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Gesundheit

Deutsche zu geizig für private Pflegeversicherung

AltenpflegeKünftig werden mehr und mehr Menschen in Deutschland dauerhaft auf professionelle Pflegehilfe angewiesen sein. Mit dem Risiko beschäftigen sich aktuell viele Bundesbürger jedoch nicht. Ein Viertel der Deutschen ist nicht bereit, Geld in eine private Pflegezusatzversicherung zu investieren. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrageim Auftrag des unabhängigen Vermögensverwalters Packenius, Mademann und Partner. 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren wurden dazu befragt. 29 Prozent der erwachsenen Bundesbürger würden höchstens 20 Euro pro Monat einzahlen. 25 Prozent wären bereit, bis zu 50 Euro zu berappen. Bei höheren Beträgen sinkt die Investitionsbereitschaft radikal. Nur 13 Prozent der Befragten würden bis zu 100 Euro für eine private Pflegeversicherung ausgeben, fünf Prozent würden bis zu 200 Euro abführen. Ein Prozent wäre bereit, bis zu 300 Euro zu leisten.

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Händewaschen schützt am besten vor Erkältung

HändewaschenHändewaschen schützt besser vor Erkältungen als warme Kleidung, sagt die Virulogin Daniela Huzly von der Universität Freiburg im Interview mit der Tageszeitung "neues deutschland". Zwar könne abruptes Kaltwerden die Ausbreitung der Viren im Körper begünstigen, aber nur, wenn man sie schon habe. Huzley geht davon aus, dass nur etwa 20 Prozent der Infekte durch Anniesen oder Anhusten weitergegeben werden. Viel häufiger stecke sich der Mensch über eine Computertastatur an, auf die vorher jemand geniest hat, und fasse sich danach an Mund oder Nase, so dass die Erreger eindringen können. Diese überlebten oft sehr lange auf Oberflächen. Auf Banknoten habe man Grippeviren gefunden, die noch nach drei Tagen ansteckend waren.

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Neue gesundheitsökonomische Studie für Deutschland zeigt: Aktives Management von Augenerkrankungen kann Blindheit vermeiden

Blindheit vermeiden2,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen die volkswirtschaftlichen Kosten für Blindheit in Deutschland, 44% davon fallen für die informelle Pflege blinder Menschen an

- Eine gesundheitsökonomische Studie zur Prävention von Blindheit zeigt, dass kosteneffiziente Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Augenerkrankungen zu einer gesünderen und produktiveren Gesellschaft beitragen können

- Screening-Programme, eine frühere Diagnose retinaler Erkrankungen sowie eine angemessene Behandlung bei Sehkraftverlust sollten auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt werden

Das European Forum Against Blindness (EFAB) stellte kürzlich die Ergebnisse einer neuen gesundheitsökonomischen Studie vor. Analysiert wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen von Blindheit und der vier häufigsten Augenerkrankungen auf das deutsche Gesundheitssystem und die Volkswirtschaft. Die Studie, durchgeführt von der unabhängigen gesundheitsökonomischen Unternehmensgruppe Deloitte Access Economics, zeigt: Die volkswirtschaftlichen Kosten für Blindheit betragen in Deutschland jährlich über 2,5 Milliarden Euro. Etwa 44% dieser Kosten fallen für die informelle tägliche Pflege der blinden Menschen durch pflegende Angehörige an.

Laut der Studie sind in Deutschland schätzungsweise 175.131 Menschen blind (gemäß der Definition einer bestkorrigierten Sehschärfe (BCVA) von 6/300 auf dem besseren Auge). Viele weitere Menschen leiden an Katarakt, auch Grauer Star genannt, (4.865.502), Glaukom (776.433), diabetischer Retinopathie (1.329.648) oder feuchter altersbedingter Makuladegeneration (380.095). Insbesondere die beiden letzteren werden durch die steigende Inzidenzrate von Diabetes sowie den demographischen Wandel zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Auswirkungen des Sehkraftverlustes werden in Zukunft größer werden. Vor allem die Betroffenen und ihr privates Umfeld müssen physische, soziale und finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen - mit erheblichen Folgen für ihre Lebensqualität.

"EFAB ist der Überzeugung, dass die durch Blindheit verursachte Gesundheitslast reduziert werden könnte: Durch eine stärkere Sensibilisierung der Patienten und medizinischen Fachkreise für das Thema vermeidbare Blindheit und durch geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Augengesundheit", so Professor Ian Banks, EMHF (European Men`s Health Forum) und Vorsitzender von EFAB. "Durch den Ausbau von Screenings, Früherkennung sowie angemessener Pflege und Behandlung können wir das Fortschreiten bestimmter Augenerkrankungen und eine steigende Anzahl von Menschen, die von Blindheit betroffen sind, verhindern."

Blindheit und Augenerkrankungen haben nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Auch die volkswirtschaftliche Belastung aufgrund verlorener Arbeitszeit und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Produktivität sind enorm. Die Studie fand heraus, dass durch den Einsatz angemessener Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen sowie Behandlungsmöglichkeiten die Belastungen für die Gesellschaft durch diese Augenerkrankungen und Blindheit stark reduziert werden können. Interventionen wie Routine-Screenings und die entsprechende Behandlung von diabetischer Retinopathie und Glaukom sowie der Einsatz einer Anti-VEGF-Behandlung bei feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) können Kosten von bis zu 960 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft einsparen.

Zusammenfassend kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Vermeidung von Blindheit nicht nur das Wohlbefinden der Betroffenen verbessert, sondern auch in wirtschaftlichen Einsparungen für die Gesellschaft resultiert. Investitionen in frühere und gezieltere Interventionen führen zu einer gesünderen Bevölkerung, weniger Produktivitätsverlusten, einem längeren Arbeitsleben sowie zu abnehmenden Kosten und Belastungen für pflegende Angehörige. Die Prävention und angemessene Behandlung von Sehbehinderungen und Sehkraftverlust sollten daher - und auch in Hinblick auf einen nachhaltigen Einsatz der Mittel für das Gesundheitswesen - auf die gesundheitspolitische Agenda gesetzt werden.

Studie zur volkswirtschaftlichen Belastung durch Augenerkrankungen und vermeidbare Blindheit

EFAB hat Deloitte Access Economics beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Belastungen - verursacht durch die vier häufigsten Augenkrankheiten (Katarakt, diabetische Retinopathie, Glaukom und feuchte altersbedingte Makuladegeneration) und Blindheit in sieben Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Slowakei, Spanien und das Vereinigte Königreich) - zu untersuchen. Gleichzeitig wurde die Kosteneffizienz von Interventionen eruiert, die diesen Augenerkrankungen vorbeugen könnten. Für jedes Land wurde eine gezielte Literaturrecherche durchgeführt, um Studien zur Prävalenz der genannten Augenerkrankungen und Blindheit zu identifizieren. Die Analyse zur Krankheitslast umfasste sowohl direkte Kosten, die alle Gesundheitskosten als Folge der Behandlung umfassen (einschließlich Kosten für Krankenhausaufenthalt, allgemeine Praxisleistungen und Medikamente), als auch indirekte Kosten, die alle Kosten durch Produktivitätsverlust und informelle Pflege abdecken. Für die Analyse der Kosteneffizienz wurde eine Methode der WHO verwendet ('Choosing Interventions that are Cost-Effective'; CHOICE), um zu überprüfen, ob Investitionen in Interventionsmaßnahmen gerechtfertigt sind.

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Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,Schutz für Beschäftigte - Versichert bei der Weihnachtsfeier

 

 Versichert bei der WeihnachtsfeierBerlin (ots) - Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall, sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter Versicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Werden Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit, auch an Sonntagen, vom Unternehmen veranstaltet, genießen Betriebsangehörige grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Unternehmer die Feier selbst organisiert oder in seinem Auftrag organisieren lässt. Außerdem muss die gesamte Belegschaft zu der Feier eingeladen und ein wesentlicher Teil sowie der Chef selbst oder ein offizieller Vertreter dabei sein.

Die BG BAU weist darauf hin, dass die Feier von der Programmgestaltung her geeignet sein muss, den Gemeinschaftsgedanken der Belegschaft zu fördern. Dies wird dann regelmäßig der Fall sein, wenn beispielsweise neben einem Hallenfußballturnier oder einem Skirennen für sportlich Aktive auch ein Alternativprogramm für die nicht sportbegeisterten Mitarbeiter geboten wird.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist ausgeschlossen, wenn eine Feier außerhalb der Arbeitszeit von den Beschäftigten eigenständig ausgerichtet wird oder ein Teil der Beschäftigten nach dem offiziellen Ende des Betriebsfestes weiterfeiert. Dies trifft selbst dann zu, wenn das Unternehmen die Feier billigt, so die BG BAU. Sobald der vom Unternehmen autorisierte Vertreter die Feier auflöst, endet der Versicherungsschutz.

Ob die Feier in einem Restaurant, auf einem Weihnachtsmarkt, im Betrieb selbst oder an einem anderen Ort stattfindet, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Ebenso wie auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte ist der direkte Hin- und Rückweg zur und von der Weihnachtsfeier versichert. Schlägt ein Beschäftigter aber einen Umweg ein, um vorher noch schnell eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein Versicherungsschutz. Während der offiziellen Feier sind die Beschäftigten bei allen Tätigkeiten versichert, die mit dem Gesamtzweck der Veranstaltung zusammenhängen. Dazu gehören auch sportliche Aktivitäten wie Tanzen oder die Teilnahme an Spielen.

Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt der Einzelfallprüfung. Wer etwa nach einem Glas Glühwein auf der Tanzfläche umknickt und sich dabei einen Bänderriss zuzieht, muss nicht um seinen Versicherungsschutz fürchten. Anders aber, wenn der Alkoholeinfluss die Ursache für den Unfall war. Dann kann der Unfallversicherungsschutz je nach Fallgestaltung versagt werden.

Nach einem Unfall regelt die BG BAU medizinische Versorgung und Rehabilitation. Während einer Arbeitsunfähigkeit zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Bei schweren Verletzungen können weitere Leistungen dazu kommen, zum Beispiel Renten und Hilfen bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wie insbesondere Umschulungen.

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