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Gesundheit

Hirnforscher: Kinder müssen sich in Ruhe entwickeln können

Eltern sollten bei ihren Kindern nach Meinung des Bremer Hirnforschers Prof. Gerhard Roth übertriebenen Ehrgeiz und Fördereifer vermeiden. "Die Meinung, man könne nicht früh genug mit Förderung beginnen, ist extrem verbreitet", sagte der Entwicklungsneurobiologe dem Apothekenmagazin "Baby und Familie". "Dabei wird oft völlig außer Acht gelassen, dass eine Überforderung die kindliche Psyche und die natürliche Intelligenzentwicklung zerstören kann."

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Neue medizinische Leitlinie Demenzen: Bessere Diagnostik und Therapie sind möglich

Nur die Hälfte der Demenzkranken werden in der Versorgung als solche erkannt, noch weniger erhalten eine Behandlung nach den medizinischen Standards. Nach mehr als fünf Jahren Arbeit stellen Neurologen und Psychiater in Berlin heute auf einer Pressekonferenz gemeinsam die vollständig neu überarbeitete „Leitlinie Demenzen“ vor.
23 Fachgesellschaften, Berufsverbände und Organisationen von Medizinern, Therapeuten, Pflegepersonal und Patienten haben sich auf Regeln für die Diagnostik und die Behandlung geeinigt. In Deutschland leben bis zu 1,5 Millionen Menschen mit einer Demenz, etwa zwei Drittel davon mit der Alzheimer-Demenz. Demenzerkrankungen stellen Medizin und Gesellschaft vor große Herausforderungen und belasten das Gesundheitssystem erheblich. Anlässlich der neuen Leitlinie fordern Experten der beiden federführenden Gesellschaften – der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) – die wissenschaftlich belegten Therapieoptionen stärker zu nutzen und gleichzeitig weniger sinnvolle Maßnahmen zu unterbinden.

Laut der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamts im Jahre 2008 kostete die Behandlung von Demenzpatienten mehr als 9 Milliarden Euro im Jahr, das sind rund 4 Prozent der gesamten Krankheitskosten in Deutschland. Ein schwer betroffener Patient schlägt mit bis zu 40.000 EUR pro Jahr zu Buche. Dabei wird nur etwa die Hälfte der neu an Demenz Erkrankten von ihrem Arzt als solche erkannt, wie die AgeCoDe-Studie (1) gezeigt hat. Weniger als die Hälfte der Demenzkranken erfahren eine leitliniengerechte Behandlung, wie Versorgungsstudien zeigen.

Psychosoziale Intervention: Gut geschulte Bezugspersonen fördern den Behandlungserfolg

Neben der pharmakologischen Therapie spielen die psychosozialen Interventionen eine wesentliche Rolle: „Psychosoziale Interventionen wirken so gut wie Medikamente und sind gleichrangige zentrale Bausteine im Gesamtbehandlungsplan von Demenzerkrankungen“, betont Prof. Wolfgang Maier von der DGPPN, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Bonn und einer der beiden Sprecher der Leitlinie. „Die Wirksamkeit alltagsnaher kognitiver Stimulation, individuell angepasster Ergotherapie oder gezielter körperlicher Aktivitäten ist klar nachgewiesen. Die Anwendung solcher Verfahren sollte möglichst zu Hause erfolgen. Damit werden nicht nur Lebensqualität, Fähigkeiten und positive Gefühle der demenziell Erkrankten gefördert, sondern vor allem auch die Pflegenden entlastet.“ Intensive Angehörigentrainings sollten zudem eingesetzt werden, um einerseits bei den pflegenden Familienmitgliedern Belastungsfolgen (v. a. Depressionen, Burnout) zu vermeiden und weitere Erleichterungen herbeizuführen. Andererseits können auf diesem Wege Heimeinweisungen länger vermieden werden. „Wir fordern daher systematische Beratungs- und Trainingsangebote für Angehörige, damit sie entlastet werden und sie nicht selber infolge der Pflege erkranken“, so Maier. Psychosoziale Maßnahmen sind eine sinnvolle Investition, die von den Kostenträgern übernommen werden müssten, weil damit belastende Krankheitsfolgen vermieden würden, so Maier.

Prävention: Kann man der Alzheimer-Demenz vorbeugen?

„Die Hinweise verdichten sich, dass eine Alzheimer-Demenz nicht allein Schicksal ist“, sagt Prof. Frank Jessen aus Köln, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Köln und Leitlinienkoordinator der DGPPN. „Es gibt wahrscheinlich Möglichkeiten, das Risiko einer Erkrankung zu mindern. Als Faustregel gilt: Was dem Herz gut tut, hilft auch dem Gehirn.“ Darum gilt es, Diabetes, Bluthochdruck und Übergewicht im Auge zu behalten, um diesen Risikofaktoren frühzeitig medizinisch entgegenzuwirken. Ein gesunder und aktiver Lebensstil, körperliche Bewegung und ein aktives soziales Leben sind weitere Faktoren, die dabei helfen, die Erkrankung zu bremsen. Auch wird in den Leitlinien von der Einnahme von Hormonersatzpräparaten zur Prävention von Demenz abgeraten.

Medikamente: Nur wenige wirken – differenzierter Einsatz erforderlich

Viele Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die Patienten heute erhalten, sind wirkungslos. „Wir haben zwar nur ein kleines Arsenal an nachweislich wirksamen Substanzen, diese können wir aber gezielt und individuell einsetzen – und die neue Leitlinie zeigt eine immer bessere wissenschaftliche Studienlage“, sagt Prof. Richard Dodel, Kommissarischer Leiter der Neurologischen Universitätsklinik in Marburg und Experte der Leitlinie. Die Medikamentengruppe der Acetylcholinesterase-Hemmer fördert die Fähigkeit der Patienten, ihre Alltagsaktivitäten zu verrichten, stabilisiert die kognitive Funktion und den Gesamteindruck bei einer leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz. Memantin verbessert die Alltagsfunktion und den klinischen Gesamt¬ein¬druck bei Patienten mit moderater bis schwerer Alzheimer-Demenz. Neu ist, dass der Extrakt aus der Pflanze Ginkgo biloba bei Personen mit leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz, die zusätzlich unter Verhaltensänderungen wie Depression oder Antriebsstörungen leiden, Hinweise auf eine positive Wirkung zeigt.

Früherkennung: Eine Vorhersage ist möglich – Ansatz für neue Formen der Prävention

„Wenn die fachlich richtigen Methoden gewählt werden, können wir heute eine Alzheimer-Erkrankung mit einer Vorhersagestärke von 85 bis 90 Prozent prognostizieren“, sagt Prof. Jörg Schulz, Direktor des Neurologischen Universitätsklinikums in Aachen. Jeder Patient mit sicher diagnostizierten klinischen Vorzeichen, einer so genannten MCI (Mild Cognitive Impairment), sollte über die Möglichkeiten einer Frühdiagnostik aufgeklärt werden. Auch wenn es noch nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist, gehen wir davon aus, dass frühe präventive Maßnahmen die Chance erhöhen, den Fortschritt der Erkrankung zu bremsen. „Jeder sollte ein Recht haben, diese Option zu nutzen“, so Schulz. Umgekehrt wird von einem Screening (kognitive Tests, Kurztests, apparative Verfahren) bei Personen ohne Beschwerden und Symptome – einzig mit dem Ziel, eine mögliche Demenzerkrankung auszuschließen – deutlich abgeraten. Anbieter solcher Privatleistungen für Selbstzahler werden von der Leitliniengruppe als nicht seriös angesehen.
Das Recht des Patienten auf Nichtwissen bleibt in jedem Fall bestehen: Die Frühdiagnostik kann nur nach vorheriger Aufklärung durch einen ausgewiesenen Experten, mit Einwilligung des Patienten und mit der entsprechenden Betreuung nach Diagnosestellung erfolgen.

Leitlinien und Demenzen
In medizinischen Leitlinien wird das aktuelle Wissen zu Diagnostik und Therapie von Erkrankungen zu Empfehlungen zusammengefasst. Die vorliegende so genannte S3-Leitlinie stellt die qualitativ höchste Stufe dar: Experten analysieren die weltweit erscheinende Literatur und stimmen anschließend über die Empfehlungen ab.

Demenzen sind Krankheitsbilder, die von einem zunehmenden Verlust kognitiver Fähigkeiten gekennzeichnet sind. Mit Fortschreiten der Krankheit kommt es zu einem Verlust der Alltagskompetenz sowie zum Persönlichkeitszerfall. Am häufigsten ist die Alzheimer-Demenz, weitere in der Leitlinie berücksichtigte Demenzformen sind die vaskuläre Demenz, die Lewy-Körperchen-Demenz sowie die frontotemporale Demenz.

Download der Leitlinie Demenzen 2016
Die Leitlinie ist auf den Internetseiten der beiden Fachgesellschaften DGN und DGPPN zu finden: http://www.dgn.org und http://www.dgppn.de

Quelle
(1) AgeCoDe-Studie unter http://www.knd-demenzen.de/die-verbuende/verbund-epidemiologie/projektbeschreibung


Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) ist eine medizinische Fachgesellschaft. Sie wurde 1842 gegründet und zählt heute mehr als 8500 Mitglieder. Damit ist sie die größte und älteste wissenschaftliche Vereinigung von Ärzten und Wissenschaftlern, die in Deutschland auf den Gebieten Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde arbeiten. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. http://www.dgppn.de

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN) sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren mehr als 8000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort‐ und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. http://www.dgn.org

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Weiterbildung „Staatlich anerkannte/-r Fachpfleger/-in für Psychiatrische Pflege“ startet Juni 2016

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) bietet ab Juni 2016 (bis Mai 2018) erneut die berufsbegleitende Weiterbildung „Staatlich anerkannte/-r Fachpfleger/-in für Psychiatrische Pflege“ an. Das Ziel der Weiterbildung ist es, den Teilnehmenden eigenständige pflegerische Handlungskompetenzen in allen psychiatrischen/psychosozialen Bereichen und unterschiedlichen Situationen zu vermitteln. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ist eine pauschale Anrechnung von Kompetenzen der Weiterbildung auf den Bachelor-Studiengang Pflege- und Case Management (B. Sc.) und somit eine Verkürzung der Studienzeit möglich. Anmeldeschluss ist der 15. April 2016.


„Für die Professionalität in der Psychiatrischen Pflege braucht es zum fachlichen Ausüben der pflegerischen Tätigkeiten personale, soziale, fachliche und methodische Kompetenzen. Dem professionell Pflegenden ist es bewusst, dass die Begegnung mit der Psychiatrie bzw. der psychosozialen Versorgung den einzelnen psychisch erkrankten Menschen und seine Angehörigen prägen. Menschliche Wärme, Präsenz und Hoffnung sind wichtige Eigenschaften, um gegenseitiges Vertrauen zu fördern, die Selbstheilungskräfte der Betroffenen zu fördern und zu mobilisieren“, erklärt Hilde Schädle-Deininger, die Leiterin der Weiterbildung. „Das heißt, dass nicht dominierendes, professionalisierendes Spezialistentum den Alltag bestimmt, sondern psychosoziales Handeln, das aus dem gemeinsamen Denken und der Arbeit mit dem betroffenen Menschen erwächst. Viele dieser über die Weiterbildung erworbenen Kompetenzen sind auf ein Bachelor-Studium Pflege- und Case-Management anrechenbar.“

Die zweijährige Fachweiterbildung findet berufsbegleitend statt und richtet sich an interessierte Personen aus pflegerischen Berufen in allen Bereichen der psychosozialen Versorgung. Sie ist mit 810 Unterrichtsstunden im theoretischen Teil und 1.800 Stunden im berufspraktischen Teil gesetzlich vorgegeben und endet mit einer staatlichen Prüfung und der staatlichen Anerkennung „Fachpfleger/-in für Psychiatrische Pflege“. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss der Fachweiterbildung zudem die Hochschulzugangsberechtigung. Die Weiterbildung kostet 7.850 Euro; weitere Informationen unter: http://www.frankfurt-university.de/fachpflege_psychiatrie.

Der Abschluss kann durch drei optionale Module in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Forensik erweitert werden. Sie umfassen insgesamt 410 Stunden und schließen mit einer Prüfung ab. Die berufliche Bezeichnung lautet dann alternativ: Fachpfleger/-in für Psychiatrische Pflege und Gerontopsychiatrie/und Kinder- und Jugendpsychiatrie/ und Forensik.

Anrechnung
Seit dem Wintersemester 2015/16 können sich Absolventinnen und Absolventen dieser Weiterbildung ihre Kompetenzen pauschal auf den Bachelor-Studiengang Pflege- und Case Management (B. Sc.) an der Frankfurt UAS anrechnen lassen. Voraussetzung ist die Einschreibung in den Studiengang; die Weiterbildung sollte innerhalb der letzten fünf Jahre vor Aufnahme des Studiums an der Frankfurt UAS absolviert worden sein. Das Anrechnungsverfahren ist ein Ergebnis des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekts „MainCareer – Offene Hochschule“, das unter anderem pflegeberufliche und akademische Bildung verknüpft. Durch das Verfahren reduziert sich für Absolventinnen und Absolventen der Weiterbildung der Studienaufwand um bis zu 50 Prozent. Außerdem vereinfacht es den Anrechnungsprozess; ein einziger Antrag inklusive Belege ist ausreichend. Weitere Informationen zur Anrechnung unter: http://bit.ly/MC1509

Projekt „MainCareer – Offene Hochschule“
Ziel des Projekts ist die nachhaltige Verortung Lebenslangen Lernens an der Frankfurt University of Applied Sciences. Dies soll erreicht werden, indem die Durchlässigkeit zwischen beruflichen und hochschulischen Ausbildungswegen erhöht wird sowie berufsbegleitende Weiterbildungsangebote und Studiengänge geschaffen werden. Des Weiteren stehen im Fokus des Projekts Beratungsangebote zu Anrechnungsfragen von beispielsweise während einer Ausbildung erworbenen berufspraktischen Kompetenzen und die Verbesserung der Studienbedingungen für heterogene Studierendengruppen durch orts- und zeitunabhängige Lehrformate. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt im Rahmen des Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ in einer zweiten Förderphase von 2015 bis 2017 mit 1,9 Mio. Euro. In dieser Phase sollen die bislang entwickelten Konzepte und Angebote nachhaltig an der Frankfurt UAS verankert werden. Weitere Informationen zu MainCareer: http://www.maincareer.de

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Gewebespenden im Jahr 2015 deutlich angestiegen

Ein abgebrochener Nagel hat beim Renovieren das rechte Auge von Kathrin Becker zu zwei Dritteln zerstört. Nur zahlreiche Operationen und eine Hornhauttransplantation im vergangenen Jahr konnten ihr Auge retten. Die 47-Jährige ist einer von über 2.600 Patienten, die im vergangenen Jahr eine Hornhaut von der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) erhalten haben. Mit diesem bisher besten Ergebnis in der Geschichte der DGFG konnten Patienten von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern mit Gewebetransplantaten versorgt werden.

 

Die Zahl der Gewebespender ist 2015 im Gewebenetzwerk der DGFG um 13 Prozent auf 2.089 Spender deutlich angestiegen. „Die Gewebespende und insbesondere die Augenhornhautspende hat sich in vielen Kliniken in Deutschland etabliert“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG. Erstmals liegt die Zahl der Gewebespender nach Angaben der DGFG über 2.000. Damit setzt sich der steigende Trend der vergangenen Jahre weiter fort. „Mit diesem bisher besten Ergebnis in der Geschichte der DGFG ist die Versorgung von Patienten mit Gewebetransplantaten von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern zeitnah möglich“, sagt Börgel.

 

Viele Verstorbene sind mögliche Gewebespender

„Besonders freuen wir uns, dass die Gewebespende  von Organspendern deutlich zugenommen hat“, sagt Börgel. Die Steigerung betrage fast 17 Prozent. Damit kommen etwa zehn Prozent der Gewebespender aus der Organspende. Im Gegensatz zur Organspende ist die Gewebespende nicht an den Hirntod gebunden. Deshalb sind ein Großteil der in Deutschland verstorbenen Menschen mögliche Gewebespender. Selbst Krebserkrankungen stellen nach Auskunft der DGFG in vielen Fällen keinen Ausschlussgrund dar. Für die DGFG steht seit Jahren die Spende von Augenhornhäuten sowie Herzklappen und Blutgefäßen im Vordergrund. Für die Knochen- und Sehnenspende arbeitet die DGFG mit der Universitätsgewebebank der Charité Berlin zusammen.

 

Als Gewebe gelten Augenhornhäute, Herzklappen und Gefäße

Als Gewebe gelten im Sinne des Transplantationsgesetzes Augenhornhäute, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Haut. Ärzte transplantieren jedes Jahr deutlich mehr Gewebe als Organe. Insgesamt hat die DGFG im vergangenen Jahr 4.338 Gewebepräparate zur Transplantation an Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet vermittelt. Das entspricht einer Steigerung von fast zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gewebe werden im Gegensatz zu Organen nicht sofort transplantiert, sondern zuvor in Gewebebanken aufbereitet.

 

Hornhautverpflanzungen sind die älteste und häufigste Transplantation

Insgesamt werden nach Angaben der DGFG pro Jahr etwa 5.000 Hornhäute in Deutschland verpflanzt. Mehr als die Hälfte davon kommen von der DGFG. 2015 wurden 2.693 Augenhornhäute zur Transplantation abgegeben. Das sind acht Prozent bzw.199 Hornhäute mehr als im Vorjahr. Die DGFG hat in den vergangenen Jahren in innovative Technologien investiert, um neue Verfahren bei der Bearbeitung von Geweben zum Einsatz zu bringen. Seit Dezember 2015 hat die DGFG als einzige Einrichtung in Deutschland die Erlaubnis, im Reinraum vorpräparierte Hornhäute für DMEK-Transplantationen abzugeben. Bei dieser OP-Technik muss der Operateur nur eine dünne Schicht der Hornhaut austauschen. Die Sehfähigkeit der Patienten erholt sich schneller. Das Infektionsrisiko sinkt. Die DGFG betreibt in Hannover und Schwerin zwei der modernsten Gewebebanken Deutschlands.

 

Gewebe unterliegen wie Organe dem Handelsverbot

Die Spende und Vermittlung von Geweben unterliegt dem Handelsverbot. Diese Rechtssicherheit besteht seit 2007 mit dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes. Eine zentrale Vermittlungsstelle sowie eine bundesweite Warteliste sind im Gegensatz zur Organspende im Transplantationsgesetz jedoch nicht vorgesehen. Mehr als 60 Krankenhäuser unterstützen die Gewebespende im Netzwerk der DGFG durch die Meldung möglicher Gewebespender. Koordinatoren der DGFG betreuen die Ärzte in den Kliniken vor Ort, führen Gespräche mit Angehörigen und organisieren die Entnahme und den Transport der Gewebepräparate in die Gewebebanken.

 

Die DGFG ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland fördert. Die DGFG hat seitdem ein bundesweites Netzwerk zahlreicher deutscher Kliniken, Gewebebanken und transplantierender Einrichtungen aufgebaut. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Gesellschafter sind vier öffentliche Universitäten – Anstalten des öffentlichen Rechts: das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover sowie die Universitätsmedizin Rostock.

 

Alle Angaben zu den Jahreszahlen 2015 sind vorläufig (Stand 15.1.16).

 

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