PIP-Brustimplantate: Deutsches Gericht weist zwei weitere Klagen gegen TÜV Rheinland ab
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat zwei weitere Klagen gegen die TÜV Rheinland LGA Products GmbH ("TÜV Rheinland") abgewiesen. Geklagt hatten eine Frau aus Niederdorfelden sowie eine Frau aus Sprockhövel. Damit hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zwei weitere Klagen gegen TÜV Rheinland im Zusammenhang mit Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") für unbegründet gehalten.
- Aufrufe: 560