger als einer Sekunde / Erst drei Geräte in Deutschland in Betrieb


Schnellere Diagnosen, weniger Strahlenexposition: Als erstes Krankenhaus in Deutschland setzt das Universitätsklinikum Jena (UKJ) einen neuartigen Computertomographen (CT) direkt im Notfallzentrum ein. Dank innovativer Technik können mit nur einem einzigen Scan verschiedene Untersuchungsschritte durchgeführt werden, gleichzeitig wird die Strahlenbelastung für Patienten reduziert. Der neue „Revolution CT“ (Hersteller: GE Healthcare) wurde heute (20. Januar) in der Thüringer Uniklinik vorgestellt. Es ist erst das dritte Gerät dieser Art in Deutschland überhaupt und das erste dieser Leistungsklasse in einem Schockraum weltweit.

„Gerade im Notfallzentrum ist es wichtig, in kurzer Zeit exakte Darstellungen zu erhalten, etwa bei Herzerkrankungen oder bei Schlaganfällen. Mit dem neuen Gerät können wir das radiologische Leistungsspektrum am UKJ ausbauen und die Patientenversorgung weiter verbessern“, sagt PD Dr. Jens Maschmann, Medizinischer Vorstand UKJ.

Prof. Dr. Ulf Teichgräber Direktor der Radiologie am UKJ, ergänzt: „Dank der neuen Technik können z.B. Herzkranzgefäße, Aorta und Lunge in weniger als einer Sekunde aufgenommen werden. Das CT Revolution ist ein Meilenstein in der Diagnostik unserer Patienten mit Herzerkrankungen, Schlaganfall und bei Schwerstverletzten nach Verkehrsunfällen.“ Für den Radiologie-Experten ist noch ein weiterer Aspekt wichtig: „Patienten, die nicht den Atem anhalten können, ihre Bewegungen nicht kontrollieren können oder einen unregelmäßigen Puls haben, können mit nur einem Scan untersucht werden. Auch das spart wertvolle Zeit und eventuelle Mehrfachuntersuchungen können so vermieden werden.“

Die technische Grundlage des „Revolution CT“ ist eine völlig neue entwickelte Bildgebungskette: Einzelne Komponenten wie der Detektoraufbau, die Röhre oder die Bildübertragung wurden vollständig neu entwickelt. So konnte u.a. die erforderliche Strahlendosis deutlich gesenkt werden. Ein weiterer Effekt: Gegenüber Vorgängersystemen konnte der Geräuschpegel um fast die Hälfte reduziert werden. Das erleichtert die Kommunikation in Notsituationen.

Rund 33.000 Patienten werden jährlich im Notfallzentrum des einzigen Thüringer Uniklinikums versorgt: „Natürlich ist zum Glück nicht bei allen eine Untersuchung im CT nötig. Aber gerade im Notfall kommt es auf eine schnelle und sichere Diagnostik an, bei der anatomische Strukturen mit hoher Detailgenauigkeit schnell dargestellt werden“, so Prof. Dr. Wilhelm Behringer, Direktor des Zentrums für Notfallmedizin am UKJ.
 
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.uniklinikum-jena.de

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