Zum Hauptinhalt springen

Stadt Dortmund Infos:Neue Entgeltordnung für die Beschäftigten der Stadtverwaltung wird umgesetzt

Pin It

Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften haben diesen Tarifvertrag erstmalig im Oktober 2005 vereinbart.

Davor gab es zahlreiche Tarifverträge für Angestellte und weitere für Arbeiterinnen und Arbeiter mit sehr unterschiedlichen Regelungen. Mit dem TVöD wurde diese Trennung tarifrechtlich aufgegeben und die beiden Personengruppen zu Beschäftigten zusammengefasst.

Bei der Stadtverwaltung Dortmund ist jede Tätigkeit in sämtlichen Berufsfeldern beschrieben und aufgrund der vor 2005 geltenden Tarifverträge unterschiedlichen Tarifstrukturen zugewiesen. Jeder Arbeitsplatz hat eine Bewertung und damit eine Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Diese Zuordnung war aufgrund des immer noch bestehenden alten Rechts bisher vorläufig.

Durch den Tarifabschluss im April 2016 wird diese Vorläufigkeit jetzt beendet. Die Beschreibungen der Tätigkeiten wurden aufgrund einer Vielzahl neuer Berufe modernisiert. Ferner sieht die neue Entgeltordnung für einzelne Tätigkeiten eine bessere Bezahlung vor. Das bedeutet für das Personal- und Organisationsamt, dass die Beschreibung und Bewertung der Arbeitsplätze und die Bezahlung für rund 6000 Beschäftigte überprüft werden muss.

Die Mehrkosten für diese Verbesserungen teilen sich die Arbeitgeber und die Beschäftigten. So wird z. B. tariflich ein hälftiger Ausgleich durch die Beschäftigten vorgesehen, indem die Jahressonderzahlung für die Tarifsteigerung der Jahre 2016, 2017 und 2018 dauerhaft eingefroren wird. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung im Jahr 2017 dauerhaft um vier Prozentpunkte gemindert. Das neue Regelwerk tritt zum 01.01.2017 in Kraft