Krankenkassen dürfen Auskunfteien nicht nach Versicherten fragen
Gesetzliche Krankenkassen dürfen nach Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff keine Auskünfte über Versicherte bei privaten Wirtschaftsauskunfteien und Adresshändlern einholen. Darauf weist Voßhoff in einem Mitte April an Krankenkassen verschickten Schreiben hin, das dem Radioprogramm NDR Info vorliegt. Nach einer Erhebung der Bundesdatenschutzbeauftragten nutzt bisher "eine kleine Zahl" von Krankenkassen die Dienste von Auskunfteien, um Informationen zur Zahlungsfähigkeit von freiwillig Versicherten oder deren Adresse zu ermitteln. Dies sei unzulässig und verletze das Sozialdatengeheimnis, so Voßhoff. Sie forderte die Kassen auf, die Praxis einzustellen.
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Ulmer AIDS-Forscher haben ein körpereigenes Peptid entdeckt, das die Infektion mit dem HI-Virus blockiert, indem es an einen bestimmten Zellrezeptor bindet. Darüber hinaus ist eine fehlerhafte Signalgebung an diesem Rezeptor mit Erkrankungen wie Krebs oder Asthma assoziiert. Und damit nicht genug: Das Peptid eignet sich womöglich auch als Biomarker bei Nierenerkrankungen.